Der "gerechte Krieg" und seine widersprüchliche Bewertung - hochaktuelles wie klassisches Thema der Politischen Theorie - stehen im Mittelpunkt der vorliegenden Studie. Jan-Andres Schulze zieht bei der Frage nach der Legalität bzw. Legitimität des Vorgehens der USA gegen den Irak 2003 die bedeutendsten historischen und zeitgenössischen Theoretiker der Lehre des "gerechten Krieges" heran. Als Hauptzeuge dient ihm insbesondere der spanische Spätscholastiker Francisco de Vitoria, der als Begründer des Völkerrechts gilt. Denn viele Indizien und gemeinsame "Meta-Bedingungen" sprechen dafür, daß die Kriege im zivilisatorischen Altersstadium der Staaten eindrucksvolle Parallelen zu den Kriegen der fünfhundert Jahre zurückliegenden Entstehungsphase der Staaten - die Zeit Franciso de Vitorias - aufweisen.
Der Autor wendet die klassischen Rechtfertigungsgründe des "gerechten Krieges" auf die "Operation Iraqi Freedom" an. Dabei wird u. a. die historische und strukturelle Parallelität zwischen dem Verhältnis der Vereinten Nationen und den USA einerseits und den Universalmächten zu Zeiten der Conquista andererseits diskutiert. Angesichts der Wiederkehr illegaler Kombattanten und des Söldnerwesens untersucht der Autor, ob die aus der spanischen Epoche des Völkerrechts entnommene religiös-honorable Komponente eine ähnlich begrenzende Wirkung auf die Kriegführung zukünftiger Konflikte haben könnte, wie dies bereits im französischen Völkerrechtszeitalter der Kabinettskriege der Fall gewesen ist.
Fazit: Die erarbeiteten Vergleichsschemata von Irak-Krieg und spanischer Conquista erlauben eine einordnende Bewertung der "Operation Iraqi Freedom", die wie die Conquista hinter den völkerrechtlichen bzw. theologischen Normierungen und Forderungen zurückbleibt. Abschließend diskutiert Jan-Andres Schulze die Chancen einer Lehre vom gerechten Krieg für die Gegenwart.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der "gerechte Krieg" und seine widersprüchliche Bewertung - hochaktuelles wie klassisches Thema der Politischen Theorie - stehen im Mittelpunkt der vorliegenden Studie. Jan-Andres Schulze zieht bei der Frage nach der Legalität bzw. Legitimität des Vorgehens der USA gegen den Irak 2003 die bedeutendsten historischen und zeitgenössischen Theoretiker der Lehre des "gerechten Krieges" heran. Als Hauptzeuge dient ihm insbesondere der spanische Spätscholastiker Francisco de Vitoria, der als Begründer des Völkerrechts gilt. Denn viele Indizien und gemeinsame "Meta-Bedingungen" sprechen dafür, daß die Kriege im zivilisatorischen Altersstadium der Staaten eindrucksvolle Parallelen zu den Kriegen der fünfhundert Jahre zurückliegenden Entstehungsphase der Staaten - die Zeit Franciso de Vitorias - aufweisen.
Der Autor wendet die klassischen Rechtfertigungsgründe des "gerechten Krieges" auf die "Operation Iraqi Freedom" an. Dabei wird u. a. die historische und strukturelle Parallelität zwischen dem Verhältnis der Vereinten Nationen und den USA einerseits und den Universalmächten zu Zeiten der Conquista andererseits diskutiert. Angesichts der Wiederkehr illegaler Kombattanten und des Söldnerwesens untersucht der Autor, ob die aus der spanischen Epoche des Völkerrechts entnommene religiös-honorable Komponente eine ähnlich begrenzende Wirkung auf die Kriegführung zukünftiger Konflikte haben könnte, wie dies bereits im französischen Völkerrechtszeitalter der Kabinettskriege der Fall gewesen ist.
Fazit: Die erarbeiteten Vergleichsschemata von Irak-Krieg und spanischer Conquista erlauben eine einordnende Bewertung der "Operation Iraqi Freedom", die wie die Conquista hinter den völkerrechtlichen bzw. theologischen Normierungen und Forderungen zurückbleibt. Abschließend diskutiert Jan-Andres Schulze die Chancen einer Lehre vom gerechten Krieg für die Gegenwart.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der "gerechte Krieg" und seine widersprüchliche Bewertung - hochaktuelles wie klassisches Thema der Politischen Theorie - stehen im Mittelpunkt der vorliegenden Studie. Jan-Andres Schulze zieht bei der Frage nach der Legalität bzw. Legitimität des Vorgehens der USA gegen den Irak 2003 die bedeutendsten historischen und zeitgenössischen Theoretiker der Lehre des "gerechten Krieges" heran. Als Hauptzeuge dient ihm insbesondere der spanische Spätscholastiker Francisco de Vitoria, der als Begründer des Völkerrechts gilt. Denn viele Indizien und gemeinsame "Meta-Bedingungen" sprechen dafür, daß die Kriege im zivilisatorischen Altersstadium der Staaten eindrucksvolle Parallelen zu den Kriegen der fünfhundert Jahre zurückliegenden Entstehungsphase der Staaten - die Zeit Franciso de Vitorias - aufweisen.
Der Autor wendet die klassischen Rechtfertigungsgründe des "gerechten Krieges" auf die "Operation Iraqi Freedom" an. Dabei wird u. a. die historische und strukturelle Parallelität zwischen dem Verhältnis der Vereinten Nationen und den USA einerseits und den Universalmächten zu Zeiten der Conquista andererseits diskutiert. Angesichts der Wiederkehr illegaler Kombattanten und des Söldnerwesens untersucht der Autor, ob die aus der spanischen Epoche des Völkerrechts entnommene religiös-honorable Komponente eine ähnlich begrenzende Wirkung auf die Kriegführung zukünftiger Konflikte haben könnte, wie dies bereits im französischen Völkerrechtszeitalter der Kabinettskriege der Fall gewesen ist.
Fazit: Die erarbeiteten Vergleichsschemata von Irak-Krieg und spanischer Conquista erlauben eine einordnende Bewertung der "Operation Iraqi Freedom", die wie die Conquista hinter den völkerrechtlichen bzw. theologischen Normierungen und Forderungen zurückbleibt. Abschließend diskutiert Jan-Andres Schulze die Chancen einer Lehre vom gerechten Krieg für die Gegenwart.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zu den klassischen Vorstellungen von Gerechtigkeit zählt die Gleichwertigkeit von Nehmen und Geben – die Tauschgerechtigkeit. Sie fehlt, wenn die berechtigte Erwartung einseitig geschmälert wird. Augustinus lehrte, dass die Vergebung einer Sünde zunächst die Wiedergutmachung verlange. Dieser Satz ist ins kanonische Recht eingegangen und wird auch von Thomas von Aquin zitiert. Hier ist der Ansatzpunkt für den Traktat ›De restitutione‹ im Summenkommentar des Francisco de Vitoria (zu ›Summa theologiae‹ II-II, q. 62). Vitoria diskutiert die theoretischen und praktischen Fragen, die mit dem Thema verbunden sind. Dass aus der ursprünglich moraltheologisch begründeten Restitutionspflicht im späten 16. und frühen 17. Jahrhundert ein ausdifferenziertes Rechtsinstitut zum Schutz subjektiver Rechte geworden ist, dessen besondere Leistung in einem einheitlichen Grundgedanken für den Ersatz unberechtigter Bereicherung und der Deliktshaftung sowie der konsequenten Umsetzung des Prinzips der ausgleichenden Gerechtigkeit liegt, ist ganz maßgeblich Vitoria zuzuschreiben.
Dieser zweite Teil von ›De restitutione‹, der zugleich der dritte Band und damit der Abschluss des Gerechtigkeitstraktates ist, enthält Vitorias Kommentierung der Artikel 3–8 zur Quaestio 62. Hier beschäftigt sich Vitoria in detaillierten Einzelanalysen mit besonderen Fragen der Restitution: von der Berechnung des Schadens und des Gewinns über Ausnahmen von der Restitutionspflicht etwa bei Gutgläubigkeit, über Probleme konkurrierender Rechtsgüter, über eine präzise Lehre von der Tatbeteiligung bis hin zu Sonderproblemen wie Spielerträgen.
Aktualisiert: 2020-05-13
Autor:
Francisco Bertelloni,
Armin von Bogdandy,
Norbert Brieskorn,
Juan Cruz Cruz,
Thomas Duve,
Alexander Fidora,
Otfried Höffe,
Ruedi Imbach,
Bernhard Jussen,
Heinz-Gerhard Justenhoven,
Matthias Lutz-Bachmann,
Jürgen Miethke ,
Andreas Niederberger,
Martha Nussbaum,
Ken Pennington,
Tilman Repgen,
Michael Stolleis,
Joachim Stüben,
Francisco de Vitoria
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Die Entdeckung der Neuen Welt schuf neue Beziehungen und die Notwendigkeit ihrer rechtlichen Ausgestaltung. In der Auseinandersetzung um die Legitimität der spanischen Eroberungen auf dem amerikanischen Kontinent entwickeln sich Grundgedanken des modernen Völkerrechts. Dabei bilden sich drei Richtungen heraus: eine kolonistische, vertreten von Juan Ginés de Sepúlveda, die angesichts des Eroberungstatbestands die Eingliederung der Neuen in die Strukturen der Alten Welt verlangten und damit für die Fortschreibung des ius gentium als Verbandsrecht eintraten und eine kolonialkritische, die zu einem ius inter gentes und damit einer neuen Form des Beziehungsrechts zwischen Spanien und Amerika gelangte. Diese Richtung wird von der akademischen Staatstheorie um Francisco de Vitoria und seiner „Schule von Salamanca“, die sich um die rechtliche Anbindung der Kolonien an Spanien bemühte, ebenso vertreten wie von den „Indio-Verteidigern“, denen es um die Anerkennung der autochtonen Bevölkerung ging. Diese dritte Richtung ist vor allem mit dem Namen Bartolomé de Las Casas verbunden, dessen Völkerrechtskonzept in der vorliegenden Schrift ausführlich gewürdigt wird.
Aktualisiert: 2020-01-02
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Zu den klassischen Vorstellungen von Gerechtigkeit zählt die Gleichwertigkeit von Nehmen und Geben – die Tauschgerechtigkeit. Sie fehlt, wenn die berechtigte Erwartung einseitig geschmälert wird. Augustinus lehrte, dass die Vergebung einer Sünde zunächst die Wiedergutmachung verlange. Dieser Satz ist ins kanonische Recht eingegangen und wird auch von Thomas von Aquin zitiert. Hier ist der Ansatzpunkt für den Traktat ›De restitutione‹ im Summenkommentar des Francisco de Vitoria (zu ›Summa theologiae‹ II-II, q. 62). Vitoria diskutiert die theoretischen und praktischen Fragen, die mit dem Thema verbunden sind. Dass aus der ursprünglich moraltheologisch begründeten Restitutionspflicht im späten 16. und frühen 17. Jahrhundert ein ausdifferenziertes Rechtsinstitut zum Schutz subjektiver Rechte geworden ist, dessen besondere Leistung in einem einheitlichen Grundgedanken für den Ersatz unberechtigter Bereicherung und der Deliktshaftung sowie der konsequenten Umsetzung des Prinzips der ausgleichenden Gerechtigkeit liegt, ist ganz maßgeblich Vitoria zuzuschreiben.
Dieser zweite Teil von ›De restitutione‹, der zugleich der dritte Band und damit der Abschluss des Gerechtigkeitstraktates ist, enthält Vitorias Kommentierung der Artikel 3–8 zur Quaestio 62. Hier beschäftigt sich Vitoria in detaillierten Einzelanalysen mit besonderen Fragen der Restitution: von der Berechnung des Schadens und des Gewinns über Ausnahmen von der Restitutionspflicht etwa bei Gutgläubigkeit, über Probleme konkurrierender Rechtsgüter, über eine präzise Lehre von der Tatbeteiligung bis hin zu Sonderproblemen wie Spielerträgen.
Aktualisiert: 2021-02-18
Autor:
Francisco Bertelloni,
Armin von Bogdandy,
Norbert Brieskorn,
Juan Cruz Cruz,
Thomas Duve,
Alexander Fidora,
Otfried Höffe,
Ruedi Imbach,
Bernhard Jussen,
Heinz-Gerhard Justenhoven,
Matthias Lutz-Bachmann,
Jürgen Miethke ,
Andreas Niederberger,
Martha Nussbaum,
Ken Pennington,
Tilman Repgen,
Michael Stolleis,
Joachim Stüben,
Francisco de Vitoria
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Der "gerechte Krieg" und seine widersprüchliche Bewertung - hochaktuelles wie klassisches Thema der Politischen Theorie - stehen im Mittelpunkt der vorliegenden Studie. Jan-Andres Schulze zieht bei der Frage nach der Legalität bzw. Legitimität des Vorgehens der USA gegen den Irak 2003 die bedeutendsten historischen und zeitgenössischen Theoretiker der Lehre des "gerechten Krieges" heran. Als Hauptzeuge dient ihm insbesondere der spanische Spätscholastiker Francisco de Vitoria, der als Begründer des Völkerrechts gilt. Denn viele Indizien und gemeinsame "Meta-Bedingungen" sprechen dafür, daß die Kriege im zivilisatorischen Altersstadium der Staaten eindrucksvolle Parallelen zu den Kriegen der fünfhundert Jahre zurückliegenden Entstehungsphase der Staaten - die Zeit Franciso de Vitorias - aufweisen.
Der Autor wendet die klassischen Rechtfertigungsgründe des "gerechten Krieges" auf die "Operation Iraqi Freedom" an. Dabei wird u. a. die historische und strukturelle Parallelität zwischen dem Verhältnis der Vereinten Nationen und den USA einerseits und den Universalmächten zu Zeiten der Conquista andererseits diskutiert. Angesichts der Wiederkehr illegaler Kombattanten und des Söldnerwesens untersucht der Autor, ob die aus der spanischen Epoche des Völkerrechts entnommene religiös-honorable Komponente eine ähnlich begrenzende Wirkung auf die Kriegführung zukünftiger Konflikte haben könnte, wie dies bereits im französischen Völkerrechtszeitalter der Kabinettskriege der Fall gewesen ist.
Fazit: Die erarbeiteten Vergleichsschemata von Irak-Krieg und spanischer Conquista erlauben eine einordnende Bewertung der "Operation Iraqi Freedom", die wie die Conquista hinter den völkerrechtlichen bzw. theologischen Normierungen und Forderungen zurückbleibt. Abschließend diskutiert Jan-Andres Schulze die Chancen einer Lehre vom gerechten Krieg für die Gegenwart.
Aktualisiert: 2023-04-15
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