Die Gesundheitsreform 2007 will auch die private Krankenversicherung grundlegend umgestalten: Die PKV muss einen Basistarif anbieten. Die Alterungsrückstellungen, welche das demographiefeste Finanzierungssystem der PKV ausmachen, sollen "portabel" werden. Auch wird der Wechsel von der GKV in die PKV erschwert. Durch die Einführung von Wahltarifen in der GKV erwächst der PKV staatliche Konkurrenz in dem bislang allein ihr vorbehaltenen Bereich der Zusatzversicherungen.
Schon während des Gesetzgebungsverfahrens waren die Änderungen rechtlich heftig umstritten. Gregor Thüsing und Andreas von Medem zeigen, dass das Reformwerk nicht mit den Grundrechten der Versicherungsunternehmen und der privat Versicherten vereinbar ist. Ihre Abhandlung beruht auf Verfassungsbeschwerden, die von 24 PKV-Unternehmen eingelegt wurden und über die das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich Ende 2008 / Anfang 2009 entscheiden wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Gesundheitsreform 2007 will auch die private Krankenversicherung grundlegend umgestalten: Die PKV muss einen Basistarif anbieten. Die Alterungsrückstellungen, welche das demographiefeste Finanzierungssystem der PKV ausmachen, sollen "portabel" werden. Auch wird der Wechsel von der GKV in die PKV erschwert. Durch die Einführung von Wahltarifen in der GKV erwächst der PKV staatliche Konkurrenz in dem bislang allein ihr vorbehaltenen Bereich der Zusatzversicherungen.
Schon während des Gesetzgebungsverfahrens waren die Änderungen rechtlich heftig umstritten. Gregor Thüsing und Andreas von Medem zeigen, dass das Reformwerk nicht mit den Grundrechten der Versicherungsunternehmen und der privat Versicherten vereinbar ist. Ihre Abhandlung beruht auf Verfassungsbeschwerden, die von 24 PKV-Unternehmen eingelegt wurden und über die das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich Ende 2008 / Anfang 2009 entscheiden wird.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Gesundheitsreform 2007 will auch die private Krankenversicherung grundlegend umgestalten: Die PKV muss einen Basistarif anbieten. Die Alterungsrückstellungen, welche das demographiefeste Finanzierungssystem der PKV ausmachen, sollen "portabel" werden. Auch wird der Wechsel von der GKV in die PKV erschwert. Durch die Einführung von Wahltarifen in der GKV erwächst der PKV staatliche Konkurrenz in dem bislang allein ihr vorbehaltenen Bereich der Zusatzversicherungen.
Schon während des Gesetzgebungsverfahrens waren die Änderungen rechtlich heftig umstritten. Gregor Thüsing und Andreas von Medem zeigen, dass das Reformwerk nicht mit den Grundrechten der Versicherungsunternehmen und der privat Versicherten vereinbar ist. Ihre Abhandlung beruht auf Verfassungsbeschwerden, die von 24 PKV-Unternehmen eingelegt wurden und über die das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich Ende 2008 / Anfang 2009 entscheiden wird.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-04-12
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Mit Unterstützung der Techniker Krankenkasse untersucht die Fachhochschule Kiel das Entstehen und die Wirkung von WoM bei der Wahl und dem Wechsel der Krankenkasse. Die zweite Studie fokussiert die Akzeptanz und Attraktivität von Wahltarifen aus Sicht der Krankenkassen und der Versicherten.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Rundum geschützt in jeder Lebenssituation: Viele Versicherungen sind überflüssig und zu teuer. Gleichwohl sind einige Versicherungen in bestimmten Lebenssituationen unerlässlich. Die richtige Entscheidung im großen Angebot der Policen ist hier gefragt. Dieser Ratgeber informiert über den für Sie passenden Versicherungsschutz und gibt Ihnen wichtige Hinweise für die richtige Wahl und Vertragsgestaltung.
Dieses Buch zeigt Ihnen unter anderem,
- Persönliche Versicherungssituation analysieren
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- Was Sie vor dem Abschluss bedenken sollten
- Wie Sie aus falschen oder zu teuren Versicherungen wieder herauskommen
Aktualisiert: 2022-12-21
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Das duale Krankenversicherungssystem in Deutschland wird seit jeher kontrovers diskutiert. Dabei wird oft von einer "Zwei-Klassen-Medizin" und der Flucht der Wohlhabenden aus dem Solidarsystem gesprochen; andererseits beklagt sich die private Krankenversicherung darüber, die GKV durch hohe Arzthonorare subventionieren zu müssen und so die Solidarität überhaupt erst bezahlbar zu machen. Gesetzlich Versicherte empfinden die Versorgung oft als unzureichend. Hinter diesem Konflikt steht die Problematik zweier von Grund auf unterschiedlicher Systeme, zwischen denen es fast schon zwangsläufig zu Reibungspunkten kommen muss.
Die 17. Münsterische Sozialrechtstagung mit dem Thema "Kooperationsfelder und Steuerungsmechanismen in GKV und PKV - wer lernt von wem?" nahm diesen Konflikt zum Anlass und befasste sich mit der Fragestellung, ob ein Weg aus der Krise über eine Annäherung der zwei Systeme erfolgen kann. Dabei ging es darum, zu klären, was beide Systeme voneinander lernen können.
Die Referenten, deren Beiträge in diesem Tagungsband enthalten sind, befassten sich dabei mit dem bestehenden Verhältnis von GKV und PKV, Möglichkeiten der Kooperation sowie Mechanismen der Leistungssteuerung.
Die Publikation richtet sich an Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen, Vertreter von Pharmaunternehmen und Klinikleiter sowie an Rechtsanwälte und Richter, die in diesem Bereich tätig sind.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Mit Unterstützung der Techniker Krankenkasse untersucht die Fachhochschule Kiel das Entstehen und die Wirkung von WoM bei der Wahl und dem Wechsel der Krankenkasse. Die zweite Studie fokussiert die Akzeptanz und Attraktivität von Wahltarifen aus Sicht der Krankenkassen und der Versicherten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vom März 2007 wurden den gesetzlichen Krankenkassen in § 53 SGB V die Möglichkeit eröffnet, ihren Versicherten Wahltarife anzubieten. Durch das Angebot von Wahltarifen sollen die Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten verbesvsert und neue wettbewerbliche Anreize in der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen werden. Die Wahltarife des § 53 SGB V greifen auf klassische Tarifgestaltungsinstrumente der privaten Krankenversicherung wie Selbstbehalte und Beitragsrückerstattungen zurück. Darüber hinaus dringen die gesetzlichen Krankenkassen mit dem Angebot von Zusatzversicherungen in den bislang originär von der privaten Krankenversicherung bedienten Zusatzversicherungsmarkt vor. Hiermit einher geht eine partielle bzw. im Falle von Zusatzversicherungen gänzliche Abkehr vom Solidarprinzip als wesentlichem Strukturmerkmal der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit werden aber die Strukturen und Wettbewerbsbedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung denen der privaten Krankenversicherung weiter angenähert. Dieser Annäherungsprozess bleibt gemeinschaftsrechtlich nicht ohne Folgen. Vor diesem Hintergrund widmet sich der Autor der Frage der gemeinschaftsrechtlichen Zulässigkeit des Angebots von Wahltarifen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Er zeigt auf, dass sich die Krankenkassen insbesondere am Massstab des europäischen Wettbewerbsrechts messen lassen müssen, wenn sie beim Angebot von Wahltarifen als Unternehmen handeln. Der Verfasser untersucht in diesem Zusammenhang, inwieweit die mit dem Angebot von Wahltarifen verbundene Abkehr vom Solidarprinzip die Krankenkassen zu Unternehmen im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts macht. Hieran anknüpfend geht der Verfasser der Frage nach, ob den gesetzlichen Krankenkassen beim Angebot von Wahltarifen eine marktbeherrschende Stellung zukommt, die diese in missbräuchlicher Weise zu Lasten der privaten Krankenversicherung ausnutzen. Ebenso wird die Frage, ob die Privilegien und Strukturvorteile der gesetzlichen Krankenkassen beim Angebot von Wahltarifen als unzulässige Beihilfen zu qualifizieren sind, einer eingehenden Analyse zugeführt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Das duale Krankenversicherungssystem in Deutschland wird seit jeher kontrovers diskutiert. Dabei wird oft von einer "Zwei-Klassen-Medizin" und der Flucht der Wohlhabenden aus dem Solidarsystem gesprochen; andererseits beklagt sich die private Krankenversicherung darüber, die GKV durch hohe Arzthonorare subventionieren zu müssen und so die Solidarität überhaupt erst bezahlbar zu machen. Gesetzlich Versicherte empfinden die Versorgung oft als unzureichend. Hinter diesem Konflikt steht die Problematik zweier von Grund auf unterschiedlicher Systeme, zwischen denen es fast schon zwangsläufig zu Reibungspunkten kommen muss.
Die 17. Münsterische Sozialrechtstagung mit dem Thema "Kooperationsfelder und Steuerungsmechanismen in GKV und PKV - wer lernt von wem?" nahm diesen Konflikt zum Anlass und befasste sich mit der Fragestellung, ob ein Weg aus der Krise über eine Annäherung der zwei Systeme erfolgen kann. Dabei ging es darum, zu klären, was beide Systeme voneinander lernen können.
Die Referenten, deren Beiträge in diesem Tagungsband enthalten sind, befassten sich dabei mit dem bestehenden Verhältnis von GKV und PKV, Möglichkeiten der Kooperation sowie Mechanismen der Leistungssteuerung.
Die Publikation richtet sich an Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen, Vertreter von Pharmaunternehmen und Klinikleiter sowie an Rechtsanwälte und Richter, die in diesem Bereich tätig sind.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Gesundheitsreform 2007 will auch die private Krankenversicherung grundlegend umgestalten: Die PKV muss einen Basistarif anbieten. Die Alterungsrückstellungen, welche das demographiefeste Finanzierungssystem der PKV ausmachen, sollen "portabel" werden. Auch wird der Wechsel von der GKV in die PKV erschwert. Durch die Einführung von Wahltarifen in der GKV erwächst der PKV staatliche Konkurrenz in dem bislang allein ihr vorbehaltenen Bereich der Zusatzversicherungen.
Schon während des Gesetzgebungsverfahrens waren die Änderungen rechtlich heftig umstritten. Gregor Thüsing und Andreas von Medem zeigen, dass das Reformwerk nicht mit den Grundrechten der Versicherungsunternehmen und der privat Versicherten vereinbar ist. Ihre Abhandlung beruht auf Verfassungsbeschwerden, die von 24 PKV-Unternehmen eingelegt wurden und über die das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich Ende 2008 / Anfang 2009 entscheiden wird.
Aktualisiert: 2023-04-15
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