§ 354a HGB – eine geglückte gesetzgeberische Lösung eines rechtspolitischen Problems?

§ 354a HGB – eine geglückte gesetzgeberische Lösung eines rechtspolitischen Problems? von Bauer,  Astrid
Nach einer über viele Jahre intensiv geführten rechtswissenschaftlichen Diskussion hat der Gesetzgeber im Jahre 1994 die Frage aufgegriffen, ob den in der Rechtspraxis häufig anzutreffenden und auf § 399 Alt. 2 BGB gestützten Vereinbarungen Grenzen zu setzen sind, nach denen eine Forderungsabtretung entweder insgesamt unzulässig oder nur mit Zustimmung des Schuldners möglich sein soll. Hintergrund der auf solche Einschränkungen gerichteten rechtspolitischen Initiativen war die Besorgnis, daß die erwähnten Vereinbarungen ganz entscheidend insbesondere die Refinanzierungsmöglichkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen beeinträchtigen würden, die sich durch eine geringe Eigenkapitalausstattung und schwach ausgeprägte Marktmacht auszeichnen. Der Gesetzgeber hat zur Lösung des Problems § 354a HGB geschaffen, der am 30. Juli 1994 in Kraft getreten ist. Nach Satz 1 ist eine Abtretung, die entgegen einem zwischen Gläubiger und Schuldner vereinbarten Abtretungsausschluss vorgenommen wird, wirksam, sofern das Rechtsgeschäft, das diese Forderung begründet, für beide Teile ein Handelsgeschäft oder der Schuldner eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dennoch steht es dem Schuldner nach Satz 2 frei, weiterhin mit schuldbefreiender Wirkung an den Zedenten zu leisten, und zwar bemerkenswerter Weise selbst dann, wenn er die Abtretung kennt. Angesichts der kontroversen Diskussion, die dem Eingreifen des Gesetzgebers sowohl vorausging als auch nachfolgte, liegt es nahe, die getroffene Regelung auf den rechtswissenschaftlichen Prüfstand zu legen und sie daraufhin zu befragen, ob sie dem rechtspolitischen Anliegen gerecht wird. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die gegenläufige Schutzrichtung des § 354a Satz 1 und 2 HGB. Das hierdurch entstehende materiellrechtliche Spannungsverhältnis setzt sich im Zivilprozess, der Zwangsvollstreckung, der Forderungsverpfändung und der Insolvenz, also in Bereichen fort, in denen §
Aktualisiert: 2023-06-15
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Globalisierung und Recht

Globalisierung und Recht von Marutschke,  Hans-Peter, Murakami,  Junichi, Riesenhuber,  Karl
"Globalisierung und Recht - Beiträge Japans und Deutschlands zu einer internationalen Rechtsordnung im 21. Jahrhundert" - unter diesem Thema fand vom 29. September bis zum 1. Oktober 2005 in Tokio ein rechtswissenschaftlicher Kongress anlässlich des "Deutschland in Japan"-Jahres 2005/2006 statt. Der vorliegende Tagungsband enthält Beiträge namhafter Autoren aus Japan und Deutschland. Ziel der Tagung und des Tagungsbandes ist es, die Vielfalt und Breite der traditionell starken und intensiven Beziehungen der Jurisprudenz beider Länder hervorzuheben, ihnen aber auch neue Impulse zu geben und sie neu zu beleben. Vielfältige Fragestellungen sollten die Bedeutung der deutsch-japanischen Rechtsvergleichung und die Fruchtbarkeit eines rechtsdogmatischen und rechtspolitischen Dialogs hervorheben: "Welche Auswirkung hat die fortschreitende Globalisierung auf das japanische und das deutsche Recht?" "Welchen Beitrag können Japan und Deutschland für im Aufbau befindliche Rechtsordnungen und eine internationale Rechtsordnung leisten?" "Wie kann der Zunahme von internationalen Konflikten begegnet werden?" "Wie kann die Zusammenarbeit zwischen den Juristen in Japan und Deutschland verbessert und vertieft werden?" - Diese und andere Fragen sollten gerade auch das Interesse der jungen Juristengeneration in beiden Ländern an der jeweils anderen Rechtsordnung wecken bzw. fördern.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Globalisierung und Recht von Marutschke,  Hans-Peter, Murakami,  Junichi, Riesenhuber,  Karl
"Globalisierung und Recht - Beiträge Japans und Deutschlands zu einer internationalen Rechtsordnung im 21. Jahrhundert" - unter diesem Thema fand vom 29. September bis zum 1. Oktober 2005 in Tokio ein rechtswissenschaftlicher Kongress anlässlich des "Deutschland in Japan"-Jahres 2005/2006 statt. Der vorliegende Tagungsband enthält Beiträge namhafter Autoren aus Japan und Deutschland. Ziel der Tagung und des Tagungsbandes ist es, die Vielfalt und Breite der traditionell starken und intensiven Beziehungen der Jurisprudenz beider Länder hervorzuheben, ihnen aber auch neue Impulse zu geben und sie neu zu beleben. Vielfältige Fragestellungen sollten die Bedeutung der deutsch-japanischen Rechtsvergleichung und die Fruchtbarkeit eines rechtsdogmatischen und rechtspolitischen Dialogs hervorheben: "Welche Auswirkung hat die fortschreitende Globalisierung auf das japanische und das deutsche Recht?" "Welchen Beitrag können Japan und Deutschland für im Aufbau befindliche Rechtsordnungen und eine internationale Rechtsordnung leisten?" "Wie kann der Zunahme von internationalen Konflikten begegnet werden?" "Wie kann die Zusammenarbeit zwischen den Juristen in Japan und Deutschland verbessert und vertieft werden?" - Diese und andere Fragen sollten gerade auch das Interesse der jungen Juristengeneration in beiden Ländern an der jeweils anderen Rechtsordnung wecken bzw. fördern.
Aktualisiert: 2023-05-29
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§ 354a HGB – eine geglückte gesetzgeberische Lösung eines rechtspolitischen Problems? von Bauer,  Astrid
Nach einer über viele Jahre intensiv geführten rechtswissenschaftlichen Diskussion hat der Gesetzgeber im Jahre 1994 die Frage aufgegriffen, ob den in der Rechtspraxis häufig anzutreffenden und auf § 399 Alt. 2 BGB gestützten Vereinbarungen Grenzen zu setzen sind, nach denen eine Forderungsabtretung entweder insgesamt unzulässig oder nur mit Zustimmung des Schuldners möglich sein soll. Hintergrund der auf solche Einschränkungen gerichteten rechtspolitischen Initiativen war die Besorgnis, daß die erwähnten Vereinbarungen ganz entscheidend insbesondere die Refinanzierungsmöglichkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen beeinträchtigen würden, die sich durch eine geringe Eigenkapitalausstattung und schwach ausgeprägte Marktmacht auszeichnen. Der Gesetzgeber hat zur Lösung des Problems § 354a HGB geschaffen, der am 30. Juli 1994 in Kraft getreten ist. Nach Satz 1 ist eine Abtretung, die entgegen einem zwischen Gläubiger und Schuldner vereinbarten Abtretungsausschluss vorgenommen wird, wirksam, sofern das Rechtsgeschäft, das diese Forderung begründet, für beide Teile ein Handelsgeschäft oder der Schuldner eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dennoch steht es dem Schuldner nach Satz 2 frei, weiterhin mit schuldbefreiender Wirkung an den Zedenten zu leisten, und zwar bemerkenswerter Weise selbst dann, wenn er die Abtretung kennt. Angesichts der kontroversen Diskussion, die dem Eingreifen des Gesetzgebers sowohl vorausging als auch nachfolgte, liegt es nahe, die getroffene Regelung auf den rechtswissenschaftlichen Prüfstand zu legen und sie daraufhin zu befragen, ob sie dem rechtspolitischen Anliegen gerecht wird. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die gegenläufige Schutzrichtung des § 354a Satz 1 und 2 HGB. Das hierdurch entstehende materiellrechtliche Spannungsverhältnis setzt sich im Zivilprozess, der Zwangsvollstreckung, der Forderungsverpfändung und der Insolvenz, also in Bereichen fort, in denen §
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Globalisierung und Recht von Marutschke,  Hans-Peter, Murakami,  Junichi, Riesenhuber,  Karl
"Globalisierung und Recht - Beiträge Japans und Deutschlands zu einer internationalen Rechtsordnung im 21. Jahrhundert" - unter diesem Thema fand vom 29. September bis zum 1. Oktober 2005 in Tokio ein rechtswissenschaftlicher Kongress anlässlich des "Deutschland in Japan"-Jahres 2005/2006 statt. Der vorliegende Tagungsband enthält Beiträge namhafter Autoren aus Japan und Deutschland. Ziel der Tagung und des Tagungsbandes ist es, die Vielfalt und Breite der traditionell starken und intensiven Beziehungen der Jurisprudenz beider Länder hervorzuheben, ihnen aber auch neue Impulse zu geben und sie neu zu beleben. Vielfältige Fragestellungen sollten die Bedeutung der deutsch-japanischen Rechtsvergleichung und die Fruchtbarkeit eines rechtsdogmatischen und rechtspolitischen Dialogs hervorheben: "Welche Auswirkung hat die fortschreitende Globalisierung auf das japanische und das deutsche Recht?" "Welchen Beitrag können Japan und Deutschland für im Aufbau befindliche Rechtsordnungen und eine internationale Rechtsordnung leisten?" "Wie kann der Zunahme von internationalen Konflikten begegnet werden?" "Wie kann die Zusammenarbeit zwischen den Juristen in Japan und Deutschland verbessert und vertieft werden?" - Diese und andere Fragen sollten gerade auch das Interesse der jungen Juristengeneration in beiden Ländern an der jeweils anderen Rechtsordnung wecken bzw. fördern.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Aktualisiert: 2023-03-27
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Nach einer über viele Jahre intensiv geführten rechtswissenschaftlichen Diskussion hat der Gesetzgeber im Jahre 1994 die Frage aufgegriffen, ob den in der Rechtspraxis häufig anzutreffenden und auf § 399 Alt. 2 BGB gestützten Vereinbarungen Grenzen zu setzen sind, nach denen eine Forderungsabtretung entweder insgesamt unzulässig oder nur mit Zustimmung des Schuldners möglich sein soll. Hintergrund der auf solche Einschränkungen gerichteten rechtspolitischen Initiativen war die Besorgnis, daß die erwähnten Vereinbarungen ganz entscheidend insbesondere die Refinanzierungsmöglichkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen beeinträchtigen würden, die sich durch eine geringe Eigenkapitalausstattung und schwach ausgeprägte Marktmacht auszeichnen. Der Gesetzgeber hat zur Lösung des Problems § 354a HGB geschaffen, der am 30. Juli 1994 in Kraft getreten ist. Nach Satz 1 ist eine Abtretung, die entgegen einem zwischen Gläubiger und Schuldner vereinbarten Abtretungsausschluss vorgenommen wird, wirksam, sofern das Rechtsgeschäft, das diese Forderung begründet, für beide Teile ein Handelsgeschäft oder der Schuldner eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dennoch steht es dem Schuldner nach Satz 2 frei, weiterhin mit schuldbefreiender Wirkung an den Zedenten zu leisten, und zwar bemerkenswerter Weise selbst dann, wenn er die Abtretung kennt. Angesichts der kontroversen Diskussion, die dem Eingreifen des Gesetzgebers sowohl vorausging als auch nachfolgte, liegt es nahe, die getroffene Regelung auf den rechtswissenschaftlichen Prüfstand zu legen und sie daraufhin zu befragen, ob sie dem rechtspolitischen Anliegen gerecht wird. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die gegenläufige Schutzrichtung des § 354a Satz 1 und 2 HGB. Das hierdurch entstehende materiellrechtliche Spannungsverhältnis setzt sich im Zivilprozess, der Zwangsvollstreckung, der Forderungsverpfändung und der Insolvenz, also in Bereichen fort, in denen §
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