Der Verletzte im Sinne des § 172 StPO bei Vermögensdelikten zum Nachteil von Kapitalgesellschaften

Der Verletzte im Sinne des § 172 StPO bei Vermögensdelikten zum Nachteil von Kapitalgesellschaften von Albrecht,  David
Stellt die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein, kann sich der Verletzte im Wege des Klageerzwingungsverfahrens gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft wenden. Die Arbeit behandelt die Frage, wer bei einer Vermögensstraftat zum Nachteil einer Kapitalgesell-schaft "verletzt" im Sinne der §§ 171, 172 StPO und damit berechtigt ist, das Klageerzwingungsverfahren zu betreiben. Nach einer Kritik am vorherrschenden Verständnis entwickelt der Autor einen Verletztenbegriff, der an die materiell-rechtliche Zuordnung des Rechtsgutsobjekts anknüpft. Die Kriterien, nach denen sich die Zuordnung des Rechtsguts "Vermögen" bestimmt, leitet der Autor aus dem strafrechtlichen Vermögensbegriff ab. Da Kapitalgesellschaften diese – anders als überwiegend angenommen – nicht erfüllen, kommen als Inhaber des Gesellschaftskapitals im strafrechtlichen Sinne allein die Anteilseigner in Betracht. Aus der Zweckbindung des Gesellschaftsvermögens folgt darüber hinaus, dass dieses den Gesellschaftern nicht nach Bruchteilen, sondern zur gesamten Hand zugewiesen ist. Verletzt im Sinne der §§ 171, 172 StPO ist danach die Gruppe der Anteilseigner. Die hier vertretene Zuordnung des Vermögens von Kapitalgesellschaften ist nicht nur bedeutsam für die Verletzteneigenschaft im Sinne des § 172 StPO. Sie hat auch weitreichende Konsequenzen für das materielle Recht, auf die der Autor hinweist.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Verletzte im Sinne des § 172 StPO bei Vermögensdelikten zum Nachteil von Kapitalgesellschaften

Der Verletzte im Sinne des § 172 StPO bei Vermögensdelikten zum Nachteil von Kapitalgesellschaften von Albrecht,  David
Stellt die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein, kann sich der Verletzte im Wege des Klageerzwingungsverfahrens gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft wenden. Die Arbeit behandelt die Frage, wer bei einer Vermögensstraftat zum Nachteil einer Kapitalgesell-schaft "verletzt" im Sinne der §§ 171, 172 StPO und damit berechtigt ist, das Klageerzwingungsverfahren zu betreiben. Nach einer Kritik am vorherrschenden Verständnis entwickelt der Autor einen Verletztenbegriff, der an die materiell-rechtliche Zuordnung des Rechtsgutsobjekts anknüpft. Die Kriterien, nach denen sich die Zuordnung des Rechtsguts "Vermögen" bestimmt, leitet der Autor aus dem strafrechtlichen Vermögensbegriff ab. Da Kapitalgesellschaften diese – anders als überwiegend angenommen – nicht erfüllen, kommen als Inhaber des Gesellschaftskapitals im strafrechtlichen Sinne allein die Anteilseigner in Betracht. Aus der Zweckbindung des Gesellschaftsvermögens folgt darüber hinaus, dass dieses den Gesellschaftern nicht nach Bruchteilen, sondern zur gesamten Hand zugewiesen ist. Verletzt im Sinne der §§ 171, 172 StPO ist danach die Gruppe der Anteilseigner. Die hier vertretene Zuordnung des Vermögens von Kapitalgesellschaften ist nicht nur bedeutsam für die Verletzteneigenschaft im Sinne des § 172 StPO. Sie hat auch weitreichende Konsequenzen für das materielle Recht, auf die der Autor hinweist.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Absprachen im Strafprozess

Absprachen im Strafprozess von Münkel,  Sebastian, Sauer,  Dirk
Der Inhalt: Das Handbuch vermittelt nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen für Absprachen, sondern hilft auch, - Chancen und Risiken vollständig zu überblicken und richtig einzuschätzen, - Mandanten bei der richtigen Strategiewahl optimal zu beraten und - Absprachen richtig anzubahnen und umzusetzen, um bestmögliche Ergebnisse für den Mandanten zu erreichen. Dabei wird auch auf die grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Absprachen im Strafprozess und zahlreiche weitere jüngst hierzu ergangene Entscheidungen eingegangen. Auf typische Fehler und Risiken wird hingewiesen, erprobte Strategien werden vorgestellt, mögliche Szenarien entwickelt. Die oft vom Verteidiger vernachlässigten, für den Mandanten aber vielfach sehr erheblichen berufsrechtlichen (z.B. Beamten- oder Arztrecht) oder zivilrechtlichen Folgen bei Absprachen werden eingehend behandelt. Das Werk ist in erster Auflage unter dem Titel "Konsensuale Verfahrensweisen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht" erschienen; ab der zweiten Auflage wird auch auf die übrigen Strafverfahren eingegangen.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Absprachen im Strafprozess

Absprachen im Strafprozess von Münkel,  Sebastian, Sauer,  Dirk
Der Inhalt: Das Handbuch vermittelt nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen für Absprachen, sondern hilft auch, - Chancen und Risiken vollständig zu überblicken und richtig einzuschätzen, - Mandanten bei der richtigen Strategiewahl optimal zu beraten und - Absprachen richtig anzubahnen und umzusetzen, um bestmögliche Ergebnisse für den Mandanten zu erreichen. Dabei wird auch auf die grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Absprachen im Strafprozess und zahlreiche weitere jüngst hierzu ergangene Entscheidungen eingegangen. Auf typische Fehler und Risiken wird hingewiesen, erprobte Strategien werden vorgestellt, mögliche Szenarien entwickelt. Die oft vom Verteidiger vernachlässigten, für den Mandanten aber vielfach sehr erheblichen berufsrechtlichen (z.B. Beamten- oder Arztrecht) oder zivilrechtlichen Folgen bei Absprachen werden eingehend behandelt. Das Werk ist in erster Auflage unter dem Titel "Konsensuale Verfahrensweisen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht" erschienen; ab der zweiten Auflage wird auch auf die übrigen Strafverfahren eingegangen.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Der Verletzte im Sinne des § 172 StPO bei Vermögensdelikten zum Nachteil von Kapitalgesellschaften

Der Verletzte im Sinne des § 172 StPO bei Vermögensdelikten zum Nachteil von Kapitalgesellschaften von Albrecht,  David
Stellt die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein, kann sich der Verletzte im Wege des Klageerzwingungsverfahrens gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft wenden. Die Arbeit behandelt die Frage, wer bei einer Vermögensstraftat zum Nachteil einer Kapitalgesell-schaft "verletzt" im Sinne der §§ 171, 172 StPO und damit berechtigt ist, das Klageerzwingungsverfahren zu betreiben. Nach einer Kritik am vorherrschenden Verständnis entwickelt der Autor einen Verletztenbegriff, der an die materiell-rechtliche Zuordnung des Rechtsgutsobjekts anknüpft. Die Kriterien, nach denen sich die Zuordnung des Rechtsguts "Vermögen" bestimmt, leitet der Autor aus dem strafrechtlichen Vermögensbegriff ab. Da Kapitalgesellschaften diese – anders als überwiegend angenommen – nicht erfüllen, kommen als Inhaber des Gesellschaftskapitals im strafrechtlichen Sinne allein die Anteilseigner in Betracht. Aus der Zweckbindung des Gesellschaftsvermögens folgt darüber hinaus, dass dieses den Gesellschaftern nicht nach Bruchteilen, sondern zur gesamten Hand zugewiesen ist. Verletzt im Sinne der §§ 171, 172 StPO ist danach die Gruppe der Anteilseigner. Die hier vertretene Zuordnung des Vermögens von Kapitalgesellschaften ist nicht nur bedeutsam für die Verletzteneigenschaft im Sinne des § 172 StPO. Sie hat auch weitreichende Konsequenzen für das materielle Recht, auf die der Autor hinweist.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Normentheorie und Strafrecht

Normentheorie und Strafrecht von Schneider,  Anne, Wagner,  Markus
Die Normentheorie, die im deutschsprachigen Raum üblicherweise mit dem Werk Karl Bindings assoziiert wird, besagt, dass zwischen außerstrafrechtlichen („primären“) Verhaltensnormen einerseits und („sekundären“) Sanktionsnormen andererseits differenziert werden muss. Diese Betrachtungsweise hat weitreichende Konsequenzen für das Verständnis des gesamten Strafrechts. Da die Ursprünge der Normentheorie über ein Jahrhundert alt sind, stellt sich die Frage, ob. bzw. mit welchen Modifikationen sie im modernen Strafrecht des 21. Jahrhunderts angewandt werden kann. Der Band beschäftigt sich zum einen mit den historischen Wurzeln und theoretischen Grundlagen der Normentheorie. Zum anderen werden ihre Auswirkungen auf zentrale Fragen des Allgemeinen (z.B. Irrtumsdogmatik und Beteiligungsdogmatik) und des Besonderen Teils (z.B. Betrug) des Strafrechts sowie des Internationalen und Europäischen Strafrechts verdeutlicht. Das Werk ist Teil der Reihe Grundlagen des Strafrechts, Band 5.
Aktualisiert: 2022-10-29
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Absprachen im Strafprozess

Absprachen im Strafprozess von Münkel,  Sebastian, Sauer,  Dirk
Der Inhalt: Das Handbuch vermittelt nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen für Absprachen, sondern hilft auch, - Chancen und Risiken vollständig zu überblicken und richtig einzuschätzen, - Mandanten bei der richtigen Strategiewahl optimal zu beraten und - Absprachen richtig anzubahnen und umzusetzen, um bestmögliche Ergebnisse für den Mandanten zu erreichen. Dabei wird auch auf die grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Absprachen im Strafprozess und zahlreiche weitere jüngst hierzu ergangene Entscheidungen eingegangen. Auf typische Fehler und Risiken wird hingewiesen, erprobte Strategien werden vorgestellt, mögliche Szenarien entwickelt. Die oft vom Verteidiger vernachlässigten, für den Mandanten aber vielfach sehr erheblichen berufsrechtlichen (z.B. Beamten- oder Arztrecht) oder zivilrechtlichen Folgen bei Absprachen werden eingehend behandelt. Das Werk ist in erster Auflage unter dem Titel "Konsensuale Verfahrensweisen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht" erschienen; ab der zweiten Auflage wird auch auf die übrigen Strafverfahren eingegangen.
Aktualisiert: 2021-10-07
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Liber amicorum für Marcel Alexander Niggli

Liber amicorum für Marcel Alexander Niggli von Amstutz,  Marc, Baumgartner,  Nico, Berkemeier Keshelava,  Anne, Fiolka,  Gerhard, Gfeller,  Diego R., Heer,  Marianne, Hurtado Pozo,  José, Keshelava,  Tornike, Mettler,  Christoph, Omlin,  Esther, Queloz,  Nicolas, Riedo,  Christof, Riedo,  Michel, Riklin,  Franz, Schwarzenegger,  Christian, Thalmann,  Urs, Wiprächtiger,  Hans
Das Liber amicorum für Prof. Dr. Marcel Alexander Niggli (Universität Freiburg) zu Ehren seines 50. Geburtstags enthält Beiträge von Kollegen, Schülern, Weggefährten und Freunden. Die Vielfalt der behandelten Themen spiegelt die breiten Interessen des Jubilars weit über die Kernbereiche der Rechtswissenschaft hinaus. Der Band enthält Beiträge zum materiellen Strafrecht (Spielmanipulation als Privatbestechung, Verantwortlichkeit von Unternehmen, Ungetreue Geschäftsbesorgung, Rechtspflegedelikte, strafrechtliche Anknüpfung von Auslandstaten, Wirtschaftsstrafrecht), zum Strafprozessrecht (abgekürztes Verfahren, Aufsicht über die Bundesanwaltschaft, psychiatrische Gutachten, Unabhängigkeit des Richters, Rechtshilfe im Fall Polanski) und zu rechtstheoretischen und -philosophischen Fragen (Methodenlehre, Corporate Social Responsibility) bis hin zur Anthropologie. Und natürlich zu Lemuren und Igeln.
Aktualisiert: 2020-04-30
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