Das WTO-Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen von 1994 regelt die Subventionstätigkeit der WTO-Mitgliedstaaten. Der Autor untersucht den Begriff der Subvention und zieht dazu rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse heran.
Es ergibt sich ein dreistufiger Aufbau des Begriffs Subvention: (1) Ressourcen fließen von der Regierung an ein Unternehmen (finanzieller Beitrag). Dabei ist »Regierung«, wer die Finanzierung seiner Aktivitäten auf andere abwälzen kann, insbesondere durch die Erhebung von Steuern. (2) Der finanzielle Beitrag bringt dem Unternehmen einen Vorteil, insbesondere wenn das Unternehmen keine angemessene Gegenleistung erbringt. (3) Die Spezifität ist der wirtschaftstheoretische Kern des Subventionsbegriffes. Es kommt zu einer Veränderung der relativen Preise. Erst das bewirkt die Abweichung vom effizienten Zustand der Volkswirtschaft und die Wettbewerbsverzerrung.
Die drei Elemente des Subventionsbegriffes werden dann auf verschiedene Formen von Subventionen angewandt: Kapitaltransfers, u. a. die Beteiligung der Regierung an Unternehmen; Verzicht auf normalerweise zu erhebende Abgaben, insbesondere die vielfältigen Formen der Steuererleichterung; Einkäufe und Verkäufe durch die Regierung.
Eine spieltheoretische Betrachtung erklärt schließlich verschiedene Eigenschaften des WTO-Subventionsbegriffes und vergleichbarer Begriffe aus anderen Rechtsordnungen, z. B. den Begriff der Beihilfe aus dem EG-Vertrag, als Ergebnisse eines Verhandlungsprozesses.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Autor beleuchtet die sich im EG-Recht anbietenden Ansatzpunkte für die Abwehr der Umgehung von Antidumpingmaßnahmen, einem seit Jahren heiß umstrittenen Thema des internationalen Wirtschaftsrechts. Dabei wird die neu eingeführte Umgehungsabwehrvorschrift der EG-Antidumpinggrundverordnung dem Vorgehen nach allgemeinem Antidumpingrecht sowie nach allgemeinem Zollrecht (Ursprungsregeln und Zollklassifizierung) gegenübergestellt und auf GATT/WTO-Kompatibilität hin geprüft. Anlaß für die Arbeit ist insbesondere die neue Umgehungsabwehrvorschrift der Gemeinschaft, von deren Einführung und Anwendung sie sich trotz einschlägiger schlechter Erfahrungen mit der Umgehungsabwehr in einem GATT-Panel, trotz Scheiterns der Uruguay-Runde im Bemühen um multilaterale Vorgaben für die Umgehungsabwehr und schließlich trotz heftiger internationaler Kritik nicht hat abhalten lassen.
Der Verfasser geht davon aus, daß sich Umgehungsabwehr in der Auslegung bzw. analogen Anwendung der »umgangenen« Norm erschöpft und daher nach GATT/WTO-Recht per se nicht zu beanstanden ist. Den Alleingang der Gemeinschaft hält er für grundsätzlich gelungen, da die neue Vorschrift jedenfalls dazu geeignet ist, Transparenz zu erhöhen und zu einer wichtigen Verfahrens- und quasi Sonderzuständigkeit begründenden Norm wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Seit der WTO-Ministerkonferenz von Seattle 1999 ist die demokratische Legitimation des WTO-Rechts Gegenstand politischer Diskussionen.
Der Autor liefert einen ersten Beitrag zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung hiermit und verknüpft dies mit einer kritischen Analyse der Theorie der Verfassungsfunktionen des GATT/WTO-Rechts. Neben einem Überblick über wesentliche Elemente des WTO-Rechts wird im ersten Kapitel der umstrittenen Frage nach der unmittelbaren Anwendbarkeit des GATT/WTO-Rechts nachgegangen. Danach wird die Entscheidungsfindung in der WTO in rechtstatsächlicher Hinsicht beschrieben, um wichtige Erkenntnisse für die folgenden Analysen der Arbeit zu gewinnen.
Das zweite Kapitel enthält eine Erörterung des Verfassungsbegriffs und einen Überblick über zentrale wirtschaftswissenschaftliche Ansätze (Außenwirtschaftslehre, public choice und Konstitutionenökonomie). Der Autor bewertet anschließend die normativen Aussagen der von Petersmann vertretenen Theorie der Verfassungsfunktionen äußerst kritisch und lehnt es ab, von einer »Konstitutionalisierung« des WTO-Rechts zu sprechen.
Im letzten Kapitel wird aufgrund der intransparenten und parlamentarisch wenig kontrollierbaren WTO-Entscheidungsfindung ein demokratisches Legitimationsdefizit des WTO-Rechts konstatiert. Abschließend werden Strategien zur Reduzierung dieses Defizits untersucht, wie etwa die verstärkte Einbindung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder die Errichtung einer parlamentarischen Versammlung. Markus Krajewski kommt zu dem Ergebnis, daß diese Strategien nicht zu einer substantiellen Legitimierung des WTO-Rechts beitragen können.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Seit der WTO-Ministerkonferenz von Seattle 1999 ist die demokratische Legitimation des WTO-Rechts Gegenstand politischer Diskussionen.
Der Autor liefert einen ersten Beitrag zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung hiermit und verknüpft dies mit einer kritischen Analyse der Theorie der Verfassungsfunktionen des GATT/WTO-Rechts. Neben einem Überblick über wesentliche Elemente des WTO-Rechts wird im ersten Kapitel der umstrittenen Frage nach der unmittelbaren Anwendbarkeit des GATT/WTO-Rechts nachgegangen. Danach wird die Entscheidungsfindung in der WTO in rechtstatsächlicher Hinsicht beschrieben, um wichtige Erkenntnisse für die folgenden Analysen der Arbeit zu gewinnen.
Das zweite Kapitel enthält eine Erörterung des Verfassungsbegriffs und einen Überblick über zentrale wirtschaftswissenschaftliche Ansätze (Außenwirtschaftslehre, public choice und Konstitutionenökonomie). Der Autor bewertet anschließend die normativen Aussagen der von Petersmann vertretenen Theorie der Verfassungsfunktionen äußerst kritisch und lehnt es ab, von einer »Konstitutionalisierung« des WTO-Rechts zu sprechen.
Im letzten Kapitel wird aufgrund der intransparenten und parlamentarisch wenig kontrollierbaren WTO-Entscheidungsfindung ein demokratisches Legitimationsdefizit des WTO-Rechts konstatiert. Abschließend werden Strategien zur Reduzierung dieses Defizits untersucht, wie etwa die verstärkte Einbindung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder die Errichtung einer parlamentarischen Versammlung. Markus Krajewski kommt zu dem Ergebnis, daß diese Strategien nicht zu einer substantiellen Legitimierung des WTO-Rechts beitragen können.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das WTO/GATT-Recht steht unter einem wachsenden Druck zur Marktintegration, wie die Streitigkeiten um hormonbehandeltes Rindfleisch, Asbest oder genmanipulierte Lebensmittel zeigen. Für die Streitbeilegungsorgane stellt sich angesichts derartiger Klageverfahren die Aufgabe interessengerechter Auslegung. Die vorliegende Arbeit bereitet dieses Feld theoretisch und dogmatisch auf und gibt den an der Auslegung Beteiligten Entscheidungsempfehlungen. Dabei kommt dem Konzept des regulativen Wettbewerbs und seiner konsequenten Umsetzung durch Art. III GATT besondere Bedeutung zu. Eine Interessenstrukturanalyse zeigt, dass die gemeinsamen Interessen am Fortbestehen regulativen Wettbewerbs marktintegrative Einzelinteressen grundsätzlich überwiegen. Die Hauptthese des Verfassers geht dahin, dass die Streitbeilegungsorgane über marktintegrativ motivierte Klagen auch unter den Beschränkungsverboten der Seitenabkommen über technische Handelshemmnisse (TBT und SPS) so autonomieschonend wie möglich entscheiden sollten, um das WTO-System als ganzes vor der marktintegrativen Überforderung zu bewahren.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Forschungsstelle für Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Tübingen (Tuebingen University Research Center for International Economic Law) legt in diesem Band die Ergebnisse zweier Tagungen vor, die in den Jahren 2001 und 2002 zum Thema »WTO-Recht und Globalisierung« durchgeführt worden sind. Die beiden Tagungen waren darauf angelegt, jüngeren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, ihre Forschungsergebnisse in einem kleinen Kreis von WTO-Experten zur Diskussion zu stellen.
Die vorgelegten Arbeiten lassen sich methodisch drei Fragekreisen zuordnen. Eine erste Gruppe von Arbeiten befaßt sich mit der Analyse und Bewertung des Entwicklungsstands von Teilbereichen des internationalen Wirtschaftsrechts. Eine zweite Gruppe von Arbeiten belegt deutlich, daß sich das internationale Wirtschaftsrecht - und dort vor allem das WTO-Recht - zu einem Rechtsgebiet entwickelt hat, in dem dogmatische Arbeit am Recht möglich und zweckmäßig ist. Dieses Recht hat inzwischen einen Grad an Verfestigung gewonnen, so daß Analyse und Kritik dogmatischer Figuren - wie z. B. des Verhältnismäßigkeitsprinzips - möglich sind. Grundlage und Voraussetzung dafür bietet die Judikatur der WTO-Streitbeilegungsorgane, deren Entscheidungen Anstoß, Grundlage und Gegenstand derartiger Arbeit ist. Die dritte Gruppe von Arbeiten schließlich beschäftigt sich mit rechtspolitischen Entwicklungsperspektiven: Sie machen deutlich, wie groß der Fortschreibungsbedarf des internationalen Wirtschaftsrechts in weiten Bereichen ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit dem Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPS) wurde weltweit ein neuer Standard im internationalen Immaterialgüterrechtsschutz gesetzt. Die Europäische Gemeinschaft ist als WTO-Mitglied an die Bestimmungen des TRIPS gebunden. Der Autor untersucht die Frage, welche Wirkungen die TRIPS-Bestimmungen in der Gemeinschaftsrechtsordnung entfalten.
Als gemischtes Abkommen wirft das TRIPS zunächst die komplexe Frage auf, in welchem Umfang seine Bestimmungen innergemeinschaftliche Geltung erlangt haben. Die Lösung dieses Problems erfordert eine Abwägung der Interessen von Gemeinschaft und Mitgliedstaaten.
Im Hauptteil der Arbeit wird die unmittelbare Anwendbarkeit als für die Rechtspraxis wichtigste Wirkung des TRIPS untersucht. Die einschlägigen Urteile des EuGH werden kritisch daraufhin überprüft, ob sie der Sonderrolle des TRIPS im Kontext des WTO-Systems gerecht werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die individualschützende Zielsetzung, die Verrechtlichung des WTO-Streitbeilegungssystems und die Präzision der Abkommensbestimmungen. Die zunehmend vertretene These, die Umsetzungspraxis anderer WTO-Mitglieder habe unter dem Gesichtspunkt der Reziprozität Einfluß auf die unmittelbare Anwendbarkeit in der Gemeinschaftsrechtsordnung, wird kritisch hinterfragt.
Der Verfasser kommt zum Ergebnis, daß den TRIPS-Bestimmungen – auch über die sonstigen innergemeinschaftlichen Wirkungen – ein beträchtliches Wirkpotential in der Gemeinschaftsrechtsordnung zukommt. Insgesamt soll die Untersuchung ein Anstoß sein, das Verhältnis von WTO-Recht und Gemeinschaftsrecht gegenüber rein handelspolitisch motivierten Ansätzen auf einer rechtlich tragfähigen Grundlage neu zu bestimmen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zu den Erfahrungen mit dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen GATT gehört, daß seine internationalen Handelsregeln nur eingeschränkt beachtet und durchgesetzt wurden. Wird die neue Welthandelsorganisation WTO dank verschärfter Regeln dem Problem mangelnder Rechtsbeachtung und -durchsetzung entgehen?
Zu den Erfahrungen mit dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen GATT gehört, daß seine internationalen Handelsregeln nur eingeschränkt beachtet und durchgesetzt wurden. Wird die neue Welthandelsorganisation WTO dank verschärfter Regeln dem Problem mangelnder Rechtsbeachtung und -durchsetzung entgehen?
In der Arbeit werden folgende neuere Theorieentwicklungen der Ökonomik daraufhin untersucht, ob sie hierfür Erklärungen zulassen: Property-Rights-Theorie, Hegemon- und Dominanztheorie, Neue Politische Ökonomie (Olson und Public Choice), Ökonomische Theorie der Verfassung nach Buchanan, ordoliberale Ordnungstheorie, Systemwettbewerb, Neue Institutionenökonomik (Transaktions- und Informationskostenökonomik, Prinzipal-Agent-Theorie) sowie Reputationstheorie. Dabei zeigt sich, daß Erklärungen mit ökonomischen Theorien in entscheidenden Aspekten versagen: Vor allem die Annahme der Zweckrationalität läßt in einer Welt komplexer Verflechtungen offen, worin für internationale Entscheidungsträger der je eigene Vorteil liegt, ihr Handeln in der zu beobachtenden Weise auszurichten. Die ökonomischen Fragen nach Knappheit und Kosten und Nutzen versetzen nur für enge raum-zeitliche Grenzen und in institutionell wohlbestimmten Handlungssystemen in die Lage, wissenschaftlich begründete Aussagen über Verhaltens- und Interaktionsmuster zu machen. In internationalen Politik- und Rechtsprozessen liegen solche Gegebenheiten nicht vor.
Dagegen ermöglicht der sozialwissenschaftlich umfassendere Ansatz der Theorie des kommunikativen Handelns von Habermas überzeugende Antworten auf die Frage nach Rechtsbeachtung und -durchsetzung in den internationalen Handelsbeziehungen. Ein kommunikationstheoretischer Forschungsansatz ermöglicht Aussagen zur zukünftigen Rechtsbeachtung und -durchsetzung in der WTO. Dies wird in dieser Arbeit exemplarisch am Thema internationaler Umweltschutz im neuen WTO-Streitschlichtungsverfahren aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Diskussion um die Einfügung eines »Staatsziels Tierschutz« in das Grundgesetz macht deutlich, daß das Tierschutzrecht in Zukunft eine immer größere Bedeutung gewinnen wird. Dem Ziel, die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die einfachgesetzliche Ausgestaltung des Tierschutzrechts zu konkretisieren, dient die vorliegende Schrift.
Schwerpunkte der Untersuchung sind die an tierschutzrechtliche Regelungen, die in Grundrechte eingreifen, zu stellenden Anforderungen, weiterhin die Ausgestaltung von Verordnungsermächtigungen, die internationalrechtliche Kontexte zu implementieren versuchen, sowie der Stellenwert des Tierschutzes in den auf Abbau von Handelshemmnissen ausgelegten supra- und internationalen Vertragswerken wie den EG- und WTO-Regeln. Der Autor liefert somit einen Beitrag zu den Möglichkeiten und Grenzen der Weiterentwicklung des Tierschutzrechts.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Verfasser untersucht materiellrechtliche und prozessuale Überschneidungen und Konflikte zwischen dem Recht der Welthandelsorganisation (WTO) und völkerrechtlichen Vertragsordnungen, die inhärente Verbindungen mit internationalem Handel aufweisen. In der 2001 gestarteten aktuellen Welthandelsrunde ist die Koordination dieser Verträge ein zentrales Thema. Als methodische Einführung definiert der Autor Normenkollisionen und Programmkonflikte und untersucht den Grundsatz der gegenseitigen Unabhängigkeit völkerrechtlicher Vertragsordnungen. Klassische Vorrangregeln können die Konflikte nicht angemessen lösen.
Der 2. Teil beginnt mit einer ausführlichen Analyse des Verhältnisses WTO-Recht/Umweltschutz. Dabei werden nicht nur die wesentlichen Normen des GATT, sondern auch des TBT, SPS, GATS und TRIPS dargestellt. Die Untersuchung der WTO-Rechtsprechung umfaßt neueste Fälle, z. B. EC-Asbestos und Chile-Swordfish. Ausgehend von einem Vergleich des Komplexes WTO-Recht/Umweltschutz mit dem Verhältnis des WTO-Rechts zu Arbeitsrechten, Menschenrechten, Finanzen & Entwicklung, WIPO-Konventionen, ITU- und WPV-Recht prüft Jan Neumann Methoden der materiellrechtlichen Koordination der Verträge und analysiert insbesondere die Möglichkeiten und Grenzen der harmonisierenden Vertragsauslegung.
Im 3. Teil werden Probleme paralleler Streitverfahren vor internationalen Gerichten beleuchtet. Ausgehend vom Schwertfisch-Fall stellt Neumann fest, daß keine ausschließlichen, aber extravertragliche Zuständigkeiten bestehen. Zur Abwendung von Auslegungsdivergenzen können Gerichte zur Vorlage von Auslegungsfragen verpflichtet sein.
Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Zweiten Preis des Harry-Westermann-Preises 2002.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Errichtung der WTO stellt einen Meilenstein in der Entwicklung der internationalen Handelsbeziehungen dar. Vielleicht der bedeutendste Schritt hierbei war die durch die WTO ermöglichte zunehmende Verrechtlichung des internationalen Handels. Den neuen Chancen, die aus dieser Verrechtlichung resultieren, steht der Kompetenzzuwachs der WTO gegenüber. Dieser Zusammenhang spiegelt sich wider in Fragestellungen, die die typischen Probleme einer sich entwickelnden supranationalen Rechtsordnung in den Blick nehmen: Rechte und Pflichten der Mitglieder einerseits und Verfaßtheit, legitime, gar »demokratische« Entscheidungsfindung der WTO andererseits. Nur wenn es gelingt, auf supranationaler Ebene zu Entscheidungen zu kommen, die auf nationaler Ebene als legitim akzeptiert werden, wird die WTO künftig bestehen können. Hierbei stellt der ordre public der WTO als Ermächtigung des einzelnen Staates, im Einzelfall bestimmten nationalen Interessen Vorrang einzuräumen, einen zentralen Pflasterstein für den Erfolgsweg der WTO dar.
Art. XX lit. a) GATT statuiert als »dezentrale« Ausprägung des ordre public in der WTO eine derartige Einschätzungsprärogative für den Bereich des GATT. Der Autor entwickelt methodische Handreichungen für den Umgang mit dieser Vorschrift und untersucht, inwieweit diese Einschätzungsprärogative durch die einzelnen Mitglieder ausgeübt werden kann. Den Ausgangspunkt bilden dabei die »Legitimitätsfrage« sowie die Untersuchung der Bedeutung eines nationalen Anerkennungsvorbehaltes sowie einheitlich geltender Auslegungsregeln für eine erhöhte Legitimität der Entscheidungsfindung der WTO. Der Verfasser zeigt, daß bereits das heutige Regelwerk eine Auslegung des Art. XX lit. a) GATT durch die einzelnen Mitglieder erlaubt, die bestimmten Werten der Völkerrechtsordnung und der nationalen Rechtsordnung Vorrang einräumt. Am Beispiel bestimmter sozialer Mindeststandards wird nachgewiesen, daß eine derartige Auslegung nicht nur zulässig, sondern vielmehr geboten
Aktualisiert: 2023-06-15
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DIE REIHE: SCHRIFTENREIHE ZU ORDNUNGSFRAGEN DER WIRTSCHAFTherausgegeben von Thomas Apolte, Martin Leschke, Albrecht F. Michler, Christian Müller,Rahel M. Schomaker und Dirk WentzelDie Reihe diskutiert aktuelle ordnungspolitische und institutionenökonomische Fragestellungen. Durch die methodische Vielfalt richtet sie sich an Fachleute, an die Öffentlichkeit und an die Politikberatung.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Verfasser untersucht materiellrechtliche und prozessuale Überschneidungen und Konflikte zwischen dem Recht der Welthandelsorganisation (WTO) und völkerrechtlichen Vertragsordnungen, die inhärente Verbindungen mit internationalem Handel aufweisen. In der 2001 gestarteten aktuellen Welthandelsrunde ist die Koordination dieser Verträge ein zentrales Thema. Als methodische Einführung definiert der Autor Normenkollisionen und Programmkonflikte und untersucht den Grundsatz der gegenseitigen Unabhängigkeit völkerrechtlicher Vertragsordnungen. Klassische Vorrangregeln können die Konflikte nicht angemessen lösen.
Der 2. Teil beginnt mit einer ausführlichen Analyse des Verhältnisses WTO-Recht/Umweltschutz. Dabei werden nicht nur die wesentlichen Normen des GATT, sondern auch des TBT, SPS, GATS und TRIPS dargestellt. Die Untersuchung der WTO-Rechtsprechung umfaßt neueste Fälle, z. B. EC-Asbestos und Chile-Swordfish. Ausgehend von einem Vergleich des Komplexes WTO-Recht/Umweltschutz mit dem Verhältnis des WTO-Rechts zu Arbeitsrechten, Menschenrechten, Finanzen & Entwicklung, WIPO-Konventionen, ITU- und WPV-Recht prüft Jan Neumann Methoden der materiellrechtlichen Koordination der Verträge und analysiert insbesondere die Möglichkeiten und Grenzen der harmonisierenden Vertragsauslegung.
Im 3. Teil werden Probleme paralleler Streitverfahren vor internationalen Gerichten beleuchtet. Ausgehend vom Schwertfisch-Fall stellt Neumann fest, daß keine ausschließlichen, aber extravertragliche Zuständigkeiten bestehen. Zur Abwendung von Auslegungsdivergenzen können Gerichte zur Vorlage von Auslegungsfragen verpflichtet sein.
Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Zweiten Preis des Harry-Westermann-Preises 2002.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Mit dem Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPS) wurde weltweit ein neuer Standard im internationalen Immaterialgüterrechtsschutz gesetzt. Die Europäische Gemeinschaft ist als WTO-Mitglied an die Bestimmungen des TRIPS gebunden. Der Autor untersucht die Frage, welche Wirkungen die TRIPS-Bestimmungen in der Gemeinschaftsrechtsordnung entfalten.
Als gemischtes Abkommen wirft das TRIPS zunächst die komplexe Frage auf, in welchem Umfang seine Bestimmungen innergemeinschaftliche Geltung erlangt haben. Die Lösung dieses Problems erfordert eine Abwägung der Interessen von Gemeinschaft und Mitgliedstaaten.
Im Hauptteil der Arbeit wird die unmittelbare Anwendbarkeit als für die Rechtspraxis wichtigste Wirkung des TRIPS untersucht. Die einschlägigen Urteile des EuGH werden kritisch daraufhin überprüft, ob sie der Sonderrolle des TRIPS im Kontext des WTO-Systems gerecht werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die individualschützende Zielsetzung, die Verrechtlichung des WTO-Streitbeilegungssystems und die Präzision der Abkommensbestimmungen. Die zunehmend vertretene These, die Umsetzungspraxis anderer WTO-Mitglieder habe unter dem Gesichtspunkt der Reziprozität Einfluß auf die unmittelbare Anwendbarkeit in der Gemeinschaftsrechtsordnung, wird kritisch hinterfragt.
Der Verfasser kommt zum Ergebnis, daß den TRIPS-Bestimmungen – auch über die sonstigen innergemeinschaftlichen Wirkungen – ein beträchtliches Wirkpotential in der Gemeinschaftsrechtsordnung zukommt. Insgesamt soll die Untersuchung ein Anstoß sein, das Verhältnis von WTO-Recht und Gemeinschaftsrecht gegenüber rein handelspolitisch motivierten Ansätzen auf einer rechtlich tragfähigen Grundlage neu zu bestimmen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Forschungsstelle für Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Tübingen (Tuebingen University Research Center for International Economic Law) legt in diesem Band die Ergebnisse zweier Tagungen vor, die in den Jahren 2001 und 2002 zum Thema »WTO-Recht und Globalisierung« durchgeführt worden sind. Die beiden Tagungen waren darauf angelegt, jüngeren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, ihre Forschungsergebnisse in einem kleinen Kreis von WTO-Experten zur Diskussion zu stellen.
Die vorgelegten Arbeiten lassen sich methodisch drei Fragekreisen zuordnen. Eine erste Gruppe von Arbeiten befaßt sich mit der Analyse und Bewertung des Entwicklungsstands von Teilbereichen des internationalen Wirtschaftsrechts. Eine zweite Gruppe von Arbeiten belegt deutlich, daß sich das internationale Wirtschaftsrecht - und dort vor allem das WTO-Recht - zu einem Rechtsgebiet entwickelt hat, in dem dogmatische Arbeit am Recht möglich und zweckmäßig ist. Dieses Recht hat inzwischen einen Grad an Verfestigung gewonnen, so daß Analyse und Kritik dogmatischer Figuren - wie z. B. des Verhältnismäßigkeitsprinzips - möglich sind. Grundlage und Voraussetzung dafür bietet die Judikatur der WTO-Streitbeilegungsorgane, deren Entscheidungen Anstoß, Grundlage und Gegenstand derartiger Arbeit ist. Die dritte Gruppe von Arbeiten schließlich beschäftigt sich mit rechtspolitischen Entwicklungsperspektiven: Sie machen deutlich, wie groß der Fortschreibungsbedarf des internationalen Wirtschaftsrechts in weiten Bereichen ist.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Errichtung der WTO stellt einen Meilenstein in der Entwicklung der internationalen Handelsbeziehungen dar. Vielleicht der bedeutendste Schritt hierbei war die durch die WTO ermöglichte zunehmende Verrechtlichung des internationalen Handels. Den neuen Chancen, die aus dieser Verrechtlichung resultieren, steht der Kompetenzzuwachs der WTO gegenüber. Dieser Zusammenhang spiegelt sich wider in Fragestellungen, die die typischen Probleme einer sich entwickelnden supranationalen Rechtsordnung in den Blick nehmen: Rechte und Pflichten der Mitglieder einerseits und Verfaßtheit, legitime, gar »demokratische« Entscheidungsfindung der WTO andererseits. Nur wenn es gelingt, auf supranationaler Ebene zu Entscheidungen zu kommen, die auf nationaler Ebene als legitim akzeptiert werden, wird die WTO künftig bestehen können. Hierbei stellt der ordre public der WTO als Ermächtigung des einzelnen Staates, im Einzelfall bestimmten nationalen Interessen Vorrang einzuräumen, einen zentralen Pflasterstein für den Erfolgsweg der WTO dar.
Art. XX lit. a) GATT statuiert als »dezentrale« Ausprägung des ordre public in der WTO eine derartige Einschätzungsprärogative für den Bereich des GATT. Der Autor entwickelt methodische Handreichungen für den Umgang mit dieser Vorschrift und untersucht, inwieweit diese Einschätzungsprärogative durch die einzelnen Mitglieder ausgeübt werden kann. Den Ausgangspunkt bilden dabei die »Legitimitätsfrage« sowie die Untersuchung der Bedeutung eines nationalen Anerkennungsvorbehaltes sowie einheitlich geltender Auslegungsregeln für eine erhöhte Legitimität der Entscheidungsfindung der WTO. Der Verfasser zeigt, daß bereits das heutige Regelwerk eine Auslegung des Art. XX lit. a) GATT durch die einzelnen Mitglieder erlaubt, die bestimmten Werten der Völkerrechtsordnung und der nationalen Rechtsordnung Vorrang einräumt. Am Beispiel bestimmter sozialer Mindeststandards wird nachgewiesen, daß eine derartige Auslegung nicht nur zulässig, sondern vielmehr geboten
Aktualisiert: 2023-05-25
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Zu den Erfahrungen mit dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen GATT gehört, daß seine internationalen Handelsregeln nur eingeschränkt beachtet und durchgesetzt wurden. Wird die neue Welthandelsorganisation WTO dank verschärfter Regeln dem Problem mangelnder Rechtsbeachtung und -durchsetzung entgehen?
Zu den Erfahrungen mit dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen GATT gehört, daß seine internationalen Handelsregeln nur eingeschränkt beachtet und durchgesetzt wurden. Wird die neue Welthandelsorganisation WTO dank verschärfter Regeln dem Problem mangelnder Rechtsbeachtung und -durchsetzung entgehen?
In der Arbeit werden folgende neuere Theorieentwicklungen der Ökonomik daraufhin untersucht, ob sie hierfür Erklärungen zulassen: Property-Rights-Theorie, Hegemon- und Dominanztheorie, Neue Politische Ökonomie (Olson und Public Choice), Ökonomische Theorie der Verfassung nach Buchanan, ordoliberale Ordnungstheorie, Systemwettbewerb, Neue Institutionenökonomik (Transaktions- und Informationskostenökonomik, Prinzipal-Agent-Theorie) sowie Reputationstheorie. Dabei zeigt sich, daß Erklärungen mit ökonomischen Theorien in entscheidenden Aspekten versagen: Vor allem die Annahme der Zweckrationalität läßt in einer Welt komplexer Verflechtungen offen, worin für internationale Entscheidungsträger der je eigene Vorteil liegt, ihr Handeln in der zu beobachtenden Weise auszurichten. Die ökonomischen Fragen nach Knappheit und Kosten und Nutzen versetzen nur für enge raum-zeitliche Grenzen und in institutionell wohlbestimmten Handlungssystemen in die Lage, wissenschaftlich begründete Aussagen über Verhaltens- und Interaktionsmuster zu machen. In internationalen Politik- und Rechtsprozessen liegen solche Gegebenheiten nicht vor.
Dagegen ermöglicht der sozialwissenschaftlich umfassendere Ansatz der Theorie des kommunikativen Handelns von Habermas überzeugende Antworten auf die Frage nach Rechtsbeachtung und -durchsetzung in den internationalen Handelsbeziehungen. Ein kommunikationstheoretischer Forschungsansatz ermöglicht Aussagen zur zukünftigen Rechtsbeachtung und -durchsetzung in der WTO. Dies wird in dieser Arbeit exemplarisch am Thema internationaler Umweltschutz im neuen WTO-Streitschlichtungsverfahren aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Das WTO/GATT-Recht steht unter einem wachsenden Druck zur Marktintegration, wie die Streitigkeiten um hormonbehandeltes Rindfleisch, Asbest oder genmanipulierte Lebensmittel zeigen. Für die Streitbeilegungsorgane stellt sich angesichts derartiger Klageverfahren die Aufgabe interessengerechter Auslegung. Die vorliegende Arbeit bereitet dieses Feld theoretisch und dogmatisch auf und gibt den an der Auslegung Beteiligten Entscheidungsempfehlungen. Dabei kommt dem Konzept des regulativen Wettbewerbs und seiner konsequenten Umsetzung durch Art. III GATT besondere Bedeutung zu. Eine Interessenstrukturanalyse zeigt, dass die gemeinsamen Interessen am Fortbestehen regulativen Wettbewerbs marktintegrative Einzelinteressen grundsätzlich überwiegen. Die Hauptthese des Verfassers geht dahin, dass die Streitbeilegungsorgane über marktintegrativ motivierte Klagen auch unter den Beschränkungsverboten der Seitenabkommen über technische Handelshemmnisse (TBT und SPS) so autonomieschonend wie möglich entscheiden sollten, um das WTO-System als ganzes vor der marktintegrativen Überforderung zu bewahren.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Diskussion um die Einfügung eines »Staatsziels Tierschutz« in das Grundgesetz macht deutlich, daß das Tierschutzrecht in Zukunft eine immer größere Bedeutung gewinnen wird. Dem Ziel, die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die einfachgesetzliche Ausgestaltung des Tierschutzrechts zu konkretisieren, dient die vorliegende Schrift.
Schwerpunkte der Untersuchung sind die an tierschutzrechtliche Regelungen, die in Grundrechte eingreifen, zu stellenden Anforderungen, weiterhin die Ausgestaltung von Verordnungsermächtigungen, die internationalrechtliche Kontexte zu implementieren versuchen, sowie der Stellenwert des Tierschutzes in den auf Abbau von Handelshemmnissen ausgelegten supra- und internationalen Vertragswerken wie den EG- und WTO-Regeln. Der Autor liefert somit einen Beitrag zu den Möglichkeiten und Grenzen der Weiterentwicklung des Tierschutzrechts.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Das Welthandelssystem hat mit der Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) einen enormen Bedeutungszuwachs erfahren. Die WTO beruht auf den im Rahmen der Uruguay-Runde ausgehandelten Übereinkommen, die den Anwendungsbereich der multilateralen Handelsregeln stark erweitert haben. Insbesondere wurde die Achillesferse des alten Systems beseitigt, indem ein neues Streitbeilegungssystem eingerichtet wurde. Es ermöglicht den WTO-Mitgliedern, Streitigkeiten mit anderen WTO-Mitgliedern verbindlich klären zu lassen. Es hat sich als sehr erfolgreich erwiesen: Die WTO-Mitglieder haben inzwischen in mehr als 300 Verfahren darauf zurückgegriffen. Vor allem die Berichte des Berufungsgremiums, des Appellate Body, haben dazu beigetragen, die aus den verschiedenen WTO-Übereinkommen folgenden Verpflichtungen der WTO-Mitglieder:innen zu verdeutlichen. Eine ernsthafte Befassung mit dem Recht der WTO kann daher nicht darauf verzichten, die tragenden Entscheidungen (»leading cases«) des Appellate Body zur Kenntnis zu nehmen.
Das Buch stellt die relevanten Passagen dieser Entscheidungen in systematischer Ordnung dar und erleichtert damit der Praxis den Zugang zum Recht der WTO.
Aktualisiert: 2023-05-17
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