Umweltbezogene Sorgfaltspflichten

Umweltbezogene Sorgfaltspflichten von Walker,  Lena
Die Dissertation untersucht Möglichkeiten der Regelung einer umweltbezogenen Sorgfaltspflicht für deutsche bzw. europäische Unternehmen, durch die diese verpflichtet werden, die Einhaltung von Umweltstandards in ihrer Lieferkette zu überprüfen. Kernstück der Arbeit ist eine Untersuchung und Systematisierung des Normbestands an extraterritorial wirkenden Sorgfaltspflichten. Beispiele sind die europäische Holzhandelsverordnung (EUTR), die Konfliktmineralienverordnung, die CSR-Richtlinie, sowie die französische Loi de Vigilance. Schließlich analysiert die Arbeit umweltbezogene Sorgfaltspflichten im neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Darüber hinaus werden weitere Regelungsvorschläge kritisch untersucht und durch eigene Erwägungen ergänzt. Die Autorin untersucht zudem die Vereinbarkeit bestehender und potenzieller umweltbezogener Sorgfaltspflichten mit höherrangigem Recht, hier dem Völkerrecht, dem WTO-Recht, dem EU-Recht und dem Verfassungsrecht.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Umweltbezogene Sorgfaltspflichten

Umweltbezogene Sorgfaltspflichten von Walker,  Lena
Die Dissertation untersucht Möglichkeiten der Regelung einer umweltbezogenen Sorgfaltspflicht für deutsche bzw. europäische Unternehmen, durch die diese verpflichtet werden, die Einhaltung von Umweltstandards in ihrer Lieferkette zu überprüfen. Kernstück der Arbeit ist eine Untersuchung und Systematisierung des Normbestands an extraterritorial wirkenden Sorgfaltspflichten. Beispiele sind die europäische Holzhandelsverordnung (EUTR), die Konfliktmineralienverordnung, die CSR-Richtlinie, sowie die französische Loi de Vigilance. Schließlich analysiert die Arbeit umweltbezogene Sorgfaltspflichten im neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Darüber hinaus werden weitere Regelungsvorschläge kritisch untersucht und durch eigene Erwägungen ergänzt. Die Autorin untersucht zudem die Vereinbarkeit bestehender und potenzieller umweltbezogener Sorgfaltspflichten mit höherrangigem Recht, hier dem Völkerrecht, dem WTO-Recht, dem EU-Recht und dem Verfassungsrecht.
Aktualisiert: 2023-06-29
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WTO-Recht und Globalisierung.

WTO-Recht und Globalisierung. von Nettesheim,  Martin, Sander,  Gerald G.
Die Forschungsstelle für Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Tübingen (Tuebingen University Research Center for International Economic Law) legt in diesem Band die Ergebnisse zweier Tagungen vor, die in den Jahren 2001 und 2002 zum Thema »WTO-Recht und Globalisierung« durchgeführt worden sind. Die beiden Tagungen waren darauf angelegt, jüngeren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, ihre Forschungsergebnisse in einem kleinen Kreis von WTO-Experten zur Diskussion zu stellen. Die vorgelegten Arbeiten lassen sich methodisch drei Fragekreisen zuordnen. Eine erste Gruppe von Arbeiten befaßt sich mit der Analyse und Bewertung des Entwicklungsstands von Teilbereichen des internationalen Wirtschaftsrechts. Eine zweite Gruppe von Arbeiten belegt deutlich, daß sich das internationale Wirtschaftsrecht - und dort vor allem das WTO-Recht - zu einem Rechtsgebiet entwickelt hat, in dem dogmatische Arbeit am Recht möglich und zweckmäßig ist. Dieses Recht hat inzwischen einen Grad an Verfestigung gewonnen, so daß Analyse und Kritik dogmatischer Figuren - wie z. B. des Verhältnismäßigkeitsprinzips - möglich sind. Grundlage und Voraussetzung dafür bietet die Judikatur der WTO-Streitbeilegungsorgane, deren Entscheidungen Anstoß, Grundlage und Gegenstand derartiger Arbeit ist. Die dritte Gruppe von Arbeiten schließlich beschäftigt sich mit rechtspolitischen Entwicklungsperspektiven: Sie machen deutlich, wie groß der Fortschreibungsbedarf des internationalen Wirtschaftsrechts in weiten Bereichen ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Entwicklungsgemeinschaften in der WTO.

Entwicklungsgemeinschaften in der WTO. von Pellens,  Sabine
Entwicklungsländern wird zur Verbesserung ihres Lebensstandards sowohl empfohlen, aktiv am multilateralen Handelssystem der Welthandelsorganisation (WTO) teilzunehmen als auch sich an regionalen Handelsabkommen zu beteiligen. Tatsächlich sind die meisten Entwicklungsländer schon längst Mitglied der WTO und zugleich mindestens eines regionalen Handelsabkommens. Insbesondere bestehen etwa 30 regionale Integrationsgemeinschaften, an denen ausschließlich Entwicklungsländer beteiligt sind. Prominente Beispiele sind der Gemeinsame Markt des Südens (MERCOSUR) und die ASEAN-Freihandelszone (AFTA). Sabine Pellens führt für diese Gemeinschaften den Begriff "Entwicklungsgemeinschaften" ein und nimmt als erste eine umfassende Bestandsaufnahme und einen Vergleich der internen Rechtsordnungen dieser Gemeinschaften vor. Der WTO und ihren Mitgliedstaaten ist es bislang nicht gelungen zu klären, unter welchen Voraussetzungen die Entwicklungsgemeinschaften mit dem Recht der WTO vereinbar sind. Auch in der aktuellen WTO-Handelsrunde von Doha zeichnet sich hierzu noch keine Einigung ab. Die Autorin untersucht das Konfliktpotential, die Ausnahmevorschriften des WTO-Rechts für Integrationsgemeinschaften und für Entwicklungsländer und den sich daraus ergebenden Streit um die Einordnung der Entwicklungsgemeinschaften. Im Wege der praktischen Konkordanz zwischen den Prinzipien der Nichtdiskriminierung und der Entwicklung entwickelt sie die Lösung des Konflikts im geltenden WTO-Recht sowie detaillierte Eckpunkte für eine Neuregelung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gesundheitsschutz im Recht der Welthandelsorganisation (WTO).

Gesundheitsschutz im Recht der Welthandelsorganisation (WTO). von Makatsch,  Tilman
Das Recht der WTO-Mitglieder, selbst zu bestimmen, welche Schutzniveaus für die Gesundheit der Bevölkerung auf ihrem Hoheitsgebiet gelten, führt häufig zu Spannungen mit dem WTO-System, das den Abbau von Handelsbeschränkungen zum Ziel hat. In diesem Spannungsfeld sind Lösungen zu finden, welche einerseits die Einflußnahmemöglichkeiten von Interessengruppen bei der Einführung von gesundheitsschützenden Maßnahmen abmildern und andererseits ein angemessenes Gleichgewicht zwischen tatsächlichem Gesundheitsschutz und unerwünschtem Protektionismus herstellen. Hierzu bedient sich insbesondere das SPS-Übereinkommen einer neuartigen Konzeption, die der Verfasser hier vorstellt und anhand von Streitbeilegungsverfahren analysiert. Vor diesem Hintergrund untersucht Tilman Makatsch die Funktionsweise der WTO, stellt Bezüge zum nationalen Recht her (insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Risiken und Naturwissenschaft sowie deren Justiziabilität), widmet sich der Weiterführung des Diskriminierungsverbotes, der zunehmenden Verrechtlichung des WTO-Systems sowie der Frage, inwieweit die internationale Harmonisierung von Schutzstandards im Rahmen der WTO vorstellbar ist. Die Arbeit bietet erkenntnisreiche neue Beobachtungen, Kritiken und Lösungsansätze.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Domestically Prohibited Goods.

Domestically Prohibited Goods. von Bender,  Tobias
Der Autor beschäftigt sich mit dem Spannungsfeld von freiem Warenhandel und Umwelt- und Verbraucherschutz im Rahmen der WTO anhand eines in der WTO-Literatur bisher nicht beachteten Problemfeldes: dem Handel mit Domestically Prohibited Goods (DPGs). DPGs sind Güter, die in dem Land, aus dem sie exportiert werden, nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen. Als typische Beispiele gelten Pestizide und Industriechemikalien, aber auch gefährliche Abfälle, die in vielen Industriestaaten verboten sind, insbesondere in Entwicklungsländern, jedoch legal verkauft werden dürfen. Das Problem der DPGs wird seit den 1980ern im GATT und in der WTO kontrovers diskutiert. Tobias Bender befasst sich mit den WTO-rechtlichen Implikationen der unilateralen wie multilateralen Regulierung des Handels mit DPGs. Er beantwortet die Frage, inwiefern den WTO-Mitgliedern bei der Ausfuhrkontrolle von DPGs Grenzen durch das WTO-Recht gesetzt sind. Hierbei betritt der Verfasser in vielerlei Hinsicht Neuland: Es wird nicht nur die Frage nach einem allgemeinen Recht auf Handel im WTO-Recht beantwortet, sondern auch die Dogmatik der Art. XI und XX GATT im Hinblick auf Exportbeschränkungen und Produktionsverbote zum Schutz von Rechtsgütern im Ausland umfangreich entfaltet. Daneben werden die Regelungsansätze für DPGs im Rahmen des GATT bzw. der WTO gewürdigt und zwei neue umweltvölkerrechtliche Übereinkommen zur Regulierung des Handels mit DPGs dargestellt und analysiert. Die Ergebnisse werden nicht nur mithilfe der klassischen juristischen Hermeneutik begründet, sondern auch auf ökonomische und sozialwissenschaftliche Analyseelemente gestützt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nachhaltigkeit durch Verfahren im Welthandelsrecht.

Nachhaltigkeit durch Verfahren im Welthandelsrecht. von Gehring,  Markus
Markus Gehring analysiert den Zusammenhang von Handelsrecht und Nachhaltiger Entwicklung. Er ordnet das neue Instrument der Umwelt- und Nachhaltigkeitsprüfungen von Handelsregelungen rechtlich ein und analysiert deren Vereinbarkeit mit WTO-rechtlichen Prinzipien sowie deren institutionelle Übertragbarkeit auf die Welthandelsorganisation. Insbesondere werden der Umweltschutz und die Nachhaltigkeit durch Verfahren als Elemente des Vorsorgeprinzips im Welthandel näher beleuchtet. Der Verfahrensteil des Vorsorgeprinzips im WTO-Recht steht dabei im Vordergrund; aber auch andere Prinzipien, wie das Transparenzprinzip und die differenzierte und bevorzugte Behandlung von Entwicklungsländern im WTO-Recht werden behandelt. Als Beispiele werden das Kanadische Environmental Assessment of Trade Negotiations, der Environmental Review of Trade Agreements (ER) in den USA, das Environmental Assessment in der North American Free Trade Area (NAFTA) und schließlich das Sustainability Impact Assessment der Europäischen Gemeinschaft erklärt und rechtlich bewertet. Sodann werden die Möglichkeiten und Grenzen der Übertragbarkeit der aufgezeigten Umwelt- bzw. Nachhaltigkeitsprüfungen auf die WTO erläutert. Der Verfasser zeigt in den Grenzen der Zuständigkeit der WTO konkrete Möglichkeiten der Übertragbarkeit auf. Abschließend wird ein Koordinierungsmechanismus bei der WTO für nationale Umwelt- oder Nachhaltigkeitsprüfungen vorgeschlagen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rechtsschutz von Privatrechtssubjekten gegen WTO-widrige Maßnahmen in den USA und in der EG.

Rechtsschutz von Privatrechtssubjekten gegen WTO-widrige Maßnahmen in den USA und in der EG. von Cascante,  Christian
Der Welthandel ist nicht allein ein Handel zwischen Staaten. Vielmehr sind es überwiegend private Akteure, die über die nationalen Grenzen hinweg Waren und Dienstleistungen kaufen und verkaufen. Durch Staaten errichtete Handelshemmnisse haben daher erhebliche Auswirkungen auf einzelne Bürger und Unternehmen. Gleichwohl bestehen nur wenige Möglichkeiten für Privatrechtssubjekte, gegen WTO-widrige Maßnahmen des eigenen Staates oder von Drittstaaten vorzugehen. Der Verfasser untersucht, vergleicht und bewertet die Mechanismen, die im US-Amerikanischen und im EG-Recht zur Verfügung stehen, um WTO-Recht mittelbar durchzusetzen, sowie die unmittelbare Wirkung des WTO-Rechts in den U.S.A. und in der EG. Nach der Analyse und Bewertung des Status Quo macht der Autor außerdem Vorschläge, wie eine Weiterentwicklung des Rechtsschutzes aussehen könnte, die zugleich die in den U.S.A. und der EG gegen eine weitergehende Wirkung des WTO-Rechts vorhandenen Bedenken berücksichtigt. Bei der vergleichenden Untersuchung werden die Grenzen der »rule of law« im Internationalen Handel offenkundig: Während in den U.S.A. das Primat der Politik vorherrscht und das Völkerrecht nationalen Interessen untergeordnet wird, regiert auf Gemeinschaftsebene zumindest vordergründig das Primat des Rechts. Die schleichende Mißachtung von WTO-Vorgaben durch die EG wie z. B. im sogenannten Bananenstreit fügt dem Welthandelsrecht jedoch gleichfalls großen Schaden zu. Letztlich wird in beiden Rechtsordnungen die Rechtslage durch den Reziprozitätsansatz geprägt. Einseitige Zugeständnisse wird es daher nicht geben, selbst wenn die wirtschaftstheoretische Uberzeugung vorherrscht, dass ein solcher Schritt für alle Beteiligten langfristig vorteilhaft wäre. Nur wenn ein Rechtsschutzsystem eingeführt wird, das den Souveränitätsanspruch der Staaten achtet und ein »level playingfield« schafft, könnte der Ubergang von machtorientierten zu einem normorientierten Welthandelssystem auch für Privatpersonen gelingen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ausnahmebestimmungen im Warenhandel im WTO- und EU-Recht.

Ausnahmebestimmungen im Warenhandel im WTO- und EU-Recht. von Stoberock,  Tim
Ausnahmebestimmungen im Warenhandel zur Rechtfertigung legitimer Schutzziele erschweren den Austausch von Waren und können für protektionistische Maßnahmen missbraucht werden. Diese Arbeit untersucht, wie jeweils WTO und EU die Abwägung zwischen Warenhandel und der Gewährleistung legitimer Schutzziele treffen und legt die Gemeinsamkeiten und Unterschiede dar. Auch werden Möglichkeiten zu einer Effektivierung des Schutzes bestimmter überragend wichtiger legitimer Schutzziele vorgeschlagen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Freihandelsabkommen zwischen der Eurasischen Wirtschaftsunion und Vietnam und das Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen Kasachstan und der Europäischen Union

Das Freihandelsabkommen zwischen der Eurasischen Wirtschaftsunion und Vietnam und das Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen Kasachstan und der Europäischen Union von Kim,  Vitaliy
Seit der Gründung der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) im Jahr 2015 wurde ein neues Kapitel in der Integration der eurasischen Region aufgeschlagen. Zukünftig wollen die fünf GUS-Staaten Armenien, Weißrussland, Russland, Kasachstan und Kirgisistan mit einer gemeinsamen Außenhandelspolitik im Welthandel auftreten. Das erste Freihandelsabkommen mit einem Drittstaat (Vietnam) wurde bereits nach einem Jahr abgeschlossen.°°°°Gleichzeitig intensiviert die Europäische Union (EU) im Rahmen der Östlichen Partnerschaft und der neuen EU-Zentralasienstrategie die Vertiefung ihrer Partnerschafts- bzw. Handelsbeziehungen mit einigen einzelnen EAWU-Mitgliedstaaten. Das damit verfolgte Ziel eines Exports von Recht und Werten steht zu einigen multilateralen Verpflichtungen des WTO-Rechts in einem Spannungsverhältnis und führt in Einzelfragen zu einem direkten Interessenkonflikt.°°°°Der Autor erläutert die historischen und materiellrechtlichen Aspekte des Eurasischen Integrationsprozesses und vergleicht zwei in vieler Hinsicht komplementär gelagerte völkerrechtliche Abkommen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die außervertragliche Haftung der Europäischen Gemeinschaft für Verletzungen des WTO-Rechts durch ihre Organe.

Die außervertragliche Haftung der Europäischen Gemeinschaft für Verletzungen des WTO-Rechts durch ihre Organe. von Görgens,  Sönke
Das WTO-Streitbeilegungsverfahren bietet den Mitgliedstaaten eine erhebliche Verbesserung der Rechtsdurchsetzung: Weigert sich der unterliegende Staat, den Schiedsspruch umzusetzen, kann der obsiegende Staat nunmehr regelmäßig Gegenmaßnahmen, insbesondere die Aussetzung von Zollzugeständnissen (sog. "Strafzölle"), ergreifen. Damit kann jedoch eine WTO-widrige Wirtschaftspolitik der EG - wie im Fall der Bananenmarktordnung - für unbeteiligte Exportunternehmen zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen führen. Der Autor geht der Frage nach, ob die EG eine Ersatzpflicht für Schäden treffen kann, die aus der Erhebung von Strafzöllen resultieren. Im Vordergrund steht dabei die Haftung gem. Art. 288 Abs. 2 EGV. Zur Bewertung der haftungsrechtlichen Relevanz der Verletzung des WTO-Rechts wird u. a. die Rechtsschutzsituation der betroffenen Unternehmen beleuchtet und insbesondere die Rechtswirkungen des WTO-Rechts in der Gemeinschaftsrechtsordnung untersucht. Die unmittelbare Anwendbarkeit des WTO-Rechts wie auch dessen individuelle Schutzwirkung werden als notwendige Haftungsvoraussetzungen eingeordnet und bei Vorliegen einer endgültigen Streitbeilegungsentscheidung in bestimmten Fällen anerkannt. Eingehend wird die Voraussetzung der qualifizierten Rechtsverletzung betrachtet und im Fall der Nichtumsetzung von Streitbeilegungsentscheidungen befürwortet. Als weiterer Anknüpfungspunkt einer Haftung wird zudem die Verletzung von Gemeinschaftsgrundrechten erörtert, bevor abschließend der Frage einer Ersatzpflicht aus Aufopferungsrecht - unabhängig vom Vorliegen eines rechtswidrigen Verhaltens - nachgegangen und für die Fälle prohibitiv wirkender Strafzölle bejaht wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Freihandelsabkommen zwischen der Eurasischen Wirtschaftsunion und Vietnam und das Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen Kasachstan und der Europäischen Union

Das Freihandelsabkommen zwischen der Eurasischen Wirtschaftsunion und Vietnam und das Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen Kasachstan und der Europäischen Union von Kim,  Vitaliy
Seit der Gründung der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) im Jahr 2015 wurde ein neues Kapitel in der Integration der eurasischen Region aufgeschlagen. Zukünftig wollen die fünf GUS-Staaten Armenien, Weißrussland, Russland, Kasachstan und Kirgisistan mit einer gemeinsamen Außenhandelspolitik im Welthandel auftreten. Das erste Freihandelsabkommen mit einem Drittstaat (Vietnam) wurde bereits nach einem Jahr abgeschlossen.°°°°Gleichzeitig intensiviert die Europäische Union (EU) im Rahmen der Östlichen Partnerschaft und der neuen EU-Zentralasienstrategie die Vertiefung ihrer Partnerschafts- bzw. Handelsbeziehungen mit einigen einzelnen EAWU-Mitgliedstaaten. Das damit verfolgte Ziel eines Exports von Recht und Werten steht zu einigen multilateralen Verpflichtungen des WTO-Rechts in einem Spannungsverhältnis und führt in Einzelfragen zu einem direkten Interessenkonflikt.°°°°Der Autor erläutert die historischen und materiellrechtlichen Aspekte des Eurasischen Integrationsprozesses und vergleicht zwei in vieler Hinsicht komplementär gelagerte völkerrechtliche Abkommen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Freihandelsabkommen zwischen der Eurasischen Wirtschaftsunion und Vietnam und das Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen Kasachstan und der Europäischen Union

Das Freihandelsabkommen zwischen der Eurasischen Wirtschaftsunion und Vietnam und das Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen Kasachstan und der Europäischen Union von Kim,  Vitaliy
Seit der Gründung der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) im Jahr 2015 wurde ein neues Kapitel in der Integration der eurasischen Region aufgeschlagen. Zukünftig wollen die fünf GUS-Staaten Armenien, Weißrussland, Russland, Kasachstan und Kirgisistan mit einer gemeinsamen Außenhandelspolitik im Welthandel auftreten. Das erste Freihandelsabkommen mit einem Drittstaat (Vietnam) wurde bereits nach einem Jahr abgeschlossen.°°°°Gleichzeitig intensiviert die Europäische Union (EU) im Rahmen der Östlichen Partnerschaft und der neuen EU-Zentralasienstrategie die Vertiefung ihrer Partnerschafts- bzw. Handelsbeziehungen mit einigen einzelnen EAWU-Mitgliedstaaten. Das damit verfolgte Ziel eines Exports von Recht und Werten steht zu einigen multilateralen Verpflichtungen des WTO-Rechts in einem Spannungsverhältnis und führt in Einzelfragen zu einem direkten Interessenkonflikt.°°°°Der Autor erläutert die historischen und materiellrechtlichen Aspekte des Eurasischen Integrationsprozesses und vergleicht zwei in vieler Hinsicht komplementär gelagerte völkerrechtliche Abkommen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Das Freihandelsabkommen zwischen der Eurasischen Wirtschaftsunion und Vietnam und das Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen Kasachstan und der Europäischen Union

Das Freihandelsabkommen zwischen der Eurasischen Wirtschaftsunion und Vietnam und das Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen Kasachstan und der Europäischen Union von Kim,  Vitaliy
Seit der Gründung der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) im Jahr 2015 wurde ein neues Kapitel in der Integration der eurasischen Region aufgeschlagen. Zukünftig wollen die fünf GUS-Staaten Armenien, Weißrussland, Russland, Kasachstan und Kirgisistan mit einer gemeinsamen Außenhandelspolitik im Welthandel auftreten. Das erste Freihandelsabkommen mit einem Drittstaat (Vietnam) wurde bereits nach einem Jahr abgeschlossen.°°°°Gleichzeitig intensiviert die Europäische Union (EU) im Rahmen der Östlichen Partnerschaft und der neuen EU-Zentralasienstrategie die Vertiefung ihrer Partnerschafts- bzw. Handelsbeziehungen mit einigen einzelnen EAWU-Mitgliedstaaten. Das damit verfolgte Ziel eines Exports von Recht und Werten steht zu einigen multilateralen Verpflichtungen des WTO-Rechts in einem Spannungsverhältnis und führt in Einzelfragen zu einem direkten Interessenkonflikt.°°°°Der Autor erläutert die historischen und materiellrechtlichen Aspekte des Eurasischen Integrationsprozesses und vergleicht zwei in vieler Hinsicht komplementär gelagerte völkerrechtliche Abkommen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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WTO-Recht und Globalisierung.

WTO-Recht und Globalisierung. von Nettesheim,  Martin, Sander,  Gerald G.
Die Forschungsstelle für Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Tübingen (Tuebingen University Research Center for International Economic Law) legt in diesem Band die Ergebnisse zweier Tagungen vor, die in den Jahren 2001 und 2002 zum Thema »WTO-Recht und Globalisierung« durchgeführt worden sind. Die beiden Tagungen waren darauf angelegt, jüngeren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, ihre Forschungsergebnisse in einem kleinen Kreis von WTO-Experten zur Diskussion zu stellen. Die vorgelegten Arbeiten lassen sich methodisch drei Fragekreisen zuordnen. Eine erste Gruppe von Arbeiten befaßt sich mit der Analyse und Bewertung des Entwicklungsstands von Teilbereichen des internationalen Wirtschaftsrechts. Eine zweite Gruppe von Arbeiten belegt deutlich, daß sich das internationale Wirtschaftsrecht - und dort vor allem das WTO-Recht - zu einem Rechtsgebiet entwickelt hat, in dem dogmatische Arbeit am Recht möglich und zweckmäßig ist. Dieses Recht hat inzwischen einen Grad an Verfestigung gewonnen, so daß Analyse und Kritik dogmatischer Figuren - wie z. B. des Verhältnismäßigkeitsprinzips - möglich sind. Grundlage und Voraussetzung dafür bietet die Judikatur der WTO-Streitbeilegungsorgane, deren Entscheidungen Anstoß, Grundlage und Gegenstand derartiger Arbeit ist. Die dritte Gruppe von Arbeiten schließlich beschäftigt sich mit rechtspolitischen Entwicklungsperspektiven: Sie machen deutlich, wie groß der Fortschreibungsbedarf des internationalen Wirtschaftsrechts in weiten Bereichen ist.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Rechtsschutz von Privatrechtssubjekten gegen WTO-widrige Maßnahmen in den USA und in der EG.

Rechtsschutz von Privatrechtssubjekten gegen WTO-widrige Maßnahmen in den USA und in der EG. von Cascante,  Christian
Der Welthandel ist nicht allein ein Handel zwischen Staaten. Vielmehr sind es überwiegend private Akteure, die über die nationalen Grenzen hinweg Waren und Dienstleistungen kaufen und verkaufen. Durch Staaten errichtete Handelshemmnisse haben daher erhebliche Auswirkungen auf einzelne Bürger und Unternehmen. Gleichwohl bestehen nur wenige Möglichkeiten für Privatrechtssubjekte, gegen WTO-widrige Maßnahmen des eigenen Staates oder von Drittstaaten vorzugehen. Der Verfasser untersucht, vergleicht und bewertet die Mechanismen, die im US-Amerikanischen und im EG-Recht zur Verfügung stehen, um WTO-Recht mittelbar durchzusetzen, sowie die unmittelbare Wirkung des WTO-Rechts in den U.S.A. und in der EG. Nach der Analyse und Bewertung des Status Quo macht der Autor außerdem Vorschläge, wie eine Weiterentwicklung des Rechtsschutzes aussehen könnte, die zugleich die in den U.S.A. und der EG gegen eine weitergehende Wirkung des WTO-Rechts vorhandenen Bedenken berücksichtigt. Bei der vergleichenden Untersuchung werden die Grenzen der »rule of law« im Internationalen Handel offenkundig: Während in den U.S.A. das Primat der Politik vorherrscht und das Völkerrecht nationalen Interessen untergeordnet wird, regiert auf Gemeinschaftsebene zumindest vordergründig das Primat des Rechts. Die schleichende Mißachtung von WTO-Vorgaben durch die EG wie z. B. im sogenannten Bananenstreit fügt dem Welthandelsrecht jedoch gleichfalls großen Schaden zu. Letztlich wird in beiden Rechtsordnungen die Rechtslage durch den Reziprozitätsansatz geprägt. Einseitige Zugeständnisse wird es daher nicht geben, selbst wenn die wirtschaftstheoretische Uberzeugung vorherrscht, dass ein solcher Schritt für alle Beteiligten langfristig vorteilhaft wäre. Nur wenn ein Rechtsschutzsystem eingeführt wird, das den Souveränitätsanspruch der Staaten achtet und ein »level playingfield« schafft, könnte der Ubergang von machtorientierten zu einem normorientierten Welthandelssystem auch für Privatpersonen gelingen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Domestically Prohibited Goods.

Domestically Prohibited Goods. von Bender,  Tobias
Der Autor beschäftigt sich mit dem Spannungsfeld von freiem Warenhandel und Umwelt- und Verbraucherschutz im Rahmen der WTO anhand eines in der WTO-Literatur bisher nicht beachteten Problemfeldes: dem Handel mit Domestically Prohibited Goods (DPGs). DPGs sind Güter, die in dem Land, aus dem sie exportiert werden, nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen. Als typische Beispiele gelten Pestizide und Industriechemikalien, aber auch gefährliche Abfälle, die in vielen Industriestaaten verboten sind, insbesondere in Entwicklungsländern, jedoch legal verkauft werden dürfen. Das Problem der DPGs wird seit den 1980ern im GATT und in der WTO kontrovers diskutiert. Tobias Bender befasst sich mit den WTO-rechtlichen Implikationen der unilateralen wie multilateralen Regulierung des Handels mit DPGs. Er beantwortet die Frage, inwiefern den WTO-Mitgliedern bei der Ausfuhrkontrolle von DPGs Grenzen durch das WTO-Recht gesetzt sind. Hierbei betritt der Verfasser in vielerlei Hinsicht Neuland: Es wird nicht nur die Frage nach einem allgemeinen Recht auf Handel im WTO-Recht beantwortet, sondern auch die Dogmatik der Art. XI und XX GATT im Hinblick auf Exportbeschränkungen und Produktionsverbote zum Schutz von Rechtsgütern im Ausland umfangreich entfaltet. Daneben werden die Regelungsansätze für DPGs im Rahmen des GATT bzw. der WTO gewürdigt und zwei neue umweltvölkerrechtliche Übereinkommen zur Regulierung des Handels mit DPGs dargestellt und analysiert. Die Ergebnisse werden nicht nur mithilfe der klassischen juristischen Hermeneutik begründet, sondern auch auf ökonomische und sozialwissenschaftliche Analyseelemente gestützt.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Gesundheitsschutz im Recht der Welthandelsorganisation (WTO).

Gesundheitsschutz im Recht der Welthandelsorganisation (WTO). von Makatsch,  Tilman
Das Recht der WTO-Mitglieder, selbst zu bestimmen, welche Schutzniveaus für die Gesundheit der Bevölkerung auf ihrem Hoheitsgebiet gelten, führt häufig zu Spannungen mit dem WTO-System, das den Abbau von Handelsbeschränkungen zum Ziel hat. In diesem Spannungsfeld sind Lösungen zu finden, welche einerseits die Einflußnahmemöglichkeiten von Interessengruppen bei der Einführung von gesundheitsschützenden Maßnahmen abmildern und andererseits ein angemessenes Gleichgewicht zwischen tatsächlichem Gesundheitsschutz und unerwünschtem Protektionismus herstellen. Hierzu bedient sich insbesondere das SPS-Übereinkommen einer neuartigen Konzeption, die der Verfasser hier vorstellt und anhand von Streitbeilegungsverfahren analysiert. Vor diesem Hintergrund untersucht Tilman Makatsch die Funktionsweise der WTO, stellt Bezüge zum nationalen Recht her (insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Risiken und Naturwissenschaft sowie deren Justiziabilität), widmet sich der Weiterführung des Diskriminierungsverbotes, der zunehmenden Verrechtlichung des WTO-Systems sowie der Frage, inwieweit die internationale Harmonisierung von Schutzstandards im Rahmen der WTO vorstellbar ist. Die Arbeit bietet erkenntnisreiche neue Beobachtungen, Kritiken und Lösungsansätze.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die außervertragliche Haftung der Europäischen Gemeinschaft für Verletzungen des WTO-Rechts durch ihre Organe.

Die außervertragliche Haftung der Europäischen Gemeinschaft für Verletzungen des WTO-Rechts durch ihre Organe. von Görgens,  Sönke
Das WTO-Streitbeilegungsverfahren bietet den Mitgliedstaaten eine erhebliche Verbesserung der Rechtsdurchsetzung: Weigert sich der unterliegende Staat, den Schiedsspruch umzusetzen, kann der obsiegende Staat nunmehr regelmäßig Gegenmaßnahmen, insbesondere die Aussetzung von Zollzugeständnissen (sog. "Strafzölle"), ergreifen. Damit kann jedoch eine WTO-widrige Wirtschaftspolitik der EG - wie im Fall der Bananenmarktordnung - für unbeteiligte Exportunternehmen zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen führen. Der Autor geht der Frage nach, ob die EG eine Ersatzpflicht für Schäden treffen kann, die aus der Erhebung von Strafzöllen resultieren. Im Vordergrund steht dabei die Haftung gem. Art. 288 Abs. 2 EGV. Zur Bewertung der haftungsrechtlichen Relevanz der Verletzung des WTO-Rechts wird u. a. die Rechtsschutzsituation der betroffenen Unternehmen beleuchtet und insbesondere die Rechtswirkungen des WTO-Rechts in der Gemeinschaftsrechtsordnung untersucht. Die unmittelbare Anwendbarkeit des WTO-Rechts wie auch dessen individuelle Schutzwirkung werden als notwendige Haftungsvoraussetzungen eingeordnet und bei Vorliegen einer endgültigen Streitbeilegungsentscheidung in bestimmten Fällen anerkannt. Eingehend wird die Voraussetzung der qualifizierten Rechtsverletzung betrachtet und im Fall der Nichtumsetzung von Streitbeilegungsentscheidungen befürwortet. Als weiterer Anknüpfungspunkt einer Haftung wird zudem die Verletzung von Gemeinschaftsgrundrechten erörtert, bevor abschließend der Frage einer Ersatzpflicht aus Aufopferungsrecht - unabhängig vom Vorliegen eines rechtswidrigen Verhaltens - nachgegangen und für die Fälle prohibitiv wirkender Strafzölle bejaht wird.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Entwicklungsgemeinschaften in der WTO.

Entwicklungsgemeinschaften in der WTO. von Pellens,  Sabine
Entwicklungsländern wird zur Verbesserung ihres Lebensstandards sowohl empfohlen, aktiv am multilateralen Handelssystem der Welthandelsorganisation (WTO) teilzunehmen als auch sich an regionalen Handelsabkommen zu beteiligen. Tatsächlich sind die meisten Entwicklungsländer schon längst Mitglied der WTO und zugleich mindestens eines regionalen Handelsabkommens. Insbesondere bestehen etwa 30 regionale Integrationsgemeinschaften, an denen ausschließlich Entwicklungsländer beteiligt sind. Prominente Beispiele sind der Gemeinsame Markt des Südens (MERCOSUR) und die ASEAN-Freihandelszone (AFTA). Sabine Pellens führt für diese Gemeinschaften den Begriff "Entwicklungsgemeinschaften" ein und nimmt als erste eine umfassende Bestandsaufnahme und einen Vergleich der internen Rechtsordnungen dieser Gemeinschaften vor. Der WTO und ihren Mitgliedstaaten ist es bislang nicht gelungen zu klären, unter welchen Voraussetzungen die Entwicklungsgemeinschaften mit dem Recht der WTO vereinbar sind. Auch in der aktuellen WTO-Handelsrunde von Doha zeichnet sich hierzu noch keine Einigung ab. Die Autorin untersucht das Konfliktpotential, die Ausnahmevorschriften des WTO-Rechts für Integrationsgemeinschaften und für Entwicklungsländer und den sich daraus ergebenden Streit um die Einordnung der Entwicklungsgemeinschaften. Im Wege der praktischen Konkordanz zwischen den Prinzipien der Nichtdiskriminierung und der Entwicklung entwickelt sie die Lösung des Konflikts im geltenden WTO-Recht sowie detaillierte Eckpunkte für eine Neuregelung.
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