Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie über grenzüberschreitende Überweisungen wurde das deutsche Überweisungsrecht grundlegend umgestaltet. In der Literatur hat die Neugestaltung zum Teil Kritik erfahren. Bemängelt wurde insbesondere, das neue Recht breche mit herkömmlichen Risikostrukturen des deutschen Überweisungsrechts.
Christine Schmidt stellt dagegen heraus, daß die neue Risikoverteilung sinnvoll ist. Belegt wird dies durch eine umfassende Untersuchung des französischen Überweisungsrechts, das in seinen Grundstrukturen den Vorgaben der Richtlinie bereits entsprach. Durch eine systematische Analyse der französischen Rechtsprechung und Literatur werden die Risikostrukturen des französischen Überweisungsrechts entwickelt. So findet die Autorin argumentative Grundlagen für eine angemessene Bewältigung von Haftungskonflikten unter dem neuen deutschen Überweisungsrecht.
Bei der Analyse des französischen Rechts wird nach den verschiedenen Haftungsbeziehungen im Überweisungsverkehr differenziert. Zunächst werden Ansprüche des Überweisenden gegen die übrigen Teilnehmer am Zahlungsverkehr untersucht und dabei nach der Art des Fehlschlagens der Überweisung unterschieden. Hierbei zeigt sich, daß die Haftung bei der Bank des Überweisenden konzentriert wird. Sie trifft nicht nur eine Garantiehaftung bei Verlust des Überweisungsbetrags, sondern sie hat auch für ein Verschulden von Zwischenbanken einzustehen. Die Untersuchung von Regreßansprüchen der überweisenden Bank gegen die anderen am Zahlungsvorgang beteiligten Banken zeigt, daß ein solcher Regreß nur sehr beschränkt möglich ist. Der Erfolg von Bereicherungsansprüchen der überweisenden Bank gegen den Überweisungsempfänger erweist sich als weitgehend davon abhängig, wo der Mangel eingetreten ist: Fehlt zwischen Überweisendem und Überweisungsempfänger ein Rechtsgrund für die Zahlung, steht der Bank grundsätzlich ein Direktanspruch gegen den Überweisungsempfänger zu. Dagegen scheiden bei Mängeln, die ausschließlich das Verhältnis des Überweisenden zu seiner Bank betreffen, Bereicherungsansprüche der Bank gegen den Überweisungsempfänger von vornherein aus. Der Bank bleiben Bereicherungsansprüche gegen den Überweisenden - allerdings in engen Grenzen - nämlich nur, soweit die Überweisung der Bank eine Schuld des Überweisenden gegenüber dem Überweisungsempfänger tilgte.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Bankeninsolvenzen haben in Deutschland immer wieder gesetzgeberische Reaktionen ausgelöst. Eigenmittelstandards sowie die Einführung einer staatlichen Bankenaufsicht mit besonderen Eingriffskompetenzen gerade für den Krisenfall sind als Antwort auf konkrete Insolvenzfälle geschaffen und weiterentwickelt worden. Das Insolvenzrecht der InsO wird überlagert durch ein aufsichtsrechtliches Sonderverfahren sowie durch besondere Schutzmechanismen, etwa die Einlagensicherung. Ähnliche Regelungen finden sich weltweit.
Der Verfasser untersucht, inwieweit die Bedeutung der Banken für die Volkswirtschaft eine privilegierte Stellung in der Insolvenz tatsächlich rechtfertigt. Ausgestaltung und Funktionsweise der Spezialregelungen im deutschen und englischen Recht werden ermittelt und einander gegenübergestellt. Ein besonderes Augenmerk gilt Sonderproblemen wie der Vernetzung der Banken in Zahlungssystemen, der Behandlung von Finanzkontrakten sowie der Bedeutung von Einlagensicherungssystemen in der Insolvenz. Die aufsichtsrechtlichen Spezialverfahren und das allgemeine Insolvenzrecht werden miteinander verglichen und auf ihre Leistungsfähigkeit überprüft. Jens-Hinrich Binder gelangt zu dem Ergebnis, daß die herrschende These von der Untauglichkeit des allgemeinen Insolvenzrechts für die Probleme einer Bankeninsolvenz nicht überzeugt und daß diesen auch durch punktuelle Anpassungen im allgemeinen Insolvenzrecht genügt werden kann. Das Ergebnis wird abgesichert durch den Rechtsvergleich mit England, wo ein dem deutschen Recht entsprechendes Sonderverfahren nicht existiert.
Die vorliegende Arbeit ist im Frühjahr 2004 mit dem Haarmann-Hemmelrath-Förderpreis des Vereins der Freunde der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ausgezeichnet worden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Die Neuauflage des Standardwerkes zu Zahlung und Zahlungssicherung im Außenhandel wendet sich in gleicher Weise an den Import- und Exportkaufmann, den Bankkaufmann und den mit Außenhandelsfragen befaßten Juristen, wie auch an die einschlägigen Verbände und Kammern. Die ERA 600 (Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive), die seit dem 1. Juli 2007 Anwendung finden, sind umfassend in dieNeuauflage eingearbeitet worden. Das Werk bietet dem Anwender praxisnahe Arbeitshilfen und Nachschlagewerk in einem.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Das Praxishandbuch erläutert aktuell und umfassend die Zahlungsverkehrsvorgänge anhand der BGH-Rechtsprechung und dieser nachgebildeten Beispielsfällen und legt dabei besonderes Gewicht auf die Verdeutlichung der praktischen Abläufe. Die Einführung von SEPA (Single European Payment Area), die Umsetzung des ISE-Verfahrens einschließlich der Abschaffung des GSE-Verfahrens sowie die Umbenennung des "electronic cash"-Systems in "Girocard" wurden berücksichtigt. Dieses Werk brauchen Bankfachleute, Berater von Unternehmen, Rechtsanwälte, Richter.
Aktualisiert: 2023-05-29
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E-Commerce ist ein Phänomen, das die gesamte Wirtschaft durchzieht. Seine rasante Entwicklung und die wachsende Bedeutung des Internet haben zu grundlegenden Veränderungen im gesamten Dienstleistungssektor geführt. Dies gilt insbesondere für Finanzdienstleistungen. Banken sind zunehmend mit einer veränderten Wettbewerbssituation konfrontiert, in der die Frage der Kundenbindung vehement an Bedeutung gewinnt. Die Zahl derer, die ihre Finanzgeschäfte online erledigen möchten, steigt kontinuierlich.Die Arbeit behandelt die rechtlichen und rechtspolitischen Aspekte dieser Entwicklung. Dabei wird deutlich, dass "Online-Recht" weniger ein eigenständiges Rechtsgebiet als vielmehr eine Querschnittsmaterie ist. Entsprechend verschieden sind die rechtlichen Fragestellungen. Sie reichen von der Frage nach dem anwendbaren Recht über Fragen des Zivilrechts bis hin zu Fragen des Aufsichtsrechts und sonstiger öffentlich-rechtlicher Vorgaben.
Aktualisiert: 2023-05-29
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E-Commerce ist ein Phänomen, das die gesamte Wirtschaft durchzieht. Seine rasante Entwicklung und die wachsende Bedeutung des Internet haben zu grundlegenden Veränderungen im gesamten Dienstleistungssektor geführt. Dies gilt insbesondere für Finanzdienstleistungen. Banken sind zunehmend mit einer veränderten Wettbewerbssituation konfrontiert, in der die Frage der Kundenbindung vehement an Bedeutung gewinnt. Die Zahl derer, die ihre Finanzgeschäfte online erledigen möchten, steigt kontinuierlich.Die Arbeit behandelt die rechtlichen und rechtspolitischen Aspekte dieser Entwicklung. Dabei wird deutlich, dass "Online-Recht" weniger ein eigenständiges Rechtsgebiet als vielmehr eine Querschnittsmaterie ist. Entsprechend verschieden sind die rechtlichen Fragestellungen. Sie reichen von der Frage nach dem anwendbaren Recht über Fragen des Zivilrechts bis hin zu Fragen des Aufsichtsrechts und sonstiger öffentlich-rechtlicher Vorgaben.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das Handbuch erläutert aktuell und umfassend die Zahlungsverkehrsvorgänge anhand der BGH-Rechtsprechung und dieser nachgebildeten Beispielsfälle und legt dabei besonderes Gewicht auf die Verdeutlichung der praktischen Abläufe. Die zweite Auflage bringt die Darstellung wieder auf den neuesten Stand und berücksichtigt dabei insbesondere die durch die Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie eingetretenen Rechtsentwicklungen.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die Neuauflage des Standardwerkes zu Zahlung und Zahlungssicherung im Außenhandel wendet sich in gleicher Weise an den Import- und Exportkaufmann, den Bankkaufmann und den mit Außenhandelsfragen befaßten Juristen, wie auch an die einschlägigen Verbände und Kammern. Die ERA 600 (Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive), die seit dem 1. Juli 2007 Anwendung finden, sind umfassend in dieNeuauflage eingearbeitet worden. Das Werk bietet dem Anwender praxisnahe Arbeitshilfen und Nachschlagewerk in einem.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das Praxishandbuch erläutert aktuell und umfassend die Zahlungsverkehrsvorgänge anhand der BGH-Rechtsprechung und dieser nachgebildeten Beispielsfällen und legt dabei besonderes Gewicht auf die Verdeutlichung der praktischen Abläufe. Die Einführung von SEPA (Single European Payment Area), die Umsetzung des ISE-Verfahrens einschließlich der Abschaffung des GSE-Verfahrens sowie die Umbenennung des "electronic cash"-Systems in "Girocard" wurden berücksichtigt. Dieses Werk brauchen Bankfachleute, Berater von Unternehmen, Rechtsanwälte, Richter.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie über grenzüberschreitende Überweisungen wurde das deutsche Überweisungsrecht grundlegend umgestaltet. In der Literatur hat die Neugestaltung zum Teil Kritik erfahren. Bemängelt wurde insbesondere, das neue Recht breche mit herkömmlichen Risikostrukturen des deutschen Überweisungsrechts.
Christine Schmidt stellt dagegen heraus, daß die neue Risikoverteilung sinnvoll ist. Belegt wird dies durch eine umfassende Untersuchung des französischen Überweisungsrechts, das in seinen Grundstrukturen den Vorgaben der Richtlinie bereits entsprach. Durch eine systematische Analyse der französischen Rechtsprechung und Literatur werden die Risikostrukturen des französischen Überweisungsrechts entwickelt. So findet die Autorin argumentative Grundlagen für eine angemessene Bewältigung von Haftungskonflikten unter dem neuen deutschen Überweisungsrecht.
Bei der Analyse des französischen Rechts wird nach den verschiedenen Haftungsbeziehungen im Überweisungsverkehr differenziert. Zunächst werden Ansprüche des Überweisenden gegen die übrigen Teilnehmer am Zahlungsverkehr untersucht und dabei nach der Art des Fehlschlagens der Überweisung unterschieden. Hierbei zeigt sich, daß die Haftung bei der Bank des Überweisenden konzentriert wird. Sie trifft nicht nur eine Garantiehaftung bei Verlust des Überweisungsbetrags, sondern sie hat auch für ein Verschulden von Zwischenbanken einzustehen. Die Untersuchung von Regreßansprüchen der überweisenden Bank gegen die anderen am Zahlungsvorgang beteiligten Banken zeigt, daß ein solcher Regreß nur sehr beschränkt möglich ist. Der Erfolg von Bereicherungsansprüchen der überweisenden Bank gegen den Überweisungsempfänger erweist sich als weitgehend davon abhängig, wo der Mangel eingetreten ist: Fehlt zwischen Überweisendem und Überweisungsempfänger ein Rechtsgrund für die Zahlung, steht der Bank grundsätzlich ein Direktanspruch gegen den Überweisungsempfänger zu. Dagegen scheiden bei Mängeln, die ausschließlich das Verhältnis des Überweisenden zu seiner Bank betreffen, Bereicherungsansprüche der Bank gegen den Überweisungsempfänger von vornherein aus. Der Bank bleiben Bereicherungsansprüche gegen den Überweisenden - allerdings in engen Grenzen - nämlich nur, soweit die Überweisung der Bank eine Schuld des Überweisenden gegenüber dem Überweisungsempfänger tilgte.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Bankeninsolvenzen haben in Deutschland immer wieder gesetzgeberische Reaktionen ausgelöst. Eigenmittelstandards sowie die Einführung einer staatlichen Bankenaufsicht mit besonderen Eingriffskompetenzen gerade für den Krisenfall sind als Antwort auf konkrete Insolvenzfälle geschaffen und weiterentwickelt worden. Das Insolvenzrecht der InsO wird überlagert durch ein aufsichtsrechtliches Sonderverfahren sowie durch besondere Schutzmechanismen, etwa die Einlagensicherung. Ähnliche Regelungen finden sich weltweit.
Der Verfasser untersucht, inwieweit die Bedeutung der Banken für die Volkswirtschaft eine privilegierte Stellung in der Insolvenz tatsächlich rechtfertigt. Ausgestaltung und Funktionsweise der Spezialregelungen im deutschen und englischen Recht werden ermittelt und einander gegenübergestellt. Ein besonderes Augenmerk gilt Sonderproblemen wie der Vernetzung der Banken in Zahlungssystemen, der Behandlung von Finanzkontrakten sowie der Bedeutung von Einlagensicherungssystemen in der Insolvenz. Die aufsichtsrechtlichen Spezialverfahren und das allgemeine Insolvenzrecht werden miteinander verglichen und auf ihre Leistungsfähigkeit überprüft. Jens-Hinrich Binder gelangt zu dem Ergebnis, daß die herrschende These von der Untauglichkeit des allgemeinen Insolvenzrechts für die Probleme einer Bankeninsolvenz nicht überzeugt und daß diesen auch durch punktuelle Anpassungen im allgemeinen Insolvenzrecht genügt werden kann. Das Ergebnis wird abgesichert durch den Rechtsvergleich mit England, wo ein dem deutschen Recht entsprechendes Sonderverfahren nicht existiert.
Die vorliegende Arbeit ist im Frühjahr 2004 mit dem Haarmann-Hemmelrath-Förderpreis des Vereins der Freunde der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ausgezeichnet worden.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie über grenzüberschreitende Überweisungen wurde das deutsche Überweisungsrecht grundlegend umgestaltet. In der Literatur hat die Neugestaltung zum Teil Kritik erfahren. Bemängelt wurde insbesondere, das neue Recht breche mit herkömmlichen Risikostrukturen des deutschen Überweisungsrechts.
Christine Schmidt stellt dagegen heraus, daß die neue Risikoverteilung sinnvoll ist. Belegt wird dies durch eine umfassende Untersuchung des französischen Überweisungsrechts, das in seinen Grundstrukturen den Vorgaben der Richtlinie bereits entsprach. Durch eine systematische Analyse der französischen Rechtsprechung und Literatur werden die Risikostrukturen des französischen Überweisungsrechts entwickelt. So findet die Autorin argumentative Grundlagen für eine angemessene Bewältigung von Haftungskonflikten unter dem neuen deutschen Überweisungsrecht.
Bei der Analyse des französischen Rechts wird nach den verschiedenen Haftungsbeziehungen im Überweisungsverkehr differenziert. Zunächst werden Ansprüche des Überweisenden gegen die übrigen Teilnehmer am Zahlungsverkehr untersucht und dabei nach der Art des Fehlschlagens der Überweisung unterschieden. Hierbei zeigt sich, daß die Haftung bei der Bank des Überweisenden konzentriert wird. Sie trifft nicht nur eine Garantiehaftung bei Verlust des Überweisungsbetrags, sondern sie hat auch für ein Verschulden von Zwischenbanken einzustehen. Die Untersuchung von Regreßansprüchen der überweisenden Bank gegen die anderen am Zahlungsvorgang beteiligten Banken zeigt, daß ein solcher Regreß nur sehr beschränkt möglich ist. Der Erfolg von Bereicherungsansprüchen der überweisenden Bank gegen den Überweisungsempfänger erweist sich als weitgehend davon abhängig, wo der Mangel eingetreten ist: Fehlt zwischen Überweisendem und Überweisungsempfänger ein Rechtsgrund für die Zahlung, steht der Bank grundsätzlich ein Direktanspruch gegen den Überweisungsempfänger zu. Dagegen scheiden bei Mängeln, die ausschließlich das Verhältnis des Überweisenden zu seiner Bank betreffen, Bereicherungsansprüche der Bank gegen den Überweisungsempfänger von vornherein aus. Der Bank bleiben Bereicherungsansprüche gegen den Überweisenden - allerdings in engen Grenzen - nämlich nur, soweit die Überweisung der Bank eine Schuld des Überweisenden gegenüber dem Überweisungsempfänger tilgte.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Bankeninsolvenzen haben in Deutschland immer wieder gesetzgeberische Reaktionen ausgelöst. Eigenmittelstandards sowie die Einführung einer staatlichen Bankenaufsicht mit besonderen Eingriffskompetenzen gerade für den Krisenfall sind als Antwort auf konkrete Insolvenzfälle geschaffen und weiterentwickelt worden. Das Insolvenzrecht der InsO wird überlagert durch ein aufsichtsrechtliches Sonderverfahren sowie durch besondere Schutzmechanismen, etwa die Einlagensicherung. Ähnliche Regelungen finden sich weltweit.
Der Verfasser untersucht, inwieweit die Bedeutung der Banken für die Volkswirtschaft eine privilegierte Stellung in der Insolvenz tatsächlich rechtfertigt. Ausgestaltung und Funktionsweise der Spezialregelungen im deutschen und englischen Recht werden ermittelt und einander gegenübergestellt. Ein besonderes Augenmerk gilt Sonderproblemen wie der Vernetzung der Banken in Zahlungssystemen, der Behandlung von Finanzkontrakten sowie der Bedeutung von Einlagensicherungssystemen in der Insolvenz. Die aufsichtsrechtlichen Spezialverfahren und das allgemeine Insolvenzrecht werden miteinander verglichen und auf ihre Leistungsfähigkeit überprüft. Jens-Hinrich Binder gelangt zu dem Ergebnis, daß die herrschende These von der Untauglichkeit des allgemeinen Insolvenzrechts für die Probleme einer Bankeninsolvenz nicht überzeugt und daß diesen auch durch punktuelle Anpassungen im allgemeinen Insolvenzrecht genügt werden kann. Das Ergebnis wird abgesichert durch den Rechtsvergleich mit England, wo ein dem deutschen Recht entsprechendes Sonderverfahren nicht existiert.
Die vorliegende Arbeit ist im Frühjahr 2004 mit dem Haarmann-Hemmelrath-Förderpreis des Vereins der Freunde der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ausgezeichnet worden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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