Das grundgesetzliche Zensurverbot.

Das grundgesetzliche Zensurverbot. von Nessel,  Thomas
Das Zensurverbot des Grundgesetzes scheint auf den ersten Blick eine ausreichende Direktionskraft zu besitzen, um Kommunikation vor jeglicher Zensur schützen zu können. Und doch weisen das Bundesverfassungsgericht und der überwiegende Teil der Fachliteratur der Vorschrift nur einen begrenzten Geltungsbereich zu. Angesichts gegenwärtiger informationstechnologischer Kontrollmöglichkeiten stellt sich immer drängender die Frage nach der Plausibilität dieser über fünfzigjährigen Deutungsgeschichte. Vor diesem Hintergrund hat sich der Autor die Aufgabe gestellt, einen gefährdungsadäquaten Zensurbegriff zu entwickeln, der die zwingenden Anforderungen des Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG erfüllen kann, ohne zugleich verfassungsrechtlich gewollte Regulationsmechanismen zu suspendieren. Im ersten Teil der Untersuchung werden die seit Bestehen des Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG vorgeschlagenen Verbotsvorstellungen zusammenhängend dargestellt. Sodann folgt eine Erörterung der jahrhundertealten Zensurerfahrungen und die daraus entstandenen historischen Zensurverbote. Im zweiten Teil widmet sich der Verfasser zunächst der Entwicklungsgeschichte und dem Regelungskontext des Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG. Anschließend entwickelt er Kriterien zur Abgrenzung der Zensur von sonstigen Grundrechtseingriffen. Im Ergebnis weist Thomas Nessel dem Zensurverbot die Funktion zu, eine Etablierung lähmungsgeeigneter Inhaltskontrollverfahren zum Schutz des dynamischen Kommunikationsprozesses zu verhindern. Verfassungswidrige Zensur ist danach ein formal beschreibbarer Grundrechtseingriff in Form der Vor- als auch der Nachzensur und meint jede generelle Kommunikationsüberwachung, der ein zurechenbares Sanktionspotential zur Verfügung steht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rechtsfragen der Nutzung und Regulierung des Internet

Rechtsfragen der Nutzung und Regulierung des Internet von Goerlich,  Helmut
Welches Recht findet bei internationalen E-Commerce-Geschäften Anwendung? Welche Befugnisse haben Ermittlungsbehörden im Internet? Was darf der Staat bei der Regulierung des weltweiten Netzes und was ist ihm verboten? Wie lassen sich bestehende Rechtsprobleme mit Hilfe des Internet lösen und welche neuen Probleme wirft das Netz auf? Wie lassen sich Rechte und Interessen von Urhebern und Konsumenten in einer digitalisierten Welt miteinander in Einklang bringen? Wie kann sich der Staat das Internet als Verwaltungsinstrument zu Nutze machen?°°Der Sammelband „Rechtsfragen der Nutzung und Regulierung des Internet“ möchte diesen Fragen durch juristische Bearbeitung ausgewählter Einzelprobleme auf den Grund gehen. Elf Doktoranden der Juristenfakultät Leipzig haben sich einiger interessanter Einzelaspekte angenommen, um dadurch die Problemfelder zu umreißen, die mit dem Wandel von der Industriegesellschaft in die digitale Gesellschaft entstanden sind. Die hier behandelten Fragen sind äußerst aktuell. Der besondere Reiz des Werkes ergibt sich nicht zuletzt daraus, dass die Einzelbeiträge die Perspektive einer jungen Generation von Rechtswissenschaftlern auf das Medium „Internet“ widerspiegeln, das gemeinsam mit ihnen erwachsen geworden ist. Herrschende Meinungen werden auf ihre Zukunftstauglichkeit hin kritisch untersucht und ausgetrampelte Pfade verlassen. Eine erfrischende Lektüre für alle, die sich wissenschaftlich oder praktisch mit den mannigfaltigen Rechtsproblemen des digitalen Zeitalters auseinanderzusetzen haben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rechtsfragen der Nutzung und Regulierung des Internet

Rechtsfragen der Nutzung und Regulierung des Internet von Goerlich,  Helmut
Welches Recht findet bei internationalen E-Commerce-Geschäften Anwendung? Welche Befugnisse haben Ermittlungsbehörden im Internet? Was darf der Staat bei der Regulierung des weltweiten Netzes und was ist ihm verboten? Wie lassen sich bestehende Rechtsprobleme mit Hilfe des Internet lösen und welche neuen Probleme wirft das Netz auf? Wie lassen sich Rechte und Interessen von Urhebern und Konsumenten in einer digitalisierten Welt miteinander in Einklang bringen? Wie kann sich der Staat das Internet als Verwaltungsinstrument zu Nutze machen?°°Der Sammelband „Rechtsfragen der Nutzung und Regulierung des Internet“ möchte diesen Fragen durch juristische Bearbeitung ausgewählter Einzelprobleme auf den Grund gehen. Elf Doktoranden der Juristenfakultät Leipzig haben sich einiger interessanter Einzelaspekte angenommen, um dadurch die Problemfelder zu umreißen, die mit dem Wandel von der Industriegesellschaft in die digitale Gesellschaft entstanden sind. Die hier behandelten Fragen sind äußerst aktuell. Der besondere Reiz des Werkes ergibt sich nicht zuletzt daraus, dass die Einzelbeiträge die Perspektive einer jungen Generation von Rechtswissenschaftlern auf das Medium „Internet“ widerspiegeln, das gemeinsam mit ihnen erwachsen geworden ist. Herrschende Meinungen werden auf ihre Zukunftstauglichkeit hin kritisch untersucht und ausgetrampelte Pfade verlassen. Eine erfrischende Lektüre für alle, die sich wissenschaftlich oder praktisch mit den mannigfaltigen Rechtsproblemen des digitalen Zeitalters auseinanderzusetzen haben.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Das grundgesetzliche Zensurverbot.

Das grundgesetzliche Zensurverbot. von Nessel,  Thomas
Das Zensurverbot des Grundgesetzes scheint auf den ersten Blick eine ausreichende Direktionskraft zu besitzen, um Kommunikation vor jeglicher Zensur schützen zu können. Und doch weisen das Bundesverfassungsgericht und der überwiegende Teil der Fachliteratur der Vorschrift nur einen begrenzten Geltungsbereich zu. Angesichts gegenwärtiger informationstechnologischer Kontrollmöglichkeiten stellt sich immer drängender die Frage nach der Plausibilität dieser über fünfzigjährigen Deutungsgeschichte. Vor diesem Hintergrund hat sich der Autor die Aufgabe gestellt, einen gefährdungsadäquaten Zensurbegriff zu entwickeln, der die zwingenden Anforderungen des Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG erfüllen kann, ohne zugleich verfassungsrechtlich gewollte Regulationsmechanismen zu suspendieren. Im ersten Teil der Untersuchung werden die seit Bestehen des Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG vorgeschlagenen Verbotsvorstellungen zusammenhängend dargestellt. Sodann folgt eine Erörterung der jahrhundertealten Zensurerfahrungen und die daraus entstandenen historischen Zensurverbote. Im zweiten Teil widmet sich der Verfasser zunächst der Entwicklungsgeschichte und dem Regelungskontext des Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG. Anschließend entwickelt er Kriterien zur Abgrenzung der Zensur von sonstigen Grundrechtseingriffen. Im Ergebnis weist Thomas Nessel dem Zensurverbot die Funktion zu, eine Etablierung lähmungsgeeigneter Inhaltskontrollverfahren zum Schutz des dynamischen Kommunikationsprozesses zu verhindern. Verfassungswidrige Zensur ist danach ein formal beschreibbarer Grundrechtseingriff in Form der Vor- als auch der Nachzensur und meint jede generelle Kommunikationsüberwachung, der ein zurechenbares Sanktionspotential zur Verfügung steht.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Das grundgesetzliche Zensurverbot.

Das grundgesetzliche Zensurverbot. von Nessel,  Thomas
Das Zensurverbot des Grundgesetzes scheint auf den ersten Blick eine ausreichende Direktionskraft zu besitzen, um Kommunikation vor jeglicher Zensur schützen zu können. Und doch weisen das Bundesverfassungsgericht und der überwiegende Teil der Fachliteratur der Vorschrift nur einen begrenzten Geltungsbereich zu. Angesichts gegenwärtiger informationstechnologischer Kontrollmöglichkeiten stellt sich immer drängender die Frage nach der Plausibilität dieser über fünfzigjährigen Deutungsgeschichte. Vor diesem Hintergrund hat sich der Autor die Aufgabe gestellt, einen gefährdungsadäquaten Zensurbegriff zu entwickeln, der die zwingenden Anforderungen des Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG erfüllen kann, ohne zugleich verfassungsrechtlich gewollte Regulationsmechanismen zu suspendieren. Im ersten Teil der Untersuchung werden die seit Bestehen des Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG vorgeschlagenen Verbotsvorstellungen zusammenhängend dargestellt. Sodann folgt eine Erörterung der jahrhundertealten Zensurerfahrungen und die daraus entstandenen historischen Zensurverbote. Im zweiten Teil widmet sich der Verfasser zunächst der Entwicklungsgeschichte und dem Regelungskontext des Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG. Anschließend entwickelt er Kriterien zur Abgrenzung der Zensur von sonstigen Grundrechtseingriffen. Im Ergebnis weist Thomas Nessel dem Zensurverbot die Funktion zu, eine Etablierung lähmungsgeeigneter Inhaltskontrollverfahren zum Schutz des dynamischen Kommunikationsprozesses zu verhindern. Verfassungswidrige Zensur ist danach ein formal beschreibbarer Grundrechtseingriff in Form der Vor- als auch der Nachzensur und meint jede generelle Kommunikationsüberwachung, der ein zurechenbares Sanktionspotential zur Verfügung steht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Rechtsfragen der Nutzung und Regulierung des Internet

Rechtsfragen der Nutzung und Regulierung des Internet von Goerlich,  Helmut
Welches Recht findet bei internationalen E-Commerce-Geschäften Anwendung? Welche Befugnisse haben Ermittlungsbehörden im Internet? Was darf der Staat bei der Regulierung des weltweiten Netzes und was ist ihm verboten? Wie lassen sich bestehende Rechtsprobleme mit Hilfe des Internet lösen und welche neuen Probleme wirft das Netz auf? Wie lassen sich Rechte und Interessen von Urhebern und Konsumenten in einer digitalisierten Welt miteinander in Einklang bringen? Wie kann sich der Staat das Internet als Verwaltungsinstrument zu Nutze machen?°°Der Sammelband „Rechtsfragen der Nutzung und Regulierung des Internet“ möchte diesen Fragen durch juristische Bearbeitung ausgewählter Einzelprobleme auf den Grund gehen. Elf Doktoranden der Juristenfakultät Leipzig haben sich einiger interessanter Einzelaspekte angenommen, um dadurch die Problemfelder zu umreißen, die mit dem Wandel von der Industriegesellschaft in die digitale Gesellschaft entstanden sind. Die hier behandelten Fragen sind äußerst aktuell. Der besondere Reiz des Werkes ergibt sich nicht zuletzt daraus, dass die Einzelbeiträge die Perspektive einer jungen Generation von Rechtswissenschaftlern auf das Medium „Internet“ widerspiegeln, das gemeinsam mit ihnen erwachsen geworden ist. Herrschende Meinungen werden auf ihre Zukunftstauglichkeit hin kritisch untersucht und ausgetrampelte Pfade verlassen. Eine erfrischende Lektüre für alle, die sich wissenschaftlich oder praktisch mit den mannigfaltigen Rechtsproblemen des digitalen Zeitalters auseinanderzusetzen haben.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Das Zensurverbot im Gefüge der grundrechtlichen Eingriffskautelen

Das Zensurverbot im Gefüge der grundrechtlichen Eingriffskautelen von Gucht,  Christiane
Die schlechthin konstituierende Bedeutung der Meinungsfreiheit und der weiteren in Art. 5 Abs. 1 GG verbürgten Grundrechte wird allgemein und insbesondere vom Bundesverfassungsgericht betont. Das Zensurverbot des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG hat dabei die Funktion eines besonderen Sicherungselements dieser Grundrechtsgewährleistungen. Allerdings wird es – wie eine Untersuchung des Zensurbegriffes ergibt – tatsächlich seltener entscheidungserheblich, als dies teilweise angenommen wird. Denn die Anwendbarkeit des Zensurverbotes ist an die Erfüllung bestimmter enger Anforderungen geknüpft. Dennoch handelt es sich bei Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG keineswegs um eine «überflüssige» Verfassungsnorm. Das Zensurverbot hat zwar zum Teil eine mit der Wesensgehaltsgarantie des Art. 19 Abs. 2 GG und dem Übermaßverbot identische Wirkung. Doch ist die Wirkung dieser Eingriffskautelen von relativen Auslegungs- und Abwägungsvorgängen abhängig, wohingegen das absolute Verbot des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG einen umfassenden Schutz gewährleistet. In dogmatischer Hinsicht kann das Zensurverbot als Schranken-Schranke bezeichnet werden.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Staatlich induzierte Selbstkontrolle und Zensurverbot

Staatlich induzierte Selbstkontrolle und Zensurverbot von Kasperek,  Kilian
Am 1. April 2003 ist ein neues Jugendschutzgesetz in Kraft getreten, welches zusammen mit dem Jugendmedienschutz- Staatsvertrag der Länder (Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien - JMStV) das gesamte Jugendschutzrecht in Deutschland erneuert, nach seiner Intention vereinfacht und vereinheitlicht und damit auf eine neue Basis stellt. Nichtsdestoweniger haben sich auch nach den Neufassungen grundlegende verfassungsrechtliche Problemkreise und Fragestellungen, insbesondere im Hinblick auf die Grundrechte des Art. 5 GG, nicht erledigt, sondern sind weiterhin aktuell, teilweise nach wie vor ungeklärt und stellen sich auch zum Teil aufgrund der Neuerungen in einem neuen Kontext dar. Als eine derartige, von Anbeginn in ihrer jeweiligen Konstruktion umstrittene, in der Sache jedoch anerkannte Institution erweist sich hierbei die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, die bereits vor Inkrafttreten des ersten Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit im Jahr 1952 die Filmprüfung in Deutschland durchführte und dies auch heute noch tut. Besonderes Konfliktpotenzial weist hierbei die Tätigkeit der Freiwilligen Selbstkontrolle im Hinblick auf das grundgesetzliche Zensurverbot des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG auf. Mit dieser grundsätzlichen Thematik befasst sich der Verfasser, der gleichzeitig versucht, klare Abgrenzungen zwischen den einzelnen Fragestellungen in diesem Themenkreis zu
Aktualisiert: 2019-12-20
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Das grundgesetzliche Zensurverbot.

Das grundgesetzliche Zensurverbot. von Nessel,  Thomas
Das Zensurverbot des Grundgesetzes scheint auf den ersten Blick eine ausreichende Direktionskraft zu besitzen, um Kommunikation vor jeglicher Zensur schützen zu können. Und doch weisen das Bundesverfassungsgericht und der überwiegende Teil der Fachliteratur der Vorschrift nur einen begrenzten Geltungsbereich zu. Angesichts gegenwärtiger informationstechnologischer Kontrollmöglichkeiten stellt sich immer drängender die Frage nach der Plausibilität dieser über fünfzigjährigen Deutungsgeschichte. Vor diesem Hintergrund hat sich der Autor die Aufgabe gestellt, einen gefährdungsadäquaten Zensurbegriff zu entwickeln, der die zwingenden Anforderungen des Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG erfüllen kann, ohne zugleich verfassungsrechtlich gewollte Regulationsmechanismen zu suspendieren. Im ersten Teil der Untersuchung werden die seit Bestehen des Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG vorgeschlagenen Verbotsvorstellungen zusammenhängend dargestellt. Sodann folgt eine Erörterung der jahrhundertealten Zensurerfahrungen und die daraus entstandenen historischen Zensurverbote. Im zweiten Teil widmet sich der Verfasser zunächst der Entwicklungsgeschichte und dem Regelungskontext des Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG. Anschließend entwickelt er Kriterien zur Abgrenzung der Zensur von sonstigen Grundrechtseingriffen. Im Ergebnis weist Thomas Nessel dem Zensurverbot die Funktion zu, eine Etablierung lähmungsgeeigneter Inhaltskontrollverfahren zum Schutz des dynamischen Kommunikationsprozesses zu verhindern. Verfassungswidrige Zensur ist danach ein formal beschreibbarer Grundrechtseingriff in Form der Vor- als auch der Nachzensur und meint jede generelle Kommunikationsüberwachung, der ein zurechenbares Sanktionspotential zur Verfügung steht.
Aktualisiert: 2023-04-15
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