Die Rolle des Kronzeugen im Kartellstrafrecht

Die Rolle des Kronzeugen im Kartellstrafrecht von Réti,  Christopher
Kronzeugen haben im Kartellrecht eine herausragende Bedeutung. Ohne 33 die Mithilfe der selbst am Kartell Beteiligten könnten viele Kartelle nicht aufgedeckt werden. Um potentiell aussagewilligen Kartellbeteiligten einen Anreiz zur Kooperation mit den Kartellbehörden zu schaffen, regelt das Kronzeugenprogramm der §§ 81h ff. GWB den Erlass bzw. die Ermäßigung der Geldbuße für den Kronzeugen. Wer sich an einem Kartell beteiligt, kann sich im Einzelfall aber auch strafbar machen. Dies gilt insbesondere für wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, die nach § 298 StGB unter Strafe gestellt sind. Das Kronzeugenprogramm in §§ 81h ff. GWB schützt den Kronzeugen nicht vor einer drohenden Bestrafung, was den potentiellen Kronzeugen vor einem Kronzeugenantrag abschrecken kann. Mangels einer speziellen Regelung zu Straffreiheit und Strafmilderung für Kartellkronzeugen wird untersucht, inwiefern das allgemeine Strafrecht den Kartellkronzeugen vor einer Bestrafung schützt. Es werden verschiedene Instrumente des materiellen Strafrechts und des Strafprozessrechts – wie etwa die allgemeine Kronzeugenregelung in § 46b StGB und die Einstellungsmöglichkeiten nach §§ 153 ff. StPO – dargestellt und im Hinblick auf die Anforderungen an eine effektive Kronzeugenregelung bewertet. Es stellt sich heraus, dass die aktuelle Rechtslage für den Kartellkronzeugen unbefriedigend ist. Es werden daher verschiedene Lösungsansätze geprüft und letztlich ein Gesetzesentwurf entwickelt, mit dem das Kronzeugenprogramm des GWB auf strafrechtliche Aspekte ausgeweitet und somit eine Kongruenz zwischen Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht hergestellt wird.
Aktualisiert: 2023-06-18
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DIe Rolle des Kronzeugen im Kartellstrafrecht

DIe Rolle des Kronzeugen im Kartellstrafrecht von Réti,  Christopher
Kronzeugen haben im Kartellrecht eine herausragende Bedeutung. Ohne 33 die Mithilfe der selbst am Kartell Beteiligten könnten viele Kartelle nicht aufgedeckt werden. Um potentiell aussagewilligen Kartellbeteiligten einen Anreiz zur Kooperation mit den Kartellbehörden zu schaffen, regelt das Kronzeugenprogramm der §§ 81h ff. GWB den Erlass bzw. die Ermäßigung der Geldbuße für den Kronzeugen. Wer sich an einem Kartell beteiligt, kann sich im Einzelfall aber auch strafbar machen. Dies gilt insbesondere für wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, die nach § 298 StGB unter Strafe gestellt sind. Das Kronzeugenprogramm in §§ 81h ff. GWB schützt den Kronzeugen nicht vor einer drohenden Bestrafung, was den potentiellen Kronzeugen vor einem Kronzeugenantrag abschrecken kann. Mangels einer speziellen Regelung zu Straffreiheit und Strafmilderung für Kartellkronzeugen wird untersucht, inwiefern das allgemeine Strafrecht den Kartellkronzeugen vor einer Bestrafung schützt. Es werden verschiedene Instrumente des materiellen Strafrechts und des Strafprozessrechts – wie etwa die allgemeine Kronzeugenregelung in § 46b StGB und die Einstellungsmöglichkeiten nach §§ 153 ff. StPO – dargestellt und im Hinblick auf die Anforderungen an eine effektive Kronzeugenregelung bewertet. Es stellt sich heraus, dass die aktuelle Rechtslage für den Kartellkronzeugen unbefriedigend ist. Es werden daher verschiedene Lösungsansätze geprüft und letztlich ein Gesetzesentwurf entwickelt, mit dem das Kronzeugenprogramm des GWB auf strafrechtliche Aspekte ausgeweitet und somit eine Kongruenz zwischen Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht hergestellt wird.
Aktualisiert: 2023-04-27
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Formularsammlung Zivilprozess – Saarland – 5. Auflage

Formularsammlung Zivilprozess – Saarland – 5. Auflage von Freymann,  Hans-Peter, Schleier,  Holger, Schneider,  Winfried-Thomas
Das Buch möchte Rechtsreferendaren in der Zivilstation, aber auch dem in der Zivilgerichtsbarkeit tätigen Richter eine übersichtliche Hilfestellung bei Gestaltung und Aufbau der in der Praxis häufigsten zivilgerichtlichen Entscheidungen geben. Dabei konzentriert sich die Darstellung speziell auf die im Saarland vorzufindende Praxis der Zivilgerichtsbarkeit. Zur Wiederholung und Vertiefung vor dem Examen ist eine Zusammenfassung von Klausurtipps für die zivilgerichtliche Examensklausur angefügt.
Aktualisiert: 2023-02-02
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Rechtsvergleichung und Privatrecht im deutsch-georgischen Diskurs

Rechtsvergleichung und Privatrecht im deutsch-georgischen Diskurs von Burduli,  Irakli, Chiusi,  Tiziana
In dem Vorwort zum im Jahr 2019 erschienen ersten Band der „Deutsch-Georgischen Kolloquien“, in dem die Ergebnisse der ersten zwei Kolloquien präsentiert wurden, haben wir hervorgehoben, wie unsere Kooperation der Fes-tigung des georgischen Rechts und der georgischen Rechtswissenschaft dient, indem – vor dem Hintergrund eines globalen Vergleichs der Rechtsordnungen in Georgien und Deutschland – einzelne Problempunkte des georgischen Rechts betrachtet, der georgischen Lehre und Rechtspraxis Lösungsansätze der deut-schen Rechtswissenschaft gegenübergestellt werden und gemeinsam erörtert wird, inwiefern diese Ansätze auf das georgische Zivilrecht übertragen werden können. Gleichzeitig haben wir betont, wie die Zusammenarbeit im Rahmen der Kooperation durch die rechtsvergleichende Beschäftigung mit dem eigenen und dem fremden Recht zu einer kritischen und bewußten Reflexion über die eige-nen Lösungen veranlaßt und damit oft die Kenntnis des eigenen Rechts vertieft. Die Kolloquien im Jahr 2017 in Saarbrücken und 2018 in Tiflis, deren Ergeb-nisse jetzt hier präsentiert werden, haben diese Ziele der Kooperation und deren Arbeitsmethode hervorragend unter Beweis gestellt. Ausgehend von einer in Georgien viel diskutierten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Bereich der Eigentumsübertragung von Immobilien haben wir in einem ersten Schritt, in Saarbrücken, die Grundlagen des Sachenrechts und vor allem der Eigentums-übertragung in Georgien und in Deutschland erörtert und in einem zweiten Schritt, in Tiflis, im Rahmen einer Tagung an der wichtige Persönlichkeiten aus der georgischen Richterschaft, Anwaltschaft und Wissenschaft – hier seien nur Prof. Dr. Mzia Todua, Richterin und Stellvertretende Vorsitzende am OGH, und Dr. Ekaterine Gasitashvili, Richterin am OGH, genannt – teilgenommen haben, die dogmatischen Ergebnisse der Saarbrücker Tagung der georgischen juristi-schen Öffentlichkeit präsentiert und deren Anwendung auf damals aktuelle georgische Probleme der Rechtspraxis zum Thema Eigentumsübertragung erör-tert.
Aktualisiert: 2022-11-17
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Konzeption eines Modells zur strategischen Marktentwicklung für einen maritimen Logistikdienstleister in Entwicklungs- und Schwellenländern

Konzeption eines Modells zur strategischen Marktentwicklung für einen maritimen Logistikdienstleister in Entwicklungs- und Schwellenländern von Blumentritt,  Sebastian
Vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Globalisierung und eines damit verstärkten internationalen Engagements von Unternehmen sowie sich verändernder Wirtschaftsentwicklungen in Entwicklungsund Schwellenländern, zeigt die Dissertation unterschiedliche Zusammenhänge und Einflussfaktoren auf die Marktentwicklung aus Sicht eines Unternehmens der Logistikbranche auf. Dabei wird verdeutlicht, wie diese in einer Unternehmensstrategie für unterschiedliche Umfeld- Szenarien abgebildet werden können. Zur systematischen Bearbeitung dieses Themenbereichs wird hierzu ein Modell zur strategischen Marktentwicklung stufenweise konzipiert. Mittels dieses Modells können dann Unternehmensstrategien für unterschiedliche Entwicklungsverläufe, Einflussfaktoren und Randbedingungen erarbeitet werden. Das Modell liefert dabei unter anderem Hinweise, welche Maßnahmen zur Marktentwicklung in Entwicklungs- und Schwellenländern für ein Unternehmen in der Logistikbranche als geeignet erscheinen und wie diese in einem zeitlichen Entwicklungspfad berücksichtigt und dargestellt werden können.
Aktualisiert: 2022-11-21
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Zur Reform des Strafprozesses

Zur Reform des Strafprozesses von Müller,  Egpm
Dieses Buch setzt die im Carl Heymanns Verlag 2003 erschienenen Beiträge zum Strafprozeßrecht (1969-2001) fort. Es vereint Aufsätze in Zeitschriften, Abhandlungen in Festgaben, Vorträge und Statements auf Tagungen – meist schon anderweitig veröffentlicht, wenn auch an entlegener Stelle –. Theorie und Dogmatik dieser Rechtsmaterie – ohnehin unterentwickelt – werden in ihm allenfalls gestreift. Die geläufige Formel von der nur „dienenden Funktion“ des Prozessrechts und seiner Rolle als „Hilfsrecht“ zur Durchsetzung des materiellen Strafrechts kommt einem historischen Ballast gleich. Mir liegt auch daran, der prozeduralen Entfremdung von Praxis und Theorie entgegen zu wirken. Der Gerechtigkeitswert strafprozessualer Normen sollte heute Allgemeingut sein. Im Zentrum stehen daher Themen, die meinem Berufsalltag in Groß- und Umfangsverfahren entstammen. Vor allem die kritischen Berichte zur Verantwortung des Verteidigers untermauern diesen Hintergrund. Die Antworten, die angeboten werden, zielen allerdings auf das Verfahren als Ganzes. Sie werden nicht bestimmt von der normierten Einseitigkeit des Beistandes, sondern geprägt von der Sicht auf eine Verfahrensordnung, die garantiert, dass alle Akteure ihre jeweilige Rolle ausfüllen können. Zu den Leitprinzipien zählt die Strafprozesslehre, wie sie Karl Peters entwickelt hat – wissenschaftstheoretisch als eigene Disziplin neben dem Verfahrensrecht anzusiedeln –. Die Exponate entlarven Schwachstellen der alternden StPO, empfehlen überflüssige Normen zu streichen, schlagen Ergänzungen und Klarstellungen vor und decken versteckte Inkompatibilitäten auf. Zugleich werden zahlreiche Reformdesiderata entwickelt – von den Vorermittlungen über Beginn und Verlauf des Er-mittlungsverfahrens, die Hauptverhandlung bis hin zum letzten Wort des Angeklagten und dem Wiederaufnahmeverfahren –. Einige Rezensionen und Varia schließen den Band ab, der sich als Baustein auf dem (noch langen) Weg zur dringend gebotenen Gesamtreform des Strafprozesses versteht. Sie liegt als große Zukunftsaufgabe vor uns – bisher aber allenfalls ansatzweise und nur in Umrissen geleistet –.
Aktualisiert: 2022-09-29
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Unrecht durch Rechtsprechung – Die Entscheidungen des NS-Sondergerichts bei dem Landgericht Saarbrücken in den Jahren 1936 bis 1945 – Band 2: 1943 – 1945

Unrecht durch Rechtsprechung – Die Entscheidungen des NS-Sondergerichts bei dem Landgericht Saarbrücken in den Jahren 1936 bis 1945 – Band 2: 1943 – 1945 von Özfirat,  Sirin, Strobel,  Peter
Wie haben Staatsanwälte und Richter am Sondergericht bei dem Landgericht in Saarbrücken das NS-Recht ausgelegt, Bürgerinnen und Bürger angeklagt und dann über diese Recht gesprochen in der NS-Zeit des Saarlandes, also nach der Volksabstimmung am 13. Januar 1935 bzw. der „Rückgliederung ins Deutsche Reich“ am 1. März 1935 bis zum Kriegsende im Jahr 1945? Das wollte unsere Projektgruppe aus 23 Richtern/innen, Staatsanwälten/innen und Ministerialbeamten/innen untersuchen und für Interessierte anschaulich machen. Wir haben für diesen Dokumentationsband daher 71 Strafverfahren nach einheitlichen Kriterien übersichtlich aufbereitet, die Sachverhalte anschaulich dargestellt und für die Leserinnen und Leser aussagekräftige Aktenauszüge, oftmals mit zugehörigen Fotoscans aus den Originalakten, ausgewählt. Die Strafverfahren der ersten Jahre nach der Wiedereingliederung des Saarlandes in das Deutsche Reich sind geprägt durch Äußerungsdelikte und das Abhören verbotener Sender, also insbesondere von Verstößen nach dem Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz von Parteiuniformen sowie nach der Rundfunkverordnung. Die Verfahren in den sechs Kriegsjahren 1939 bis 1945 haben daneben auch Verstöße gegen neue kriegsbezogene Delikte zum Inhalt wie z.B. den verbotenen Umgang mit Kriegsgefangenen, Verstöße gegen die Kriegswirtschaftsverordnung (Milchfälschung, Schwarzschlachten, Fälschung von Lebensmittelmarken u.a.), das Abhören feindlicher Sender oder das Plündern ausgebombter Häuser. Der Dokumentationsband stellt den Leserinnen und Lesern für die damalige Lebensweise und Nöte der Menschen, für die Geschlechterrollen, für die Bürgerrechte und –pflichten, für die rasse- und erbbiologischen Vorstellungen, für die Staatsorganisationsvorstellungen in der NS-Ideologie sowie für die Rechtsmechanismen des NS-Staates aussagestarke Auszüge aus den Sondergerichtsverfahren zur Verfügung. Sie erhalten die Gelegenheit, die jeweiligen Sachverhalte, Angeklagten, Staatsanwälte und Richter sowie die Verfahrensgänge, Vollzugshistorie und Ereignisse nach Kriegsende selbst nachvollziehen zu können und die richterlichen Urteilssprüche und Begründungsauszüge im Original zu lesen. Auch, ob in den Akten ggf. eine Einflussnahme des Reichsjustizministeriums, des Oberreichsanwalts beim Reichsgericht oder des Reichsgerichts selbst auf das saarländische Sondergericht und die Staatsanwaltschaft erfolgte, wird für die Leserinnen und Leser transparent. Die Lektüre der Anzeigen, Vernehmungsprotokolle, ärztlichen Gutachten sowie der staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Entscheidungen verdeutlicht, wie leicht und wie sehr die Justiz zum mehr oder minder engagierten Werkzeug menschenverachtender Ideologien werden kann und sich dazu auch machen ließ.
Aktualisiert: 2022-07-28
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Unrecht durch Rechtsprechung – Die Entscheidungen des NS-Sondergerichts bei dem Landgericht Saarbrücken in den Jahren 1936 bis 1945 – Band 1: 1936 – 1942

Unrecht durch Rechtsprechung – Die Entscheidungen des NS-Sondergerichts bei dem Landgericht Saarbrücken in den Jahren 1936 bis 1945 – Band 1: 1936 – 1942 von Özfirat,  Sirin, Strobel,  Peter
Wie haben Staatsanwälte und Richter am Sondergericht bei dem Landgericht in Saarbrücken das NS-Recht ausgelegt, Bürgerinnen und Bürger angeklagt und dann über diese Recht gesprochen in der NS-Zeit des Saarlandes, also nach der Volksabstimmung am 13. Januar 1935 bzw. der „Rückgliederung ins Deutsche Reich“ am 1. März 1935 bis zum Kriegsende im Jahr 1945? Das wollte unsere Projektgruppe aus 23 Richtern/innen, Staatsanwälten/innen und Ministerialbeamten/innen untersuchen und für Interessierte anschaulich machen. Wir haben für diesen Dokumentationsband daher 71 Strafverfahren nach einheitlichen Kriterien übersichtlich aufbereitet, die Sachverhalte anschaulich dargestellt und für die Leserinnen und Leser aussagekräftige Aktenauszüge, oftmals mit zugehörigen Fotoscans aus den Originalakten, ausgewählt. Die Strafverfahren der ersten Jahre nach der Wiedereingliederung des Saarlandes in das Deutsche Reich sind geprägt durch Äußerungsdelikte und das Abhören verbotener Sender, also insbesondere von Verstößen nach dem Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz von Parteiuniformen sowie nach der Rundfunkverordnung. Die Verfahren in den sechs Kriegsjahren 1939 bis 1945 haben daneben auch Verstöße gegen neue kriegsbezogene Delikte zum Inhalt wie z.B. den verbotenen Umgang mit Kriegsgefangenen, Verstöße gegen die Kriegswirtschaftsverordnung (Milchfälschung, Schwarzschlachten, Fälschung von Lebensmittelmarken u.a.), das Abhören feindlicher Sender oder das Plündern ausgebombter Häuser. Der Dokumentationsband stellt den Leserinnen und Lesern für die damalige Lebensweise und Nöte der Menschen, für die Geschlechterrollen, für die Bürgerrechte und –pflichten, für die rasse- und erbbiologischen Vorstellungen, für die Staatsorganisationsvorstellungen in der NS-Ideologie sowie für die Rechtsmechanismen des NS-Staates aussagestarke Auszüge aus den Sondergerichtsverfahren zur Verfügung. Sie erhalten die Gelegenheit, die jeweiligen Sachverhalte, Angeklagten, Staatsanwälte und Richter sowie die Verfahrensgänge, Vollzugshistorie und Ereignisse nach Kriegsende selbst nachvollziehen zu können und die richterlichen Urteilssprüche und Begründungsauszüge im Original zu lesen. Auch, ob in den Akten ggf. eine Einflussnahme des Reichsjustizministeriums, des Oberreichsanwalts beim Reichsgericht oder des Reichsgerichts selbst auf das saarländische Sondergericht und die Staatsanwaltschaft erfolgte, wird für die Leserinnen und Leser transparent. Die Lektüre der Anzeigen, Vernehmungsprotokolle, ärztlichen Gutachten sowie der staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Entscheidungen verdeutlicht, wie leicht und wie sehr die Justiz zum mehr oder minder engagierten Werkzeug menschenverachtender Ideologien werden kann und sich dazu auch machen ließ.
Aktualisiert: 2022-07-28
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Steuerrechtsschutz in Theorie und Praxis

Steuerrechtsschutz in Theorie und Praxis von Hardenbicker,  Andre, Morsch,  Anke
Inhaltsverzeichnis Vorwort der Herausgeber V Grußwort der Ministerpräsidentin VII Grußwort der Ministerin der Justiz IX Grußwort des Präsidenten des Bundesfinanzhofs XI Verzeichnis der Autoren XIII TEIL 1: Historische Betrachtungen 1 Maximilian Steinhauer/ Dr. Peter Wettmann-Jungblut: Die Finanzgerichtsbarkeit in der Zeit des teilautonomen Saarlandes von 1945 bis 1956 3 Prof. Dr. Christoph Gröpl: Die Steuern im Saarland unter französischem Protektorat 29 TEIL 2: Aktuelle Rechtsfragen 49 Prof. Dr. Dr. h.c. Juliane Kokott, L.L.M., S.J.D.: Bekämpfung der Steuervermeidung in der Rechtsprechung des EuGH 51 Dr. Yvonne Ott: Zur Vorlagepflicht an den Europäischen Gerichtshof als gesetzlicher Richter der Umsatzsteuer 67 Dr. Hans-Josef Thesling: Die Entwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Finanzgerichtsbarkeit 83 Dr. Anke Morsch: Der Grundsatz der Öffentlichkeit im finanzgerichtlichen Verfahren 99 Andre Hardenbicker: Wer für wen – jeder für sich, einer für alle? Auf der Suche nach dem „richtigen“ Kläger im finanzgerichtlichen Verfahren 115 Prof. Dr. Peter Bilsdorfer: Steuerstrafrecht – (auch) ein Thema im Steuerprozess? 141 TEIL 3: Persönliche Reminiszenzen 157 Hansjürgen Schwarz: Erinnerungen an die Jahre 1995 bis 2007 159 Dr. Axel Schmidt-Liebig: 40 Jahre Steuerrecht und Finanzgericht des Saarlandes – Ein Rückblick auf die Jahre 1973 bis 2013 179
Aktualisiert: 2022-06-23
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Rechtsprobleme der ärztlichen Aufklärung im mehrsprachigen Arzt-Patienten-Verhältnis

Rechtsprobleme der ärztlichen Aufklärung im mehrsprachigen Arzt-Patienten-Verhältnis von Fries,  Matthias
Sprach- und Verständnisprobleme zwischen Arzt und Patient sind ein häufiges Phänomen im ärztlichen Behandlungsalltag. Viele Patienten sind der deutschen Sprache nicht oder nicht hinreichend mächtig. Zugleich gewinnt die Einbindung von fremdsprachigen Ärzten in zunehmendem Maße an Bedeutung. Die Sprache ist jedoch ein Schlüssel für die erfolgreiche und rechtssichere Behandlung des Patienten. Der behandelnde Arzt ist dazu verpflichtet, den Patienten im Rahmen eines mündlichen Gesprächs über die Diagnose sowie den Verlauf, die Behandlungsalternativen und die Risiken der geplanten Behandlung aufzuklären. Diese Arbeit befasst sich mit den vielfältigen rechtlichen Problemen, die mit patienten- oder arztseitigen Sprachbarrieren im Rahmen des Aufklärungsgesprächs einhergehen. Der Verfasser zeigt die haftungsrechtliche Dimension dieser Problematik auf, indem er Fallgruppen bildet und auf dieser Grundlage die Frage beantwortet, welche Anforderungen an eine wirksame Aufklärung zu stellen sind. Sowohl der fremdsprachige Patient als auch der fremdsprachige Arzt stehen im Fokus der Betrachtung. Daneben geht der Verfasser der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen die Behandlung im Falle einer Mehrsprachigkeit abgelehnt oder beendet werden darf.
Aktualisiert: 2022-09-01
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Der kulturelle Veranstaltungsvertrag

Der kulturelle Veranstaltungsvertrag von Klug,  Nadja
Die Durchführung einer Kulturveranstaltung ist zumeist mit finanziellen Risiken verbunden. Diese treffen weit überwiegend den Veranstalter als denjenigen, welcher die organisatorische und finanzielle Verantwortung trägt. Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten zu Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung im Zuge der Durchführung von Kulturveranstaltungen eröffnen Möglichkeiten, diese Risiken einzugrenzen. Aufgrund der im Jahr 2020 eingetretenen COVID-19-Pandemie hat diese Thematik für die Veranstaltungswirtschaft besondere Relevanz und Aktualität erlangt. Das Werk bietet einen weitreichenden Überblick über die mit einem kulturellen Veranstaltungsvertrag einhergehenden Rechtsfragen, einschließlich der Versicherungsmöglichkeiten und der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf in der Praxis regelmäßig verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen von kulturellen Veranstaltungsverträgen.
Aktualisiert: 2022-03-31
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Juristen müssen reden – Gespräche erfolgreich führen

Juristen müssen reden – Gespräche erfolgreich führen von König,  Eckard, Weth,  Stephan
Das rechtswissenschaftliche Studium – so sieht es das Deutsche Richtergesetz in § 5a Abs. 3 vor – beinhaltet die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen. Zu diesen Schlüsselqualifikationen zählt die Gesprächsführung, insbesondere das Beratungsgespräch. Eben dafür möchte dieses Buch Hinweise geben. Das vorliegende Buch richtet sich zunächst an Studierende und Referendare und soll diesen Hilfestellung geben, Beratungsgespräche richtig zu führen. Daneben wird auch der erfahrene Praktiker in dem Werk Anregungen und Tipps finden, die ihm in der praktischen Arbeit nützlich sind. Schließlich stellt sich für Ausbilder von Studenten, Referendaren und jungen Rechtsanwälten die Frage, wie die Schlüsselqualifikation „Beratungskompetenz“ vermittelt werden kann. Auch darüber will dieses Buch Auskunft geben.
Aktualisiert: 2021-11-08
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Flashmob-Aktionen als neue Mittel des Arbeitskampfes

Flashmob-Aktionen als neue Mittel des Arbeitskampfes von Robert,  Barbara
Das Bundesarbeitsgericht, das mit seiner Rechtsprechung die Grundsätze des geltenden Arbeitskampfrechts maßgeblich prägt, hatte im Jahr 2009 über die Zulässigkeit von Flashmob-Aktionen als neuer Form des Arbeitskampfes zu entscheiden. Dem Urteil vom 22.9.2009 lag eine gewerkschaftlich organisierte Flashmob-Aktion im Einzelhandel zugrunde. Derartige Aktionen wurden vonseiten des Gerichts als nicht generell unzulässig eingeordnet. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, aus welchen Gründen die vorgenannte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht zu überzeugen vermag. Neben einem Vergleich gewerkschaftsgetragener Flashmob-Aktionen mit den bislang bekannten Kampfmitteln der Arbeitnehmerseite erfolgt eine detaillierte Analyse der straf- und zivilrechtlichen Einordnung derartiger Flashmobs. Diese bildet die Grundlage für die umfassende Untersuchung der arbeitskampfrechtlichen Zulässigkeit dieses neuartigen Kampfmittels der Arbeitnehmerseite auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 3 GG. Die anschließende Prüfung der einschlägigen europäischen und internationalen Vorschriften zeigt, dass das gefundene Ergebnis auch mit diesen in Einklang steht. Nachdem mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft Kampfformen, die sich neuer Kommunikationsmedien bedienen, an Bedeutung gewinnen werden, untersucht die vorliegende Arbeit darüber hinaus die Rechtmäßigkeit gewerkschaftlich organisierter Online-Flashmobs. Das Werk gibt zudem Kriterien an die Hand, mit deren Hilfe auch andere Formen des Arbeitskampfes zuverlässig auf ihre arbeitskampfrechtliche Zulässigkeit hin untersucht werden können.
Aktualisiert: 2021-10-07
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Die Verbandsklage im Tierschutzrecht

Die Verbandsklage im Tierschutzrecht von Han,  Minji
der Zeit hat sich die Beziehung zwischen Mensch und Tier allmählich verändert. Im Jahr 2002 hat der deutsche Gesetzgeber daher den Schutz der Tiere als eine Staatszielbestimmung in Art. 20a GG eingeführt, wonach der Staat die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung schützt. Eine der wichtigsten Änderungen in den einschlägigen Rechtsvorschriften nach dem Hinzufügen der „Tierschutzverpflichtung“ in Art. 20a GG ist die Einführung einer Tierschutzverbandsklage in einigen Bundesländern. In Bezug auf Rechte anderer und von Tieren ist es häufig problematisch, das Bestehen eines eigenen subjektiv-öffentlichen Rechts nach § 42 II VwGO zu bejahen, da tierschutzrechtliche Regelungen keine eigenen Rechtspositionen des Klägers sind, soweit der Kläger nicht Eigentümer des Tieres ist. Vor diesem Hintergrund wird die Klagebefugnis der Tierschutzverbände als neue Entwicklung des deutschen Verwaltungsprozessrechts im Lichte des Unionsrechts und Entwicklungspotenziale der Tierschutzverbandsklage auf Bundesebene analysiert.
Aktualisiert: 2021-07-29
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Einkünfteermittlung bei Veräußerungsgeschäften im Privatvermögen

Einkünfteermittlung bei Veräußerungsgeschäften im Privatvermögen von Becker,  Thomas
Das Einkommensteuergesetz unterwirft mittlerweile in drei Fallgruppen die Veräußerung von Privatvermögen der Steuerbarkeit und durchbricht damit den prägenden Dualismus der Einkunftsarten. Bislang enthält jede dieser drei Normen eine besondere Gewinnermittlungsvorschrift, die sich nicht den allgemeinen dualistischen Regelungen der Einkünfteermittlung zuordnen lässt. An diesem Punkt setzt diese Arbeit an und entwickelt stattdessen einen Entwurf für eine einheitliche Vorschrift zur Einkünfteermittlung bei Veräußerungsgeschäften im Privatvermögen. Dieser Entwurf einer dritten Einkunftsermittlungsart enthält neben Regelungen für den Grundfall der Veräußerung eines selbst angeschafften Wirtschaftsguts auch Sonderregelungen für die Fälle, in denen die Steuerbarkeit an Ersatztatbestände für die Veräußerung oder Anschaffung des Wirtschaftsguts anknüpft. Zudem wird erstmals der Besteuerungszeitpunkt für solche Veräußerungsgeschäfte unter Berücksichtigung der stichtagsbezogenen Einkünfteermittlung bestimmt. Die Untersuchung beleuchtet dabei die Gemeinsamkeiten der bisherigen Vorschriften und unterzieht die bestehenden Unterschiede sowohl in der Normsetzung als auch in der Auslegung der Vorschriften einer kritischen Würdigung. Erhebliche Bedeutung kommt hierbei den verfassungsrechtlichen Vorgaben des allgemeinen Gleichheitssatzes zu.
Aktualisiert: 2021-07-29
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Detektive im Auftrag privater Versicherungsunternehmen

Detektive im Auftrag privater Versicherungsunternehmen von Sammel,  Paul Lucas
Macht der Versicherungsnehmer einen Leistungsanspruch aus dem Versicherungsvertrag geltend, muss der Versicherer Feststellungen zum Vorliegen des Versicherungsfalls sowie seiner Leistungspflicht treffen. Im Rahmen dieser Erhebungen setzen Versicherer zuweilen Privatdetektive ein, zu deren Ermittlungsmethoden die Observation, aber auch die Tätigkeit als Agent Provocateur gehören: Im zuletzt genannten Fall versucht der Detektiv, eine mit dem Leistungsanspruch unvereinbare Handlung des Versicherungsnehmers (beispielsweise die Berufsausübung während des Bezugs von Krankentagegeld) aufzudecken oder selbst hervorzurufen. Die Arbeit von Paul L. Sammel setzt sich mit dem auftretenden Spannungsfeld zwischen den Erhebungsbefugnissen des Versicherers einerseits und den individuellen Rechten des von den Ermittlungen betroffenen Versicherungsnehmers andererseits auseinander. Sie zeigt die straf-, datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Grenzen von Detektivarbeit auf und wendet diese auf versicherungsvertragsrechtliche Fallkonstellationen an, wobei Parallelen etwa zum Einsatz sog. Dashcams im Straßenverkehr oder der Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten durch Versicherer (§ 213 VVG) gezogen werden. Daraus entwickelt Sammel allgemeine Grundsätze zur Bewertung der Rechtmäßigkeit eines Detektiveinsatzes durch den Versicherer. Darüber hinaus nimmt die Arbeit die Frage der Verwertbarkeit der im Rahmen eines (rechtswidrigen) Detektiveinsatzes erlangten Beweise, mögliche Abwehransprüche des Versicherungsnehmers sowie Kostenerstattungsansprüche des Versicherers in den Blick.
Aktualisiert: 2021-12-09
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Der elektronische Rechtsverkehr, die elektronische Akte und das Zivilverfahrensrecht

Der elektronische Rechtsverkehr, die elektronische Akte und das Zivilverfahrensrecht von Vogelgesang,  Stephanie
Der deutsche Gesetzgeber hat sich für eine digitale Zukunft der Justiz ent- 30 schieden. Insbesondere mit dem ERV-Gesetz vom 10.10.2013 hat er verpflichtende Vorgaben für den ERV geschaffen. Ausweislich des eAkte-Gesetzes wird zudem ab 01.01.2026 in Zivilsachen die Führung einer eAkte in neu angelegten Verfahren obligatorisch. Dies macht eine Erörterung der damit verbundenen Probleme und Chancen nicht überflüssig. Erst eine nähere Analyse kann zeigen, ob die Änderungen im zivilprozessualen Verfahrenskonzept ausreichen, um die spezifischen Sachfragen überzeugend zu lösen. In Kapitel 1 werden die zentralen methodischen und inhaltlichen Ausgangsüberlegungen, in Kapitel 2 die wesentlichen eJustice-Normen dargestellt. Dazu gehört auch § 130a ZPO. Dieser verweist auf das Signaturrecht und das Konzept der sicheren Übermittlungswege. Näher diskutiert wird dabei das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), bei dem es zu Startschwierigkeiten gekommen ist. In Kapitel 3 werden Chancen und Vorteile der flächendeckenden Einführung des eJustice-Konzepts dargestellt. Technische, rechtliche und organisatorische Grundsatzprobleme werden sodann anhand von acht Themenbereichen erörtert (Kapitel 4): Praxistaugliche E-Akte, dauerhafter Medienbruch, elektronische Archivierung und Aussonderung, neue Abhängigkeit von funktionierenden Netzwerken, rechtliche und technische Aspekte des Datenschutzes, Zwang zur Standardisierung, e-Akte und richterliche Unabhängigkeit, neue rechtliche Probleme bei technikorientierten Normen. In Kapitel 5 wird untersucht, ob der Übergang zum ERV und zur eAkte Auswirkungen auf die Prozessmaximen des Zivilprozessrechts hat. Im abschließenden Kapitel 6 werden die Ergebnisse der skizzierten Analyse – unter Einbeziehung neuer Entwicklungen wie zB Legal Tech – zusammengefasst und gewürdigt.
Aktualisiert: 2021-05-01
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Saarbrücker Rechtszeitschrift

Saarbrücker Rechtszeitschrift von Heintz,  Veris-Pascal, Thielen,  Matthias Michael
Eine solche Zeitschrift soll sowohl praktische als auch theoretische Aspekte des Studiums erörtern, Ratschläge zur Lösung von Klausuren wie wissenschaftliche Aufsätze als Hilfe für Seminar- und Hausarbeiten bieten. Dabei sollten gerade die Studenten durch Beiträge oder auch Briefe und Darstellungen aus ihrer Sicht von Problemen sowohl des Studiums als auch der Fakultät die Protagonisten sein. Ziel dieser Zeitschrift sollte nämlich sein, ein Forum der Diskussionen und Reflexionen für alle Studierenden zu etablieren und einen Ort des Austauschs nicht nur innerhalb der Studentenschaft, sondern auch zwischen Lehrenden und Lernenden anzubieten. Denn genau das entspricht der ursprünglichen Idee der Universität als Gemeinschaft von Studenten und Professoren, von Lehrenden und Lernenden, die am Beginn der Geschichte der europäischen Universität in Bologna stand und noch immer das geistige Zentrum des universitären Lebens ausmacht. Wenn sich also Studenten für ihre Fakultät engagieren, sie für einen intellektuellen Diskurs mit ihren Kommilitonen und Professoren eintreten, ist das ein wunderbares, ermunterndes Zeichen für die an einer Universität gepflegte geistige Kultur, der umso mehr in Zeiten wie diesen zu würdigen ist, in denen aufgrund der Pandemie die Universitäten der Gefahr zu verstummen ausgesetzt sind. Solches Engagement beweist gerade, daß eine Universität kein Dienstleistungsunternehmen ist, das dem Kunden „Student“ das Produkt „(Berufs-)Ausbildung“ verkauft, sondern daß sie nur vom gegenseitigen, selbstlosen geistigen Austausch lebt. In diesem Sinne hoffe ich, daß die Zeitschrift unter anderem auch die Zusammengehörigkeit innerhalb der Fakultät zwischen deren Angehörigen aus dem Inland und aus dem Ausland fördern wird, was den Kerngedanken dessen bildet, das heute corporate identity genannt zu werden pflegt.
Aktualisiert: 2021-01-21
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