Die Debatte um die Verankerung von Kindergrundrechten im Grundgesetz ist in jüngerer Zeit in den Fokus einer breiten Öffentlichkeit geraten. Weitgehend unter dem Radar blieben jedoch ganz alltägliche Situationen, in denen sich Kinder oder Eltern Benachteiligungen ausgesetzt sehen, die von Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt über den Zugang zu Hotels bis hin zum Respekt für die kindliche Autonomie bei der medizinischen Behandlung reichen. Das Rechtsgutachten geht der Frage nach, ob und inwiefern Kinder bzw. Eltern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 AGG) vor Benachteiligungen geschützt sind und welche Maßnahmen geboten sind, um Diskriminierungsrisiken rechtssicher ausschließen zu können.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Diskussion um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf währt seit Jahren und gewinnt zunehmend an Bedeutung. Das deutsche Arbeits- und Sozialrecht enthält einige die Familie schützende Vorschriften, und doch sehen sich Personen, die familiäre Fürsorgeverantwortung tragen, im Arbeitsleben häufig Nachteilen ausgesetzt. Diese Problemstellung und insbesondere die damit einhergehende, überproportionale Belastung von Frauen hat auch die EU-Richtlinie 2019/1158 im Blick.
Die Stellungnahme setzt sich mit der Frage auseinander, wie die sog. Caregiver Discrimination bereits jetzt rechtlich erfasst werden kann, welche Defizite beim Schutz der Betroffenen bestehen und inwiefern hieraus sowie aus den Vorgaben der umzusetzenden Richtlinie Änderungsbedarf folgt. Im Fokus steht auch, welche Rolle die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Hinblick auf die Diskriminierung von Fürsorgeleistenden spielt und zukünftig spielen muss. Weiterhin wird der Umsetzungsbedarf im Rahmen des Vaterschaftsurlaubs näher beleuchtet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Wie häufig erfahren Fürsorgeleistende Diskriminierung im Arbeitsleben? Auf welche Art und Weise fühlen sich die Betroffenen diskriminiert? Welche Auswirkungen haben die Erfahrungen auf die Betroffenen und welche Unterstützung benötigen Sie? Auf der Grundlage von Interviews mit Expert:innen, Fokusgruppen mit Betroffenen und einer Online-Befragung unter 2.500 Eltern und 504 Pflegepersonen liefert die Studie detaillierte Erkenntnisse zu Diskriminierungserfahrungen von Fürsorgeleistenden im Arbeitskontext.
Die Ergebnisse machen deutlich, dass Diskriminierungserfahrungen von Fürsorgeleistenden im Arbeitsleben weit verbreitet sind und während unterschiedlicher Phasen der Erwerbstätigkeit auftreten können. Die Erfahrungen reichen von abfälligen Kommentaren auf die Bekanntgabe der Schwangerschaft bis hin zum Ausschluss von Gehaltserhöhungen und Beförderungen und beeinflussen die Lebens- und Arbeitszufriedenheit der Betroffenen. Aus den Ergebnissen lassen sich Handlungsfelder zur Prävention von Diskriminierung von Fürsorgeleistenden und zu Interventions- und Unterstützungsmöglichkeiten im Diskriminierungsfall ableiten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Studie "Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung des Diskriminierungsschutzes bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse: Bestandsaufnahme, Alternativen, Weiterentwicklung" analysiert Wege zur Rechtsdurchsetzung für alle in § 19 AGG geschützten Merkmale, bei Diskriminierungsfällen beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen, wie dem Wohnungsmarkt, dem Zugang zu Gaststätten, Diskotheken und Fitnessstudios, der Kreditvergabe, Kontoeröffnungen und dem öffentliche Nahverkehr.
Die Studie untersucht die sozialwissenschaftliche Forschung, stellt die antidiskriminierungsrechtlichen Regelungen und einige exemplarische Rechtsprechungen dar. Die verschiedenen Mechanismen individueller, gerichtlicher, behördlicher und kollektiver Rechtsdurchsetzung werden eingeführt als auch Formen der alternativen Rechtsdurchsetzung vorgestellt. Hürden der Rechtsdurchsetzung werden beschrieben und Möglichkeiten der Betroffenen und Verbände aufgezeigt. Außerdem werden flankierende Maßnahmen vorgestellt. In sieben Fallstudien werden reale oder fiktive Diskriminierungssituationen analysiert.
Konkrete Handlungsempfehlungen zur Fortentwicklung vorhandener und Neuentwicklung weiterer Verfahren und Ansätze der Rechtsdurchsetzung werden vorgeschlagen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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In den Jahren 2013 und 2018 hat das deutsche Personenstandsrecht für intergeschlechtliche Personen, die aufgrund einer Variante der Geschlechtsentwicklung weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind, die Möglichkeit geschaffen, in einem Personenstandseintrag statt des männlichen oder weiblichen Geschlechts den Eintrag zum Geschlecht unbestimmt zu lassen oder den Eintrag „divers“ aufzunehmen. Die vorliegende Studie soll die Konsequenzen dieser gesetzgeberischen Entscheidung für das Arbeitsrecht und das Recht des öffentlichen Dienstes untersuchen. In beiden Rechtsgebieten spielt das Geschlecht des Menschen – vor allem auf Beschäftigtenseite – eine zentrale Rolle. Beide Rechtsgebiete folgen indessen weitgehend einem binären Geschlechtsmodell, das nur das männliche oder weibliche Geschlecht kennt. Wir wollen ausloten, welche geschlechtsbezogenen Normen nach den anerkannten Methoden der Rechtsanwendung auf Personen mit unbestimmtem oder diversem Geschlechtseintrag anwendbar sind und bei welchen Normen die Gesetzgebung Klarstellungen oder rechtspolitische Entscheidungen treffen muss. Berücksichtigen müssen wir nicht nur das deutsche Verfassungsrecht, das treibende Kraft bei der rechtlichen Anerkennung von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung ist, sondern auch das Recht der Europäischen Union. Das Unionsrecht spielt für den Schutz vor geschlechtsbezogener Diskriminierung am Arbeitsplatz eine prägende Rolle. Demgegenüber klammern wir in unserer Studie die allgemeine Frage nach sprachlichen Anpassungen der einschlägigen Vorschriften aus; diese Frage reicht über das Arbeits- und öffentliche Dienstrecht hinaus und stellt sich im Übrigen auch bereits im binären Geschlechtsmodell. Soweit das Gesetz Personen geschlechtsbezogen bezeichnet, verwenden wir aus Gründen der rechtlichen Präzision die gesetzliche Terminologie.
Aktualisiert: 2020-07-24
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Algorithmen, unter anderem der künstlichen Intelligenz, werden in vielfältiger Weise für Differenzierungen von Personen, Diensten, Produkten, Positionen oder Handeln eingesetzt. Die vorliegende Studie zeigt anhand von Beispielfällen nicht nur technische und organisatorische Ursachen von Diskriminierungsmöglichkeiten, sondern vor allem auch die gesellschaftlichen Risiken auf. Sie rufen einen Bedarf nach Reformen des Antidiskriminierungs- und Datenschutzrechts hervor, aber ebenso gesellschaftliche Abwägungen und Festlegungen, welche algorithmen- und datenbasierten Differenzierungen in einer Gesellschaft überhaupt für akzeptabel gehalten werden. Nicht zuletzt werden Aufgaben für Antidiskriminierungsstellen diskutiert, die von der Identifizierung und dem Nachweis von algorithmenbasierten Diskriminierungen bis hin zu präventivem und kooperativem Vorgehen reichen.
Aktualisiert: 2020-07-27
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Angemessene Vorkehrungen sollen Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen unterbinden. Das deutsche Recht kennt diesen Rechtsbegriff nicht, begründet allerdings gesetzliche Pflichten zu deren Schaffung für Menschen mit Behinderung, um ihnen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe im Zeichen von Vielfalt zu ermöglichen. „Angemessene Vorkehrungen“ schützen Menschen mit Behinderung, sind darauf aber nicht zu beschränken, sondern erklären auch zureichend die sich aus dem AGG zum Schutz vor Diskriminierungen wegen des Geschlechts, der Religion oder des Alters ergebenden Handlungspflichten. Der Begriff präzisiert also allgemein die Bedingungen sozialer Teilhabe und begründet dafür einzelne Handlungsgebote. Angemessene Vorkehrungen sind deshalb ein Grundbegriff des allgemeinen Gleichbehandlungsrechts. Dieser sollte daher in § 7 AGG aufgenommen und jedem nach § 1 AGG geschützten Menschen sollte darauf ein Rechtsanspruch zustehen.
Aktualisiert: 2021-06-07
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Wo fängt freie Preisgestaltung an und wo hört sie auf? Bei Frisierdienstleistungen erscheinen höhere Preise für Frauen fast normal. Preisunterschiede nach Geschlecht bei Pflegeprodukten sorgten dagegen in den letzten Jahren für Aufregung. Welche Produkte und Dienstleistungen sind überhaupt vergleichbar?
Preisdifferenzierungen nach Geschlecht werden in Ländern wie den Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich und Österreich bereits seit einigen Jahren diskutiert. Die vorliegende Studie klärt erstmalig umfassend für Deutschland, in welchem Umfang unterschiedliche Preise für Frauen und Männer bei Produkten und Dienstleistungen vorkommen und wie das vor dem Hintergrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bewertet werden kann.
Aktualisiert: 2023-04-04
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