Kulturelle Freiheitsrechte und Menschenwürde
'Körperwelten' in der Diskussion
Johanna Freiin von Proff zu Irnich
Die Verfasserin beschäftigt sich mit der rechtlichen Beurteilung der von Gunther von Hagens initiierten Ausstellung „Körperwelten – Die Faszination des Echten“ im Lichte des Bestattungs- und des Verfassungsrechtes. In der Ausstellung werden überwiegend menschliche Leichname bzw. Körperteile Verstorbener gezeigt, die durch ein spezielles Plastinationsverfahren der Verweslichkeit entzogen sind und in bestimmten Posen fixiert werden können. Die erste Ausstellung begann am 30.10.1997 in Mannheim und wurde in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt an acht verschieden Orten gezeigt. Gunther von Hagens fand sich mit seiner Ausstellung in Deutschland zahlreicher Kritik ausgesetzt. Die Verfasserin setzt sich zunächst mit der rechtlichen Zulässigkeit der Ausstellung nach bestattungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere des Landes Nordrhein-Westfalen auseinander. Im Anschluss erfolgt eine Überprüfung am Maßstab der einschlägigen Grundrechte der Kunst- und der Wissenschaftsfreiheit. Einen Kern der Betrachtung bildet die Garantie der Menschenwürde. Die Verfasserin nimmt zu Streitfragen aus dem aktuellen politischen Geschehen Stellung, die Gehalt und Grenzen der Menschenwürdegarantie thematisieren. Die im Zusammenhang mit der Ausstellung „Körperwelten – Die Faszination des Echten“ l gewordenen Vorwürfe des Menschenwürdeverstoßes sind häufig auf nur moralische Zweifel zurückzuführen; es entsteht ein vermeintlicher Konflikt zwischen Moral und Recht. Nach umfassender rechtlicher Prüfung kommt die Verfasserin zu dem Ergebnis, dass die Vorwürfe einer rechtlichen Grundlage entbehren und ein Verstoß gegen verfassungsrechtliche Grundsätze abzulehnen ist.