Die Finanztransaktionssteuer
Umsetzung nach Unions- und deutschem Recht
Anna Kleemann
Die Idee einer Steuer auf Transaktionen mit Finanzprodukten ist als solche nicht neu. Bereits im 17. Jahrhundert wurde in Großbritannien der physische Handel mit Wertpapieren mit einer Abgabe belegt. Anfang des 19. Jahrhunderts griffen Ökonomen in den USA das Konzept auf, um Zinsschwankungen am Währungsmarkt entgegenzuwirken und politische Interessengruppen sehen in der Steuer bis heute ein geeignetes Instrument zur sozialen Umverteilung. Mit dem Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2007 hat die Finanztransaktionssteuer erneut an Relevanz gewonnen. Der im Jahr 2013 von der Europäischen Kommission vorgestellte Richtlinienentwurf zur Einführung einer solchen Steuer innerhalb der EU soll nicht nur der steuerrechtlichen Harmonisierung dienen, sondern auch den in die Kritik geratenen Finanzsektor an den Kosten der Krise beteiligen und mit dem Hochfrequenzhandel besonders risikobehaftete Transaktionen vom Finanzmarkt verdrängen. Die Autorin untersucht die inhaltliche Gestaltung des Richtlinienentwurfs im Zusammenhang mit seiner Entstehungsgeschichte, der verfahrensrechtlichen Umsetzung in den EU-Mitgliedsstaaten sowie mögliche finanzmarktpolitische Konsequenzen. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, inwieweit die mit der Steuer verbundenen Zwecke ihre Einführung in der nun vorliegenden Form tatsächlich rechtfertigen und diese mit höherrangigem Recht – den Grundfreiheiten und Prinzipien des Völkerrechts – vereinbar ist.