Related-Party Transactions im deutschen und US-amerikanischen Recht der Aktiengesellschaft.
Jörg Rhiel
Jörg Rhiel vergleicht die rechtlichen Werkzeuge, die das deutsche und das US-amerikanische Recht einsetzen, um dem Schutzbedürfnis der abhängigen Gesellschaft sowie der Außenseiter im Aktienkonzern Rechnung zu tragen. Beide Jurisdiktionen sehen Regelungen zur inhaltlichen Überprüfung von Related-Party Transactions zu Offenlegungspflichten über Related-Party Transactions sowie zur Geltendmachung von Pflichtverletzungen der Organe der abhängigen Gesellschaft durch Aktionäre sowie Gläubiger der abhängigen Gesellschaft vor, gestalten diese jedoch denkbar unterschiedlich aus. Während das deutsche Recht in § 311 AktG eine nachteilige Einflussnahme auf die abhängige Gesellschaft erlaubt und im nachträglichen Ausgleich der zugefügten Nachteile einen ausreichenden Schutz sieht, muss die abhängige Gesellschaft im US-amerikanischen Recht wie eine unabhängige Gesellschaft geführt werden, was durch prozedurale Anforderungen an Related-Party Transactions sichergestellt werden soll. Um den von den §§ 311 ff. AktG vermittelten Schutz der Außenseiter zu verbessern, untersucht Jörg Rhiel Rezeptionsmöglichkeiten und schlägt insbesondere vor, Related-Party Transactions einem Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats zu unterwerfen. Insbesondere soweit der Aufsichtsrat auch mit vom herrschenden Unternehmen unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern besetzt ist, bietet dies einen geeigneten Aufsetzpunkt für die Einführung einer am US-amerikanischen Institut des special committee angelehnten Regelung.