Der vereinfachte Bezugsrechtsausschluß
Aktionärs- und Gesellschaftsinteressen beim vereinfachten Bezugsrechtsausschluß nach Maßgabe des 186 Absatz 3 Satz 4 AktG
Stephan Aubel
Durch das «Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts» von 1994 ist das bislang sehr rigide System des deutschen Aktienrechts, das die Emission neuer Aktien an die Ausgabe von Bezugsrechten zugunsten der bisherigen Aktionäre bindet, wesentlich gelockert worden. Nach dem neu eingefügten 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist ein Ausschluß des Bezugsrechts «insbesondere dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet». Die Auslegungsprobleme, die diese neue Vorschrift aufwirft, werden noch dadurch verschärft, daß ein Teil der Lehre der Einschränkung der zwingenden Bezugsrechtsregelung äußerst reserviert gegenübersteht. Vor diesem Hintergrund unternimmt die Arbeit den Versuch, diese Auslegungsfragen systematisch unter Berücksichtigung der kapitalmarktrechtlichen Gesichtspunkte einerseits und der gesellschaftsrechtlichen Aspekte andererseits aufzuarbeiten.