Die römische generalstabsmäßige Ansiedlung der Bajuwaren aus rechtshistorischer Sicht. Einleitung.
Hans Constantin Faußner
„Umbestreitbar ist sein Versuch, mit Hilfe der unterschiedlichen Disziplinen dann tatsächlich ein Gesamtbild von politischen, militärischen und siedlungsgeschichtlichen Zusammenhängen herzustellen. Neben der unwahrscheinlichen Energie, die eine derartige Publikation verlangt, erfordert sie eben auch Mut, um den man den Autor Hans Constantin Faußner aufrichtig bewundern darf.“ Ingo Schwab, Oberbayerisches Archiv 138. Band 2014)
Gegen Ende des 4. Jahrhunderts schloß der römische Reichsfeldherr des Westens Stilicho mit dem Markomannenkönig in Böhmen einen Föderationsvertrag ab, durch den das erste Königreich (regnum) auf römischen Reichsboden für einen germanischen Föderaten konstituiert wurde. Das Territorium zwischen Lech und Enns, Böhmerwald und Dolomiten wurde aus der Statthalterschaft der Provinzen Raetia und Noricum ausgegliedert und rechtlich verselbständigt. Die römischen Grundbesitzer wurden evakuiert und es erfolgte eine völlige Neubesiedlung mit Einzelhöfen in Vierergruppen in Altbayern, an die 27.000 Höfe allein in der Oberpfalz und Ober- und Niederbayern. Da die strikte Rechtsordnung mit „Gebundenheit der Güter“ als Grundlage der Besteuerung nur Teilung in Halbe- und Viertelhöfe zuließ, blieb die planmäßige Besiedlung des 5./6. Jahrhunderts gewahrt und so konnte sie 1752 in der Anlage eines Güterverzeichnisses der 85 Gerichte Kurbayerns erfaßt werden. Auf dieser Grundlage werden die Höfe der beiden Gründerjahrhunderte in ihrer Teilung 1752 nach den Landkreisen und ihren Gemeinden (Gebietsstand 1964) aufgeführt. Da das Regnum im Voralpengebiet und an der Donau im 5. Jahrhundert zum staatsrechtlichen Modell wurde, so auch für das Regnum Francorum und die sieben Kleinkönigreiche Britanniens (Heptarchie), ist heute Altbayern der älteste europäische Staat.