Der Internationale Erbfall
Erbrecht, Internationales Privatrecht, Erbschaftsteuerrecht
Eike Cornelius, Hans Flick, Stephan Göckeler, Marc Jülicher, Bernd Noll, Detlev J Piltz, Thomas Wachter, Wolf Wassermeyer
Die Internationalisierung von Erbfällen nimmt stark zu. Anknüpfungsmomente für den Auslandsbezug sind insbesondere:
– die Staatsangehörigkeit, der Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers bzw. der Erben sowie
– die Art und der Belegenheitsort des Nachlassvermögens.
Zielsetzung des Handbuchs ist es, Risiken – wie u.a. die internationale Unwirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments – einzugrenzen sowie internationale Gestaltungsberatung zu unterstützen.
Die Anwendbarkeit des deutschen oder ausländischen Erbstatuts richtet sich nach den Regeln der Internationalen Privatrechte.
Das Erbschaftsteuerrecht folgt wiederum eigenen internationalen und länderspezifischen Regelungen, deren Komplexität der Praktiker nur mit aktuellen Rechtskenntnissen gerecht werden kann.
Das Handbuch enthält folgende Schwerpunkte:
– Probleme des Internationalen Erbfalls
– Internationales Erbrecht
– Internationales Erbschaftsteuerrecht
– Länderdarstellungen
– Glossar
Folgende Länder sind dargestellt:
– Deutschland
– Australien
– Belgien
– Dänemark
– Frankreich
– Großbritannien
– Italien
– Kanada
– Luxemburg
– Niederlande
– Österreich
– Schweiz
– Spanien
– Südafrika
– USA.
Die Rechtsänderungen in den einzelnen Ländern seit der Vorauflage sind vielfältig und umfassend. U.a. sind hervorzuheben:
– Europarecht: Grünbuch der Europäischen Kommission zum Erb- und Testamentsrecht
– Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf internationale Pflichtteilsklauseln
– Vererbung von Anteilen an ausländischen Gesellschaften (u.a. englische Ltd.)
– Neuregelungen zum Recht der Lebenspartnerschaften in Deutschland und vielen ausländischen Staaten
– Neuregelungen zur Behandlung internationaler Adoptionen und deren Auswirkungen im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht
– Praxisrelevante Gestaltungen zur steueroptimalen Übertragung von Auslandsvermögen.
Für Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare, Vermögensverwalter und Banken.