Denial-of-Benefits-Klauseln in internationalen Investitionsschutzverträgen
Sven Lange
Denial-of-Benefits-Klauseln erlauben Staaten, Briefkastengesellschaften aus dem Schutzbereich von Investitionsschutzabkommen auszuschließen. In den letzten Jahren sind diese Klauseln zunehmend in Investitionsschutzabkommen integriert worden und in den Fokus von Investitionsschiedsgerichten geraten. Bei der Anwendung der Klauseln ergibt sich eine Vielzahl von Problemen. Wesentlich sind insbesondere die Fragen, wann eine Briefkastengesellschaft im Sinne der Klauseln vorliegt, und ob Staaten die Klauseln lediglich mit Wirkung für die Zukunft oder auch mit Wirkung für die Vergangenheit ausüben können.
Die Dissertation analysiert diese und weitere Fragen im Lichte investitionsschutzrechtlicher und sonstiger völkerrechtlicher Spruchpraxis und entwickelt konkret anwendbare Lösungen. Sie ist damit insbesondere für Praktiker im Bereich des Investitionsschutzrechts von Interesse.