Aushangpflichtige Gesetze
Stand 1. 11. 2016
Marx Alexandra, Andrea Lechner-Thomann
Seien Sie auf der sicheren Seite bei Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat
Jedes Unternehmen, unabhängig von Größe und Mitarbeiterzahl, ist gesetzlich dazu verpflichtet, seinen MitarbeiterInnen bestimmte Gesetze und Verordnungen in allen Arbeitsstätten zugänglich zu machen.
Die betreffenden Vorschriften müssen so verfügbar gemacht werden, dass alle ArbeitnehmerInnen problemlos Einsicht nehmen können. Durch Auflegen des Buches „Aushangpflichtige Gesetze“ erfüllen Sie Ihre Aushangpflicht und sind bei einer Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat auf der sicheren Seite.
Schwerpunkt der 19. Auflage ist die Aufnahme der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer vor den Einwirkungen durch elektromagnetische Felder (Verordnung elektromagnetische Felder – VEMF) im 6. Abschnitt der Aushangpflichtigen Gesetze.
Im Bereich Arbeitszeit für Lenker/innen gilt seit 15. Juni 2016 ausschließlich die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 über den Fahrtenschreiber im Straßenverkehr. Die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr ist somit aufgehoben.
Die im Rahmen der BUAG-Novelle erfolgten Änderungen im ASchG, im BauKG und dem ArbIG 1993 sind aufgenommen werden.
Auch die Novellen zum AZG, ARG und ARG-VO, KJBG und KJBG-VO, MSchG ArbIG 1993, BEinstG, GlBG, sowie zur VGÜ 2014 sind mit Stichtag 1. September 2016 enthalten.