Die Rückkehr an den früheren Arbeitsplatz und Arbeitsarrangements
Beiträge der Richtlinie 2010/18/EU zu einer benachteiligungsfreien Rückkehr aus dem Elternurlaub
Daniel Kiesow
Der Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit nach familienbedingten Erwerbsunterbrechungen hat sich als rechtstatsächlich besonders herausforderungsvoller Prozess erwiesen, der ein hohes Benachteiligungspotenzial birgt und zugleich weichenstellend für den weiteren Erwerbsverlauf der betroffenen Beschäftigten ist. Die Elternurlaubsrichtlinie 2010/18/EU enthält speziell auf diese Situation zugeschnittene Regelungen, die in der vorliegenden Arbeit untersucht werden. Das Recht zur Rückkehr an den früheren Arbeitsplatz und das Recht über Änderungen des Arbeitsarrangements zu verhandeln, ergänzen sich entsprechend dem Leitbild einer „kontrollierten Flexibilität“ und gehen dabei über eine formale Gleichbehandlung hinaus, um die Beschäftigten vor befürchteten und tatsächlichen Benachteiligungen durch die Inanspruchnahme eines Elternurlaubs zu schützen. Diese Anforderungen werden mit der bestehenden deutschen Rechtslage abgeglichen, Defizite identifiziert und Lösungsmöglichkeiten entwickelt.