Urheberwissenschaftsschranke
Alexander Bleckat
Das Werk „Urheberwissenschaftsschranke“ hat die neuen Wissenschaftsschranken in den § 60a ff. UrhG, die auf der InfoSoc-RL und DSM-RL beruhen sowie urheberrechtliche Schranken zu Gunsten der Wissenschaft, Forschung und Lehre darstellen, auf deren Verfassungsrechts- und Unionsrechtskonformität hin überprüft. Dafür wurden zunächst die widerstreitenden Interessen der Urheber, Verlage, Wissenschaftler, Bibliotheken und der Allgemeinheit dargestellt. Insbesondere musste dabei herausgestellt werden, dass die Urheber durch die Schaffung von urheberrechtlichen Wissenschaftsschranken hinzunehmen haben, dass ihre Werke ohne deren Zustimmung durch einen privilegierten Personenkreis genutzt werden dürfen. Anschließend wurde auf die grundrechtliche Konfliktlage eingegangen, wobei insbesondere die Wissenschaftsfreiheit mit der Eigentumsfreiheit abgewogen werden musste. Ferner wurden die weiteren grundrechtlich relevanten Aspekte wie z.B. der Umweltschutz und das Sozialstaatsprinzip, welche bei der Kodifikation der Wissenschaftsschranken ebenfalls vom Gesetzgeber berücksichtigt worden sind, erläutert. Der Verfasser gelang letztendlich zu dem Ergebnis, dass die konkrete Ausgestaltung der aktuellen Wissenschaftsschranken einen angemessenen Ausgleich zwischen den betroffenen Grundrechten herstellt und verfassungs- sowie unionsrechtskonform sind. Darüber hinaus erfolgte eine Kommentierung und Auslegung der Tatbestandsmerkmal in den §§ 60a ff. UrhG, wobei der Verfasser zur Wahrung der Angemessenheit der Vorschriften zu einer restriktiven Auslegung tendiert. Abschließend wurde vom Verfasser zur Vorbeugung vor missbräuchlichen Verwertungshandlungen ein Gesetzesvorschlag de lege ferenda unterbreitet, der den Bildungseinrichtungen bzw. Verantwortlichen die Implementierung von IT-Sicherheitsmaßnahmen zum Schutze der Urheberrechte und Einhaltung der Wissenschaftsschranken auferlegt.