Römisches Privatrecht
auf Grundlage der Institutionen Iustinians
Jens Peter Meincke
Das Römische Recht gehört in den Kanon jener Fächer, die Selbstvergewisserung und Perspektiven einer Disziplin eröffnen. Das vermeintlich „Eigene“ lässt sich beim Blick in das Vergangene neu und anders begreifen. Dies leistet der Grundriss von Meincke. Über zwölf Kapitel hinweg werden angefangen beim Personen- und Sachenrecht, über das Erbrecht bis hin zum Vertrags- und Deliktsrecht wesentliche Grundlagen unseres heutigen Privatrechtssystems dargestellt. Die 4. Auflage wurde noch einmal grundlegend überarbeitet und durchgesehen.