Die Regelungsbefugnis des Diözesanbischofs im Arbeitsrechtsregelungsrecht der KODA-Ordnungen und dessen richterliche Judizierbarkeit
Noel W. Wadenpohl
Diese Abhandlung befasst sich mit den Herausforderungen der diözesanbischöflichen Machtkompetenzen im kirchlichen Arbeitsrecht. Konkret geht es um die Regelungsbefugnis des Diözesanbischofs im Arbeitsrechtsregelungsrecht der Kommissionen zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts (KODA) innerhalb des sogenannten Dritten Weges.
Dabei wird zunächst auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes zum Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und die Begrifflichkeiten innerhalb des kirchlichen Arbeitsrechts eingegangen.
Die Frage nach der Reichweite der Machtfülle des Diözesanbischofs wurzelt in der Frage nach dem allgemeinen Machtverständnis in der katholischen Kirche insgesamt und bildet den Schwerpunkt dieser Arbeit. Zunächst wird diese aus kirchenrechtlicher Sicht betrachtet, ehe auf die Kompetenzen im Zusammenspiel mit den Vorgaben des GG und des weltlichen Arbeitsrechts näher eingegangen wird.
Die Herausforderungen des Austarierens der diözesanbischöflichen Macht innerhalb des kirchlichen Arbeitsrechts ist sowohl ein aktueller Aufhänger und zugleich ein Klassiker im Rahmen der kirchlichen und oftmals auch weltlichen Diskussion um Reformen innerhalb der katholischen Kirche. So stehen sich im Rahmen des Dritten Weges und konkret innerhalb der Dienstgemeinschaft Dienstgeber- und Dienstnehmerseite gegenüber, die im kircheneigenen Arbeitsrechtssystem mit- und auch gegeneinander arbeiten. Der Diözesanbischof hat innerhalb dieses Systems eine herausragende Stellung, die oftmals als Paritätshindernis für die Anerkennung des Dritten Weges angesehen wird. Diese hervorgehobene Stellung ist Ausdruck des Propriums des kanonischen Rechts und findet in einer zunehmend stärker säkularisierten Arbeitswelt immer weniger Zustimmung.
Ergänzend zur Fragestellung um die diözesanbischöfliche Macht geht der Verfasser auch der Frage nach, inwiefern die Handlungen des Diözesanbischofs überprüfbar sind. Die Bearbeitung legt daher in einem weiteren Schwerpunkt den Fokus auf die Überprüfbarkeit diözesanbischöflicher Entscheidungen durch die kirchlichen Arbeitsgerichte. Dem steht dem Grunde nach ein Normenkontrollverbot entgegen, welches ebenfalls zur Diskussion gestellt wird.
Abschließend wird die Möglichkeit richterlicher Rechtsfortbildung im kirchlichen Arbeitsrechts thematisiert.