Integrationsfunktion der Verfassung und Verfassungsnormativität.
Die Verfassungstheorie Rudolf Smends im Lichte einer transdisziplinären Rechtstheorie.
Sandra Obermeyer
Thema der Arbeit ist die Entwicklung eines realistischen Konzepts von Verfassungsnormativität auf der Basis eines kulturwissenschaftlichen Rechtsverständnisses. Der zentrale Begriff der Untersuchung, „Normativität“, wird hier als umfassender Begriff für alle Wirkungen des (Verfassungs-)rechts konzipiert.
Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Bestandsaufnahme von Aussagen der Staatsrechts- und Verfassungslehre über die Integrationsleistung der Verfassung und von damit verbundenen Normativitätskonzepten. Ihr Zentrum bildet die Integrationslehre Rudolf Smends. Die Bestandsaufnahme ergibt, dass trotz der unterscheidbaren Typen der Integrations- und der Rechtsverfassung eine eigenständige Lehre der Normativität der Verfassung kaum ausformuliert ist. Ausgehend davon wird ein kulturwissenschaftlicher Ansatz zu einem umfassenden Verständnis von Verfassungswirkungen entwickelt, welches in der Integrationslehre Smends angelegt ist.