GFK
Genfer Flüchtlingskonvention
Constantin Hruschka
Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist von fundamentaler Bedeutung für das Asylrecht.
Der neue HK-GFK
Der Handkommentar erschließt das gesamte Recht der Flüchtlingskonvention. Die internationale Diskussion und Rechtsprechung zum Flüchtlingsbegriff, zu Refoulement und zur Rechtsstellung von Flüchtlingen werden auf dem aktuellen Stand aufgearbeitet. Fundiert macht der Kommentar deutlich, welcher Standard durch die GFK vorgegeben ist und welche möglichen Widersprüche sich zwischen GFK, dem Unionsrecht und dem nationalen Recht von Deutschland, Österreich und der Schweiz ergeben. Insbesondere stellt er sich gegen die Tendenz, die in der GFK verankerten Mindest- als Höchststandards anzusehen.
Schwerpunkte
Auslegung des Flüchtlingsbegriffs
Rechtsstellung von Flüchtlingen
Refoulement-Schutz
Zugang zu sozialen Rechten
Integration
Ausweisung
Europäische und internationale Vorgaben sowie deren Umsetzung
Besonders hilfreich
Der Handkommentar stellt vorab das Gesamtsystem für den Schutz von Flüchtlingen vor und kommentiert danach Artikel für Artikel. Bei denjenigen Rechten von Flüchtlingen, die eine nationale Umsetzung ermöglichen und erfordern, wird zusätzlich eine vergleichende Perspektive zwischen den deutschsprachigen Ländern Deutschland, Österreich und Schweiz eingenommen. Dabei wird deutlich, an welcher Stelle im jeweils nationalen Recht GFK-Standards eingehalten und wo sie unterschritten werden.
Für die Beratungs- und Entscheidungspraxis
Der neue Handkommentar bietet entscheidende Interpretationshilfen in allen Verfahrensschritten des Asylverfahrens. Migrationsbehörden, Migrationsberatungsstellen, NGO`s, die Anwaltschaft und Verwaltungsgerichte profitieren vom Expertenwissen und der wissenschaftlichen und praktische Aufarbeitung durch die Autorinnen und Autoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz:
Leonhard Call, Grüner Klub im Parlament, Wien | Dr. Nula Frei, Universität Freiburg i. Üe. | Nikolaus Goldbach, LL.M., Deutsche Forschungsgemeinschaft, Bonn | Dr. Teresia Gordzielik, Freiburg i. Üe. | Dr. Kevin Fredy Hinterberger, Arbeiterkammer Wien | Dr. Constantin Hruschka, Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, München | Prof. Dr. Constanze Janda, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer | Dr. Julia Kienast, LL.M. (Michigan), Universität Aarhus | Stephan Klammer, Geschäftsbereichsleiter Rechtsberatung, Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, Wien | Dr. Anne Kneer, Leiterin Rechtsdienst, Migrationsamt St. Gallen | Univ.-Prof. Dr. Andreas Th. Müller, LL.M. (Yale), Universität Innsbruck, Institut für Europarecht und Völkerrecht | Mag. Janine Prantl, LL.M. (Columbia), Universität Innsbruck, Institut für Europarecht und Völkerrecht | Dr. Johannes Peyrl, Arbeiterkammer Wien | Tim Rohmann, Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, München | Dr. Barbara von Rütte, Universität Basel