Das Amt des Betriebsrats nach Umstrukturierungen.
Das Substrat betriebsverfassungsrechtlicher Repräsentation und die Lehre von der betrieblichen Identität.
Lena Stöckel
Der Betriebsrat ist, wie schon aus § 1 BetrVG folgt, an den Betrieb gebunden. Es liegt also nahe, dass sich betriebliche Änderungen – seien sie mit einem Betriebsübergang verbunden oder nicht – auf das Amt des Betriebsrats auswirken. Gesetzlich geregelt ist diese Frage allerdings nicht. Die ganz herrschende Meinung greift zu ihrer Beantwortung daher auf die von der Rechtsprechung entwickelte Lehre von der Betriebsidentität zurück. Danach sollen Änderungen in der betrieblichen Organisation (nur) dann Auswirkungen auf die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung haben, wenn sie die „Betriebsidentität“ berühren.
Was genau unter dem Begriff „Betriebsidentität“ zu verstehen ist, ist allerdings unklar. Zweifel an der Tauglichkeit der Lehre von der betrieblichen Identität erscheinen deshalb angebracht. Lena Stöckel untersucht daher grundlegend, wie sich betriebliche Änderungen auf das Amt des Betriebsrats auswirken. Dabei setzt sie sich kritisch mit der Lehre von der betrieblichen Identität auseinander. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die berechtigten Zweifel durch eine teleologische Bestimmung der Betriebsidentität ausgeräumt werden können. Hierzu entwickelt sie ein eigenes Prüfungsmodell, das an das Substrat der betriebsverfassungsrechtlichen Repräsentation anknüpft und gegenüber der Vorgehensweise der herrschenden Meinung einen Zuwachs an Rechtssicherheit bietet.