Handbuch EU-Gruppenfreistellungsverordnungen
Günter Bauer, Sarah Blazek, Andreas Boos, Nils Bremer, Eckhard Flohr, Ole Hinrichs, Marc Lager, Nina Lenhard, Christoph Liebscher, Karsten Metzlaff, Bastian Müller, Alexander Petsche, Alexander Rinne, Gerhard Saria, Christoph Schlenger, Daniela Seeliger, Till Steinvorth, Andreas Traugott
Zum Werk
Das Werk behandelt in systematischer Darstellung einen der wichtigsten Bereiche des Europäischen Kartellrechts. Durch die Gruppenfreistellungsverordnungen werden bestimmte Vertragstypen vom grundsätzlichen Kartellverbot ausgenommen. Das europäische Primärrecht wird hier in besonderem Maße durch Verordnungen, Leitlinien, Mitteilungen und Bekanntmachungen geprägt. Alle einschlägigen Texte werden systematisch aufbereitet und durch zahlreiche Rechtsprechungsnachweise erläutert.
InhaltGrundlagen des EU-KartellrechtsGrundlagen der GruppenfreistellungsverordnungenDie vertikalen VereinbarungenDie horizontalen Vereinbarungen
Vorteile auf einen BlickBerücksichtigung der neuen Vertikal-GVO, F&E-GVO und Spezialisierungs-GVOneue Kapitel zum Handelsvertreter- und Internet-Vertriebneue Kapitel zu Einkaufs- und Vermarktungsvereinbarungen sowie zu Vereinbarungen über Normenjetzt noch praxisnäher
Zur Neuauflage
Für die Neuauflage wurde das Werk grundlegend inhaltlich überarbeitet und auf den Rechtsstand März 2023 gebracht. Sie berücksichtigt bereits die neue Vertikal-GVO, welche am 1. Juni 2022 in Kraft treten wird. Auch die aktualisierte F&E- sowie Spezialisierungs-GVO finden Berücksichtigung. Die Neuauflage enthält zahlreiche neue Kapitel. So werden nun der Handelsvertreter- und der Internet-Vertrieb umfassend behandelt. Auch die Einkaufs- und Vermarktungsvereinbarungen sowie die Vereinbarungen über Normen finden nun besondere Berücksichtigung. Zudem werden die neueste Literatur und Rechtsprechung entsprechend ausgewertet und beachtet.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Richterinnen und Richter und Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen aus dem Bereich des Europäischen Wirtschaftsrechts.