Die dogmatische Legitimation der strafrechtlichen Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher
Siegmar Lengauer
Tätergefährlichkeit als Legitimationsgrund für vorbeugende Eingriffe im Strafrecht?
Bei Strafe und vorbeugender Unterbringung handelt es sich um verschiedene Interventionsmöglichkeiten – dies ist auch bei nicht-juristischer Betrachtung leicht erkennbar. Dass neben der Strafe auch freiheitsentziehende Maßnahmen benötigt werden, wird kaum noch kritisch hinterfragt: In manchen Fällen erscheint ein vorsorgliches Einsperren eines abnorm-gefährlichen Menschen „einfach notwendig“. Diese Möglichkeit steht jedoch eindeutig im Spannungsverhältnis zu geschützten Freiheitsrechten und vergrößert die staatliche Eingriffsmacht. Dieses Buch geht daher der Theorie vorbeugender Maßnahmen nach. Es beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Rechtfertigungsansätzen und der Frage, ob es sich bei der Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher*innen überhaupt noch um Strafrecht handeln kann.