Sustainable Development durch Raumplanung.
Am Beispiel der Rohstoffgewinnung.
Walter Frenz
Sustainable Development bzw. nachhaltige Entwicklung ist das neue „Zauberwort“ des Umweltrechts. Nur auf die Belange des Umweltschutzes bezogen, wird dieser Gedanke aber verkürzt. Er verlangt vielmehr einen Ausgleich von Ökologie, Ökonomie und Sozialem. Dies zeigt sich sowohl in den völkerrechtlichen Dokumenten als auch in den europarechtlichen bzw. nationalverfassungsrechtlichen Grundlagen. Diese enthalten gerade auch wichtige Hinweise für die Rohstoffgewinnung. Daher wird dieser Bereich als Referenzfeld gewählt. Der Bezug der Studie auf ein konkretes praxisrelevantes Gebiet will zudem einem zweiten Defizit der Nachhaltigkeitsdiskussion begegnen. Eine nachhaltige Entwicklung kann nur dann erreicht werden, wenn sie in Einzelgebieten konkret umgesetzt wird.
Maßgebliche Bedeutung für die Rohstoffgewinnung hat die Raumplanung. Diese wird mit dem Raumordnungsgesetz von 1998 durch eine Regelung geordnet, die den Nachhaltigkeitsgedanken explizit aufgegriffen hat. „Sustainable Development durch Raumplanung am Beispiel der Rohstoffgewinnung“ zeigt die Folgen vor dem Hintergrund der allgemeinen Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung im einzelnen auf. Für die Rohstoffwirtschaft läßt sich kein Abbauverbot, sondern nur ein Sparsamkeitspostulat ableiten. Die Bodenschätzegewinnung wird gerade vorausgesetzt. Sie kann v. a. durch zielförmige Flächenausweisungen gesteuert werden.