Der Königlich Preußische Literarische Sachverständigen-Verein in den Jahren 1838 bis 1870.
Rainer Nomine
Das preußische Gesetz zum Schutze des Eigentums an Werken der Wissenschaft und Kunst von 1837, das am Beginn der modernen deutschen Urheberrechtsgesetzgebung stand, sah u. a. die gutachterliche Beteiligung privater »Sachverständigen-Vereine« an den Gerichtsverfahren um das geistige Eigentum vor. Die heutige Rechtswissenschaft bescheinigt diesen bis etwa 1935 aktiven, aus Verlegern, Schriftstellern und Künstlern bestehenden Kollegien ohne weiteres, das Urheberrecht wesentlich weitergebracht zu haben. Gemacht werden muß diese Aussage allerdings ohne genauere Kenntnis des rechtlichen und sozialen Hintergrundes, auf dem die Vereinigungen agierten.
Der Autor will nun einen Teil dieser Lücke schließen. Anhand zahlreicher unveröffentlichter Ministerialakten stellt er zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit dieses bedeutendsten der Vereine vor, um sodann deren tatsächliche Umstände (Gründung, Zusammensetzung, »Vereinsleben«), insbesondere aber auch das spannungsreiche Verhältnis zu den Gerichten zu beleuchten. Im dritten Teil zeichnet Rainer Nomine die materielle Vereinsarbeit nach. Hier findet man auch die aktenmäßige Darstellung berühmter Streitfälle (F. W. von Schelling ./. Paulus), wie die Beschreibung der bis dahin unbekannten Tätigkeit des Gremiums als Berater der Rechtspolitik (Recht des Verlagsvertrags, Literaturkonventionen Preußens). Zwei Anhänge enthalten die Namen der Mitglieder, eine umfassende Zusammenstellung der teils unveröffentlichten Vereinsgutachten, die auch die Votanten bezeichnet, und geben Auskunft über das Leben der damaligen Akteure.