Relativierung des Bestandsschutzes durch Einflüsse des europäischen Umweltrechts?
Danbi Cho
Die Umwelt unterliegt einem stetigen Wandel. Trotz umfassender Prüfung von Umweltvorgaben in Anlagenzulassungs- und Planfeststellungsverfahren können später, etwa infolge naturräumlicher Veränderungen oder neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, unvorhergesehene Konflikte zwischen bestandskräftig zugelassener Tätigkeit und Natur eintreten. Kann die Tätigkeit hier unverändert fortgeführt werden oder bedarf es einer Beschränkung des zugelassenen Bestandes? Welchen Einfluss hat das Unionsrecht auf den notwendigen Ausgleich zwischen Bestands- und Umweltinteressen? Die Autorin geht diesen Fragen mit Blick auf die Vorgaben des europäischen Artenschutz-, Habitatschutz- sowie Umweltschadensrechts nach. Dargelegt wird, welche materiellen Anforderungen das EU-Umweltrecht an bestandskräftig zugelassene Tätigkeiten stellt. Ferner erfolgt eine Auseinandersetzung mit behördlichen Durchsetzungsinstrumentarien, differenzierend nach immissionsschutzrechtlich genehmigten und planfestgestellten Vorhaben.
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Wolf-Rüdiger-Bub-Preis 2023.