Deutsches Sozialrecht nach 1945
Eberhard Eichenhofer
Deutsches Sozialrecht wurde nach 1945 durch die West-Ost-Teilung und deren schwierige Überwindung nach 1990 geprägt. Unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg wurde es in das Europa- und Völkerrecht einbezogen, das es seither leitet und formt. Seit den 1960er Jahren wurde es von der Krise der Welt im Übergang von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft erschüttert. In Nachfolge internationaler Erfahrungen und internationalen Rats konnte es ab 2000 diese Krise durch einschneidende Reformen überwinden. Die ökologische Transformation stellt das Sozialrecht heute vor neue große Herausforderungen. Diese hat es zu bestehen, d.h. nachhaltig zu werden und gleichzeitig die Transformation zu ermöglichen.