Personalvertretung in den Sparkassen
Band 70
Landkreistag Nordrhein-Westfalen, Martin Schröder
In diesem Band wird untersucht, ob es gerechtfertigt ist, dass Sparkassen in Sachen Personalvertretung anderen Regelungen unterworfen sind als ihre privaten Konkurrenten. Hierfür werden die für die Sparkassen relevanten Vorschriften des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW denen des Betriebsverfassungsgesetzes gegenübergestellt. Nach einer Darstellung der grundlegenden Unterschiede zwischen den Personalvertretungsgesetzen und dem Betriebsverfassungsgesetz wird insbesondere auf die Unterschiede zwischen Personal- und Betriebsrat sowie Dienst- und Betriebsvereinbarung eingegangen. Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet aber die Gegenüberstellung der einzelnen Beteiligungsrechte und der hierzu bestehenden Beteiligungsverfahren. Abschließend werden die Rechtsfolgen von Verstößen gegen Rechte der Beschäftigtenvertretung, die unterschiedlichen Sanktionsregelungen und der zur Verfügung stehende Rechtsschutz verglichen.
Abschließend wird näher beleuchtet, ob die bestehenden Unterschiede sachlich gerechtfertigt sind.