„Das Weib soll nicht gelehrt seyn“. Konfessionell geprägte Frauenbilder, Frauenbildung und weibliche Lebensentwürfe – von der Reformation bis zum frühen 20. Jahrhundert
Eine Fallanalyse am regionalen Beispiel der Grafschaft Oldenburg und des Niederstifts Münster, seit 1803 Herzogtum Oldenburg
Maria Anna Zumholz
Das protestantische Frauenbild wird durch die Ende der 1960er Jahre erfolgte Zulassung von Frauen zum Pastorinnendienst bestimmt und als bemerkenswert zeitgemäß und fortschrittlich wahrgenommen – Oldenburg war mit seinem Pastorinnengesetz vom 4. Juni 1966 in dieser Hinsicht Vorreiter. Hingegen erweckt die Katholische Kirche mit ihrer auf Männer beschränkten Priesterwürde einen unzeitgemäßen und wenig frauenfreundlichen Anschein.
Dieser Eindruck überlagert die mit der Reformation im Protestantismus eingeführte Beschränkung weiblicher Lebensentwürfe auf Ehe und Familie unter der Geschlechtsvormundschaft von Ehemännern, verbunden mit einer Geringschätzung der Mädchen- und Frauenbildung. Er lässt die größere Freiheit katholischer Frauen, kirchlich und gesellschaftlich akzeptiert zwischen der Ehe und einem ehelosen, eigenverantwortlichen berufstätigen Leben wählen zu können sowie die bedeutende katholische Mädchenbildungstradition von Orden und Kongregationen verblassen.
Im heutigen Oldenburger Münsterland existierten seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts Mädchenschulen unter der Leitung von Lehrerinnen. Die Region entwickelte sich im 19. Jahrhundert dank der Initiativen der Schwestern Unserer Lieben Frau zu einer Hochburg der Mädchenbildung, da das Herzogtum Oldenburg weitgehend von einem Kulturkampf verschont war.