Der Bereicherungsausgleich bei fehlerhafter Überweisung nach Umsetzung des neuen Zahlungsdiensterechts
Jan-Dirk Winkelhaus
Der Bereicherungsausgleich in den sog. Anweisungsfällen stand in der Vergangenheit im Mittelpunkt zahlreicher Literaturbeiträge. Auch die Rechtsprechung beschäftigte sich immer wieder mit solchen Konstellationen. Hauptanwendungsfall war die trotz Kündigung/Widerruf ausgeführte Überweisung. Die Arbeit untersucht, ob der auf den ersten Blick unscheinbar klingende § 675u BGB, der Vorgaben aus der Zahlungsdiensterichtlinie umsetzt, die bisherigen Grundsätze zum Bereicherungsausgleich in den Anweisungsfällen auf ein ganz neues Fundament stellt. Dabei stellt sie die These auf, dass es nicht mehr auf die zurechenbare Veranlassung ankommt, sondern allein auf die Autorisierung. Fehlt eine Autorisierung, muss sich die Bank des Überweisenden stets im Wege der Direktkondiktion an den Zahlungsempfänger wenden.