Die Geschäftsführung ohne Auftrag als Anspruchsgrundlage bei gescheiterten Verträgen
Tobias Hader
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann auf die Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag zurückgegriffen werden, wenn sich ein Vertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter als nichtig erweist bzw. wenn sich der Geschäftsführer irrtümlich zur Geschäftsführung für verpflichtet hielt. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die kritische Auseinandersetzung mit dieser Rechtsprechung. Nach einer Auslegung der §§ 677 ff. BGB unter Heranziehung der klassischen Methodenlehre kommt der Autor zu dem Ergebnis, daß die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu gescheiterten Verträgen mit Geschäftsbesorgungscharakter in weiten Teilen gegen anerkannte Wertungszusammenhänge des Zivilrechts verstößt. In diesem Zusammenhang wird gleichzeitig aufgezeigt, daß sich wertungs- und interessengerechte Ergebnisse auch ohne den Rückgriff auf die §§ 677 ff. BGB erzielen lassen.