Zum Werk
Das gesamte Werkvertragsrecht neu und vollständig kommentiert. Die Darstellung der neuen Regelungen des Bauvertragsrechts wurden nochmals vertieft und aktualisiert. Insbesondere erste gerichtliche Entscheidungen auch zur einstweiligen Verfügung nach § 650d BGB, die dynamische Diskussion um die Vergütung bei Leistungsänderungen, die Auswirkungen der neuen HOAI auf das Architektenrecht im BGB sowie neueste Literatur werden intensiv ausgewertet.
Vorteile auf einen Blickneues BGB und VOB/B eng verzahnt kommentiertAuswirkungen des neuen Rechts auf die Baupraxis im Zentrum derKommentierungenjahrelange Erfahrungen der Autoren im täglichen Umgang mit Bauverträgen
Zur NeuauflageAuswirkungen der neuen HOAI 2021 auf das Architektenrecht im BGBerste gerichtliche Entscheidungen auch zur einstweiligen Verfügung nach § 650d BGB
Zielgruppe
Für Baujuristinnen und Baujuristen in der Anwaltschaft, bei Bauunternehmen sowie in der Justiz.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Amneh Abu Saris,
Daniel Altenburg,
Stephan Bolz,
Tim Freiheit,
Stefan Geheeb,
Matthias Goede,
Bernhard von Kiedrowski,
Werner Koppmann,
Jarl-Hendrik Kues,
Ralf Leinemann,
Jochen Lüders,
Henrik M. Nonhoff,
Malte Offermann,
Armin Preussler,
Georg Rehbein,
Roman Schlagowsky,
Karl-Heinz Schonebeck,
Marc Steffen,
Felix Thomas,
Martin Vogelsang
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Die Abnahme ist der Dreh- und Angelpunkt eines Bauvorhabens. Die Autoren stellen die wesentlichen Rechtsfragen rund um die Abnahme der Bauleistung praxisnah dar. Die maßgebende Rechtsprechung wird so eingearbeitet, dass der Leser die Spruchpraxis der Gerichte schnell nachvollziehen kann. Zahlreiche Checklisten und Muster erleichtern die Umsetzung.
NEU in der 3. Auflage:
• Anpassung der Abnahmeregeln an das neue Bauvertragsrecht
• Durchgreifende Änderungen des Fiktionstatbestandes und seiner Rechtsfolgen
• Verbraucherschutz und Hinweispflicht des Unternehmers
• Zustandsfeststellung im BGB bei verweigerter Abnahme
• Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur Abnahme
Aktualisiert: 2020-09-30
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Zum Werk
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen in der VOB/Teil B haben nicht nur für öffentliche Bauaufträge, sondern für das gesamte Bauvertragsrecht zentrale Bedeutung.
Hier nimmt der Kommentar durch seinen klaren Aufbau und seine auch für den Nichtjuristen verständliche Sprache eine Spitzenstellung in der einschlägigen Literatur ein.
In dem Werk wird eine exakte Abgrenzung der verschiedenen baurechtlichen Regelungskomplexe vorgenommen. Das Zusammenspiel von Werkvertrags- und VOB/B-Recht und den bei internationalen
Bauprojekten wichtigen FIDIC Regeln wird anschaulich erläutert.
Vorteile auf einen Blick
- kompakter VOB/B Kommentar
- Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Praxis
- exzellente Autoren kommentieren auf höchstem Niveau
Zur Neuauflage
Anfang 2018 ist der Bauvertrag erstmals gesetzlich geregelt- und als eigener Vertragstyp in das BGB eingefügt worden. Er tritt damit neben die schon lange bestehende VOB Teil B, die ebenfalls die Vertragsbeziehungen der am Bau Beteiligten zum Gegenstand hat. Das hat in der Praxis zu großer Unsicherheit geführt, es herrscht oft Unklarheit darüber, welche Regelungen im Einzelfall am zweckmäßigsten zuwenden sind.
In der Neuauflage werden diese Abgrenzungsschwierigkeiten detailliert erläutert und es wird auf die verschiedenen Rechtsfolgen von VOB/B- und BGB Verträgen hingewiesen. Zugleich wird die optimale vertragliche Gestaltung für die Lösung der zentralen baurechtlichen Probleme vorgeschlagen.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Richter, Juristen in Bauindustrie und -verbänden, Baubehörden, Architekten und Ingenieure.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Amneh Abu Saris,
Hans-Friedrich Funke,
Benjamin Gartz,
Bastian von Hayn,
Thomas Hildebrandt,
Philipp Hummel,
Günther Arnold Jansen,
Stephan Kaminsky,
Roland Kandel,
Oliver Koos,
Jarl-Hendrik Kues,
Oliver Moufang,
Mark Seibel,
Gerolf Sonntag,
Achim Olrik Vogel,
Johannes Wieseler
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Zum Werk
Das neue Bauvertragsrecht bringt neue Grundsätze, neue Verfahren, neue Regeln und neue Verträge mit sich. Fast alles wird anders. Mit diesem Buch wird auch ein neuer Kommentar zur Verfügung stehen.
Die Praxis des neuen Rechts ab 2018 lässt erhebliche Unsicherheiten bei der Frage der Anordnung von Leistungsänderungen erwarten, ebenso hinsichtlich der Vergütung solcher vertraglicher Modifikationen.
Wenn ein Bauunternehmer künftig 80% seines ersten Nachtragsangebotes als Zahlung beanspruchen kann, wird die Aufstellung eines solchen Angebots anhand der Urkalkulation oder nach tatsächlich erforderlichen Kosten, wie es nun das neue BGB vorsieht, viele Streitfragen mit sich bringen. Erst recht werden solche Zweifelsfragen Bedeutung gewinnen, wenn sie im Rahmen des dann regelmäßig zur Verfügung stehenden einstweiligen Rechtsschutzverfahrens von den neu eingerichteten Baukammern zu entscheiden sind. Bau-Anwälte werden sich künftig verstärkt vor Gericht sehen. Dafür bedarf es einer sicheren Orientierung - dieser Kommentar bietet sie.
Im Kommentar werden zu jeder Vorschrift des neuen BGB-Bauvertragsrechts auch die Bezüge zur VOB/B dargestellt. Die im Bauvertragsrecht wichtige Thematik der möglichen Unwirksamkeit von Vertragsklauseln als AGB wird bei jeder Vorschrift gesondert erläutert. Rechtsprechung und Literatur zum bisherigen Werkvertragsrecht werden umfangreich nachgewiesen.
Vorteile auf einen Blick
- neues BGB und VOB/B eng verzahnt kommentiert
- Auswirkungen des neuen Rechts auf die Baupraxis im Zentrum der
- Kommentierungen
- jahrelange Erfahrungen im täglichen Umgang mit Bauverträgen und bauvertraglichen Konflikten der Autoren prägt das Werk
Zielgruppe
Für Baujuristen in der Anwaltschaft, bei Bauunternehmen sowie in der Justiz.
Aktualisiert: 2022-10-19
Autor:
Amneh Abu Saris,
Saskia Au,
Stephan Bolz,
Gesine Dechow,
Stefan Geheeb,
Matthias Goede,
Bernhard von Kiedrowski,
Werner Koppmann,
Jarl-Hendrik Kues,
Rainer Laudi,
Ralf Leinemann,
Jochen Lüders,
Christine Maurer,
Henrik M. Nonhoff,
Simon Parviz,
Florian Petermann,
Armin Preussler,
Karl-Heinz Schonebeck,
Marc Steffen,
Martin Vogelsang
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In der baurechtlichen Praxis ist es üblich, die Ansprüche der Beteiligten durch Bürgschaften und andere Sicherungsmittel abzusichern. Da kaum ein Bauwerk ohne Mängel errichtet wird, werden gerade die nach Abnahme auftretenden Mängel und die daraus resultierenden Ansprüche des Bestellers gegen den Unternehmer regelmäßig abgesichert. Die Rechtsprechung und die sich ihr überwiegend anschließende Literatur haben für die Vereinbarungen von Gewährleistungssicherheiten hohe Wirksamkeitsmaßstäbe entwickelt, denen kaum ein Sicherungsmittel gerecht werden kann. Der in der Praxis häufig vereinbarte Einbehalt eines Teils der Vergütung des Unternehmers widerspricht bereits dem Grundgedanken des Werkvertragsrechts und kann daher nicht wirksam als Sicherheit vereinbart werden. Anerkannt ist aber, dass eine Absicherung bei der Vielzahl von auftretenden Mängeln an Bauwerken geboten ist. Damit eine entsprechende Sicherungsabrede, insbesondere unter Beachtung des AGB-Rechts, wirksam ist, muss dem Unternehmer die Möglichkeit eingeräumt werden, den Sicherungseinbehalt durch ein anderes Sicherungsmittel ablösen zu können. Die Verfasserin nimmt sich der Frage an, ob Gewährleistungsbürgschaften unter Verzicht auf § 768 Abs. 1 S. 1 BGB eine solche zulässige Ablösemöglichkeit darstellen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind solche sog. Verzichtsbürgschaften nicht geeignet, um einen Sicherungseinbehalt auszutauschen. Der BGH stellte in seiner Entscheidung vom 16.09.2009 - Az.: XI ZR 145/08 erstmals klar, dass die dem Unternehmer eingeräumte Wahlmöglichkeit zwischen der Sicherheitsleistung durch Einbehalt und der durch Beibringung einer Verzichtsbürgschaft unangemessen und damit eine diesbezügliche Sicherungsabrede unwirksam ist. Um der Folgerung der Unwirksamkeit auf den Grund zu gehen, wird bei der die Verzichtsbürgschaft charakterisierenden Vorschrift des § 768 Abs. 1 S. 1 BGB angesetzt. Das bei der Untersuchung herausgearbeitete Verständnis vom Regelungsinhalt des § 768 Abs. 1 S. 1 BGB weicht dabei von der klassischen Auffassung über die Vorschrift ab. Mit dem erarbeiteten Verständnis über den Regelungsinhalt werden anschließend die Auswirkungen einer Verzichtsbürgschaft auf den Verzichtsbürgen herausgearbeitet und der Vergleich zu anderen ausgewählten Sicherungsmitteln, insbesondere der Bürgschaft auf erstes Anfordern, angestellt. Abschließend wird darauf eingegangen, was einen angemessenen Ausgleich für einen Sicherungseinbehalt ausmacht und ob die Verzichtsbürgschaft einen solchen Ausgleich darstellt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Zum Werk
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen in der VOB/Teil B haben nicht nur für öffentliche Bauaufträge, sondern für das gesamte Bauvertragsrecht zentrale Bedeutung.
Hier nimmt der Kommentar durch seinen klaren Aufbau und seine auch für den Nichtjuristen verständliche Sprache eine Spitzenstellung in der einschlägigen Literatur ein.
In dem Werk wird eine exakte Abgrenzung der verschiedenen baurechtlichen Regelungskomplexe vorgenommen. Das Zusammenspiel von Werkvertrags- und VOB/B-Recht und den bei internationalen Bauprojekten wichtigen FIDIC Regeln wird anschaulich erläutert.
Vorteile auf einen Blick
- kompakter VOB/B Kommentar
- Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Praxis
- exzellente Autoren kommentieren auf höchstem Niveau
Zur Neuauflage
Der von den Professor Dr. Fritz Nicklisch und Dr. Günter Weick begründete Kommentar ist vollständig neu verfasst worden und befindet sich jetzt wieder hinsichtlich der Rechtsprechung und Literatur auf dem neuesten Stand.
Der bewährte Aufbau und die Darstellungsform wurden beibehalten,
Die Neuauflage berücksichtigt bereits die Änderungen, die sich durch die geplante Novelle der VOB/B 2016 ergeben werden.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Richter, Juristen in Bauindustrie und -verbänden, Baubehörden, Architekten und Ingenieure.
Aktualisiert: 2019-06-27
Autor:
Amneh Abu Saris,
Hans-Friedrich Funke,
Benjamin Gartz,
Bastian von Hayn-Habermann,
Thomas Hildebrandt,
Philipp Hummel,
Günther Arnold Jansen,
Stephan Kaminsky,
Roland Kandel,
Oliver Koos,
Jarl-Hendrik Kues,
Oliver Moufang,
Mark Seibel,
Gerolf Sonntag,
Achim Olrik Vogel,
Johannes Wieseler
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