Zum Werk
Dieser traditionsreiche und fundierte Kommentar, eingeleitet durch einen verfassungsrechtlichen Grundriss, erläutert synoptisch die sachverwandten Bestimmungen der 16 Landespresse- bzw. -mediengesetze.
In einem Besonderen Teil sind die pressespezifischen Regelungen des Bundes- und Verbandsrechts handbuchartig dargestellt.
Der "Löffler" bietet damit eine Gesamtdarstellung aller Bereiche des pressebezogenen Rechts und eignet sich nicht nur für den Gebrauch der Redaktionen, sondern für nahezu alle Abteilungen des Presseunternehmens (auch Vertrieb, Werbung) sowie für Berater und Anspruchsgegner. Ein Kompendium von höchstem Gebrauchswert!
InhaltGrundlagenKommentar der Landespressegesetze (unter Berücksichtigung von § 53 StPO)Besonderer Teil mit systematischen Darstellungen:
- Standesrecht der Presse, Presse-Selbstkontrolle, Deutscher Presserat
- Recht der Anzeige (mit ZAW-AGB, IVW-Richtlinien, IVW-Satzung, Satzung IVW-Zeichen, Richtlinie IVW-Auflagenkontrolle)
- Urheber- und Verlagsrecht der Presse
- Arbeitsrecht im Presseunternehmen
- Presserechtlicher Titelschutz
- Jugendschutz (mit Kommentierung des JuSchG)
- Steuerrecht
- Mediendatenschutz
Vorteile auf einen Blickprägnantbewährt und verlässlicherfahrenes Autorenteam
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt u.a.die Ausführungen zur Medienkonvergenz,die wirtschaftliche und technologische Entwicklung der Presse in der Gegenwart,die Aktualisierung des Landesrechts (Pressegesetze, Pflichtexemplargesetze),das Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes sowiedie zahlreichen Neuerungen, die sich aus der jüngsten Gesetzgebung, wie z.B. dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz und der DSGVO ergeben.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Publizistinnen und Publizisten, Journalistinnen und Journalisten, Verbände, Verlage.
Aktualisiert: 2023-06-30
Autor:
Hans Achenbach,
Marei Adam,
Karsten Altenhain,
Christian Berger,
Dorothee Bölke,
Wolfgang Boorberg,
Holger Buck,
Emanuel H Burkhardt,
Matthias Cornils,
Christian Gomille,
Susanne Grimm,
Ulrich Grund,
Stefan Heilmann,
Hans Kudlich,
Kristian Kühl,
Anne Lauber-Rönsberg,
Matthias Lehr,
Joachim Löffler,
Martin Löffler,
Markus Schlüter,
Wolfgang Schulz,
Klaus Sedelmeier,
Erich Steffen,
Karl Egbert Wenzel
> findR *
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Zuletzt erschien Lieferung 105 (Mai 2023 / 174,- € zzgl. 19,- € für die Datenbank).
Aktualisiert: 2023-06-30
Autor:
Hans Achenbach,
Thomas Ackermann,
Michael Baron,
Wolfram Bauer,
Bettina Bergmann,
Stephanie Birmanns,
Michael D. Blechman,
Martin Böse,
Christian-Dietrich Bracher,
Oliver Brand,
Jürgen Breiler,
Hermann-Josef Bunte,
Silvio Cappellari,
Mechthild Düsing,
Carsten Grave,
Andreas Grünwald,
Gerd Axel Gutermuth,
Dominique Heintz,
Jan Heithecker,
Hans-Joachim Hellmann,
Michael Hertslet,
Johannes Heyers,
Christian Horstkotte,
Wolfgang Jaeger,
Konstantin Jörgens,
Sebastian Jungermann,
Thomas Kapp,
Urs Kindhäuser,
Gordon J. Klein,
Tobias Klose,
Juliane Kokott,
Daniel Könen,
Tilman Kuhn,
Christian Kunnes,
Knut Werner Lange,
Markus Lange,
Lars Lingrün,
Andrea Lohse,
Sebastian Louven,
Christina Maltz,
Frank Meyer,
Hans Jürgen Meyer-Lindemann,
Silke Möller,
Oliver Mross,
Jens-Olrik Murach,
Theresa Oehm,
Jannik Otto,
Hansjörg Pardemann,
Marian Paschke,
Jennifer Patterson,
Sebastian Peyer,
Henrik Peytz,
Giovanni Pitruzzella,
Rupprecht Podszun,
Petra Pohlmann,
Romina Polley,
Dietmar Rahlmeyer,
Philippe Reich,
Thilo Reimers,
Peter Reinert,
Harald Rieger,
Lukas Ritzenhoff,
Siegfried Rixen,
Andreas Rosenfeld,
Wulf-Henning Roth,
Lars-Peter Rudolf,
Hartmut Schneider,
Dirk Schroeder,
Roland Schwensfeier,
Daniela Seeliger,
Fabian Stancke,
Torben Stühmeier,
Pieter Van Cleynenbreugel,
Michael Vetter,
Sven B. Völcker,
Christoph Wagner,
Arthur Waldenberger,
Thomas Weck,
Georg Weidenbach,
Johannes Weisser,
Michael Jürgen Werner,
Hartmut Weyer,
Eugen Wingerter,
Hanno Wollmann,
Matthias Wolter,
Heidi Wrage-Molkenthin
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Die Autorin geht der Frage nach, welche Tatbestände des Umweltstrafrechts Sonderdelikte darstellen, bei welchen Tatbeständen also nur ein begrenzter Personenkreis als tauglicher Täter in Betracht kommt. Anknüpfungspunkte für mögliche Sonderpflichten bieten sich dort, wo der Betrieb einer Anlage oder die Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten vorausgesetzt wird. Die Tragweite der Einordnung einer Straftat als Sonderdelikt zeigt sich vor allem dann, wenn Straftaten aus Unternehmen heraus begangen werden: Ist nur das Unternehmen als solches sonderpflichtig, nicht aber die für das Unternehmen handelnden natürlichen Personen, wird deren Strafbarkeit erst mithilfe der Merkmalsüberwälzung nach § 14 StGB ermöglicht.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Autorin geht der Frage nach, welche Tatbestände des Umweltstrafrechts Sonderdelikte darstellen, bei welchen Tatbeständen also nur ein begrenzter Personenkreis als tauglicher Täter in Betracht kommt. Anknüpfungspunkte für mögliche Sonderpflichten bieten sich dort, wo der Betrieb einer Anlage oder die Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten vorausgesetzt wird. Die Tragweite der Einordnung einer Straftat als Sonderdelikt zeigt sich vor allem dann, wenn Straftaten aus Unternehmen heraus begangen werden: Ist nur das Unternehmen als solches sonderpflichtig, nicht aber die für das Unternehmen handelnden natürlichen Personen, wird deren Strafbarkeit erst mithilfe der Merkmalsüberwälzung nach § 14 StGB ermöglicht.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Das Öko-Audit als effektive und wirkungsvolle Waffe gegen das Betriebsrisiko Umwelt.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Das Öko-Audit als effektive und wirkungsvolle Waffe gegen das Betriebsrisiko Umwelt.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Das Öko-Audit als effektive und wirkungsvolle Waffe gegen das Betriebsrisiko Umwelt.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Das Leitbild eines informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers bestimmt im Unionsrecht in weiten Teilen die Reichweite des Verbraucherschutzes. Aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts wird nun wiederholt gefordert, dass auch durch den deutschen Betrugstatbestand nur noch der Durchschnittsverbraucher geschützt sein dürfe. Die Autorin untersucht vor diesem Hintergrund, welche Rolle der Verbraucherschutz im Unionsrecht grundsätzlich spielt und wie er inhaltlich ausgestaltet ist. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit der deutschen Betrugsdogmatik ermöglicht schließlich eine vergleichende Betrachtung der unterschiedlichen Regelungsmaterien und das Auffinden von Konfliktlagen zwischen dem Unionsrecht und der deutschen Betrugsstrafbarkeit. Die Untersuchung zeigt, dass Kollisionen sehr unwahrscheinlich sind und sich zudem äußerst schonend auflösen lassen. In Union legislation the extent of consumer protection is to a large degree determined by the notion that the average consumer is informed, vigilant and reasonable. Due to the primacy of the application of Union law, it is repeatedly demanded that German legislation should also only protect the ‘average’ consumer. Against this background the author examines the fundamental role of consumer protection in Union legislation and looks at the content of the law. Finally, an in-depth discussion of the German doctrine of fraud allows a comparative assessment of the different regulatory provisions and the identification of conflicts between Union law and criminal liability for fraud as defined by German law. The study shows that such clashes are highly improbable and, moreover, with extreme care can be resolved.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Das Leitbild eines informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers bestimmt im Unionsrecht in weiten Teilen die Reichweite des Verbraucherschutzes. Aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts wird nun wiederholt gefordert, dass auch durch den deutschen Betrugstatbestand nur noch der Durchschnittsverbraucher geschützt sein dürfe. Die Autorin untersucht vor diesem Hintergrund, welche Rolle der Verbraucherschutz im Unionsrecht grundsätzlich spielt und wie er inhaltlich ausgestaltet ist. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit der deutschen Betrugsdogmatik ermöglicht schließlich eine vergleichende Betrachtung der unterschiedlichen Regelungsmaterien und das Auffinden von Konfliktlagen zwischen dem Unionsrecht und der deutschen Betrugsstrafbarkeit. Die Untersuchung zeigt, dass Kollisionen sehr unwahrscheinlich sind und sich zudem äußerst schonend auflösen lassen. In Union legislation the extent of consumer protection is to a large degree determined by the notion that the average consumer is informed, vigilant and reasonable. Due to the primacy of the application of Union law, it is repeatedly demanded that German legislation should also only protect the ‘average’ consumer. Against this background the author examines the fundamental role of consumer protection in Union legislation and looks at the content of the law. Finally, an in-depth discussion of the German doctrine of fraud allows a comparative assessment of the different regulatory provisions and the identification of conflicts between Union law and criminal liability for fraud as defined by German law. The study shows that such clashes are highly improbable and, moreover, with extreme care can be resolved.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Das Leitbild eines informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers bestimmt im Unionsrecht in weiten Teilen die Reichweite des Verbraucherschutzes. Aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts wird nun wiederholt gefordert, dass auch durch den deutschen Betrugstatbestand nur noch der Durchschnittsverbraucher geschützt sein dürfe. Die Autorin untersucht vor diesem Hintergrund, welche Rolle der Verbraucherschutz im Unionsrecht grundsätzlich spielt und wie er inhaltlich ausgestaltet ist. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit der deutschen Betrugsdogmatik ermöglicht schließlich eine vergleichende Betrachtung der unterschiedlichen Regelungsmaterien und das Auffinden von Konfliktlagen zwischen dem Unionsrecht und der deutschen Betrugsstrafbarkeit. Die Untersuchung zeigt, dass Kollisionen sehr unwahrscheinlich sind und sich zudem äußerst schonend auflösen lassen. In Union legislation the extent of consumer protection is to a large degree determined by the notion that the average consumer is informed, vigilant and reasonable. Due to the primacy of the application of Union law, it is repeatedly demanded that German legislation should also only protect the ‘average’ consumer. Against this background the author examines the fundamental role of consumer protection in Union legislation and looks at the content of the law. Finally, an in-depth discussion of the German doctrine of fraud allows a comparative assessment of the different regulatory provisions and the identification of conflicts between Union law and criminal liability for fraud as defined by German law. The study shows that such clashes are highly improbable and, moreover, with extreme care can be resolved.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Das Leitbild eines informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers bestimmt im Unionsrecht in weiten Teilen die Reichweite des Verbraucherschutzes. Aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts wird nun wiederholt gefordert, dass auch durch den deutschen Betrugstatbestand nur noch der Durchschnittsverbraucher geschützt sein dürfe. Die Autorin untersucht vor diesem Hintergrund, welche Rolle der Verbraucherschutz im Unionsrecht grundsätzlich spielt und wie er inhaltlich ausgestaltet ist. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit der deutschen Betrugsdogmatik ermöglicht schließlich eine vergleichende Betrachtung der unterschiedlichen Regelungsmaterien und das Auffinden von Konfliktlagen zwischen dem Unionsrecht und der deutschen Betrugsstrafbarkeit. Die Untersuchung zeigt, dass Kollisionen sehr unwahrscheinlich sind und sich zudem äußerst schonend auflösen lassen. In Union legislation the extent of consumer protection is to a large degree determined by the notion that the average consumer is informed, vigilant and reasonable. Due to the primacy of the application of Union law, it is repeatedly demanded that German legislation should also only protect the ‘average’ consumer. Against this background the author examines the fundamental role of consumer protection in Union legislation and looks at the content of the law. Finally, an in-depth discussion of the German doctrine of fraud allows a comparative assessment of the different regulatory provisions and the identification of conflicts between Union law and criminal liability for fraud as defined by German law. The study shows that such clashes are highly improbable and, moreover, with extreme care can be resolved.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Auseinandersetzung um die Probleme der Akzessorietät von Sanktionstatbeständen hat sich bislang vor allem auf das Strafrecht bezogen. Diese Arbeit befasst sich mit der Frage, inwieweit die verwaltungsaktsakzessorischen Geldbußtatbestände an (rechtswidrige) Verfügungen der Kartellbehörden gebunden sind. Anhand von Beispielen werden die Probleme aufgezeigt, die sich beim Überschneiden des Verwaltungsrechts und des Kartellordnungswidrigkeitenrechts ergeben, und es wird die Frage herausgearbeitet, inwieweit das Kartellordnungswidrigkeitenrecht an die Vorgaben des Verwaltungsrechts gebunden ist.Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Abhängigkeit der Kartellordnungswidrigkeiten von einer zuvor erlassenen rechtswidrigen Verfügung der Kartellbehörde.
Aktualisiert: 2023-06-28
> findR *
Die Auseinandersetzung um die Probleme der Akzessorietät von Sanktionstatbeständen hat sich bislang vor allem auf das Strafrecht bezogen. Diese Arbeit befasst sich mit der Frage, inwieweit die verwaltungsaktsakzessorischen Geldbußtatbestände an (rechtswidrige) Verfügungen der Kartellbehörden gebunden sind. Anhand von Beispielen werden die Probleme aufgezeigt, die sich beim Überschneiden des Verwaltungsrechts und des Kartellordnungswidrigkeitenrechts ergeben, und es wird die Frage herausgearbeitet, inwieweit das Kartellordnungswidrigkeitenrecht an die Vorgaben des Verwaltungsrechts gebunden ist.Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Abhängigkeit der Kartellordnungswidrigkeiten von einer zuvor erlassenen rechtswidrigen Verfügung der Kartellbehörde.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Seit der Schaffung des Insiderstrafrechtes in der Bundesrepublik im Jahr 1994 standen materiell-rechtliche Fragen im Vordergrund, obwohl auf der Hand liegt, dass die erwünschte Schutzwirkung für den Kapitalmarkt oder einzelne Teilnehmer des Kapitalmarktes nicht erreicht werden kann, wenn die Aufdeckung von Verstößen gegen Insiderhandelsverbote nur ausnahmsweise und eher zufällig möglich ist. Wie effektiv bestehende Gesetze und die Handlungsbefugnisse der Verfolgungs- und Überwachungsbehörden sind, wird in einer vergleichenden Untersuchung zur Rechtslage in den USA herausgearbeitet. Beleuchtet werden dabei auch die aufgrund des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes erweiterten Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ein Blick auf die Möglichkeiten der U.S.-Wertpapieraufsicht SEC verdeutlicht die ergebnisorientierte Verfolgungspolitik in den USA.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Seit der Schaffung des Insiderstrafrechtes in der Bundesrepublik im Jahr 1994 standen materiell-rechtliche Fragen im Vordergrund, obwohl auf der Hand liegt, dass die erwünschte Schutzwirkung für den Kapitalmarkt oder einzelne Teilnehmer des Kapitalmarktes nicht erreicht werden kann, wenn die Aufdeckung von Verstößen gegen Insiderhandelsverbote nur ausnahmsweise und eher zufällig möglich ist. Wie effektiv bestehende Gesetze und die Handlungsbefugnisse der Verfolgungs- und Überwachungsbehörden sind, wird in einer vergleichenden Untersuchung zur Rechtslage in den USA herausgearbeitet. Beleuchtet werden dabei auch die aufgrund des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes erweiterten Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ein Blick auf die Möglichkeiten der U.S.-Wertpapieraufsicht SEC verdeutlicht die ergebnisorientierte Verfolgungspolitik in den USA.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Seit der Schaffung des Insiderstrafrechtes in der Bundesrepublik im Jahr 1994 standen materiell-rechtliche Fragen im Vordergrund, obwohl auf der Hand liegt, dass die erwünschte Schutzwirkung für den Kapitalmarkt oder einzelne Teilnehmer des Kapitalmarktes nicht erreicht werden kann, wenn die Aufdeckung von Verstößen gegen Insiderhandelsverbote nur ausnahmsweise und eher zufällig möglich ist. Wie effektiv bestehende Gesetze und die Handlungsbefugnisse der Verfolgungs- und Überwachungsbehörden sind, wird in einer vergleichenden Untersuchung zur Rechtslage in den USA herausgearbeitet. Beleuchtet werden dabei auch die aufgrund des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes erweiterten Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ein Blick auf die Möglichkeiten der U.S.-Wertpapieraufsicht SEC verdeutlicht die ergebnisorientierte Verfolgungspolitik in den USA.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Bestechung in der privaten Wirtschaft erfährt derzeit in der öffentlichen Wahrnehmung eine verstärkte Aufmerksamkeit. Im Strafrecht rückt eine Norm in den Mittelpunkt des Interesses, die bislang ein Schattendasein fristete: die Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB. Der Tatbestand wirft jedoch mehr Fragen auf, als er beantwortet, insbesondere das Rechtsgut der Norm ist umstritten. Für die Praxis ergeben sich zahlreiche Auslegungs- und Anwendungsprobleme.Koepsel zeigt Grenzen und Anwendungsbereich der Norm mit Hilfe einer rechtsgutorientierten Fallanalyse auf und geht der Sachgerechtigkeit der Regelung auf den Grund.
Aktualisiert: 2023-06-28
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