Schweizerische Strafprozessordnung/Jugendstrafprozessordnung

Schweizerische Strafprozessordnung/Jugendstrafprozessordnung von Achermann,  Jonas, Arquint,  Sararard, Bähler,  Jürg, Bartetzko,  Urs, Baumann,  Florian, Berlinger,  Adrian, Bernard,  Stephan, Beydoun,  Khalil, Biaggi,  Raffaella, Bommer,  Felix, Boner,  Barbara, Boog,  Markus, Brägger,  Benjamin F, Brechbühl,  Beat, Breitenfeldt,  Friedo, Bürge,  Lukas, Bürgin,  Christoph, Bürkli,  Peter, Covaci,  Jacqueline, Daphinoff,  Michael, Dolge,  Annette, Domeisen,  Thomas, Drück,  Michael, Dzierzega,  Agata, Eberle,  Simone, Echle,  Regula, Engel,  Caroline, Engler,  Marc, Fabbri,  Alberto, Fiolka,  Gerhard, Forster,  Marc, Frank,  Friedrich, Frey,  Hannah, Fricker,  Christoph, Frischknecht,  Tom, Gachnang,  Lara, Galella,  Marco, Geth,  Christopher, Gfeller,  Diego R., Gless,  Sabine, Goldschmid,  Peter, Greiner,  Georges, Guidon,  Patrick, Hafner,  Peter, Hagenstein,  Nadine, Hans,  Miriam, Häring,  Daniel, Heer,  Marianne, Heimgartner,  Stefan, Heiniger,  Matthias, Henauer,  Barbara, Hofer,  Markus, Hug,  Christoph, Inhelder,  Elena, Jackowski,  Christian, Jaggi,  Irma, Jean-Richard-dit-Bressel,  Marc, Jost,  Laura, Keller,  Stefan, Kerner,  Roland, Keshelava,  Tornike, Kipfer Fasciati,  Daniel, Kipfer,  Géraldine, Knodel,  Tanja, Küffer,  Henriette, Lukacs,  Hans Peter, Maeder,  Stefan, Manfrin,  Fabio, Markwalder,  Nora, Mazzucchelli,  Goran, Meyer,  Kilian, Moor,  Susanna, Moser,  Samuel, Müller,  Franziska, Näpfli,  Philipp, Niggli,  Marcel Alexander, Oehen,  Moritz, Oswald,  Sabrina, Postizzi,  Mario, Rae,  Sarah-Joy, Ramel,  Raffael, Reimann,  Martin, Reut,  Christoph, Rhyner,  Beat, Rickli,  Ronny, Riedi,  Claudio, Riedo,  Christof, Riedo,  Michel, Riklin (†),  Franz, Ruckstuhl,  Niklaus, Santschi Kallay,  Mascha, Santschi,  Jurij, Saxer,  Urs, Schäffner,  Daniel, Scheer,  Julia, Scherer,  Benedikt, Schläfli,  Patrizia, Schlapbach,  Annia, Schleiminger,  Dorrit, Schwendener,  Danielle, Simmler,  Monika, Sprenger,  Thomas, Stöckli,  Julia, Stohner,  Nils, Straub,  Peter, Studer,  Rafael, Stupf,  Martin, Summers,  Sarah Jane, Tag,  Brigitte, Thormann,  Olivier, Tophinke,  Esther, Urwyler,  Adrian, Valär,  Martina, Vest,  Hans, Vogel,  Klaus, Vogelsang,  André, Weber,  Jonas, Wehrenberg,  Stefan, Weltert,  Thomas, Wildi,  Sarah, Wiprächtiger,  Dorothe, Wiprächtiger,  Hans, Wiprächtiger,  Stefan, Zeller,  Franz
Das Werk zeigt die modernen Entwicklungen des Strafprozessrechts mit wissenschaftlicher Tiefe auf, legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die umfassende und präzise Darstellung der neuesten bundesgerichtlichen und kantonalen Rechtsprechung sowie Literatur, die verlässliche Auswertung und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen die Kommentierungen aus. Die dritte, vollständig überarbeitete Auflage verarbeitet die zahlreiche neue Judikatur ebenso wie die kaum noch überblickbare Literatur zur Strafprozessordnung. Sie berücksichtigt insbesondere auch die im September 2020 und Juni 2022 verabschiedeten Änderungen der StPO. Die Revision ändert eine Vielzahl von Bestimmungen: So wird etwa die Möglichkeit der Aufzeichnung von Einvernahmen ausgebaut, im Strafbefehlsverfahren die Beurteilung von Zivilklagen vorgesehen und die Einvernahme vorgeschrieben, der Haftgrund der Wiederholungsgefahr erweitert, das Entsiegelungsverfahren detailliert geregelt oder die Anordnung von DNA-Profi len klarer gefasst. - Topaktuelle Kommentierung der neulich revidierten StPO - Ausgewogene Mischung aus wissenschaftlicher Gründlichkeit und Praxisnähe - Prägnante Darstellung, übersichtliche Gliederung und vorzügliche Lesbarkeit
Aktualisiert: 2023-06-29
Autor: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,
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Herausfordernde Massnahmenkonstellationen, Chancen und Grenzen

Herausfordernde Massnahmenkonstellationen, Chancen und Grenzen von Bernard,  Stephan, Habermeyer,  Elmar, Heer,  Marianne
Die meisten Einrichtungen für stationäre Massnahmen sind hinsichtlich ihrer Therapiekonzepte idealtypisch an männlichen Klienten mit Schweizerpass ausgerichtet. Im diesjährigen Tagungsband des Forums Justiz&Psychiatrie widmen wir uns besonderen Gruppen von Klienten, konkret Ausländerinnen und Ausländern, Frauen sowie besonders gewaltbereiten Personen. Wir setzen uns dabei zum Ziel, Chancen und Grenzen von stationären Massnahmen in diesen Konstellationen auszuloten. Die genannte Klientel fällt durch spezifische Merkmale und Bedürfnisse auf, die Vollzugsverantwortliche vor besondere Herausforderungen stellen. Diese sind bisher noch unzureichend aufgearbeitet. Die dieses Jahr stark praxisorientierten Beiträge in diesem Tagungsband vermitteln Konzepte für den Umgang mit diesen besonderen Personengruppen und Inputs für eine Weiterentwicklung der vorgestellten Ideen.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Herausfordernde Massnahmenkonstellationen, Chancen und Grenzen

Herausfordernde Massnahmenkonstellationen, Chancen und Grenzen von Bernard,  Stephan, Habermeyer,  Elmar, Heer,  Marianne
Die meisten Einrichtungen für stationäre Massnahmen sind hinsichtlich ihrer Therapiekonzepte idealtypisch an männlichen Klienten mit Schweizerpass ausgerichtet. Im diesjährigen Tagungsband des Forums Justiz&Psychiatrie widmen wir uns besonderen Gruppen von Klienten, konkret Ausländerinnen und Ausländern, Frauen sowie besonders gewaltbereiten Personen. Wir setzen uns dabei zum Ziel, Chancen und Grenzen von stationären Massnahmen in diesen Konstellationen auszuloten. Die genannte Klientel fällt durch spezifische Merkmale und Bedürfnisse auf, die Vollzugsverantwortliche vor besondere Herausforderungen stellen. Diese sind bisher noch unzureichend aufgearbeitet. Die dieses Jahr stark praxisorientierten Beiträge in diesem Tagungsband vermitteln Konzepte für den Umgang mit diesen besonderen Personengruppen und Inputs für eine Weiterentwicklung der vorgestellten Ideen.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Schweizerische Strafprozessordnung/Jugendstrafprozessordnung

Schweizerische Strafprozessordnung/Jugendstrafprozessordnung von Achermann,  Jonas, Arquint,  Sararard, Bähler,  Jürg, Bartetzko,  Urs, Baumann,  Florian, Berlinger,  Adrian, Bernard,  Stephan, Beydoun,  Khalil, Biaggi,  Raffaella, Bommer,  Felix, Boner,  Barbara, Boog,  Markus, Brägger,  Benjamin F, Brechbühl,  Beat, Breitenfeldt,  Friedo, Bürge,  Lukas, Bürgin,  Christoph, Bürkli,  Peter, Covaci,  Jacqueline, Daphinoff,  Michael, Dolge,  Annette, Domeisen,  Thomas, Drück,  Michael, Dzierzega,  Agata, Eberle,  Simone, Echle,  Regula, Engel,  Caroline, Engler,  Marc, Fabbri,  Alberto, Fiolka,  Gerhard, Forster,  Marc, Frank,  Friedrich, Frey,  Hannah, Fricker,  Christoph, Frischknecht,  Tom, Gachnang,  Lara, Galella,  Marco, Geth,  Christopher, Gfeller,  Diego R., Gless,  Sabine, Goldschmid,  Peter, Greiner,  Georges, Guidon,  Patrick, Hafner,  Peter, Hagenstein,  Nadine, Hans,  Miriam, Häring,  Daniel, Heer,  Marianne, Heimgartner,  Stefan, Heiniger,  Matthias, Henauer,  Barbara, Hofer,  Markus, Hug,  Christoph, Inhelder,  Elena, Jackowski,  Christian, Jaggi,  Irma, Jean-Richard-dit-Bressel,  Marc, Jost,  Laura, Keller,  Stefan, Kerner,  Roland, Keshelava,  Tornike, Kipfer Fasciati,  Daniel, Kipfer,  Géraldine, Knodel,  Tanja, Küffer,  Henriette, Lukacs,  Hans Peter, Maeder,  Stefan, Manfrin,  Fabio, Markwalder,  Nora, Mazzucchelli,  Goran, Meyer,  Kilian, Moor,  Susanna, Moser,  Samuel, Müller,  Franziska, Näpfli,  Philipp, Niggli,  Marcel Alexander, Oehen,  Moritz, Oswald,  Sabrina, Postizzi,  Mario, Rae,  Sarah-Joy, Ramel,  Raffael, Reimann,  Martin, Reut,  Christoph, Rhyner,  Beat, Rickli,  Ronny, Riedi,  Claudio, Riedo,  Christof, Riedo,  Michel, Riklin (†),  Franz, Ruckstuhl,  Niklaus, Santschi Kallay,  Mascha, Santschi,  Jurij, Saxer,  Urs, Schäffner,  Daniel, Scheer,  Julia, Scherer,  Benedikt, Schläfli,  Patrizia, Schlapbach,  Annia, Schleiminger,  Dorrit, Schwendener,  Danielle, Simmler,  Monika, Sprenger,  Thomas, Stöckli,  Julia, Stohner,  Nils, Straub,  Peter, Studer,  Rafael, Stupf,  Martin, Summers,  Sarah Jane, Tag,  Brigitte, Thormann,  Olivier, Tophinke,  Esther, Urwyler,  Adrian, Valär,  Martina, Vest,  Hans, Vogel,  Klaus, Vogelsang,  André, Weber,  Jonas, Wehrenberg,  Stefan, Weltert,  Thomas, Wildi,  Sarah, Wiprächtiger,  Dorothe, Wiprächtiger,  Hans, Wiprächtiger,  Stefan, Zeller,  Franz
Das Werk zeigt die modernen Entwicklungen des Strafprozessrechts mit wissenschaftlicher Tiefe auf, legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die umfassende und präzise Darstellung der neuesten bundesgerichtlichen und kantonalen Rechtsprechung sowie Literatur, die verlässliche Auswertung und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen die Kommentierungen aus. Die dritte, vollständig überarbeitete Auflage verarbeitet die zahlreiche neue Judikatur ebenso wie die kaum noch überblickbare Literatur zur Strafprozessordnung. Sie berücksichtigt insbesondere auch die im September 2020 und Juni 2022 verabschiedeten Änderungen der StPO. Die Revision ändert eine Vielzahl von Bestimmungen: So wird etwa die Möglichkeit der Aufzeichnung von Einvernahmen ausgebaut, im Strafbefehlsverfahren die Beurteilung von Zivilklagen vorgesehen und die Einvernahme vorgeschrieben, der Haftgrund der Wiederholungsgefahr erweitert, das Entsiegelungsverfahren detailliert geregelt oder die Anordnung von DNA-Profi len klarer gefasst. - Topaktuelle Kommentierung der neulich revidierten StPO - Ausgewogene Mischung aus wissenschaftlicher Gründlichkeit und Praxisnähe - Prägnante Darstellung, übersichtliche Gliederung und vorzügliche Lesbarkeit
Aktualisiert: 2023-06-23
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Schweizerische Strafprozessordnung/Jugendstrafprozessordnung

Schweizerische Strafprozessordnung/Jugendstrafprozessordnung von Achermann,  Jonas, Arquint,  Sararard, Bähler,  Jürg, Bartetzko,  Urs, Baumann,  Florian, Berlinger,  Adrian, Bernard,  Stephan, Beydoun,  Khalil, Biaggi,  Raffaella, Bommer,  Felix, Boner,  Barbara, Boog,  Markus, Brägger,  Benjamin F, Brechbühl,  Beat, Breitenfeldt,  Friedo, Bürge,  Lukas, Bürgin,  Christoph, Bürkli,  Peter, Covaci,  Jacqueline, Daphinoff,  Michael, Dolge,  Annette, Domeisen,  Thomas, Drück,  Michael, Dzierzega,  Agata, Eberle,  Simone, Echle,  Regula, Engel,  Caroline, Engler,  Marc, Fabbri,  Alberto, Fiolka,  Gerhard, Forster,  Marc, Frank,  Friedrich, Frey,  Hannah, Fricker,  Christoph, Frischknecht,  Tom, Gachnang,  Lara, Galella,  Marco, Geth,  Christopher, Gfeller,  Diego R., Gless,  Sabine, Goldschmid,  Peter, Greiner,  Georges, Guidon,  Patrick, Hafner,  Peter, Hagenstein,  Nadine, Hans,  Miriam, Häring,  Daniel, Heer,  Marianne, Heimgartner,  Stefan, Heiniger,  Matthias, Henauer,  Barbara, Hofer,  Markus, Hug,  Christoph, Inhelder,  Elena, Jackowski,  Christian, Jaggi,  Irma, Jean-Richard-dit-Bressel,  Marc, Jost,  Laura, Keller,  Stefan, Kerner,  Roland, Keshelava,  Tornike, Kipfer Fasciati,  Daniel, Kipfer,  Géraldine, Knodel,  Tanja, Küffer,  Henriette, Lukacs,  Hans Peter, Maeder,  Stefan, Manfrin,  Fabio, Markwalder,  Nora, Mazzucchelli,  Goran, Meyer,  Kilian, Moor,  Susanna, Moser,  Samuel, Müller,  Franziska, Näpfli,  Philipp, Niggli,  Marcel Alexander, Oehen,  Moritz, Oswald,  Sabrina, Postizzi,  Mario, Rae,  Sarah-Joy, Ramel,  Raffael, Reimann,  Martin, Reut,  Christoph, Rhyner,  Beat, Rickli,  Ronny, Riedi,  Claudio, Riedo,  Christof, Riedo,  Michel, Riklin (†),  Franz, Ruckstuhl,  Niklaus, Santschi Kallay,  Mascha, Santschi,  Jurij, Saxer,  Urs, Schäffner,  Daniel, Scheer,  Julia, Scherer,  Benedikt, Schläfli,  Patrizia, Schlapbach,  Annia, Schleiminger,  Dorrit, Schwendener,  Danielle, Simmler,  Monika, Sprenger,  Thomas, Stöckli,  Julia, Stohner,  Nils, Straub,  Peter, Studer,  Rafael, Stupf,  Martin, Summers,  Sarah Jane, Tag,  Brigitte, Thormann,  Olivier, Tophinke,  Esther, Urwyler,  Adrian, Valär,  Martina, Vest,  Hans, Vogel,  Klaus, Vogelsang,  André, Weber,  Jonas, Wehrenberg,  Stefan, Weltert,  Thomas, Wildi,  Sarah, Wiprächtiger,  Dorothe, Wiprächtiger,  Hans, Wiprächtiger,  Stefan, Zeller,  Franz
Das Werk zeigt die modernen Entwicklungen des Strafprozessrechts mit wissenschaftlicher Tiefe auf, legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die umfassende und präzise Darstellung der neuesten bundesgerichtlichen und kantonalen Rechtsprechung sowie Literatur, die verlässliche Auswertung und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen die Kommentierungen aus. Die dritte, vollständig überarbeitete Auflage verarbeitet die zahlreiche neue Judikatur ebenso wie die kaum noch überblickbare Literatur zur Strafprozessordnung. Sie berücksichtigt insbesondere auch die im September 2020 und Juni 2022 verabschiedeten Änderungen der StPO. Die Revision ändert eine Vielzahl von Bestimmungen: So wird etwa die Möglichkeit der Aufzeichnung von Einvernahmen ausgebaut, im Strafbefehlsverfahren die Beurteilung von Zivilklagen vorgesehen und die Einvernahme vorgeschrieben, der Haftgrund der Wiederholungsgefahr erweitert, das Entsiegelungsverfahren detailliert geregelt oder die Anordnung von DNA-Profi len klarer gefasst. - Topaktuelle Kommentierung der neulich revidierten StPO - Ausgewogene Mischung aus wissenschaftlicher Gründlichkeit und Praxisnähe - Prägnante Darstellung, übersichtliche Gliederung und vorzügliche Lesbarkeit
Aktualisiert: 2023-06-23
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Schweizerische Strafprozessordnung/Jugendstrafprozessordnung

Schweizerische Strafprozessordnung/Jugendstrafprozessordnung von Achermann,  Jonas, Arquint,  Sararard, Bähler,  Jürg, Bartetzko,  Urs, Baumann,  Florian, Berlinger,  Adrian, Bernard,  Stephan, Beydoun,  Khalil, Biaggi,  Raffaella, Bommer,  Felix, Boner,  Barbara, Boog,  Markus, Brägger,  Benjamin F, Brechbühl,  Beat, Breitenfeldt,  Friedo, Bürge,  Lukas, Bürgin,  Christoph, Bürkli,  Peter, Covaci,  Jacqueline, Daphinoff,  Michael, Dolge,  Annette, Domeisen,  Thomas, Drück,  Michael, Dzierzega,  Agata, Eberle,  Simone, Echle,  Regula, Engel,  Caroline, Engler,  Marc, Fabbri,  Alberto, Fiolka,  Gerhard, Forster,  Marc, Frank,  Friedrich, Frey,  Hannah, Fricker,  Christoph, Frischknecht,  Tom, Gachnang,  Lara, Galella,  Marco, Geth,  Christopher, Gfeller,  Diego R., Gless,  Sabine, Goldschmid,  Peter, Greiner,  Georges, Guidon,  Patrick, Hafner,  Peter, Hagenstein,  Nadine, Hans,  Miriam, Häring,  Daniel, Heer,  Marianne, Heimgartner,  Stefan, Heiniger,  Matthias, Henauer,  Barbara, Hofer,  Markus, Hug,  Christoph, Inhelder,  Elena, Jackowski,  Christian, Jaggi,  Irma, Jean-Richard-dit-Bressel,  Marc, Jost,  Laura, Keller,  Stefan, Kerner,  Roland, Keshelava,  Tornike, Kipfer Fasciati,  Daniel, Kipfer,  Géraldine, Knodel,  Tanja, Küffer,  Henriette, Lukacs,  Hans Peter, Maeder,  Stefan, Manfrin,  Fabio, Markwalder,  Nora, Mazzucchelli,  Goran, Meyer,  Kilian, Moor,  Susanna, Moser,  Samuel, Müller,  Franziska, Näpfli,  Philipp, Niggli,  Marcel Alexander, Oehen,  Moritz, Oswald,  Sabrina, Postizzi,  Mario, Rae,  Sarah-Joy, Ramel,  Raffael, Reimann,  Martin, Reut,  Christoph, Rhyner,  Beat, Rickli,  Ronny, Riedi,  Claudio, Riedo,  Christof, Riedo,  Michel, Riklin (†),  Franz, Ruckstuhl,  Niklaus, Santschi Kallay,  Mascha, Santschi,  Jurij, Saxer,  Urs, Schäffner,  Daniel, Scheer,  Julia, Scherer,  Benedikt, Schläfli,  Patrizia, Schlapbach,  Annia, Schleiminger,  Dorrit, Schwendener,  Danielle, Simmler,  Monika, Sprenger,  Thomas, Stöckli,  Julia, Stohner,  Nils, Straub,  Peter, Studer,  Rafael, Stupf,  Martin, Summers,  Sarah Jane, Tag,  Brigitte, Thormann,  Olivier, Tophinke,  Esther, Urwyler,  Adrian, Valär,  Martina, Vest,  Hans, Vogel,  Klaus, Vogelsang,  André, Weber,  Jonas, Wehrenberg,  Stefan, Weltert,  Thomas, Wildi,  Sarah, Wiprächtiger,  Dorothe, Wiprächtiger,  Hans, Wiprächtiger,  Stefan, Zeller,  Franz
Das Werk zeigt die modernen Entwicklungen des Strafprozessrechts mit wissenschaftlicher Tiefe auf, legt dabei aber ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Praxis. Die umfassende und präzise Darstellung der neuesten bundesgerichtlichen und kantonalen Rechtsprechung sowie Literatur, die verlässliche Auswertung und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen die Kommentierungen aus. Die dritte, vollständig überarbeitete Auflage verarbeitet die zahlreiche neue Judikatur ebenso wie die kaum noch überblickbare Literatur zur Strafprozessordnung. Sie berücksichtigt insbesondere auch die im September 2020 und Juni 2022 verabschiedeten Änderungen der StPO. Die Revision ändert eine Vielzahl von Bestimmungen: So wird etwa die Möglichkeit der Aufzeichnung von Einvernahmen ausgebaut, im Strafbefehlsverfahren die Beurteilung von Zivilklagen vorgesehen und die Einvernahme vorgeschrieben, der Haftgrund der Wiederholungsgefahr erweitert, das Entsiegelungsverfahren detailliert geregelt oder die Anordnung von DNA-Profi len klarer gefasst. - Topaktuelle Kommentierung der neulich revidierten StPO - Ausgewogene Mischung aus wissenschaftlicher Gründlichkeit und Praxisnähe - Prägnante Darstellung, übersichtliche Gliederung und vorzügliche Lesbarkeit
Aktualisiert: 2023-06-23
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Angeordnete Therapie als Allheilmittel?

Angeordnete Therapie als Allheilmittel? von Bernard,  Stephan, Bürge,  Lukas, Czuczor,  Tamás, Habermeyer,  Elmar, Heer,  Marianne, Hill,  Andreas, Seifert,  Dieter, Sidler,  Christoph, Urwyler,  Thierry
Bisweilen kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass manche stationären Massnahmen nach Art. 59 StGB vor allem deshalb angeordnet werden, weil sie einerseits verhindern, dass Straftäter sich nach einer bestimmten Zeit wieder auf freiem Fuss bewegen; gleichzeitig stellen sie aber auch keine Verwahrung ohne Hoffnung auf Entlassung dar. Dies wirkt in vielen Konstellationen fragwürdig. Eine Diskussion der Möglichkeiten und den Grenzen sinnvoller Therapie im strafrechtlichen Kontext aus juristischer und insbesondere auch psychiatrischer Sicht ist dringend nötig. Damit soll ein Beitrag zur Vermessung dieses praktisch äusserst relevanten Themas geleistet werden. Es ist ein neueres Phänomen, dass im Vollzug auch ungeachtet einer gerichtlichen Anordnung einer gesetzlichen Massnahme auf freiwilliger Basis Therapien durchgeführt werden. Dies wurde bisher kaum thematisiert, wirft aber juristische und therapeutische Fragen auf. Überdies wird in Lehre und Rechtsprechung kaum näher auf ambulante Massnahmen eingegangen. Auch in Gutachten findet dieses Thema sehr oft nicht die gebührende Beachtung. Realistische Möglichkeiten im Vollzug sind ebenso wie die grundsätzliche Frage der Abgrenzung von (vollzugsbegleitenden) ambulanten Behandlungen und stationären Massnahmen weitgehend ungeklärt. Es lohnt sich, die Frage aufzuwerfen, wann Massnahmen gegenüber jungen Erwachsenen indiziert sind. In der Praxis zeigt sich deutlich, dass diese an Bedeutung verlieren. Es fragt sich, was die Gründe für die rückläufige Entwicklung dieser Massnahme sind.
Aktualisiert: 2022-09-02
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Angeordnete Therapie als Allheilmittel?

Angeordnete Therapie als Allheilmittel? von Bernard,  Stephan, Bürge,  Lukas, Czuczor,  Tamás, Habermeyer,  Elmar, Heer,  Marianne, Hill,  Andreas, Seifert,  Dieter, Sidler,  Christoph, Urwyler,  Thierry
Bisweilen kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass manche stationären Massnahmen nach Art. 59 StGB vor allem deshalb angeordnet werden, weil sie einerseits verhindern, dass Straftäter sich nach einer bestimmten Zeit wieder auf freiem Fuss bewegen; gleichzeitig stellen sie aber auch keine Verwahrung ohne Hoffnung auf Entlassung dar. Dies wirkt in vielen Konstellationen fragwürdig. Eine Diskussion der Möglichkeiten und den Grenzen sinnvoller Therapie im strafrechtlichen Kontext aus juristischer und insbesondere auch psychiatrischer Sicht ist dringend nötig. Damit soll ein Beitrag zur Vermessung dieses praktisch äusserst relevanten Themas geleistet werden. Es ist ein neueres Phänomen, dass im Vollzug auch ungeachtet einer gerichtlichen Anordnung einer gesetzlichen Massnahme auf freiwilliger Basis Therapien durchgeführt werden. Dies wurde bisher kaum thematisiert, wirft aber juristische und therapeutische Fragen auf. Überdies wird in Lehre und Rechtsprechung kaum näher auf ambulante Massnahmen eingegangen. Auch in Gutachten findet dieses Thema sehr oft nicht die gebührende Beachtung. Realistische Möglichkeiten im Vollzug sind ebenso wie die grundsätzliche Frage der Abgrenzung von (vollzugsbegleitenden) ambulanten Behandlungen und stationären Massnahmen weitgehend ungeklärt. Es lohnt sich, die Frage aufzuwerfen, wann Massnahmen gegenüber jungen Erwachsenen indiziert sind. In der Praxis zeigt sich deutlich, dass diese an Bedeutung verlieren. Es fragt sich, was die Gründe für die rückläufige Entwicklung dieser Massnahme sind. 
Aktualisiert: 2023-05-02
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Was ist Strafverteidigung?

Was ist Strafverteidigung? von Bernard,  Stephan
Wenige Berufe lösen ähnlich ambivalente Gefühle aus wie die Strafverteidigung: Erkämpft die Strafverteidigung einem Unschuldigen einen Freispruch, wird sie bewundert. Tritt die Strafverteidigung dagegen für die Rechte eines Schwerverbrechers ein, kommt die wiederkehrende Frage gewiss, wie man den verteidigen könne. Bisher gab es bezogen auf die Schweiz keine Einführung in die Praxis und das Handwerk der Strafverteidigung. Das Buch schliesst damit eine zentrale Lücke. Es richtet sich nicht primär an routinierte Fachleute, sondern auch und gerade an Berufsanfängerinnen, Studierende und ein interessiertes breites Publikum. Stephan Bernards anschauliche Ausführungen basieren auf seinen früheren Veröffentlichungen rund um die Strafverteidigung in Fach- und Publikumsmedien. Sie gründen indessen mindestens ebenso auf seinem persönlichem Handlungs- und Erfahrungswissen aus über 15 Jahren breiter Strafverteidigungspraxis.
Aktualisiert: 2022-08-11
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Übergangsmanagement und Nachsorge: Die wahren Herausforderungen des Massnahmerechts

Übergangsmanagement und Nachsorge: Die wahren Herausforderungen des Massnahmerechts von Bernard,  Stephan, Brägger,  Benjamin F, Gramigna,  Roland, Habermeyer,  Elmar, Hachtel,  Hennig, Heer,  Marianne, Pruin,  Ineke, Stuber,  Manfred, Voss,  Tatjana, Weber,  Jonas, Zangger,  Tanja
Strafrechtliche Maßnahmen sind durch ein einseitiges Sicherheitsdenken geprägt. Extrem gefährlich sind jedoch die wenigsten Straftäterinnen und Straftäter.Die Nullrisiko-Mentalität trübt den Blick für die Frage, ob dem Rückfallrisiko nicht auch mittels anderer Mechanismen als einer langdauernden hochgesicherten Unterbringung entgegengewirkt werden kann. Während die ambulante Nachsorge zum Beispiel in Deutschland verpflichtend ist, wird dem Übergangsmanagement nach einem langen Vollzug und der psychiatrisch-psychotherapeutischen Unterstützung nach einer Entlassung aus dem stationären Setting hierzulande wenig Beachtung geschenkt. Nur wenige Kantone verfügen über entsprechende Behandlungsangebote. Dies zieht die Gefahr nach sich, dass die erreichten Fortschritte unter Alltagsbedingungen verpuffen. Die diesjährige Diskussion im Forum Justiz und Psychiatrie und somit der vorliegende Band sollen bewährte, aber auch neue Wege der Nachsorge aufzeigen und Gelegenheit bieten, Erfahrungen auszutauschen und zu verarbeiten.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Übergangsmanagement und Nachsorge: Die wahren Herausforderungen des Massnahmerechts

Übergangsmanagement und Nachsorge: Die wahren Herausforderungen des Massnahmerechts von Bernard,  Stephan, Brägger,  Benjamin F, Gramigna,  Roland, Habermeyer,  Elmar, Hachtel,  Hennig, Heer,  Marianne, Pruin,  Ineke, Stuber,  Manfred, Voss,  Tatjana, Weber,  Jonas, Zangger,  Tanja
Strafrechtliche Maßnahmen sind durch ein einseitiges Sicherheitsdenken geprägt. Extrem gefährlich sind jedoch die wenigsten Straftäterinnen und Straftäter.Die Nullrisiko-Mentalität trübt den Blick für die Frage, ob dem Rückfallrisiko nicht auch mittels anderer Mechanismen als einer langdauernden hochgesicherten Unterbringung entgegengewirkt werden kann. Während die ambulante Nachsorge zum Beispiel in Deutschland verpflichtend ist, wird dem Übergangsmanagement nach einem langen Vollzug und der psychiatrisch-psychotherapeutischen Unterstützung nach einer Entlassung aus dem stationären Setting hierzulande wenig Beachtung geschenkt. Nur wenige Kantone verfügen über entsprechende Behandlungsangebote. Dies zieht die Gefahr nach sich, dass die erreichten Fortschritte unter Alltagsbedingungen verpuffen. Die diesjährige Diskussion im Forum Justiz und Psychiatrie und somit der vorliegende Band sollen bewährte, aber auch neue Wege der Nachsorge aufzeigen und Gelegenheit bieten, Erfahrungen auszutauschen und zu verarbeiten.
Aktualisiert: 2020-10-22
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Wege und Irrwege stationärer Massnahmen nach Rechtskraft des Strafurteils

Wege und Irrwege stationärer Massnahmen nach Rechtskraft des Strafurteils von Bernard,  Stephan, Habermeyer,  Elmar, Heer,  Marianne, Hill,  Andreas, Lau,  Steffen, Näf,  Leo, Studer,  Rafael, Weber,  Jonas, Wolf,  Thomas
In einem ersten Themenbereich werden Spezialfragen zur Begutachtung behandelt. Dr. iur. Thomas Wolf äussert sich über eine juristische Kontrolle dieser Entscheidungsgrundlagen. Weiter beschäftigt sich Dr. med. Steffen Lau mit Besonderheiten der Prognosebegutachtung während des Vollzugs und die dabei massgebenden Aspekte sowie mögliche Fallstricke. Schliesslich setzt sich der Sexualwissenschaftler PD Dr. med. Andreas Hill mit der für Verlaufsbegutachtungen der hoch relevanten Gruppe der Sexualdelinquenten auseinander. Er erörtert aktuelle Studien zur Rückfälligkeit und zur Beeinflussbarkeit dieser Tätergruppe durch therapeutische Massnahmen. Gerichtlichen Nachverfahren im Massnahmenrecht kommt eine zunehmende Bedeutung zu. Erst zögerlich beginnt man, sich auch in der Literatur mit diesen Fragen auseinanderzusetzen. Prof. Dr. iur. Marianne Heer stellt in einer kommentierten Zusammenfassung die unlängst beurteilten und die noch offenen materiell rechtlichen und prozessualen Fragen dar. Rechtsanwalt Stephan Bernard wirft zusammen mit Rafael Studer einige brisante Fragen auf. deren Klarstellung der Praxis eine Stütze bieten soll. Theoretisch kaum aufgearbeitet ist bisher der Vollzug von Massnahmen gemäss Art. 59 StGB in geschlossenen Institutionen. Eine Studie von Prof. Dr. Jonas Weber im Auftrag der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) sowie die von lic. iur. Leo Näf, Vizepräsident der NKVF, präsentierten Empfehlungen der Kommission bringen hier etwas Licht ins Dunkle.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Die schwere psychische Störung als Voraussetzung von therapeutischen Massnahmen

Die schwere psychische Störung als Voraussetzung von therapeutischen Massnahmen von Bernard,  Stephan, Borchard,  Bernd, Gerth,  Juliane, Godenzi,  Gunhild, Graf,  Marc, Habermeyer,  Elmar, Hachtel,  Henning, Heer,  Marianne, Koller,  Matthias, Lau,  Steffen, Lehner,  Chris
Therapeutische Massnahmen im Sinne von Art. 59 und Art. 63 StGB sind an das Erfordernis einer schweren psychischen Störung gebunden. Weder der Gesetzgeber, die Mehrheit der forensischen Psychiater noch das Bundesgericht wollen darauf verzichten. Probleme wirft in der Praxis immer noch die mittlerweile unbestrittene Forderung nach einer objektiven und wertfreien Definition der psychischen Störung auf, obwohl Justizangehörige sich hier weitgehend psychiatrischen Feststellungen anschliessen wollen. In Kreisen der Justiz praktisch ungelöst ist bisher die Frage nach deren Quantifizierung. Diskutiert werden in diesem Zusammenhang eine Kompetenzabgrenzung zwischen Justiz und Psychiatrie. Darüber hinaus werden aber auch eine Nachvollziehbarkeit entsprechender gutachterlicher Feststellungen und damit verbunden klare Kriterien für eine Umschreibung des Schweregrades einer psychischen Störung als unabdingbar erachtet. Es sollen nicht nur gegensätzliche Meinungen zu diesen Themen und Lösungsvorschläge aufgezeigt, sondern die Diskussion dazu auch weiter angeregt werden. Vorschläge für einen sachgerechten Umgang mit dieser Voraussetzung einer therapeutischen Massnahme sollen die Rechtsprechung bereichern.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Feststellung des Sachverhalts im Zusammenhang mit der Begutachtung

Feststellung des Sachverhalts im Zusammenhang mit der Begutachtung von Bernard,  Stephan, Habermeyer,  Elmar, Heer,  Marianne
2011 wurde das Forum Justiz und Psychiatrie ins Leben gerufen. An jährlichen Tagungen soll Gelegenheit bestehen, sich unter den verschiedenen beruflichen Akteure des Massnahmenrechts auszutauschen und ein verbessertes Verständnis für die jeweils unterschiedliche Arbeitstätigkeit zu gewinnen. Nachdem sich diese Tagungen in der Praxis inzwischen gut etabliert haben, werden 2015 erstmals auch die interessanten Referate publiziert. Die wertvollen Erkenntnisse sollen nachgelesen und einem weiteren Publikum zugänglich gemacht werden. Eine zielführende Anwendung des Massnahmenrechts lässt sich nicht denken ohne eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Justiz und Psychiatrie. Der Inhalt des Massnahmenrechts ist überdies entscheidend geprägt durch den Vollzug. Schliesslich verlangen die zunehmend schwierigen Rechtsfragen einen Einbezug von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen. Schnittstellen zwischen den verschiedenen Disziplinen sind unverkennbar. Dies gilt nicht zuletzt auch für Fragen der psychiatrischen Begutachtung, die Gegenstand des ersten Tagungsbands ist.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Erkenntnisse von Fachkommissionen – Chance einer umfassenden Überprüfung oder Instrument der Repression? Psychiatrische Gutachten im Fokus des Bundesgerichts – Gerechtfertigte Strenge oder zu hohe Anforderungen?

Erkenntnisse von Fachkommissionen – Chance einer umfassenden Überprüfung oder Instrument der Repression? Psychiatrische Gutachten im Fokus des Bundesgerichts – Gerechtfertigte Strenge oder zu hohe Anforderungen? von Bernard,  Stephan, Endrass,  Jérôme, Habermeyer,  Elmar, Heer,  Marianne, Hiersemenzel,  Lutz Peter, Lehner,  Dominik, Mokros,  Andreas, Oberholzer,  Niklaus, Patzen,  Hans-Jürg, Rohner,  Barbara, Studer,  Rafael
Immer wieder geben die Entscheidungsgrundlagen für Massnahmen, nicht zuletzt die Empfehlungen der Fachkommissionen, zu Diskussionen Anlass. Von den einen werden diese Kommissionen als gelungene Idee gepriesen, an einen Fall unabhängig und interdisziplinär heranzugehen. Andere beobachten in der Praxis, dass immer wieder Lockerungs- und Entlassungsentscheide durch Fachkommissionen verzögert oder verhindert werden und finden die Vorgehensweise der Kommission intransparent. Von juristischer Seite wird immer wieder auch das Verfahren innerhalb der Kommissionstätigkeit beanstandet. Nicht weniger intensiv ist im juristischen Alltag die Diskussion psychiatrischer Gutachten. Während unter materiellen Gesichtspunkten die Praxis zum Massnahmenrecht vor dem Hintergrund eines dominierenden Sicherheitsdenkens relativ starr ist, fällt in diesem Bereich eine Fokussierung des Bundesgerichts auf formelle Fragen auf. Besonders in Kreisen der Psychiatrie stösst dies nicht auf grosses Verständnis. Es lohnte sich in diesem Zusammenhang, die Diskussion der Frage nach der Kompetenzverteilung zwischen psychiatrischen Sachverständigen und Justizangehörigen, nochmals aufzunehmen.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Die schwere psychische Störung als Voraussetzung von therapeutischen Massnahmen

Die schwere psychische Störung als Voraussetzung von therapeutischen Massnahmen von Bernard,  Stephan, Borchard,  Bernd, Gerth,  Juliane, Godenzi,  Gunhild, Graf,  Marc, Habermeyer,  Elmar, Hachtel,  Henning, Heer,  Marianne, Koller,  Matthias, Lau,  Steffen, Lehner,  Chris
Therapeutische Massnahmen im Sinne von Art. 59 und Art. 63 StGB sind an das Erfordernis einer schweren psychischen Störung gebunden. Weder der Gesetzgeber, die Mehrheit der forensischen Psychiater noch das Bundesgericht wollen darauf verzichten. Probleme wirft in der Praxis immer noch die mittlerweile unbestrittene Forderung nach einer objektiven und wertfreien Definition der psychischen Störung auf, obwohl Justizangehörige sich hier weitgehend psychiatrischen Feststellungen anschliessen wollen. In Kreisen der Justiz praktisch ungelöst ist bisher die Frage nach deren Quantifizierung. Diskutiert werden in diesem Zusammenhang eine Kompetenzabgrenzung zwischen Justiz und Psychiatrie. Darüber hinaus werden aber auch eine Nachvollziehbarkeit entsprechender gutachterlicher Feststellungen und damit verbunden klare Kriterien für eine Umschreibung des Schweregrades einer psychischen Störung als unabdingbar erachtet. Es sollen nicht nur gegensätzliche Meinungen zu diesen Themen und Lösungsvorschläge aufgezeigt, sondern die Diskussion dazu auch weiter angeregt werden. Vorschläge für einen sachgerechten Umgang mit dieser Voraussetzung einer therapeutischen Massnahme sollen die Rechtsprechung bereichern.
Aktualisiert: 2020-07-01
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Wege und Irrwege stationärer Massnahmen nach Rechtskraft des Strafurteils

Wege und Irrwege stationärer Massnahmen nach Rechtskraft des Strafurteils von Bernard,  Stephan, Habermeyer,  Elmar, Heer,  Marianne, Hill,  Andreas, Lau,  Steffen, Näf,  Leo, Studer,  Rafael, Weber,  Jonas, Wolf,  Thomas
In einem ersten Themenbereich werden Spezialfragen zur Begutachtung behandelt. Dr. iur. Thomas Wolf äussert sich über eine juristische Kontrolle dieser Entscheidungsgrundlagen. Weiter beschäftigt sich Dr. med. Steffen Lau mit Besonderheiten der Prognosebegutachtung während des Vollzugs und die dabei massgebenden Aspekte sowie mögliche Fallstricke. Schliesslich setzt sich der Sexualwissenschaftler PD Dr. med. Andreas Hill mit der für Verlaufsbegutachtungen der hoch relevanten Gruppe der Sexualdelinquenten auseinander. Er erörtert aktuelle Studien zur Rückfälligkeit und zur Beeinflussbarkeit dieser Tätergruppe durch therapeutische Massnahmen. Gerichtlichen Nachverfahren im Massnahmenrecht kommt eine zunehmende Bedeutung zu. Erst zögerlich beginnt man, sich auch in der Literatur mit diesen Fragen auseinanderzusetzen. Prof. Dr. iur. Marianne Heer stellt in einer kommentierten Zusammenfassung die unlängst beurteilten und die noch offenen materiell rechtlichen und prozessualen Fragen dar. Rechtsanwalt Stephan Bernard wirft zusammen mit Rafael Studer einige brisante Fragen auf. deren Klarstellung der Praxis eine Stütze bieten soll. Theoretisch kaum aufgearbeitet ist bisher der Vollzug von Massnahmen gemäss Art. 59 StGB in geschlossenen Institutionen. Eine Studie von Prof. Dr. Jonas Weber im Auftrag der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) sowie die von lic. iur. Leo Näf, Vizepräsident der NKVF, präsentierten Empfehlungen der Kommission bringen hier etwas Licht ins Dunkle.
Aktualisiert: 2018-11-01
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Erkenntnisse von Fachkommissionen – Chance einer umfassenden Überprüfung oder Instrument der Repression? Psychiatrische Gutachten im Fokus des Bundesgerichts – Gerechtfertigte Strenge oder zu hohe Anforderungen?

Erkenntnisse von Fachkommissionen – Chance einer umfassenden Überprüfung oder Instrument der Repression? Psychiatrische Gutachten im Fokus des Bundesgerichts – Gerechtfertigte Strenge oder zu hohe Anforderungen? von Bernard,  Stephan, Endrass,  Jérôme, Habermeyer,  Elmar, Heer,  Marianne, Hiersemenzel,  Lutz Peter, Lehner,  Dominik, Mokros,  Andreas, Oberholzer,  Niklaus, Patzen,  Hans-Jürg, Rohner,  Barbara, Studer,  Rafael
Immer wieder geben die Entscheidungsgrundlagen für Massnahmen, nicht zuletzt die Empfehlungen der Fachkommissionen, zu Diskussionen Anlass. Von den einen werden diese Kommissionen als gelungene Idee gepriesen, an einen Fall unabhängig und interdisziplinär heranzugehen. Andere beobachten in der Praxis, dass immer wieder Lockerungs- und Entlassungsentscheide durch Fachkommissionen verzögert oder verhindert werden und finden die Vorgehensweise der Kommission intransparent. Von juristischer Seite wird immer wieder auch das Verfahren innerhalb der Kommissionstätigkeit beanstandet. Nicht weniger intensiv ist im juristischen Alltag die Diskussion psychiatrischer Gutachten. Während unter materiellen Gesichtspunkten die Praxis zum Massnahmenrecht vor dem Hintergrund eines dominierenden Sicherheitsdenkens relativ starr ist, fällt in diesem Bereich eine Fokussierung des Bundesgerichts auf formelle Fragen auf. Besonders in Kreisen der Psychiatrie stösst dies nicht auf grosses Verständnis. Es lohnte sich in diesem Zusammenhang, die Diskussion der Frage nach der Kompetenzverteilung zwischen psychiatrischen Sachverständigen und Justizangehörigen, nochmals aufzunehmen.
Aktualisiert: 2018-11-01
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Feststellung des Sachverhalts im Zusammenhang mit der Begutachtung

Feststellung des Sachverhalts im Zusammenhang mit der Begutachtung von Bernard,  Stephan, Habermeyer,  Elmar, Heer,  Marianne
2011 wurde das Forum Justiz und Psychiatrie ins Leben gerufen. An jährlichen Tagungen soll Gelegenheit bestehen, sich unter den verschiedenen beruflichen Akteure des Massnahmenrechts auszutauschen und ein verbessertes Verständnis für die jeweils unterschiedliche Arbeitstätigkeit zu gewinnen. Nachdem sich diese Tagungen in der Praxis inzwischen gut etabliert haben, werden 2015 erstmals auch die interessanten Referate publiziert. Die wertvollen Erkenntnisse sollen nachgelesen und einem weiteren Publikum zugänglich gemacht werden. Eine zielführende Anwendung des Massnahmenrechts lässt sich nicht denken ohne eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Justiz und Psychiatrie. Der Inhalt des Massnahmenrechts ist überdies entscheidend geprägt durch den Vollzug. Schliesslich verlangen die zunehmend schwierigen Rechtsfragen einen Einbezug von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen. Schnittstellen zwischen den verschiedenen Disziplinen sind unverkennbar. Dies gilt nicht zuletzt auch für Fragen der psychiatrischen Begutachtung, die Gegenstand des ersten Tagungsbands ist.
Aktualisiert: 2018-07-18
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