Urheberrecht!

Urheberrecht! von Auinger,  Christian, Bernsteiner,  Clemens, Büchele,  Manfred, Burgstaller,  Peter, Ciresa,  Meinhard, Cizek,  Alexander, Csillag,  Sandra, Daum,  Felix, Dietz,  Adolf, Dreier,  Thomas, Ficsor,  Mihály, Fischer,  Paul, Gaster,  Jens, Gliha,  Dino, Gliha,  Igor, Göbel,  Dominik, Götz von Olenhusen,  Albrecht, Gotzen,  Frank, Handig,  Christian, Karl,  Harald, Katzenberger,  Paul, Kerbler,  Lars, Kucsko,  Guido, Loewenheim,  Ulrich, Lucas,  André, Lucas-Schloetter,  Agnès, Nabhan,  Victor, Noll,  Alfred, Nordemann,  Axel, Nordemann,  Jan Bernd, Obergfell,  Eva Inés, Peifer,  Karl-Nikolaus, Pfennig,  Gerhard, Quaedvlieg,  Antoon, Rassi,  Jürgen, Reinbothe,  Jörg, Riede,  Lutz, Riesenhuber,  Karl, Rosén,  Jan, Rossbach,  Claudia, Saito,  Hiroshi, Schödl,  Gernot, Schulze,  Gernot, Thiele,  Clemens, von Lewinski,  Silke, Wandtke,  Artur-Axel, Wiebe,  Andreas, Wittmann,  Heinz
Festschrift gewidmet Hon.-Prof. Dr. Michel M. Walter zum 80. Geburtstag, hgg. von Prof. Dr. Silke v. Lewinski (München) und Univ.-Prof. Dr. Heinz Wittmann (Wien). Die Festschrift beinhaltet zahlreiche Beiträge renommierter in- und ausländischer Autorinnen und Autoren zum Urheberrecht. Der Bogen der Themen spannt sich von methodischen Fragestellungen über das europäische Urheberrecht, die digitalen Werknutzungen, die Schranken des Urheberrechts, die musikalische und künstlerische Werkschöpfung bis zum Urhebervertragsrecht und der Rechtsdurchsetzung. Die Festschrift ist damit ein Spiegelbild der Herausforderungen im heutigen Urheberrecht. Sie ist aber auch Ausdruck der hohen Wertschätzung und internationalen Anerkennung für die wissenschaftlichen Leistungen Michel M. Walters auf dem Gebiet des Urheberrechts und seinen unermüdlichen Einsatz für die Kunstschaffenden. Mit Beiträgen von: Adolf DIETZ: Von Urgestein zu Urgestein – Grußwort an einen alten Freund (S. 3) Gernot SCHÖDL: Offener Brief an den „Robin Hood“ oder auch „Man in Black“ des österreichischen Urheberrechts (S. 6) METHODISCHE GRUNDFRAGEN Andreas WIEBE: Die semiotische Analyse als interdisziplinäre Methode (S. 13) GRUNDFRAGEN DES EUROPÄISCHEN URHEBERRECHTS Jens GASTER: EU-Urheberrecht im Spannungsfeld des nationalen Rechts (S. 29) Frank GOTZEN: Le rôle de la Cour de Justice comme moteur de l’unification du droit d’auteur dans l’Union Européenne (S. 38) Christian HANDIG: „Nun sag, wie hast du's mit de[n Grundrechten]?“ – Vom Einsatz der Grundrechte durch den EuGH im Urheberrecht (S. 50) Silke v. LEWINSKI: Elektronischer „Verleih“ nach der EuGH-Entscheidung VOB/Stichting Leenrecht – was nun? (S. 64) Gerhard PFENNIG: Digitale Strategie der EU-Kommission: Brüsseler Allerlei mit offenem Ausgang für die Urheber (S. 81) Antoon QUAEDVLIEG: Preparatory design material of computer programs: must it be individual or reproducible? (S. 92) Jörg REINBOTHE: Die angemessene Vergütung im Urheberrecht der Europäischen Union – Der Versuch einer Bestandsaufnahme (S. 101) Ulrich LOEWENHEIM: Schutzrechtsverletzende Warenimporte im Europäischen und US-amerikanischen Recht (S. 124) DIGITALE NUTZUNGEN UND HAFTUNGSFRAGEN Manfred BÜCHELE / Lars KERBLER: Ende nie? Hyperlinks im Urheberrecht (S. 139) Mihály FICSOR: No “online exhaustion” of the right of making available to the public (even if it may also be characterized as distribution): Tom Kabinet in the shadow of UsedSoft and VOB, looking with hopes to Allposter – and to ReDigi (S. 153) Igor und Dino GLIHA: A view onto ISPs’ “copyright liability” in the European Union’s digital single market (S. 199) Axel und Jan Bernd NORDEMANN: Das neue Europäische Haftungskonzept des EuGH für Linksetzung und Suchmaschinen sowie seine Rezeption in Deutschland (S. 210) Karl-Nikolaus PEIFER: Roboter als Schöpfer – Wird das Urheberrecht im Zeitalter der künstlichen Intelligenz noch gebraucht? (S. 222) Lutz RIEDE: Der Cloud-Recorder nach VCAST (S. 233) Karl RIESENHUBER: Daten als „Einnahmen“ von Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke und Leistungen (S. 253) Jan ROSÉN: Blocking Measures and Proportionality: Freedom to Conduct a Business, Freedom of Information and Balancing of Interests (S. 267) Hiroshi SAITO: An Online Platform for Effective Licensing (S. 276) MUSIK, TANZ, THEATER, FILM UND BILDENDE KUNST Clemens BERNSTEINER: Zu den Brettern, die die Welt bedeuten: Von Bühnenwerken und bühnenmäßigen Aufführungen im österreichischen Urheberrecht (S. 287) Meinhard CIRESA: Die Folgerechtsvergütung – Ungeliebtes Stiefkind am österreichischen Kunstmarkt (S. 303) Harald KARL: Das österreichische Filmurheberrecht nach Luksan / Van der Let – eine Bestandsaufnahme (S. 317) Guido KUCSKO: Concept Art und Urheberrecht (S. 325) Claudia ROSSBACH: Bühne frei: Großes und kleines Recht bei musikalischen Werken (S. 331) Clemens THIELE: Urheberrecht versus Design – zur Nichtigkeit eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters wegen unerlaubter Verwendung eines Werkes (S. 344) Artur-Axel WANDTKE: Choreographisches Werk und Werkverbindung (S. 368) INTERESSENAUSGLEICH DURCH SCHRANKENSETZUNG Christian AUINGER: Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Personen (S. 383) Peter BURGSTALLER: Das Zitatrecht im österreichischen Urheberrecht nach der UrhG-Novelle 2015 (S. 395) Alexander CIZEK: Elektro-Pop und Sound-Sampling im Land der klassischen Musik? – Der Rechtsstreit Metall auf Metall, wenn er sich in Österreich abgespielt hätte (S. 404) Sandra CSILLAG: Zur aktuellen Diskussion um die Nutzung vergriffener Werke, insbesondere in Bezug auf Druckwerke (S. 426) Thomas DREIER: Ethik des Zitierens und das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (S. 454) Paul FISCHER: Der gerechte Ausgleich für die digitale Vervielfältigung zu eigenen und privaten Zwecken (S. 466) Albrecht GÖTZ von OLENHUSEN: Die Parodie nach neuem Unionsrecht und deutschem Urheberrecht (S. 488) Eva Inés OBERGFELL: Intranetnutzungen für Unterricht und Lehre als aktuelles Erfordernis der Wissensgesellschaft (S. 498) Gernot SCHULZE: Gedanken zur freien Benutzung und zu einer allgemeinen Grundrechtsschranke am Beispiel Metall auf Metall (S. 504) URHEBERVERTRAGSRECHT UND INTERNATIONALES PRIVATRECHT Paul KATZENBERGER: Auf dem Weg zu „Tu felix Austria“ auch im Urhebervertragsrecht (S. 523) André LUCAS: Le domaine d’application de la lex contractus (S. 533) Agnès LUCAS-SCHLOETTER: Einige Überlegungen zum Urhebervertragsrecht (S. 547) Alfred NOLL: Redlichkeit im österreichischen Urheberrecht (S. 554) RECHTSDURCHSETZUNG IM NATIONALEN RECHT Felix DAUM: Der Auskunftsanspruch bei Verletzungen geistigen Eigentums im Online-Bereich – Rückblick und Ausblick (S. 573) Dominik GÖBEL: Neue Stolpersteine bei Hausdurchsuchungen im Privatanklageverfahren: Zivilrechtliche Maßnahmen als mögliche Alternativen? (S. 585) Jürgen RASSI: Beweisprobleme und Beweiserleichterungen im Urheberrechtsverfahren (S. 597) Schriftenverzeichnis Michel M. Walter
Aktualisiert: 2021-02-02
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Das Musikzitat im Urheberrecht

Das Musikzitat im Urheberrecht von Bernsteiner,  Clemens
Die Zitierfreiheit beschränkt zugunsten der kulturellen Weiterentwicklung der Gesellschaft das Urheberrecht der Werkschaffenden und erlaubt eine geistige Auseinandersetzung mit fremden, urheberrechtlich geschützten Werken. Eine besondere Ausprägung der Zitierfreiheit, das Musikzitat, welches die (ausschnittsweise) Übernahme bzw Integration von fremden Musikwerken gestattet, wirft jedoch gerade bei einer künstlerischen Verwendung zahlreiche, bislang nur unzureichend geklärte Fragen auf. Diese Lücke möchte die vorliegende Arbeit schließen, zumal musikalische Zitate nicht nur in zahlreichen Werken der sogenannten ernsten Musik zu finden sind, sondern zunehmend auch in der modernen Unterhaltungsmusik an Bedeutung gewinnen, wo das bewusste Aufgreifen von fremden Ausschnitten und Klängen (Stichwort: Sampling) für zahlreiche Stilrichtungen mittlerweile zu einem „Markenzeichen“ geworden ist. Ausgehend von einer Auseinandersetzung mit dem musikalischen Werkbegriff als Bezugsobjekt eines musikalischen Zitats, beschäftigt sich diese Abhandlung mit dem Wesen und den Konturen eines Musikzitats und beleuchtet dessen Voraussetzungen und Grenzen, sowie die daraus resultierenden Anwendungsmöglichkeiten. Das Augenmerk gilt dabei den vielzählig auftretenden Spezialfragen, die überwiegend auf die Natur der Tonkunst (allem voran deren „klanglicher“ Ausdrucksweise sowie deren primär akustischen Rezeption) zurückzuführen sind. Dazu zählen insbesondere Fragen zu den legitimen Zwecken von Musikzitaten, dem zulässigen Umfang und der Kenntlichmachung (Kennzeichnung) eines musikalischen Zitats als solches, aber ebenso hinsichtlich urheberpersönlichkeitsrechtlicher Aspekte, wie die Verpflichtung zur Angabe der Quelle im Rahmen unterschiedlicher Verwertungsformen (Vervielfältigung auf Schallträgern, Wiedergabe im Konzert, Sendung im Radio, etc) oder die Zulässigkeit von eigenmächtigen Änderungen betreffend die „Klangsprache“ der zitierten Stelle (zB Transpositionen oder Arrangements). Angesichts der Aktualität und Modernität dieses Themas ist es an der Zeit, dass sich eine Arbeit dieser Qualität damit beschäftigt (Walter Dillenz) Der Band ist Teil der Schriftenreihe Studien zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, Band 36.
Aktualisiert: 2021-07-01
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Das Musikzitat im Urheberrecht

Das Musikzitat im Urheberrecht von Bernsteiner,  Clemens
Das Musikzitat, welches als besondere Ausprägung der Zitierfreiheit die (ausschnittsweise) Übernahme bzw. Integration von fremden Musikwerken gestattet, wirft bei einer nicht-wissenschaftlichen, sondern insbesondere einer künstlerischen Verwendung zahlreiche Spezialfragen auf. Ausgehend von einer Auseinandersetzung mit dem musikalischen Werkbegriff als Bezugsobjekt eines musikalischen Zitats beschäftigt sich das Werk mit dem Wesen und den Konturen eines Musikzitats und untersucht dessen Voraussetzungen, sowie die daraus resultierenden Anwendungsmöglichkeiten. Das Augenmerk liegt dabei vor allem auf den Spezialfragen des Musikzitats, die in erster Linie auf die Natur der Tonkunst, insbesondere den Umstand der primär akustischen Rezeption von Musik, zurückzuführen sind. Dazu zählen insbesondere Fragen zum legitimen Zweck eines Musikzitats und dessen Erkennbarkeit für den Rezipienten, aber ebenso in Bezug auf urheberpersönlichkeitsrechtliche Anforderungen, wie die Verpflichtung zur Angabe der Quelle und das Verbot von eigenmächtigen Änderungen an der zitierten Passage. Auch hier stehen die Besonderheiten eines Musikzitats im Vordergrund und es werden beispielsweise Fragen zur Ausgestaltung und Positionierung der Quellenangabe (wie bei einer Live-Aufführung im Konzert oder einer Sendung im Radio) eines Musikzitats oder der Zulässigkeit von Änderungen in der „Klangsprache“ (z.B. Transpositionen oder Arrangements) beantwortet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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