Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 5: Schuldrecht – Besonderer Teil II §§ 535-630h, BetrKV, HeizkostenV, WärmeLV, EFZG, TzBfG, KSchG, MiLoG

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 5: Schuldrecht – Besonderer Teil II §§ 535-630h, BetrKV, HeizkostenV, WärmeLV, EFZG, TzBfG, KSchG, MiLoG von Artz,  Markus, Berger,  Klaus Peter, Bieber,  Hans-Jürgen, Engshuber,  Reinhard, Harke,  Jan Dirk, Häublein,  Martin, Henssler,  Martin, Hergenröder,  Curt Wolfgang, Krueger,  Wolfgang, Müller-Glöge,  Rudi, Spinner,  Günter, Wagner,  Gerhard, Zehelein,  Kai
Vorteile auf einen Blickelementares Handwerkszeug eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösunghoher Praxisnutzenwissenschaftliche Reputationverlässliche Zitatquelle Zur Neuauflage von Band 5 Erstmals kommentiert ist in dieser Auflage das WBVG mit Regelungen zu den Heimverträgen und Pflegeverträgen. Das betreute Wohnen ist umfassend dargestellt, indem allgemein die rechtlichen Besonderheiten zum altersgerechten Wohnen herausgearbeitet wurden. Die Verbraucher, die in den Anwendungsbereich des WBVG fallen, sind in der Regel besonders schutzbedürftig. Im Mietrecht wurde das Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts eingearbeitet. Besonders bei den qualifizierten Mietspiegeln fehlten bisher verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen. Die Konkretisierung soll durch eine Mietspiegelverordnung erfolgen. Ferner sind enthalten die jüngsten Entscheidungen des BGH zum Mietrecht, insbesondere zur Miethöhe, zur Kündigung und zu Betriebskostenabrechnungen. Das Arbeitsrecht wurde unter Auswertung der reichhaltigen Rechtsprechung gründlich aktualisiert. Berücksichtigt sind ferner die Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung und das Entgelttransparenzgesetz. Auf die gesonderte Kommentierung zum Mindestlohngesetz (MiLoG) ist besonders hinzuweisen. Auf die rechtlichen Besonderheiten der Pandemie-Gesetzgebung (COVID-19) wurde durchgängig an den jeweils einschlägigen Passagen hingewiesen. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Behörden, Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 13: Internationales Privatrecht II, IntWR, Art. 50-253 EGBGB

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 13: Internationales Privatrecht II, IntWR, Art. 50-253 EGBGB von Artz,  Markus, Bieber,  Hans-Jürgen, Busche,  Jan, Casper,  Matthias, Drexl,  Josef, Finkenauer,  Thomas, Franzen,  Martin, Fritsche,  Jörn, Fröschle,  Tobias, Grothe,  Helmut, Grundmann,  Stefan, Grziwotz,  Herbert, Harke,  Jan Dirk, Heermann,  Peter W., Hein,  Jan von, Helms,  Tobias, Hennemann,  Heike, Huber,  Peter, Junker,  Abbo, Kieninger,  Eva-Maria, Kindler,  Peter, Kleinschmidt,  Jens, Koch,  Elisabeth, Krueger,  Wolfgang, Lehmann,  Matthias, Leipold,  Dieter, Leuschner,  Lars, Looschelders,  Dirk, Martiny,  Dieter, Maultzsch,  Felix, Metzger,  Axel, Oetker,  Hartmut, Raude,  Karin, Rentsch,  Bettina Konstanze, Rudy,  Mathis, Sachsen Gessaphe,  Karl August Prinz von, Säcker,  Franz-Jürgen, Schäfer,  Carsten, Schneider,  Angie, Tillmanns,  Kerstin, Tonner,  Klaus, Wagner,  Gerhard, Weber,  Christoph Andreas, Weitemeyer,  Birgit, Wellenhofer,  Marina, Wendehorst,  Christiane, Wurmnest,  Wolfgang
Aktualisiert: 2023-04-21
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 13: Internationales Privatrecht II, Internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Art. 50-253)

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 13: Internationales Privatrecht II, Internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Art. 50-253) von Artz,  Markus, Bieber,  Hans-Jürgen, Busche,  Jan, Casper,  Matthias, Coester,  Michael, Drexl,  Josef, Franzen,  Martin, Fritsche,  Jörn, Fröschle,  Tobias, Gaier,  Reinhard, Grothe,  Helmut, Grundmann,  Stefan, Grziwotz,  Herbert, Harke,  Jan Dirk, Häublein,  Martin, Heermann,  Peter W., Hein,  Jan von, Helms,  Tobias, Hennemann,  Heike, Huber,  Peter, Junker,  Abbo, Kindler,  Peter, Koch,  Elisabeth, Kohler,  Jürgen, Krueger,  Wolfgang, Lehmann,  Matthias, Leipold,  Dieter, Leuschner,  Lars, Lipp,  Volker, Looschelders,  Dirk, Martiny,  Dieter, Oetker,  Hartmut, Raude,  Karin, Rudy,  Mathis, Sachsen Gessaphe,  Karl August Prinz von, Säcker,  Franz-Jürgen, Scheller,  Johannes, Spellenberg,  Ulrich, Tillmanns,  Kerstin, Tonner,  Klaus, Wagner,  Gerhard, Weber,  Christoph Andreas, Wellenhofer,  Marina, Wendehorst,  Christiane, Winkler von Mohrenfels,  Peter, Wurmnest,  Wolfgang
Zum Werk Der Münchener Kommentar vereint das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, "wer es genau wissen will", wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen. In den letzten Jahren wurden laufend neue Regelungen in das BGB aufgenommen. Infolgedessen erhöht sich die Zahl der Bände von 12 auf 13. Damit haben wir die Möglichkeit, auch alle neu hinzugekommenen Vorschriften ausführlich und vertiefend zu kommentieren. Band 13 ist dem IPR der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse, dem Internationalen Sachenrecht und zentralen wirtschaftsrechtlichen Teilgebieten vorbehalten. Vorteile auf einen Blickelementares Handwerkszeug zur vertieften juristischen Problemlösunghoher Praxisnutzenwissenschaftliche Reputationverlässliche Zitatquelle Zur Neuauflage Das Internationale Privatrecht folgt der bewährten Konzeption, die Kommentierungen der auf zahlreiche Regelungsebenen verteilten Normtexte nach Themengebieten zu gliedern. Die Kommentierungen der Rom I-VO zu den vertraglichen Schuldverhältnissen und der Rom II-VO zu den außervertraglichen Schuldverhältnissen wurden gründlich aktualisiert. Gleiches gilt für das Internationale Sachenrecht und Enteignungsrecht. Ein Schwerpunkt des Bandes 13 sind die besonderen wirtschaftsrechtlichen Teilgebiete des IPR. In Bezug auf die Rom II-VO wurdendas Internationale Kartell- und Wettbewerbsrechtdas Internationale Lauterkeitsrecht unddas Immaterialgüterrecht grundlegend überarbeitet.Erläutert werden zudem in eigenen Abschnittendas Internationale Gesellschaftsrechtdas Internationale Insolvenzrecht sowiedas Internationale Kapitalmarktrecht.Die Übergangsvorschriften und die verbraucherschützenden Informationspflichten ab Art. 50 ff. EGBGB werden ebenfalls in Band 13 kommentiert. Zielgruppe Für Angehörige der Justiz, der Rechtsanwaltschaft, des Notariats, von Behörden und Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 12: Internationales Privatrecht II, Internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Art. 50-253)

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 12: Internationales Privatrecht II, Internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Art. 50-253) von Artz,  Markus, Bieber,  Hans-Jürgen, Busche,  Jan, Casper,  Matthias, Drexl,  Josef, Franzen,  Martin, Fritsche,  Jörn, Fröschle,  Tobias, Grothe,  Helmut, Grundmann,  Stefan, Grziwotz,  Herbert, Habersack,  Mathias, Harke,  Jan Dirk, Heermann,  Peter W., Hein,  Jan v., Hennemann,  Heike, Huber,  Peter, Immenga,  Ulrich, Junker,  Abbo, Kindler,  Peter, Koch,  Elisabeth, Kohler,  Jürgen, Krueger,  Wolfgang, Lehmann,  Matthias, Leipold,  Dieter, Leuschner,  Lars, Martiny,  Dieter, Oetker,  Hartmut, Rudy,  Mathis, Sachsen Gessaphe,  Karl August Prinz von, Säcker,  Franz-Jürgen, Schürnbrand,  Jan, Spellenberg,  Ulrich, Tillmanns,  Kerstin, Tonner,  Klaus, Wagenitz,  Thomas, Wagner,  Gerhard, Weber,  Christoph Andreas, Wellenhofer,  Marina, Wendehorst,  Christiane, Winkler von Mohrenfels,  Peter, Wurmnest,  Wolfgang
Vorteile auf einen Blick - hoher Praxisnutzen - wissenschaftliche Reputation - verlässliche Zitatquelle Zur Neuauflage von Band 12 Die Konzeption des Internationalen Privatrechts wurde für die 7. Auflage völlig neu überdacht. Notwendig wurde dies durch die rege Tätigkeit des Europäischen Gesetzgebers. Die Kommentierungen der zahlreichen Normtexte werden nunmehr nach Themengebieten gegliedert. Ein Schwerpunkt des Bandes 12 sind die besonderen wirtschaftsrechtlichen Teilgebiete des IPR. Erläutert werden in eigenen Abschnitten - das Internationale Gesellschaftsrecht - das Internationale Insolvenzrecht - das Internationale Kapitalmarktrecht - das Internationale Kartell- und Wettbewerbsrecht - das Internationale Lauterkeitsrecht - das Immaterialgüterrecht Der restliche Normbestand des EGBGB, soweit noch ein Anwendungsbereich bleibt, wird ebenfalls in Band 12 kommentiert. Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Behörden und Unternehmen.
Aktualisiert: 2020-09-11
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 5: Schuldrecht – Besonderer Teil II §§ 535-630h, BetrKV, HeizkostenV, WärmeLV, EFZG, TzBfG, KSchG, MiLoG

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 5: Schuldrecht – Besonderer Teil II §§ 535-630h, BetrKV, HeizkostenV, WärmeLV, EFZG, TzBfG, KSchG, MiLoG von Artz,  Markus, Berger,  Klaus Peter, Bieber,  Hans-Jürgen, Harke,  Jan Dirk, Häublein,  Martin, Henssler,  Martin, Hergenröder,  Curt Wolfgang, Hesse,  Dirk, Krueger,  Wolfgang, Müller-Glöge,  Rudi, Spinner,  Günter, Wagner,  Gerhard, Zehelein,  Kai
Vorteile auf einen Blick - elementares Handwerkszeug eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösung - hoher Praxisnutzen - wissenschaftliche Reputation - verlässliche Zitatquelle Zur Neuauflage von Band 5 Das Mietrechtsanpassungsgesetz 2018/2019 sowie das Gesetz zur Einführung einer Brückenteilzeit werden berücksichtigt. Ferner sind enthalten die jüngsten Entscheidungen des BGH zu Angehörigenmietverträgen, zu Annahmefristen für Mietverträge, zur Zwischenvermietung, zu Aufrechnungsverboten, zum Vertragseintritt des Mieters, zum Vorkaufsrecht des Mieters und zur Fristenberechnung. Auch Leistungsstörungen und Fragen der Betriebskostenabrechnung (Gartenpflege, "Mülltourismus") beschäftigten die Gerichte, ferner die Zulässigkeit von Mieterhöhungen und das Vorliegen von Kündigungsgründen (vorgetäuschter Eigenbedarf). Das Arbeitsrecht wurde unter Auswertung der reichhaltigen Rechtsprechung gründlich aktualisiert. Die Änderung des § 611a BGB mit der Definition des Arbeitsvertrages ist eingearbeitet. Berücksichtigt sind ferner die Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung und das neue Entgelttransparenzgesetz. Auf die gesonderte Kommentierung zum Mindestlohngesetz (MiLoG) ist besonders hinzuweisen. Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Behörden, Unternehmen.
Aktualisiert: 2022-10-27
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 4: Schuldrecht – Besonderer Teil II

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 4: Schuldrecht – Besonderer Teil II von Artz,  Markus, Berger,  Klaus Peter, Bieber,  Hans-Jürgen, Harke,  Jan Dirk, Häublein,  Martin, Henssler,  Martin, Hergenröder,  Curt Wolfgang, Hesse,  Dirk, Krueger,  Wolfgang, Müller-Glöge,  Rudi, Schmid,  Michael J., Wagner,  Gerhard, Zehelein,  Kai
Der Großkommentar zum BGB Zur Neuauflage von Band 4 In die 7. Auflage wurde die als so genannte "Mietpreisbremse" bekannte Gesetzesreform eingearbeitet. Die wichtigsten Änderungen durch das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz) sind: - Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen darf die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10% steigen. - In das Gesetz werden Indikatoren aufgenommen, die dafür sprechen, dass ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt. - Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet werden, sind von der Mietpreisbegrenzung ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen ist die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. - Eine zulässig vereinbarte Miete darf auch bei Wiedervermietung weiter verlangt werden. - Modernisierungen vor Wiedervermietung erlauben eine erhöhte Miete nach den Regeln einer Modernisierung im bestehenden Mietverhältnis. - Bei Staffelmietverträgen gelten die vorbezeichneten Regelungen für jede Mietstaffel, bei Indexmieten für die vereinbarte Ausgangsmiete. - Beanstandungen der vereinbarten Miete muss der Mieter qualifiziert rügen, um Rückforderungsansprüche für künftig fällige Mieten zu erhalten. - Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter einen gesetzlichen Auskunftsanspruch zu den preisbildenden Tatsachen, soweit er diese nicht selbst ermitteln kann, z.B. mit Hilfe des örtlichen Mietspiegels. - Wohnungsvermittlungsverträge müssen in Textform (z.B. E-Mail) geschlossen werden. - Vereinbarungen zwischen Vermieter und Makler, um die Zahlungspflicht für die Maklervergütung auf den Mieter abzuwälzen, sind unwirksam. Band 4 enthält das reformierte Mietrecht und berücksichtigt das als so genannte "Mietpreisbremse" bekannte Gesetz. Das Arbeitsrecht wurde unter Auswertung der reichhaltigen Rechtsprechung gründlich aktualisiert. Aus dem Bereich des Arbeitsrechts ist insbesondere auf die Neukommentierung zum Mindestlohngesetz (MiLoG) hinzuweisen. Zu den Autoren von Band 4 Die Bearbeiter des vierten Bandes: Prof. Dr. Markus Artz, Prof. Dr. Klaus Peter Berger, Hans-Jürgen Bieber, Vors. Richter am KG a.D., Prof. Dr. Jan Dirk Harke, Richter am OLG; Prof. Dr. Martin Häublein; Prof. Dr. Martin Henssler; Prof. Dr. Curt Wolfgang Hergenröder, Dirk Hesse, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht, Dr. Rudi Müller-Glöge, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts, Dr. Michael J. Schmid, Richter am BayObLG a.D.; Dr. Kai Zehelein, Richter am Amtsgericht. Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Behörden, Unternehmen.
Aktualisiert: 2019-10-08
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Mietrecht in Einkaufszentren und anderen Spezialimmobilien

Mietrecht in Einkaufszentren und anderen Spezialimmobilien von Bieber,  Hans-Jürgen, Eupen,  Marcel J., Eupen,  Marcel Joachim, Schmidt,  Michael, Schöneck,  Karsten, Zerull,  Tanja
Einkaufszentren erfreuen sich heute steigender Beliebtheit im Einzelhandel. Es ergeben sich komplexe rechtliche Fragestellungen, die über das klassische Gewerberaummietrecht hinausreichen. So gehen die beteiligten Firmen weitreichende vertragliche Bindungen ein, z.B. bei Mietzinsgestaltung, Ertragsrisiken, Betriebspflicht, Konkurrenzschutz, Sortimentsbindung, Untervermietung, (hohe) Nebenkosten, Verwaltungskosten, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten und Beitritt zu einer Werbegemeinschaft. Ferner gehen die Autoren auf weitere Spezialimmobilien ein wie Factory-Outlet-Center, Hotelimmobilien, Seniorenimmobilien, Airportimmobilien und Grundstücke. Aufgrund seiner übersichtlichen Darstellung ist es für den Praktiker und auch für den Nichtjuristen geeignet. Herausgegeben von Hans-Jürgen Bieber, Vors. Richter am KG, Berlin, und Marcel J. Eupen, Rechtsanwalt und Notar, Berlin. Bearbeitet von: Hans-Jürgen Bieber, Vors. Richter am KG, Marcel J. Eupen, Rechtsanwalt und Notar, Michael Schmidt, Rechtsanwalt, Karsten Schöneck, Rechtsanwalt, Tanja Zerull, Rechtsanwältin. Für Mietanwälte und Mietrichter, Vermieter und Mieter, Eigentümer und Verwalter von Gewerbeimmobilien.
Aktualisiert: 2021-05-06
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