Urfehde - so wurde zwischen dem 14. und dem 18. Jahrhundert der Eid genannt, mit dem alle aus Gefängnis, Zuchthaus oder Untersuchungshaft Entlassenen beschworen, sich für die erlittene Haft nicht zu rächen.
Die vorliegende Studie untersucht diese in großer Zahl überlieferte, gleichwohl bislang wenig untersuchte Quelle auf der Grundlage aktueller historischer Fragestellungen und Perspektiven.
In den Blick genommen werden zunächst die verfassungs- und rechtsgeschichtlichen Aspekte des Themas. Als wichtiger Maßstab für die Einschätzung und Bewertung der südwestdeutschen Quellenüberlieferung erweist sich die Diskussion um die Entstehung des sogenannten öffentlichen Strafrechts. Es zeigt sich, daß die Geschichte des Urfehdewesens eng mit der Entstehung und Durchsetzung eines öffentlichen oder staatlichen Strafanspruchs verbunden ist, mehr noch, daß sich die Entstehung des öffentlichen Strafrechts in der Entwicklung des Urfehdewesens regelrecht abgebildet und dieses gründlich verändert hat.
Die weitere Untersuchung steht im Kontext der aktuellen Diskussion der Historischen Kriminalitätsforschung um die langfristige Veränderung der vorherrschenden Formen abweichenden Verhaltens und ihrer Verfolgung in der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gesellschaft. Dabei zeigt sich, daß es verschiedene, einander ablösende Formen abweichenden Verhaltens waren, die zwischen dem 14. und dem 18. Jahrhundert in und mit Urfehden hauptsächlich sanktioniert wurden: Zunächst Gewaltdelikte sowie Vergehen und Verbrechen gegen die Obrigkeit, später Sittlichkeits- und Gewaltdelikte und schließlich Eigentums- und Sittlichkeitsdelikte.
Nicht nur das Rechtsinstitut, die Urfehde der Alten Gerichtsbarkeit, wandelte sich also, sondern auch die gesellschaftlichen Bedürfnisse der Verfolgung immer neuer, in veränderten gesellschaftlichen Kontexten stehender Formen abweichenden Verhaltens. Die Untersuchung gibt so den Blick frei auf zentrale Enticklungen unserer Gesellschafft auf ihrem Weg in die Moderne.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Urfehde - so wurde zwischen dem 14. und dem 18. Jahrhundert der Eid genannt, mit dem alle aus Gefängnis, Zuchthaus oder Untersuchungshaft Entlassenen beschworen, sich für die erlittene Haft nicht zu rächen.
Die vorliegende Studie untersucht diese in großer Zahl überlieferte, gleichwohl bislang wenig untersuchte Quelle auf der Grundlage aktueller historischer Fragestellungen und Perspektiven.
In den Blick genommen werden zunächst die verfassungs- und rechtsgeschichtlichen Aspekte des Themas. Als wichtiger Maßstab für die Einschätzung und Bewertung der südwestdeutschen Quellenüberlieferung erweist sich die Diskussion um die Entstehung des sogenannten öffentlichen Strafrechts. Es zeigt sich, daß die Geschichte des Urfehdewesens eng mit der Entstehung und Durchsetzung eines öffentlichen oder staatlichen Strafanspruchs verbunden ist, mehr noch, daß sich die Entstehung des öffentlichen Strafrechts in der Entwicklung des Urfehdewesens regelrecht abgebildet und dieses gründlich verändert hat.
Die weitere Untersuchung steht im Kontext der aktuellen Diskussion der Historischen Kriminalitätsforschung um die langfristige Veränderung der vorherrschenden Formen abweichenden Verhaltens und ihrer Verfolgung in der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gesellschaft. Dabei zeigt sich, daß es verschiedene, einander ablösende Formen abweichenden Verhaltens waren, die zwischen dem 14. und dem 18. Jahrhundert in und mit Urfehden hauptsächlich sanktioniert wurden: Zunächst Gewaltdelikte sowie Vergehen und Verbrechen gegen die Obrigkeit, später Sittlichkeits- und Gewaltdelikte und schließlich Eigentums- und Sittlichkeitsdelikte.
Nicht nur das Rechtsinstitut, die Urfehde der Alten Gerichtsbarkeit, wandelte sich also, sondern auch die gesellschaftlichen Bedürfnisse der Verfolgung immer neuer, in veränderten gesellschaftlichen Kontexten stehender Formen abweichenden Verhaltens. Die Untersuchung gibt so den Blick frei auf zentrale Enticklungen unserer Gesellschafft auf ihrem Weg in die Moderne.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Urfehde - so wurde zwischen dem 14. und dem 18. Jahrhundert der Eid genannt, mit dem alle aus Gefängnis, Zuchthaus oder Untersuchungshaft Entlassenen beschworen, sich für die erlittene Haft nicht zu rächen.
Die vorliegende Studie untersucht diese in großer Zahl überlieferte, gleichwohl bislang wenig untersuchte Quelle auf der Grundlage aktueller historischer Fragestellungen und Perspektiven.
In den Blick genommen werden zunächst die verfassungs- und rechtsgeschichtlichen Aspekte des Themas. Als wichtiger Maßstab für die Einschätzung und Bewertung der südwestdeutschen Quellenüberlieferung erweist sich die Diskussion um die Entstehung des sogenannten öffentlichen Strafrechts. Es zeigt sich, daß die Geschichte des Urfehdewesens eng mit der Entstehung und Durchsetzung eines öffentlichen oder staatlichen Strafanspruchs verbunden ist, mehr noch, daß sich die Entstehung des öffentlichen Strafrechts in der Entwicklung des Urfehdewesens regelrecht abgebildet und dieses gründlich verändert hat.
Die weitere Untersuchung steht im Kontext der aktuellen Diskussion der Historischen Kriminalitätsforschung um die langfristige Veränderung der vorherrschenden Formen abweichenden Verhaltens und ihrer Verfolgung in der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gesellschaft. Dabei zeigt sich, daß es verschiedene, einander ablösende Formen abweichenden Verhaltens waren, die zwischen dem 14. und dem 18. Jahrhundert in und mit Urfehden hauptsächlich sanktioniert wurden: Zunächst Gewaltdelikte sowie Vergehen und Verbrechen gegen die Obrigkeit, später Sittlichkeits- und Gewaltdelikte und schließlich Eigentums- und Sittlichkeitsdelikte.
Nicht nur das Rechtsinstitut, die Urfehde der Alten Gerichtsbarkeit, wandelte sich also, sondern auch die gesellschaftlichen Bedürfnisse der Verfolgung immer neuer, in veränderten gesellschaftlichen Kontexten stehender Formen abweichenden Verhaltens. Die Untersuchung gibt so den Blick frei auf zentrale Enticklungen unserer Gesellschafft auf ihrem Weg in die Moderne.
Aktualisiert: 2022-11-17
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Diese Pionierstudie unterzieht die Anfänge der Hexenverfolgungen im 15. Jahrhundert in Form einer Regionalstudie einer kritischen, neue quellenerschließenden Neubetrachtung. Der Kern der Untersuchungsregion liegt im Dreieck der Schweizer Städte Luzern, Lausanne und Neuchâtel, die in einen weiten europäischen Kontext gestellt werden. Mit der Zusammenführung traditioneller mediävistischer und neuerer sozialgeschichtlicher Forschungsansätze gelingen Andreas Blauert so bahnbrechende, modellhafte Einsichten in die Entstehungsgeschichte des Hexenbegriffs und in die Geschichte der frühen Hexenprozesse in Europa.
Aktualisiert: 2022-02-15
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Aktualisiert: 2021-04-27
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Gotteslästerung - nichts scheint dem frommen Mittelalter und dem Zeitalter von Reformation und Konfessionskämpfen ferner zu sein als der Angriff auf die göttliche Ehre. Gerd Schwerhoff zeigt, dass Blasphemie ein "außergewöhnlich normales" Phänomen jener Epoche war. Dabei begreift er die Blasphemie als theatralische Selbstinszenierung, als einen sozialen Code, der in verschiedenen Kontexten sehr unterschiedliche Bedeutungen hatte. Seine Studie basiert auf einer Analyse des theologischen und rechtlichen Diskurses, aber auch der gesellschaftlichen Praxis. Anders als bisher vorliegende Arbeiten überschreitet sie die Epochenschwelle um 1500 und zeigt, wie dabei in der ersten Hälfte der Frühen Neuzeit mittelalterliche Praktiken aufgenommen und fortgeführt werden.
Aktualisiert: 2022-02-03
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Die Forschung in den Archiven der Justiz hat unser Wissen über den Zusammenhang von Herrschaft, Gesellschaft und Kultur im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit stark erweitert. Gerichtsakten dienen als Ausgangspunkt, um das breite Spektrum abweichenden Verhaltens oder die verschiedenen Formen sozialer Kontrolle und strafrechtlicher Sanktionen zu beleuchten.
Der Band enthält zum einen Berichte zum Stand der internationalen historisch-kriminologischen Forschung. Zum anderen dokumentiert er Ansätze und Ergebnisse der deutschsprachigen Kriminalitätsforschung und bietet methodische und theoretische Beiträge zur Weiterentwicklung des Wissenschaftsfeldes, z.B. durch die konsequente Einbeziehung der geschlechterhistorischen Perspektive, oder indem der engere Bereich der Kriminalitätsforschung verlassen wurde, um der vormodernen Erinnerungskultur nachzuspüren.
Aktualisiert: 2023-03-28
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