Das Bundesverfassungsgericht erklärt verfassungswidrige Normen grundsätzlich für nichtig. Häufig macht das Gericht aber von einer anderen Entscheidungsvariante - der Unvereinbarerklärung - Gebrauch. Diese Rechtsprechungspraxis des Bundesverfassungsgerichtes verdient besondere Beachtung. Denn zum einen stellt das Bundesverfassungsgerichtsgesetz die Unvereinbarerklärung nicht ausdrücklich als Tenorierungsform bereit. Zum anderen setzt sich das Gericht damit über das in der Literatur vorherrschende sogenannte Nichtigkeitsdogma hinweg, wonach verfassungswidrige Normen ausnahmslos nichtig sind.
Der Verfasser stellt zunächst die Fallgruppen und Rechtsfolgen der Unvereinbarerklärung ausführlich dar, um anschließend die rechtliche Zulässigkeit dieser Rechtsprechungspraxis zu beleuchten. Das Bundesverfassungsgericht greift in zwei Fällen auf die Entscheidungsvariante der Unvereinbarerklärung zurück. Zum einen geschieht dieses dann, wenn der verfassungswidrige Zustand nach Einschätzung des Gerichts nicht ausschließlich durch die Kassation der verfassungswidrigen Norm beseitigt werden kann, sondern auch und bereits durch eine bloße Ergänzung bzw. Nachbesserung der Norm. Dieses ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere bei gleichheitswidrigen Normen der Fall. Vom Instrument der Unvereinbarerklärung macht das Gericht zum anderen dann Gebrauch, wenn die Kassation der verfassungswidrigen Norm zwar den verfassungswidrigen Zustand beseitigt, nicht aber zugleich den verfassungsmäßigen Zustand herstellt, wenn die Verfassung also nicht allein Normvernichtung, sondern - zum Beispiel in Gestalt grundrechtlicher Schutzpflichten - auch Normerhaltung fordert. In diesen Fällen - und nur in diesen - ist die Anwendung der Unvereinbarerklärung als Produkt richterlicher Rechtsfortbildung grundsätzlich rechtlich zulässig, weil hier zwei verfassungsrechtliche Prinzipien kollidieren. Mittels einer Abwägung ist zu bestimmen, welches Prinzip im jeweiligen Einzelfall vorgehen muß. Das Verfassungsprozeßrecht hat dieser Kollision Rechnung zu tragen. Das sogenannte Nichtigkeitsdogma läßt dieses notwendige Zusammenspiel von Verfassungsprozeßrecht und materiellem Verfassungsrecht unberücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zum Werk
Das SGB II regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und wurde durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") eingeführt. Mit dem sog. Bürgergeld hat die Bundesregierung nun nach knapp zwanzig Jahren eine große Sozialreform auf den Weg gebracht. Zum 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II abgelöst. Die staatliche Hilfe soll nun bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter erfolgen. Weiteres Ziel ist, Menschen in der Grundsicherung besser zu qualifizieren und dadurch in dauerhafte Anstellungen vermitteln zu können. Außerdem wurde die Berechnung der Regelbedarfe auf eine neue Grundlage gestellt.
Ausgewiesene Expertinnen und Experten erläutern diese Materie systematisch, fundiert und prägnant anhand der sich in der Praxis stellenden Probleme.
Schwerpunkte der Kommentierung sind:Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere Berücksichtigung von Einkommen und VermögenZumutbarkeit von Beschäftigungen und Leistungen zur Eingliederung in ArbeitLeistungsarten, insbesondere Bürgergeld, abweichende Leistungserbringung, Leistungen für Bildung und TeilhabeMitwirkungspflichten.Ein umfassendes Sachregister hilft beim raschen Auffinden der gesuchten Information.
Vorteile auf einen Blickklare Systematik und inhaltliche Stringenzumfassende Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechungausgewiesene Expertinnen und Experten aus Rechtsprechung und Wissenschaft als Herausgeber und Autorinnen und Autoren.
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die zahlreichen Gesetzesänderungen, insbesondere durchdas Bürgergeldgesetzdas Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetzedas Teilhabestärkungsgesetz.
Zielgruppe
Für Agenturen für Arbeit, mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende betraute kreisfreie Städte und Kreise, Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Sozial- und Arbeitsgerichte.
Aktualisiert: 2023-05-31
Autor:
Guido Becker,
Andrea Bindig,
Jens Blüggel,
Walter Böttiger,
Wolfgang Eicher,
Sven Filges,
Julia Hahn,
Björn Harich,
Tobias Kador,
Jördis Kant,
David Kemper,
Sabine Knickrehm,
Tammo Lange,
Simon Löcken,
Steffen Luik,
Sebastian Saitzek,
Steffen Schmidt,
Eva Inés Silbermann,
Carsten Stölting,
Christian Weißenberger
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Zum Werk
Das SGB II regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und wurde durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") eingeführt. Mit dem sog. Bürgergeld hat die Bundesregierung nun nach knapp zwanzig Jahren eine große Sozialreform auf den Weg gebracht. Zum 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II abgelöst. Die staatliche Hilfe soll nun bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter erfolgen. Weiteres Ziel ist, Menschen in der Grundsicherung besser zu qualifizieren und dadurch in dauerhafte Anstellungen vermitteln zu können. Außerdem wurde die Berechnung der Regelbedarfe auf eine neue Grundlage gestellt.
Ausgewiesene Expertinnen und Experten erläutern diese Materie systematisch, fundiert und prägnant anhand der sich in der Praxis stellenden Probleme.
Schwerpunkte der Kommentierung sind:Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere Berücksichtigung von Einkommen und VermögenZumutbarkeit von Beschäftigungen und Leistungen zur Eingliederung in ArbeitLeistungsarten, insbesondere Bürgergeld, abweichende Leistungserbringung, Leistungen für Bildung und TeilhabeMitwirkungspflichten.Ein umfassendes Sachregister hilft beim raschen Auffinden der gesuchten Information.
Vorteile auf einen Blickklare Systematik und inhaltliche Stringenzumfassende Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechungausgewiesene Expertinnen und Experten aus Rechtsprechung und Wissenschaft als Herausgeber und Autorinnen und Autoren.
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die zahlreichen Gesetzesänderungen, insbesondere durchdas Bürgergeldgesetzdas Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetzedas Teilhabestärkungsgesetz.
Zielgruppe
Für Agenturen für Arbeit, mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende betraute kreisfreie Städte und Kreise, Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Sozial- und Arbeitsgerichte.
Aktualisiert: 2023-05-31
Autor:
Guido Becker,
Andrea Bindig,
Jens Blüggel,
Walter Böttiger,
Wolfgang Eicher,
Sven Filges,
Julia Hahn,
Björn Harich,
Tobias Kador,
Jördis Kant,
David Kemper,
Sabine Knickrehm,
Tammo Lange,
Simon Löcken,
Steffen Luik,
Sebastian Saitzek,
Steffen Schmidt,
Eva Inés Silbermann,
Carsten Stölting,
Christian Weißenberger
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Das SGB II regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und wurde durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") eingeführt. Mit dem sog. Bürgergeld hat die Bundesregierung nun nach knapp zwanzig Jahren eine große Sozialreform auf den Weg gebracht. Zum 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II abgelöst. Die staatliche Hilfe soll nun bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter erfolgen. Weiteres Ziel ist, Menschen in der Grundsicherung besser zu qualifizieren und dadurch in dauerhafte Anstellungen vermitteln zu können. Außerdem wurde die Berechnung der Regelbedarfe auf eine neue Grundlage gestellt.
Ausgewiesene Expertinnen und Experten erläutern diese Materie systematisch, fundiert und prägnant anhand der sich in der Praxis stellenden Probleme.
Schwerpunkte der Kommentierung sind:Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere Berücksichtigung von Einkommen und VermögenZumutbarkeit von Beschäftigungen und Leistungen zur Eingliederung in ArbeitLeistungsarten, insbesondere Bürgergeld, abweichende Leistungserbringung, Leistungen für Bildung und TeilhabeMitwirkungspflichten.Ein umfassendes Sachregister hilft beim raschen Auffinden der gesuchten Information.
Vorteile auf einen Blickklare Systematik und inhaltliche Stringenzumfassende Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechungausgewiesene Expertinnen und Experten aus Rechtsprechung und Wissenschaft als Herausgeber und Autorinnen und Autoren
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Die Neuauflage berücksichtigt die zahlreichen Gesetzesänderungen, insbesondere durchdas Bürgergeldgesetzdas Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetzedas Teilhabestärkungsgesetz.
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Für Agenturen für Arbeit, mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende betraute kreisfreie Städte und Kreise, Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Sozial- und Arbeitsgerichte.
Aktualisiert: 2023-05-24
Autor:
Guido Becker,
Andrea Bindig,
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Wolfgang Eicher,
Sven Filges,
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Björn Harich,
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Simon Löcken,
Steffen Luik,
Sebastian Saitzek,
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Eva Inés Silbermann,
Carsten Stölting,
Christian Weißenberger
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Das Bundesverfassungsgericht erklärt verfassungswidrige Normen grundsätzlich für nichtig. Häufig macht das Gericht aber von einer anderen Entscheidungsvariante - der Unvereinbarerklärung - Gebrauch. Diese Rechtsprechungspraxis des Bundesverfassungsgerichtes verdient besondere Beachtung. Denn zum einen stellt das Bundesverfassungsgerichtsgesetz die Unvereinbarerklärung nicht ausdrücklich als Tenorierungsform bereit. Zum anderen setzt sich das Gericht damit über das in der Literatur vorherrschende sogenannte Nichtigkeitsdogma hinweg, wonach verfassungswidrige Normen ausnahmslos nichtig sind.
Der Verfasser stellt zunächst die Fallgruppen und Rechtsfolgen der Unvereinbarerklärung ausführlich dar, um anschließend die rechtliche Zulässigkeit dieser Rechtsprechungspraxis zu beleuchten. Das Bundesverfassungsgericht greift in zwei Fällen auf die Entscheidungsvariante der Unvereinbarerklärung zurück. Zum einen geschieht dieses dann, wenn der verfassungswidrige Zustand nach Einschätzung des Gerichts nicht ausschließlich durch die Kassation der verfassungswidrigen Norm beseitigt werden kann, sondern auch und bereits durch eine bloße Ergänzung bzw. Nachbesserung der Norm. Dieses ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere bei gleichheitswidrigen Normen der Fall. Vom Instrument der Unvereinbarerklärung macht das Gericht zum anderen dann Gebrauch, wenn die Kassation der verfassungswidrigen Norm zwar den verfassungswidrigen Zustand beseitigt, nicht aber zugleich den verfassungsmäßigen Zustand herstellt, wenn die Verfassung also nicht allein Normvernichtung, sondern - zum Beispiel in Gestalt grundrechtlicher Schutzpflichten - auch Normerhaltung fordert. In diesen Fällen - und nur in diesen - ist die Anwendung der Unvereinbarerklärung als Produkt richterlicher Rechtsfortbildung grundsätzlich rechtlich zulässig, weil hier zwei verfassungsrechtliche Prinzipien kollidieren. Mittels einer Abwägung ist zu bestimmen, welches Prinzip im jeweiligen Einzelfall vorgehen muß. Das Verfassungsprozeßrecht hat dieser Kollision Rechnung zu tragen. Das sogenannte Nichtigkeitsdogma läßt dieses notwendige Zusammenspiel von Verfassungsprozeßrecht und materiellem Verfassungsrecht unberücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Zum Werk
Das SGB II regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und wurde durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") eingeführt. Mit dem sog. Bürgergeld hat die Bundesregierung nun nach knapp zwanzig Jahren eine große Sozialreform auf den Weg gebracht. Zum 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II abgelöst. Die staatliche Hilfe soll nun bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter erfolgen. Weiteres Ziel ist, Menschen in der Grundsicherung besser zu qualifizieren und dadurch in dauerhafte Anstellungen vermitteln zu können. Außerdem wurde die Berechnung der Regelbedarfe auf eine neue Grundlage gestellt.
Ausgewiesene Expertinnen und Experten erläutern diese Materie systematisch, fundiert und prägnant anhand der sich in der Praxis stellenden Probleme.
Schwerpunkte der Kommentierung sind:Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere Berücksichtigung von Einkommen und VermögenZumutbarkeit von Beschäftigungen und Leistungen zur Eingliederung in ArbeitLeistungsarten, insbesondere Bürgergeld, abweichende Leistungserbringung, Leistungen für Bildung und TeilhabeMitwirkungspflichten.Ein umfassendes Sachregister hilft beim raschen Auffinden der gesuchten Information.
Vorteile auf einen Blickklare Systematik und inhaltliche Stringenzumfassende Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechungausgewiesene Expertinnen und Experten aus Rechtsprechung und Wissenschaft als Herausgeber und Autorinnen und Autoren
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die zahlreichen Gesetzesänderungen, insbesondere durchdas Bürgergeldgesetzdas Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetzedas Teilhabestärkungsgesetz.
Zielgruppe
Für Agenturen für Arbeit, mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende betraute kreisfreie Städte und Kreise, Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Sozial- und Arbeitsgerichte.
Aktualisiert: 2023-05-18
Autor:
Guido Becker,
Andrea Bindig,
Jens Blüggel,
Walter Böttiger,
Wolfgang Eicher,
Sven Filges,
Julia Hahn,
Björn Harich,
Tobias Kador,
Jördis Kant,
David Kemper,
Sabine Knickrehm,
Tammo Lange,
Simon Löcken,
Steffen Luik,
Sebastian Saitzek,
Steffen Schmidt,
Eva Inés Silbermann,
Carsten Stölting,
Christian Weißenberger
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Das Bundesverfassungsgericht erklärt verfassungswidrige Normen grundsätzlich für nichtig. Häufig macht das Gericht aber von einer anderen Entscheidungsvariante - der Unvereinbarerklärung - Gebrauch. Diese Rechtsprechungspraxis des Bundesverfassungsgerichtes verdient besondere Beachtung. Denn zum einen stellt das Bundesverfassungsgerichtsgesetz die Unvereinbarerklärung nicht ausdrücklich als Tenorierungsform bereit. Zum anderen setzt sich das Gericht damit über das in der Literatur vorherrschende sogenannte Nichtigkeitsdogma hinweg, wonach verfassungswidrige Normen ausnahmslos nichtig sind.
Der Verfasser stellt zunächst die Fallgruppen und Rechtsfolgen der Unvereinbarerklärung ausführlich dar, um anschließend die rechtliche Zulässigkeit dieser Rechtsprechungspraxis zu beleuchten. Das Bundesverfassungsgericht greift in zwei Fällen auf die Entscheidungsvariante der Unvereinbarerklärung zurück. Zum einen geschieht dieses dann, wenn der verfassungswidrige Zustand nach Einschätzung des Gerichts nicht ausschließlich durch die Kassation der verfassungswidrigen Norm beseitigt werden kann, sondern auch und bereits durch eine bloße Ergänzung bzw. Nachbesserung der Norm. Dieses ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere bei gleichheitswidrigen Normen der Fall. Vom Instrument der Unvereinbarerklärung macht das Gericht zum anderen dann Gebrauch, wenn die Kassation der verfassungswidrigen Norm zwar den verfassungswidrigen Zustand beseitigt, nicht aber zugleich den verfassungsmäßigen Zustand herstellt, wenn die Verfassung also nicht allein Normvernichtung, sondern - zum Beispiel in Gestalt grundrechtlicher Schutzpflichten - auch Normerhaltung fordert. In diesen Fällen - und nur in diesen - ist die Anwendung der Unvereinbarerklärung als Produkt richterlicher Rechtsfortbildung grundsätzlich rechtlich zulässig, weil hier zwei verfassungsrechtliche Prinzipien kollidieren. Mittels einer Abwägung ist zu bestimmen, welches Prinzip im jeweiligen Einzelfall vorgehen muß. Das Verfassungsprozeßrecht hat dieser Kollision Rechnung zu tragen. Das sogenannte Nichtigkeitsdogma läßt dieses notwendige Zusammenspiel von Verfassungsprozeßrecht und materiellem Verfassungsrecht unberücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zum Werk
Das SGB II regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und wurde durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") eingeführt. Mit dem sog. Bürgergeld hat die Bundesregierung nun nach knapp zwanzig Jahren eine große Sozialreform auf den Weg gebracht. Zum 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II abgelöst. Die staatliche Hilfe soll nun bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter erfolgen. Weiteres Ziel ist, Menschen in der Grundsicherung besser zu qualifizieren und dadurch in dauerhafte Anstellungen vermitteln zu können. Außerdem wurde die Berechnung der Regelbedarfe auf eine neue Grundlage gestellt.
Ausgewiesene Expertinnen und Experten erläutern diese Materie systematisch, fundiert und prägnant anhand der sich in der Praxis stellenden Probleme.
Schwerpunkte der Kommentierung sind:Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere Berücksichtigung von Einkommen und VermögenZumutbarkeit von Beschäftigungen und Leistungen zur Eingliederung in ArbeitLeistungsarten, insbesondere Bürgergeld, abweichende Leistungserbringung, Leistungen für Bildung und TeilhabeMitwirkungspflichten.Ein umfassendes Sachregister hilft beim raschen Auffinden der gesuchten Information.
Vorteile auf einen Blickklare Systematik und inhaltliche Stringenzumfassende Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechungausgewiesene Expertinnen und Experten aus Rechtsprechung und Wissenschaft als Herausgeber und Autorinnen und Autoren
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die zahlreichen Gesetzesänderungen, insbesondere durchdas Bürgergeldgesetzdas Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetzedas Teilhabestärkungsgesetz.
Zielgruppe
Für Agenturen für Arbeit, mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende betraute kreisfreie Städte und Kreise, Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Sozial- und Arbeitsgerichte.
Aktualisiert: 2023-05-12
Autor:
Guido Becker,
Andrea Bindig,
Jens Blüggel,
Walter Böttiger,
Wolfgang Eicher,
Sven Filges,
Julia Hahn,
Björn Harich,
Tobias Kador,
Jördis Kant,
David Kemper,
Sabine Knickrehm,
Tammo Lange,
Simon Löcken,
Steffen Luik,
Sebastian Saitzek,
Steffen Schmidt,
Eva Inés Silbermann,
Carsten Stölting,
Christian Weißenberger
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Zum Werk
Das SGB II regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und wurde durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") eingeführt. Mit dem sog. Bürgergeld hat die Bundesregierung nun nach knapp zwanzig Jahren eine große Sozialreform auf den Weg gebracht. Zum 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II abgelöst. Die staatliche Hilfe soll nun bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter erfolgen. Weiteres Ziel ist, Menschen in der Grundsicherung besser zu qualifizieren und dadurch in dauerhafte Anstellungen vermitteln zu können. Außerdem wurde die Berechnung der Regelbedarfe auf eine neue Grundlage gestellt.
Ausgewiesene Expertinnen und Experten erläutern diese Materie systematisch, fundiert und prägnant anhand der sich in der Praxis stellenden Probleme.
Schwerpunkte der Kommentierung sind:Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere Berücksichtigung von Einkommen und VermögenZumutbarkeit von Beschäftigungen und Leistungen zur Eingliederung in ArbeitLeistungsarten, insbesondere Bürgergeld, abweichende Leistungserbringung, Leistungen für Bildung und TeilhabeMitwirkungspflichten.Ein umfassendes Sachregister hilft beim raschen Auffinden der gesuchten Information.
Vorteile auf einen Blickklare Systematik und inhaltliche Stringenzumfassende Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechungausgewiesene Expertinnen und Experten aus Rechtsprechung und Wissenschaft als Herausgeber und Autorinnen und Autoren
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die zahlreichen Gesetzesänderungen, insbesondere durchdas Bürgergeldgesetzdas Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetzedas Teilhabestärkungsgesetz.
Zielgruppe
Für Agenturen für Arbeit, mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende betraute kreisfreie Städte und Kreise, Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Sozial- und Arbeitsgerichte.
Aktualisiert: 2023-05-12
Autor:
Guido Becker,
Andrea Bindig,
Jens Blüggel,
Walter Böttiger,
Wolfgang Eicher,
Sven Filges,
Julia Hahn,
Björn Harich,
Tobias Kador,
Jördis Kant,
David Kemper,
Sabine Knickrehm,
Tammo Lange,
Simon Löcken,
Steffen Luik,
Sebastian Saitzek,
Steffen Schmidt,
Eva Inés Silbermann,
Carsten Stölting,
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Zum Werk
Das SGB II regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und ist Teil des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV"). Es hat die bis dahin geltenden Regelungen der Arbeitsförderung und der Sozialhilfe für Arbeitsuchende weitgehend zusammengeführt und beide sozialrechtlichen Instrumente miteinander verzahnt.
Ausgewiesene Experten erläutern diese Materie systematisch, fundiert und prägnant anhand der sich in der Praxis stellenden Probleme.
Schwerpunkte der Kommentierung sind:Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere Berücksichtigung von Einkommen und VermögenZumutbarkeit von Beschäftigungen und Absenkung von LeistungenLeistungen zur Eingliederung in ArbeitLeistungsarten, insbesondere Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, EinstiegsgeldRechtsschutzEin umfassendes Sachregister hilft beim raschen Auffinden der gesuchten Information.
Vorteile auf einen Blickklare Systematik und inhaltliche Stringenzumfassende Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechungausgewiesene Experten aus Rechtsprechung und Wissenschaft als Herausgeber und Autoren
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die seit der Vorauflage ergangene Rechtsprechung und die zahlreichen Gesetzesänderungen des SGB II unter anderem durchdas Sozialschutzpaket III vom 10.3.2021 (BGBl. I S. 335).das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze vom 9.12.2020 (BGBl. I S. 2855)das Zweite Datenschutzanpassungs- und -umsetzungsgesetz EU vom 20.11.2019 (BGBl. I S. 1626)das Starke-Familien-Gesetz vom 29.4.2019 (BGBl. I S. 530)das Teilhabechancengesetz vom 17.12.2018 (BGBl. I S. 2583)
Zielgruppe
Für Agenturen für Arbeit, mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende betraute kreisfreie Städte und Kreise, Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Sozial- und Arbeitsgerichte.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Guido Becker,
Andrea Bindig,
Jens Blüggel,
Walter Böttiger,
Wolfgang Eicher,
Sven Filges,
Julia Hahn,
Björn Harich,
Tobias Kador,
David Kemper,
Sabine Knickrehm,
Tammo Lange,
Simon Löcken,
Steffen Luik,
Sebastian Saitzek,
Steffen Schmidt,
Eva Inés Silbermann,
Carsten Stölting,
Christian Weißenberger
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Zum Werk
Der Kommentar erläutert das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch, das sich mit dem sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren, dem Schutz der Sozialdaten sowie der Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihren Beziehungen zu Dritten befasst.
Die knappe und präzise Kommentierung ist auf die besonderen Anforderungen in Praxis und Ausbildung zugeschnitten.
Gut verständlich und klar geschrieben, bietet das Werk eine umfassende und zuverlässige Informationsquelle zu diesem wichtigen Rechtsgebiet.
Ein Randnummernsystem hilft beim Zitieren und erleichtert den Zugriff auf die jeweils maßgebliche Kommentierung.
Vorteile auf einen Blickverfasst von mit dem Sozialverwaltungsrecht besonders vertrauten Autorenumfassende Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechung von BSG und Obergerichtenzahlreiche Vergleiche mit Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die umfangreichen Änderungenzum 25. Mai 2018 durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541)durch das Bundesteilhabegesetzsowiedie einschlägigen neuesten Urteile der Landessozialgerichte und des Bundessozialgerichts
Zielgruppe
Für Sozialrichter, Rechtsanwälte, Sozialversicherungsträger und sonstige Sozialverwaltungen, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Bundesverfassungsgericht erklärt verfassungswidrige Normen grundsätzlich für nichtig. Häufig macht das Gericht aber von einer anderen Entscheidungsvariante - der Unvereinbarerklärung - Gebrauch. Diese Rechtsprechungspraxis des Bundesverfassungsgerichtes verdient besondere Beachtung. Denn zum einen stellt das Bundesverfassungsgerichtsgesetz die Unvereinbarerklärung nicht ausdrücklich als Tenorierungsform bereit. Zum anderen setzt sich das Gericht damit über das in der Literatur vorherrschende sogenannte Nichtigkeitsdogma hinweg, wonach verfassungswidrige Normen ausnahmslos nichtig sind.
Der Verfasser stellt zunächst die Fallgruppen und Rechtsfolgen der Unvereinbarerklärung ausführlich dar, um anschließend die rechtliche Zulässigkeit dieser Rechtsprechungspraxis zu beleuchten. Das Bundesverfassungsgericht greift in zwei Fällen auf die Entscheidungsvariante der Unvereinbarerklärung zurück. Zum einen geschieht dieses dann, wenn der verfassungswidrige Zustand nach Einschätzung des Gerichts nicht ausschließlich durch die Kassation der verfassungswidrigen Norm beseitigt werden kann, sondern auch und bereits durch eine bloße Ergänzung bzw. Nachbesserung der Norm. Dieses ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere bei gleichheitswidrigen Normen der Fall. Vom Instrument der Unvereinbarerklärung macht das Gericht zum anderen dann Gebrauch, wenn die Kassation der verfassungswidrigen Norm zwar den verfassungswidrigen Zustand beseitigt, nicht aber zugleich den verfassungsmäßigen Zustand herstellt, wenn die Verfassung also nicht allein Normvernichtung, sondern - zum Beispiel in Gestalt grundrechtlicher Schutzpflichten - auch Normerhaltung fordert. In diesen Fällen - und nur in diesen - ist die Anwendung der Unvereinbarerklärung als Produkt richterlicher Rechtsfortbildung grundsätzlich rechtlich zulässig, weil hier zwei verfassungsrechtliche Prinzipien kollidieren. Mittels einer Abwägung ist zu bestimmen, welches Prinzip im jeweiligen Einzelfall vorgehen muß. Das Verfassungsprozeßrecht hat dieser Kollision Rechnung zu tragen. Das sogenannte Nichtigkeitsdogma läßt dieses notwendige Zusammenspiel von Verfassungsprozeßrecht und materiellem Verfassungsrecht unberücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
Zum Werk
Das SGB II regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und ist Teil des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV"). Es hat die bis dahin geltenden Regelungen der Arbeitsförderung und der Sozialhilfe für Arbeitsuchende weitgehend zusammengeführt und beide sozialrechtlichen Instrumente miteinander verzahnt.
Ausgewiesene Experten erläutern diese Materie systematisch, fundiert und prägnant anhand der sich in der Praxis stellenden Probleme.
Schwerpunkte der Kommentierung sind:
- Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen
- Zumutbarkeit von Beschäftigungen und Absenkung von Leistungen
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
- Leistungsarten, insbesondere Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Einstiegsgeld
- Rechtsschutz
Ein umfassendes Sachregister hilft beim raschen Auffinden der gesuchten Information.
Vorteile auf einen Blick
- klare Systematik und inhaltliche Stringenz
- umfassende Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechung
- ausgewiesene Experten aus Rechtsprechung und Wissenschaft als Herausgeber und Autoren
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die in der Zwischenzeit ergangenen Gesetzesänderungen, insbesondere durch das
- Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - vom 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824),
- Integrationsgesetz vom 31.7.2016 (BGBl. I S. 1939),
- Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen vom 22.12.016 (BGBl. I S. 3159),
- Bundesteilhabegesetz vom 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234).
Zielgruppe
Für Agenturen für Arbeit, mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende betraute kreisfreie Städte und Kreise, Unternehmen, Rechtsanwälte, Sozial- und Arbeitsgerichte.
Aktualisiert: 2021-05-19
Autor:
Guido Becker,
Jens Blüggel,
Walter Böttiger,
Wolfgang Eicher,
Johannes Greiser,
Julia Hahn,
Björn Harich,
Tobias Kador,
David Kemper,
Sabine Knickrehm,
Tammo Lange,
Steffen Luik,
Christian Mecke,
Sebastian Saitzek,
Steffen Schmidt,
Eva Inés Silbermann,
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