Das Planungsrecht bildet seit mehr als 40 Jahren den Schwerpunkt der wissenschaftlichen Tätigkeit Willi Blümels. Die überwiegende Zahl seiner Publikationen ist planungsrechtlichen Probleme gewidmet, insbesondere die 1961 erschienene Dissertation sowie die daran anknüpfende Habilitationsschrift aus dem Jahre 1967 über die Planfeststellung. Die wichtigsten weiteren Beiträge des Planungsrechtlers Willi Blümel sind aus Anlass seines 75. Geburtstags in diesem Band zusammengefasst und belegen eindrucksvoll, dass ihr Verfasser nicht allein mit der Rechtsentwicklung immer Schritt hielt, sondern sie vielfach vorweg nahm.
Die erneute Veröffentlichung dieser an unterschiedlichen Stellen erschienen Abhandlungen, die trotz Zeitablauf ihre grundlegende Bedeutung nicht verloren haben, spiegelt zum einen die Entwicklung des Planungsrechts wider und verdeutlicht zum anderen den prägenden Einfluss ihres Autors auf diese Materie; ihre Zusammenfassung dient zugleich dem steten Anliegen Willi Blümels an der Bewahrung eines rechtstaatlichen Planungsrechts.
Aktualisiert: 2023-06-15
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"In den letzten Monaten habe ich mich aus vielerlei Gründen, nicht nur bei der Vorbereitung dieses Kolloquiums, eingehend mit Ernst Forsthoff beschäftigt. Dabei stellte ich mir immer wieder die Frage, was bleibt. So fragten wir schon 1974 nach seinem Tode, und so fragen wir auch heute an seinem 100. Geburtstag. Die Antwort: es bleibt für uns, die wir ihn kannten und erlebt haben, dem viele von uns viel zu verdanken haben, es bleibt für uns die Erinnerung an einen verehrenswürdigen Menschen ebenso wie das Andenken an einen großen deutschen Juristen des 20. Jahrhunderts."
Aus dem Schlusswort des Herausgebers
Der vorliegende Band, mit dem der Verlag Duncker & Humblot zugleich einen seiner Autoren, der z. B. dort seit 1968 bis zu seinem Tod 1974 die Zeitschrift "Die Verwaltung" sowie 1959 und 1968 die Festschriften für Carl Schmitt zum 70. und zum 80. Geburtstag mit herausgegeben hat, enthält die vier Referate des Kolloquiums sowie das Schlusswort des Herausgebers.
Aktualisiert: 2023-06-15
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"In den letzten Monaten habe ich mich aus vielerlei Gründen, nicht nur bei der Vorbereitung dieses Kolloquiums, eingehend mit Ernst Forsthoff beschäftigt. Dabei stellte ich mir immer wieder die Frage, was bleibt. So fragten wir schon 1974 nach seinem Tode, und so fragen wir auch heute an seinem 100. Geburtstag. Die Antwort: es bleibt für uns, die wir ihn kannten und erlebt haben, dem viele von uns viel zu verdanken haben, es bleibt für uns die Erinnerung an einen verehrenswürdigen Menschen ebenso wie das Andenken an einen großen deutschen Juristen des 20. Jahrhunderts."
Aus dem Schlusswort des Herausgebers
Der vorliegende Band, mit dem der Verlag Duncker & Humblot zugleich einen seiner Autoren, der z. B. dort seit 1968 bis zu seinem Tod 1974 die Zeitschrift "Die Verwaltung" sowie 1959 und 1968 die Festschriften für Carl Schmitt zum 70. und zum 80. Geburtstag mit herausgegeben hat, enthält die vier Referate des Kolloquiums sowie das Schlusswort des Herausgebers.
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Der funktionale Zusammenhang von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozeß ist kein unbekanntes Thema in der rechts- und verwaltungswissenschaftlichen Diskussion. Gleichwohl lohnt sich die erneute Beschäftigung damit in einer Zeit, in der aus mancherlei Gründen die Modernisierung von Staat und Verwaltung aktuell geworden ist. Denn die strukturelle Modernisierungspolitik und -gesetzgebung intendiert einen Wandel der Staatsfunktionen, in den sich auch die Rechtsprechung eingebettet sieht. Dabei geht es einerseits und im Verhältnis zur Verwaltung wie zum Bürger darum, den Verwaltungsrechtsschutz zu »beschleunigen« und die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu »entlasten«. Auf der anderen Seite und komplementär zur diesbezüglichen Reform des Verwaltungsprozeßrechts steht der Versuch, das für das Verwaltungshandeln und -verfahren zur Effizienzverbesserung entwickelte »Neue Steuerungsmodell« auf den gerichtlichen Entscheidungsprozeß und die Gerichtsorganisation zu übertragen.
Die im folgenden abgedruckten Tagungsbeiträge untersuchen jeweils, wie im Wandel der Staatsfunktionen das Gegenseitigkeitsverhältnis von Bürger, Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit prozessual sowie in der Aufbau- und Ablauforganisation neu zu bestimmen ist. Dazu galt es, eingschlägigen Hinweisen aus dem Polizei-, Wirtschaftsverwaltungs-, Umwelt- und Sozialrecht unter Berücksichtigung der Verwaltungspraxis nachzugehen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ist die einzige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Deutschland, die sich aus der Perspektive aller relevanten Wissenschaftsdisziplinen mit dem Erfahrungsgegenstand »öffentliche Verwaltung« von der kommunalen bis zur supranationalen Ebene multi- und interdisziplinär befaßt. Die Ursprünge des Instituts reichen in die frühen sechziger Jahre zurück, in denen personelle Forschungskapazitäten zu einem Forschungsinstitut der Hochschule zusammengefaßt wurden. Im Jahr 1976 wurde das Institut dann als überregional bedeutsame Forschungseinrichtung anerkannt und in die gemeinsame Forschungsförderung des Bundes und der Länder nach Art. 91 b Grundgesetz aufgenommen. Heute gehört das Institut der Wissenschaftsgemeinschaft Blaue Liste (WBL) und ihrer Sektion B, »Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Raumwissenschaften« an.
Diese neue Gemeinschaft hat deutlich werden lassen, daß das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung zu den kleinen außeruniversitären Forschungseinrichtungen gehört. Außenstehende nehmen das häufig nicht wahr, weil das Institut eine wohl bemerkenswerte Produktivität und Relevanz entfaltet hat; jedenfalls wird das von vielen Interessierten gesagt. Es war ein gutes Konzept, die 19 Professoren der Hochschule mit durchschnittlich 25 jungen Wissenschaftlern (einschließlich der durch Drittmittel finanzierten Referenten) in einer Einrichtung zu vereinen, die den Spielregeln einer nicht lehrstuhlbezogenen Forschung unterworfen ist. In wissenschaftlichen Evaluationen wie in Rechnungshofprüfungen wurde deutlich, daß das Speyerer Forschungspotential durch einen Ausbau der Referentenebene noch besser ausgeschöpft werden könnte. Eine solche Ausweitung ist nicht gelungen. Angesichts der heutigen Sparzwänge muß das Institut auf bessere Zeiten warten.
Ein zwanzigjähriges Bestehen ist in der eher nüchternen Welt der Verwaltungsforschung ein bescheidener A
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ist die einzige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Deutschland, die sich aus der Perspektive aller relevanten Wissenschaftsdisziplinen mit dem Erfahrungsgegenstand »öffentliche Verwaltung« von der kommunalen bis zur supranationalen Ebene multi- und interdisziplinär befaßt. Die Ursprünge des Instituts reichen in die frühen sechziger Jahre zurück, in denen personelle Forschungskapazitäten zu einem Forschungsinstitut der Hochschule zusammengefaßt wurden. Im Jahr 1976 wurde das Institut dann als überregional bedeutsame Forschungseinrichtung anerkannt und in die gemeinsame Forschungsförderung des Bundes und der Länder nach Art. 91 b Grundgesetz aufgenommen. Heute gehört das Institut der Wissenschaftsgemeinschaft Blaue Liste (WBL) und ihrer Sektion B, »Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Raumwissenschaften« an.
Diese neue Gemeinschaft hat deutlich werden lassen, daß das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung zu den kleinen außeruniversitären Forschungseinrichtungen gehört. Außenstehende nehmen das häufig nicht wahr, weil das Institut eine wohl bemerkenswerte Produktivität und Relevanz entfaltet hat; jedenfalls wird das von vielen Interessierten gesagt. Es war ein gutes Konzept, die 19 Professoren der Hochschule mit durchschnittlich 25 jungen Wissenschaftlern (einschließlich der durch Drittmittel finanzierten Referenten) in einer Einrichtung zu vereinen, die den Spielregeln einer nicht lehrstuhlbezogenen Forschung unterworfen ist. In wissenschaftlichen Evaluationen wie in Rechnungshofprüfungen wurde deutlich, daß das Speyerer Forschungspotential durch einen Ausbau der Referentenebene noch besser ausgeschöpft werden könnte. Eine solche Ausweitung ist nicht gelungen. Angesichts der heutigen Sparzwänge muß das Institut auf bessere Zeiten warten.
Ein zwanzigjähriges Bestehen ist in der eher nüchternen Welt der Verwaltungsforschung ein bescheidener A
Aktualisiert: 2023-06-01
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Das Planungsrecht bildet seit mehr als 40 Jahren den Schwerpunkt der wissenschaftlichen Tätigkeit Willi Blümels. Die überwiegende Zahl seiner Publikationen ist planungsrechtlichen Probleme gewidmet, insbesondere die 1961 erschienene Dissertation sowie die daran anknüpfende Habilitationsschrift aus dem Jahre 1967 über die Planfeststellung. Die wichtigsten weiteren Beiträge des Planungsrechtlers Willi Blümel sind aus Anlass seines 75. Geburtstags in diesem Band zusammengefasst und belegen eindrucksvoll, dass ihr Verfasser nicht allein mit der Rechtsentwicklung immer Schritt hielt, sondern sie vielfach vorweg nahm.
Die erneute Veröffentlichung dieser an unterschiedlichen Stellen erschienen Abhandlungen, die trotz Zeitablauf ihre grundlegende Bedeutung nicht verloren haben, spiegelt zum einen die Entwicklung des Planungsrechts wider und verdeutlicht zum anderen den prägenden Einfluss ihres Autors auf diese Materie; ihre Zusammenfassung dient zugleich dem steten Anliegen Willi Blümels an der Bewahrung eines rechtstaatlichen Planungsrechts.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der funktionale Zusammenhang von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozeß ist kein unbekanntes Thema in der rechts- und verwaltungswissenschaftlichen Diskussion. Gleichwohl lohnt sich die erneute Beschäftigung damit in einer Zeit, in der aus mancherlei Gründen die Modernisierung von Staat und Verwaltung aktuell geworden ist. Denn die strukturelle Modernisierungspolitik und -gesetzgebung intendiert einen Wandel der Staatsfunktionen, in den sich auch die Rechtsprechung eingebettet sieht. Dabei geht es einerseits und im Verhältnis zur Verwaltung wie zum Bürger darum, den Verwaltungsrechtsschutz zu »beschleunigen« und die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu »entlasten«. Auf der anderen Seite und komplementär zur diesbezüglichen Reform des Verwaltungsprozeßrechts steht der Versuch, das für das Verwaltungshandeln und -verfahren zur Effizienzverbesserung entwickelte »Neue Steuerungsmodell« auf den gerichtlichen Entscheidungsprozeß und die Gerichtsorganisation zu übertragen.
Die im folgenden abgedruckten Tagungsbeiträge untersuchen jeweils, wie im Wandel der Staatsfunktionen das Gegenseitigkeitsverhältnis von Bürger, Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit prozessual sowie in der Aufbau- und Ablauforganisation neu zu bestimmen ist. Dazu galt es, eingschlägigen Hinweisen aus dem Polizei-, Wirtschaftsverwaltungs-, Umwelt- und Sozialrecht unter Berücksichtigung der Verwaltungspraxis nachzugehen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Aktualisiert: 2023-05-15
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"In den letzten Monaten habe ich mich aus vielerlei Gründen, nicht nur bei der Vorbereitung dieses Kolloquiums, eingehend mit Ernst Forsthoff beschäftigt. Dabei stellte ich mir immer wieder die Frage, was bleibt. So fragten wir schon 1974 nach seinem Tode, und so fragen wir auch heute an seinem 100. Geburtstag. Die Antwort: es bleibt für uns, die wir ihn kannten und erlebt haben, dem viele von uns viel zu verdanken haben, es bleibt für uns die Erinnerung an einen verehrenswürdigen Menschen ebenso wie das Andenken an einen großen deutschen Juristen des 20. Jahrhunderts."
Aus dem Schlusswort des Herausgebers
Der vorliegende Band, mit dem der Verlag Duncker & Humblot zugleich einen seiner Autoren, der z. B. dort seit 1968 bis zu seinem Tod 1974 die Zeitschrift "Die Verwaltung" sowie 1959 und 1968 die Festschriften für Carl Schmitt zum 70. und zum 80. Geburtstag mit herausgegeben hat, enthält die vier Referate des Kolloquiums sowie das Schlusswort des Herausgebers.
Aktualisiert: 2023-05-15
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