Die Speicherung, Verarbeitung, Weitergabe und Analyse großer Datenmengen ist wesentlicher Innovationstreiber für die Wirtschaft, für das Gesundheitswesen, die Forschung, die Verwaltung und für (digitale) Medien. Big Data steht hierbei in einer Wechselwirkung mit KI-Systemen, die Big Data verwenden. Der Gesetzgeber versucht, den damit einhergehenden Rechtsfragen neben den bestehenden Rechtsordnungen spezifische Regelungen an die Seite zu stellen, z.B. DSA, DMA, DGA, PSI-RL u.v.m.
Das neue Rechtshandbuch
Das von Borges/Keil herausgegebene Handbuch reflektiert dieses komplexe Verhältnis von Big Data und KI. Es behandelt die rechtlichen Fragestellungen aus Sicht von Wissenschaft und Praxis und bietet umfassende, praxisorientierte Hilfestellung und Planungssicherheit für den Geschäftsalltag im Big-Data-Umfeld.
Schwerpunkte
Big Data und das Recht: Begriff, Rechte/Bewertung von Daten, Datennutzung durch Intermediäre
Rechtsgebiete: Datenschutz, Haftung, Arbeitsrecht, UWG, Immaterialgüterrecht u.a.
Vertragspraxis: Datenlizenzen, Datenanalyse
Zielgruppen:
Rechtsanwaltschaft, Syndikusanwaltschaft, große Wirtschaftsunternehmen, Legal Tech-Unternehmen, Verwaltung, Forschungseinrichtungen.
Herausgeber:
Prof. Dr. Georg Borges ist Inhaber des Lehrstuhls für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken. Dr. Ulrich Keil ist General Counsel Commercial & Technology der Schaeffler Group.
Autorinnen und Autoren:
Prof. Dr. Georg Borges | Dr. Matthias Berberich | Dr. Hannah Bug | Dr. Andreas Demleitner | RA Dr. Michael Dorner | Dr. Alexander Duisberg | Prof. Dr. Franz Hofmann | Dr. Ulrich Keil | Dr. Jens Kirchner | Dr. Carsten König | Prof. Dr. Torsten Körber | Prof. Dr. Wolfgang Maaß | Dr. Fabian Niemann | Prof. Dr. Michael Olbrich | Prof. Dr. David J. Rapp | Dr. Christoph Rieken | Dr. Andreas Sattler | Dr. Anahita Thoms | RA Dr. Stefan Weidert, LL.M.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die Speicherung, Verarbeitung, Weitergabe und Analyse großer Datenmengen ist wesentlicher Innovationstreiber für die Wirtschaft, für das Gesundheitswesen, die Forschung, die Verwaltung und für (digitale) Medien. Big Data steht hierbei in einer Wechselwirkung mit KI-Systemen, die Big Data verwenden. Der Gesetzgeber versucht, den damit einhergehenden Rechtsfragen neben den bestehenden Rechtsordnungen spezifische Regelungen an die Seite zu stellen, z.B. DSA, DMA, DGA, PSI-RL u.v.m.
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Schwerpunkte
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Rechtsgebiete: Datenschutz, Haftung, Arbeitsrecht, UWG, Immaterialgüterrecht u.a.
Vertragspraxis: Datenlizenzen, Datenanalyse
Zielgruppen:
Rechtsanwaltschaft, Syndikusanwaltschaft, große Wirtschaftsunternehmen, Legal Tech-Unternehmen, Verwaltung, Forschungseinrichtungen.
Herausgeber:
Prof. Dr. Georg Borges ist Inhaber des Lehrstuhls für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken. Dr. Ulrich Keil ist General Counsel Commercial & Technology der Schaeffler Group.
Autorinnen und Autoren:
Prof. Dr. Georg Borges | Dr. Matthias Berberich | Dr. Hannah Bug | Dr. Andreas Demleitner | RA Dr. Michael Dorner | Dr. Alexander Duisberg | Prof. Dr. Franz Hofmann | Dr. Ulrich Keil | Dr. Jens Kirchner | Dr. Carsten König | Prof. Dr. Torsten Körber | Prof. Dr. Wolfgang Maaß | Dr. Fabian Niemann | Prof. Dr. Michael Olbrich | Prof. Dr. David J. Rapp | Dr. Christoph Rieken | Dr. Andreas Sattler | Dr. Anahita Thoms | RA Dr. Stefan Weidert, LL.M.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Schwerpunkte
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Herausgeber:
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Autorinnen und Autoren:
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Schwerpunkte
Big Data und das Recht: Begriff, Rechte/Bewertung von Daten, Datennutzung durch Intermediäre
Rechtsgebiete: Datenschutz, Haftung, Arbeitsrecht, UWG, Immaterialgüterrecht u.a.
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Aktualisiert: 2023-06-29
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Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern (Verbraucherverträge) unterliegen seit der AGBG-Novelle 1996 einer neuen Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz. Nach dem neuen § 24a AGBG sind auch Klauseln, die nur für einen einzelnen Vertrag formuliert werden (Einmalklauseln), und auch solche Klauseln, die von unparteiischen Dritten vorgeschlagen werden (Drittklauseln), der Kontrolle nach dem AGB-Gesetz unterworfen. Vor allem gilt für Verbraucherverträge gemäß § 24a Nr. 3 AGBG ein besonderer Maßstab der Inhaltskontrolle. Die Auswirkungen des § 24a AGBG auf die Praxis der Klauselkontrolle sind noch weitgehend ungeklärt. Vor allem in bezug auf den Kontrollmaßstab sind zahlreiche Fragen umstritten. Eingehende Erörterungen der Problematik sind bisher jedoch selten.
Der Autor versucht diese Lücke zu schließen. Im Vordergrund steht die Untersuchung des geänderten Maßstabs der Inhaltskontrolle. Durch den neuen § 24a Nr. 3 AGBG gewinnt die Inhaltskontrolle bei Verbraucherverträgen eine zusätzliche Komponente, die dem AGB-Gesetz bisher fremd war. Die neue, zweistufige Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz wird ausführlich erläutert. Die »Umstände des Vertragsabschlusses«, auf die § 24a Nr. 3 Bezug nimmt, werden in Fallgruppen geordnet und auf ihre Bedeutung für die Inhaltskontrolle hin untersucht. In weiteren Abschnitten werden die übrigen Aspekte der Inhaltskontrolle von Verbrauchern erörtert, etwa die sehr umstrittene Ausweitung der AGB-Kontrolle auf Verträge, die von einem neutralen Dritten, etwa einem Notar, entworfen wurden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Dieser Kommentar nimmt als der kompakte unter den Großkommentaren mit der Neuauflage seinen bewährten Platz ein. Das Konzept, für jedes der vier Bücher des HGB einen handlichen Band mit eigenem Register vorzusehen, hat sich bewährt: dem Praktiker des Handelsrechts ein zuverlässiges, praxisnahes, benutzerfreundliches und wissenschaftlich fundiertes Erläuterungswerk zu bieten.Klare Stoffgliederungen mit vorangestellten Übersichten, gute Lesbarkeit, Randnummern, Fußnoten und ausführliche Literaturnachweise knüpfen an die Vorzüge der Vorauflage an und sollen dafür sorgen, für Praxis und Wissenschaft ein bewährtes Arbeitsmittel auf dem neuesten Stand zu bieten.Das Werk wurde gründlich aktualisiert, Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur seit Erscheinen der Vorauflage sind eingearbeitet. Neue Akzente setzt die 3. Auflage durch Aufnahme einer Kommentierung des Partnerschaftsrechts (Band 2) und des UN-Kaufrechts (Band 4) sowie durch Ausbau der Schwerpunkte im Rechnungslegungsrecht (Band 3) und im Bankrecht (Band 4).
Aktualisiert: 2023-06-09
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Aktualisiert: 2023-06-01
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Aktualisiert: 2023-05-31
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