Die Grundrente

Die Grundrente von Brall,  Natalie, Hoenig,  Ragnar, Kerschbaumer,  Judith
1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner werden laut Bundesregierung von der Aufstockung profitieren: Lange gearbeitet und trotzdem wenig Rente: Das ist für viele Menschen Realität. Mit der Grundrente bekommen jetzt langjährig Versicherte einen Zuschlag auf ihre Minirenten. Die Grundrente ist keine eigenständige Leistung, sie wird als Zuschlag auf die gesetzliche Rente ausgezahlt. Der neue Ratgeber stellt klar und verständlich die Voraussetzungen für den Anspruch auf diesen Zuschlag dar und zeigt den Ablauf über die Einkommensprüfung bis zur Auszahlung. Den Schwerpunkt bilden jedoch »Fragen und Antworten«. Die Autorinnen und der Autor gehen hier ganz gezielt auf jeden Punkt ein, über den mittelbar und unmittelbar betroffene Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner Bescheid wissen sollten. Die Autorinnen, der Autor: Dr. Natalie Brall, Juristin, Referatsleiterin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin Dr. Ragnar Hoenig, Jurist, Leiter der Abteilung Arbeit / Soziales / Europa bei der AWO, Berlin Dr. Judith Kerschbaumer, Rechtsanwältin, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik in der ver.di-Bundesverwaltung, Berlin
Aktualisiert: 2021-11-09
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Handbuch des Krankenversicherungsrechts

Handbuch des Krankenversicherungsrechts von Adam,  Jörg, Bedau,  Maren C., Boecken,  Winfried, Brall,  Natalie, Bristle,  Thomas, Franck,  Philipp, Hauck,  Ernst, Kalis,  Bernhard, Kluckert,  Sebastian, Kuhla,  Wolfgang, Langsdorff,  Udo von, Lücking,  Erika, Niggehoff,  Dirk, Peick,  Kai Stefan, Rixen,  Stephan, Schaks,  Nils, Schlegel,  Rainer, Schmehl,  Arndt, Schramm,  Frank, Schüffner,  Marc, Sodan,  Helge, Tiemann,  Burkhard, Weidenbach,  Markus, Wodarz,  Katharina, Ziermann,  Karin, Zimmermann,  Markus
Zum Werk Von der Krankenversicherung sind praktisch sämtliche Bewohner der Bundesrepublik betroffen. Die häufigen gesetzlichen Änderungen, die zudem handwerklich oft Mängeln ausgesetzt sind, führen zunehmend zu Rechtsstreitigkeiten, die ihrerseits einen erheblichen Beratungsbedarf nach sich ziehen. Das Handbuch bereitet die unterschiedlichen Materien des Krankenversicherungsrechts praxisorientiert und in kompakter Form auf, ohne dabei auf die erforderliche fachliche Tiefe zu verzichten. Wegen der zahlreichen rechtlichen Verbindungslinien zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung werden dabei auch die Grundzüge des privaten Krankenversicherungsrechts dargestellt. Inhaltlich bietet das Handbuch das notwendige Systemverständnis und schafft erforderliches Problembewusstsein, ohne sich jedoch zu sehr in eher wissenschaftliche Fragen zu vertiefen. Dazu wird die vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung ausgewertet und bei der Darstellung berücksichtigt. Vorteile auf einen Blick - Darstellung des Rechts der Gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung in einem Band - klare Ausrichtung an den Problemen der Praxis - fachlich ausgewiesene Autoren aus Wissenschaft und Rechtspraxis Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt die die in der Zwischenzeit ergangenen Änderungsgesetze, wie das Patientenrechtegesetz und die Fortentwicklung in der Rechtsprechung. Zielgruppe Für Mitarbeiter von gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen, mit dem Krankenversicherungsrecht befassten Ministerien und anderen Behörden, Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern, für Rechtsanwälte, insbesondere für Fachanwälte für Sozial- und Medizinrecht, für Richter der Sozial-, Zivil- und Verfassungsgerichtsbarkeit.
Aktualisiert: 2019-08-27
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Der Export von Leistungen der sozialen Sicherheit in der Europäischen Union

Der Export von Leistungen der sozialen Sicherheit in der Europäischen Union von Brall,  Natalie
In der Europäischen Gemeinschaft gibt es die unterschiedlichsten nationalen Systeme sozialer Sicherheit. Bedenkt man, dass täglich grenzüberschreitende Tatbestände verwirklicht werden, die sozialrechtliche Implikationen haben, wird das offenkundige Regelungsbedürfnis deutlich. Einige nationale Vorschriften und auch eine gemeinschaftsrechtliche Verordnung, die VO 1408/71, sehen dafür zahlreiche Regelungen vor. Fraglich ist jedoch, ob diese vor allem in einer Zeit der Freizügigkeit und starken wirtschaftlichen Verflechtungen, die einer sozialrechtlichen Absicherung bedürfen, ausreichend sind. Ziel der Untersuchung ist es, eine Generalklausel zu entwickeln, die den einzelnen Leistungszweigen und sozialen Systemen gerecht wird. Dabei ist jeder Versicherungszweig des deutschen Sozialversicherungssystems, und zwar die Kranken-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung dahingehend zu untersuchen, welche Exportleistungen bereits die nationalen Vorschriften vorsehen, ob das europäische Sekundärrecht diese Regelungen verdrängt und ob schließlich das Primärrecht der EG diese überlagert und einen weitergehenden Sozialleistungsexport als bisher vorgesehen, verlangt.
Aktualisiert: 2020-01-07
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Handbuch des Krankenversicherungsrechts

Handbuch des Krankenversicherungsrechts von Adam,  Jörg, Bedau,  Maren C., Brall,  Natalie, Bristle,  Thomas, Büttner,  Alfred, Franck,  Philipp, Hauck,  Ernst, Kalis,  Bernhard, Kluckert,  Sebastian, Kuhla,  Wolfgang, Langsdorff,  Udo von, Lemor,  Florian, Lücking,  Erika, Niggehoff,  Dirk, Peick,  Kai Stefan, Rixen,  Stephan, Schaks,  Nils, Schlegel,  Rainer, Schüffner,  Marc, Sodan,  Helge, Weidenbach,  Markus, Wodarz,  Katharina, Ziermann,  Karin, Zimmermann,  Markus
Zum Werk Von der Krankenversicherung sind praktisch sämtliche Bewohner der Bundesrepublik betroffen. Die häufigen gesetzlichen Änderungen, die zudem handwerklich oft Mängeln ausgesetzt sind, führen zunehmend zu Rechtsstreitigkeiten, die ihrerseits einen erheblichen Beratungsbedarf nach sich ziehen. Das Handbuch bereitet die unterschiedlichen Materien des Krankenversicherungsrechts praxisorientiert und in kompakter Form auf, ohne dabei auf die erforderliche fachliche Tiefe zu verzichten. Wegen der zahlreichen rechtlichen Verbindungslinien zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung werden dabei auch die Grundzüge des privaten Krankenversicherungsrechts dargestellt. Inhaltlich bietet das Handbuch das notwendige Systemverständnis und schafft erforderliches Problembewusstsein, ohne sich jedoch zu sehr in eher wissenschaftliche Fragen zu vertiefen. Dazu wird die vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung ausgewertet und bei der Darstellung berücksichtigt. Vorteile auf einen Blick - Darstellung des Rechts der Gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung in einem Band - klare Ausrichtung an den Problemen der Praxis - fachlich ausgewiesene Autoren aus Wissenschaft und Rechtspraxis Zur Neuauflage Die 3. Auflage berücksichtigt die neueste Rechtsprechung und Literatur sowie die umfangreichen Änderungen im Krankenversicherungsrecht durch das - GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz vom 21.7.2014 - Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 1.4.2015, das insbesondere eine Neufassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes enthält - GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 16.7.2015 - Präventionsgesetz vom 17.7.2015 - Krankenhausstrukturgesetz vom 10.12.2015 - Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendung im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 21.12.2015 (sogenanntes E-Health-Gesetz) - GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz vom 21.2.2017 - Heil- und Hilfsmittelversorungsgesetz vom 4.4.2017 sowie das - GKV-Arzneimittelversorungsstärkungsgesetz vom 4.5.2017 Zielgruppe Für Mitarbeiter von gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen, mit dem Krankenversicherungsrecht befassten Ministerien und anderen Behörden, Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern, für Rechtsanwälte, insbesondere für Fachanwälte für Sozial- und Medizinrecht, für Richter der Sozial-, Zivil- und Verfassungsgerichtsbarkeit.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Sozialrecht

Sozialrecht von Brall,  Natalie, Kerschbaumer,  Judith, Scheer,  Ulrich, Westermann,  Bernd
Das Sozialrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, mit dem sich auch Interessenvertreter befassen müssen. Viele arbeitsrechtliche Fragen sind ohne einen Blick auf die sozialrechtlichen Folgen nicht zu beantworten. Klar und verständlich erläutert der Kompaktkommentar daher das gesamte Sozialrecht – konzentriert aufbereitet in einem Band. Die Kommentierungen beschränken sich dabei auf die wesentlichen Vorschriften, die für die Beratung von Arbeitnehmern notwendig sind. Die Kernpunkte: • die Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung • die Arbeitsförderung • die Grundsicherung und die Sozialhilfe • Wohngeld, Kindergeld und Elterngeld • das Schwerbehindertenrecht • der Sozialdatenschutz Alle wichtigen Neuerungen – eIngearbeitet und kommentiert: • 8. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen • BUK Neuorganisationsgesetz Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen • Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts • GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz • Präventionsgesetz • GKV-Versorgungsstärkungsgesetz • Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz • RV-Leistungsverbesserungsgesetz • Tarifautonomiestärkungsgesetz Die Herausgeberinnen und Herausgeber: Dr. Natalie Brall, Juristin, Referatsleiterin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin. Dr. Judith Kerschbaumer, Rechtsanwältin, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik in der Bundesverwaltung von ver.di, Berlin. Ulrich Scheer, Präsident des Sozialgerichts, Duisburg: Bernd Westermann, Richter (a.D.) am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Die Autorinnen und Autoren: Katie Baldschun, Stefan Bell, Natalie Brall, Stefani Dach, Christian Fraatz, Martin Gerlach, Dr. Bettina Graue, Sebastian Herbst, Uta Holtmann, Dr. Judith Kerschbaumer, Michael Kossens, Volker Mischewski, Robert Nazarek, Evelyn Räder, Annett Reinkober, Thomas Reyels, Ulrich Scheer, Uwe Söhngen, Peter Wedde, Bernd Westermann, Regine Windirsch.
Aktualisiert: 2019-10-16
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Rente ab 63

Rente ab 63 von Brall,  Natalie, Hoenig,  Ragnar, Kerschbaumer,  Judith
Grundlage für die Rente Nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen – diese kurze Formel gilt laut Koalitionsvertrag für viele langjährig Versicherte ab Juli 2014. Nach der bisherigen Gesetzeslage durften Versicherte ohne Abschläge erst nach 45 Versicherungsjahren mit 65 Lebensjahren in Rente. Zeiten von Arbeitslosigkeit wurden nicht berücksichtigt. Diese werden ab jetzt angerechnet und zählen zu den Versicherungsjahren. Wichtig zu wissen: Das Renteneintrittsalter wird bis 2029 schrittweise wieder auf 65 Jahre angehoben. Der Ratgeber beantwortet wichtige Fragen wie: Welche Ausbildungszeiten werden angerechnet? Zählen auch Jahre freiwilliger Beitragsleistung? Zählen nur Jahre der Arbeitslosigkeit, für die Arbeitslosengeld I bezogen wurde? Wer darf wirklich mit 63 Jahren in Rente gehen? Wie lange wird diese Gesetzesänderung gelten? Die Autorinnen / Der Autor: Dr. Natalie Brall, Juristin, Referatsleiterin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin Ragnar Hoenig, Ass. jur., Leiter der Abteilung Sozialpolitik beim Sozialverband Deutschland (SoVD), Berlin Dr. Judith Kerschbaumer, Rechtsanwältin, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik in der ver.di-Bundesverwaltung, Berlin.
Aktualisiert: 2021-11-09
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Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung von Brall,  Natalie, Hoenig,  Ragnar, Kerschbaumer,  Judith
Blaupause für die betriebliche Altersvorsorge Anhand von Beispielen und Fallbeschreibungen zeigt der neue Ratgeber ganz praktisch, was das Betriebsrentengesetz für die Beschäftigten und Unternehmen bedeutet. Als zuverlässige Handlungsanleitung liefert es hilfreiche Anregungen für die Beratung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und die Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge im Unternehmen. Das Betriebsrentengesetz regelt im Wesentlichen: Die rechtlich zulässigen Formen betrieblicher Zusatzrenten Die Voraussetzungen, unter denen Beschäftigte auch bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ihre Betriebsrentenanwartschaft nicht verlieren sowie den besonders wichtigen Schutz vor einem Rentenverlust aufgrund der Insolvenz des Arbeitgebers Für die Zusage einer Betriebsrente stellt das Gesetz alternativ fünf Wege zur Verfügung, nämlich: Direktzusage Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse Die Autorinnen/Der Autor: Dr. Natalie Brall, Juristin, Leiterin des Referats Grundsatzfragen Alterssicherung, Finanzen der Rentenversicherung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin. Ragnar Hoenig, Ass. jur., Leiter der Abteilung Sozialpolitik beim Sozialverband Deutschland. Dr. Judith Kerschbaumer, Rechtsanwältin, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik in der Bundesverwaltu
Aktualisiert: 2018-09-28
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