Von der Allegorie zur Empirie

Von der Allegorie zur Empirie von Bach,  Oliver, Brieskorn,  Norbert, Decock,  Wim, Dröse,  Astrid, Lepsius,  Susanne, Mayenburg,  David von, Rech,  Walter, Repgen,  Tilman, Schmidt-Biggemann,  Wilhelm, Schneider,  Elisabeth, Stiening,  Gideon, Vollhardt,  Friedrich, Vosskamp,  Wilhelm
Die Beiträge des Tagungsbandes arbeiten erstmals heraus, wie sich um 1600 an den Universitäten ein vom Menschen und einer Naturstandsfiktion ausgehendes, jüngeres Naturrechtsdenken entwickelte. Die Bezüge zu älteren Traditionssträngen der Theologie, in der ein System des 'ius naturae' nicht ohne Gottesbezug auskam, wie auch zu den pragmatischen Ansätzen des 'ius naturale' der römischrechtlich wie kanonistisch argumentierenden Juristen bildeten für die neuen Rechtstheologen und Rechtsphilosophen einen kanonisierten Argumentationshintergrund, von dem sie sich aber auch abzusetzen suchten. Bei überraschenden personalen wie inhaltlichen Verschränkungen wurden in der langen Übergangszeit vom Spätmittelalter zur frühen Neuzeit gemeinsame Problemkreise bearbeitet, wie die Frage der Mensch-Tier-Differenz oder die Bedeutung des sozialen Zusammenlebens. Besondere Bedeutung kam dabei abgeschiedenen Orten, häufig Inseln, zu, die als fiktive Orte erlaubten, utopische Gesellschaftsentwürfe in einem Gedankenexperiment zu erproben. In der Form derartiger utopischer Gesellschaftsentwürfe wurden die rechtlichen, philosophischen und theologischen Konzepte dann einer breiteren europäischen Leseröffentlichkeit zugänglich zu machen.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Von der Allegorie zur Empirie

Von der Allegorie zur Empirie von Bach,  Oliver, Brieskorn,  Norbert, Decock,  Wim, Dröse,  Astrid, Lepsius,  Susanne, Mayenburg,  David von, Rech,  Walter, Repgen,  Tilman, Schmidt-Biggemann,  Wilhelm, Schneider,  Elisabeth, Stiening,  Gideon, Vollhardt,  Friedrich, Vosskamp,  Wilhelm
Die Beiträge des Tagungsbandes arbeiten erstmals heraus, wie sich um 1600 an den Universitäten ein vom Menschen und einer Naturstandsfiktion ausgehendes, jüngeres Naturrechtsdenken entwickelte. Die Bezüge zu älteren Traditionssträngen der Theologie, in der ein System des 'ius naturae' nicht ohne Gottesbezug auskam, wie auch zu den pragmatischen Ansätzen des 'ius naturale' der römischrechtlich wie kanonistisch argumentierenden Juristen bildeten für die neuen Rechtstheologen und Rechtsphilosophen einen kanonisierten Argumentationshintergrund, von dem sie sich aber auch abzusetzen suchten. Bei überraschenden personalen wie inhaltlichen Verschränkungen wurden in der langen Übergangszeit vom Spätmittelalter zur frühen Neuzeit gemeinsame Problemkreise bearbeitet, wie die Frage der Mensch-Tier-Differenz oder die Bedeutung des sozialen Zusammenlebens, sowie der Bedeutung von abgeschiedenen Orten, häufig Inseln, die den Experimentalcharakter fiktiver bzw. utopischer Gesellschaftsordnungen unterstrichen. In der Form derartiger utopischer Gesellschaftsentwürfe wurden die rechtlichen, philosophischen und theologischen Konzepte dann in eine breitere europäische Leseröffentlichkeit vermittelt.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Von der Allegorie zur Empirie

Von der Allegorie zur Empirie von Bach,  Oliver, Brieskorn,  Norbert, Decock,  Wim, Dröse,  Astrid, Lepsius,  Susanne, Mayenburg,  David von, Rech,  Walter, Repgen,  Tilman, Schmidt-Biggemann,  Wilhelm, Schneider,  Elisabeth, Stiening,  Gideon, Vollhardt,  Friedrich, Vosskamp,  Wilhelm
Die Beiträge des Tagungsbandes arbeiten erstmals heraus, wie sich um 1600 an den Universitäten ein vom Menschen und einer Naturstandsfiktion ausgehendes, jüngeres Naturrechtsdenken entwickelte. Die Bezüge zu älteren Traditionssträngen der Theologie, in der ein System des 'ius naturae' nicht ohne Gottesbezug auskam, wie auch zu den pragmatischen Ansätzen des 'ius naturale' der römischrechtlich wie kanonistisch argumentierenden Juristen bildeten für die neuen Rechtstheologen und Rechtsphilosophen einen kanonisierten Argumentationshintergrund, von dem sie sich aber auch abzusetzen suchten. Bei überraschenden personalen wie inhaltlichen Verschränkungen wurden in der langen Übergangszeit vom Spätmittelalter zur frühen Neuzeit gemeinsame Problemkreise bearbeitet, wie die Frage der Mensch-Tier-Differenz oder die Bedeutung des sozialen Zusammenlebens, sowie der Bedeutung von abgeschiedenen Orten, häufig Inseln, die den Experimentalcharakter fiktiver bzw. utopischer Gesellschaftsordnungen unterstrichen. In der Form derartiger utopischer Gesellschaftsentwürfe wurden die rechtlichen, philosophischen und theologischen Konzepte dann in eine breitere europäische Leseröffentlichkeit vermittelt.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Recht und Moral in der Scholastik der Frühen Neuzeit 1500-1750

Recht und Moral in der Scholastik der Frühen Neuzeit 1500-1750 von Birr,  Christiane, Decock,  Wim
Die Bände der "methodica" stellen die Quellen und Methoden der Rechtsgeschichte sowie den gegenwärtigen Forschungsstand und dessen Perspektiven umfassend und in klarer Sprache dar. Sie bieten damit eine Anleitung zum rechtshistorischen Arbeiten und die damit einhergehende Quellen- und Hilfsmittelkunde nicht nur Studierenden und Doktoranden, sondern auch für Dozenten der Rechts- und Verfassungsgeschichte und angrenzender Fächer.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Recht und Moral in der Scholastik der Frühen Neuzeit 1500-1750

Recht und Moral in der Scholastik der Frühen Neuzeit 1500-1750 von Birr,  Christiane, Decock,  Wim
Die Bände der "methodica" stellen die Quellen und Methoden der Rechtsgeschichte sowie den gegenwärtigen Forschungsstand und dessen Perspektiven umfassend und in klarer Sprache dar. Sie bieten damit eine Anleitung zum rechtshistorischen Arbeiten und die damit einhergehende Quellen- und Hilfsmittelkunde nicht nur Studierenden und Doktoranden, sondern auch für Dozenten der Rechts- und Verfassungsgeschichte und angrenzender Fächer.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Recht und Moral in der Scholastik der Frühen Neuzeit 1500-1750

Recht und Moral in der Scholastik der Frühen Neuzeit 1500-1750 von Birr,  Christiane, Decock,  Wim
Die Bände der "methodica" stellen die Quellen und Methoden der Rechtsgeschichte sowie den gegenwärtigen Forschungsstand und dessen Perspektiven umfassend und in klarer Sprache dar. Sie bieten damit eine Anleitung zum rechtshistorischen Arbeiten und die damit einhergehende Quellen- und Hilfsmittelkunde nicht nur Studierenden und Doktoranden, sondern auch für Dozenten der Rechts- und Verfassungsgeschichte und angrenzender Fächer.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Von der Allegorie zur Empirie

Von der Allegorie zur Empirie von Bach,  Oliver, Brieskorn,  Norbert, Decock,  Wim, Dröse,  Astrid, Lepsius,  Susanne, Mayenburg,  David von, Rech,  Walter, Repgen,  Tilman, Schmidt-Biggemann,  Wilhelm, Schneider,  Elisabeth, Stiening,  Gideon, Vollhardt,  Friedrich, Vosskamp,  Wilhelm
Die Beiträge des Tagungsbandes arbeiten erstmals heraus, wie sich um 1600 an den Universitäten ein vom Menschen und einer Naturstandsfiktion ausgehendes, jüngeres Naturrechtsdenken entwickelte. Die Bezüge zu älteren Traditionssträngen der Theologie, in der ein System des 'ius naturae' nicht ohne Gottesbezug auskam, wie auch zu den pragmatischen Ansätzen des 'ius naturale' der römischrechtlich wie kanonistisch argumentierenden Juristen bildeten für die neuen Rechtstheologen und Rechtsphilosophen einen kanonisierten Argumentationshintergrund, von dem sie sich aber auch abzusetzen suchten. Bei überraschenden personalen wie inhaltlichen Verschränkungen wurden in der langen Übergangszeit vom Spätmittelalter zur frühen Neuzeit gemeinsame Problemkreise bearbeitet, wie die Frage der Mensch-Tier-Differenz oder die Bedeutung des sozialen Zusammenlebens, sowie der Bedeutung von abgeschiedenen Orten, häufig Inseln, die den Experimentalcharakter fiktiver bzw. utopischer Gesellschaftsordnungen unterstrichen. In der Form derartiger utopischer Gesellschaftsentwürfe wurden die rechtlichen, philosophischen und theologischen Konzepte dann in eine breitere europäische Leseröffentlichkeit vermittelt.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Von der Allegorie zur Empirie

Von der Allegorie zur Empirie von Bach,  Oliver, Brieskorn,  Norbert, Decock,  Wim, Dröse,  Astrid, Lepsius,  Susanne, Mayenburg,  David von, Rech,  Walter, Repgen,  Tilman, Schmidt-Biggemann,  Wilhelm, Schneider,  Elisabeth, Stiening,  Gideon, Vollhardt,  Friedrich, Vosskamp,  Wilhelm
Die Beiträge des Tagungsbandes arbeiten erstmals heraus, wie sich um 1600 an den Universitäten ein vom Menschen und einer Naturstandsfiktion ausgehendes, jüngeres Naturrechtsdenken entwickelte. Die Bezüge zu älteren Traditionssträngen der Theologie, in der ein System des 'ius naturae' nicht ohne Gottesbezug auskam, wie auch zu den pragmatischen Ansätzen des 'ius naturale' der römischrechtlich wie kanonistisch argumentierenden Juristen bildeten für die neuen Rechtstheologen und Rechtsphilosophen einen kanonisierten Argumentationshintergrund, von dem sie sich aber auch abzusetzen suchten. Bei überraschenden personalen wie inhaltlichen Verschränkungen wurden in der langen Übergangszeit vom Spätmittelalter zur frühen Neuzeit gemeinsame Problemkreise bearbeitet, wie die Frage der Mensch-Tier-Differenz oder die Bedeutung des sozialen Zusammenlebens. Besondere Bedeutung kam dabei abgeschiedenen Orten, häufig Inseln, zu, die als fiktive Orte erlaubten, utopische Gesellschaftsentwürfe in einem Gedankenexperiment zu erproben. In der Form derartiger utopischer Gesellschaftsentwürfe wurden die rechtlichen, philosophischen und theologischen Konzepte dann einer breiteren europäischen Leseröffentlichkeit zugänglich zu machen.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Konfliktlösung in der Frühen Neuzeit

Konfliktlösung in der Frühen Neuzeit von Decock,  Wim
Nach einer Einführung in die jeweilige Epoche werden die für den Zeitabschnitt kennzeichnenden Akteure, Verfahren und Institutionen vorgestellt sowie Kernfragen und Zentralprobleme der Streitentscheidung in zeittypischen Konfliktfeldern behandelt. Die europäische Perspektive des Handbuchs schlägt sich in Überblicken zu einzelnen Ländern, Regionen und Rechtskulturen nieder. Ausführliche Hinweise auf die weiterführende Literatur runden die Darstellung ab. Der vorliegende Band 3 umfasst Beiträge zur Frühen Neuzeit.
Aktualisiert: 2023-04-02
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Konfliktlösung in der Frühen Neuzeit

Konfliktlösung in der Frühen Neuzeit von Decock,  Wim
Nach einer Einführung in die jeweilige Epoche werden die für den Zeitabschnitt kennzeichnenden Akteure, Verfahren und Institutionen vorgestellt sowie Kernfragen und Zentralprobleme der Streitentscheidung in zeittypischen Konfliktfeldern behandelt. Die europäische Perspektive des Handbuchs schlägt sich in Überblicken zu einzelnen Ländern, Regionen und Rechtskulturen nieder. Ausführliche Hinweise auf die weiterführende Literatur runden die Darstellung ab. Der vorliegende Band 3 umfasst Beiträge zur Frühen Neuzeit.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Recht und Moral in der Scholastik der Frühen Neuzeit 1500-1750

Recht und Moral in der Scholastik der Frühen Neuzeit 1500-1750 von Birr,  Christiane, Decock,  Wim
Die Bände der "methodica" stellen die Quellen und Methoden der Rechtsgeschichte sowie den gegenwärtigen Forschungsstand und dessen Perspektiven umfassend und in klarer Sprache dar. Sie bieten damit eine Anleitung zum rechtshistorischen Arbeiten und die damit einhergehende Quellen- und Hilfsmittelkunde nicht nur Studierenden und Doktoranden, sondern auch für Dozenten der Rechts- und Verfassungsgeschichte und angrenzender Fächer.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Recht und Moral in der Scholastik der Frühen Neuzeit 1500-1750

Recht und Moral in der Scholastik der Frühen Neuzeit 1500-1750 von Birr,  Christiane, Decock,  Wim
Die Bände der "methodica" stellen die Quellen und Methoden der Rechtsgeschichte sowie den gegenwärtigen Forschungsstand und dessen Perspektiven umfassend und in klarer Sprache dar. Sie bieten damit eine Anleitung zum rechtshistorischen Arbeiten und die damit einhergehende Quellen- und Hilfsmittelkunde nicht nur Studierenden und Doktoranden, sondern auch für Dozenten der Rechts- und Verfassungsgeschichte und angrenzender Fächer.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Von der Allegorie zur Empirie

Von der Allegorie zur Empirie von Bach,  Oliver, Brieskorn,  Norbert, Decock,  Wim, Dröse,  Astrid, Lepsius,  Susanne, Mayenburg,  David von, Rech,  Walter, Repgen,  Tilman, Schmidt-Biggemann,  Wilhelm, Schneider,  Elisabeth, Stiening,  Gideon, Vollhardt,  Friedrich, Vosskamp,  Wilhelm
Die Beiträge des Tagungsbandes arbeiten erstmals heraus, wie sich um 1600 an den Universitäten ein vom Menschen und einer Naturstandsfiktion ausgehendes, jüngeres Naturrechtsdenken entwickelte. Die Bezüge zu älteren Traditionssträngen der Theologie, in der ein System des 'ius naturae' nicht ohne Gottesbezug auskam, wie auch zu den pragmatischen Ansätzen des 'ius naturale' der römischrechtlich wie kanonistisch argumentierenden Juristen bildeten für die neuen Rechtstheologen und Rechtsphilosophen einen kanonisierten Argumentationshintergrund, von dem sie sich aber auch abzusetzen suchten. Bei überraschenden personalen wie inhaltlichen Verschränkungen wurden in der langen Übergangszeit vom Spätmittelalter zur frühen Neuzeit gemeinsame Problemkreise bearbeitet, wie die Frage der Mensch-Tier-Differenz oder die Bedeutung des sozialen Zusammenlebens, sowie der Bedeutung von abgeschiedenen Orten, häufig Inseln, die den Experimentalcharakter fiktiver bzw. utopischer Gesellschaftsordnungen unterstrichen. In der Form derartiger utopischer Gesellschaftsentwürfe wurden die rechtlichen, philosophischen und theologischen Konzepte dann in eine breitere europäische Leseröffentlichkeit vermittelt.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Handbuch zur Geschichte der Konfliktlösung in Europa

Handbuch zur Geschichte der Konfliktlösung in Europa von Collin,  Peter, Decock,  Wim, Grotkamp,  Nadine, Seelentag,  Anna, von Mayenburg,  David
Das vierbändige Werk „Handbuch zur Geschichte der Konfliktlösung in Europa“ wurde von namhaften internationalen Expertinnen und Experten geschrieben und dient als zentrales Referenzmedium für die historische Dimension aller Formen der Streitentscheidung. Der Aufbau orientiert sich an den vier Epochen Antike, Mittelalter, Frühe Neuzeit und 19./20. Jahrhundert. Zugleich wird eine europäische Perspektive eingenommen, die sich sowohl in den einzelnen Kapiteln als auch in speziellen Länderforschungsberichten niederschlägt. Nach einer Einführung in die jeweilige Epoche werden einerseits Konfliktlösungsmodelle und  -institutionen sowie andererseits Kernfragen und Zentralprobleme behandelt. Rechtshistorische Dokumente runden die Darstellung ab. 
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Beiträge des Tagungsbandes arbeiten erstmals heraus, wie sich um 1600 an den Universitäten ein vom Menschen und einer Naturstandsfiktion ausgehendes, jüngeres Naturrechtsdenken entwickelte. Die Bezüge zu älteren Traditionssträngen der Theologie, in der ein System des 'ius naturae' nicht ohne Gottesbezug auskam, wie auch zu den pragmatischen Ansätzen des 'ius naturale' der römischrechtlich wie kanonistisch argumentierenden Juristen bildeten für die neuen Rechtstheologen und Rechtsphilosophen einen kanonisierten Argumentationshintergrund, von dem sie sich aber auch abzusetzen suchten. Bei überraschenden personalen wie inhaltlichen Verschränkungen wurden in der langen Übergangszeit vom Spätmittelalter zur frühen Neuzeit gemeinsame Problemkreise bearbeitet, wie die Frage der Mensch-Tier-Differenz oder die Bedeutung des sozialen Zusammenlebens. Besondere Bedeutung kam dabei abgeschiedenen Orten, häufig Inseln, zu, die als fiktive Orte erlaubten, utopische Gesellschaftsentwürfe in einem Gedankenexperiment zu erproben. In der Form derartiger utopischer Gesellschaftsentwürfe wurden die rechtlichen, philosophischen und theologischen Konzepte dann einer breiteren europäischen Leseröffentlichkeit zugänglich zu machen.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Recht und Moral in der Scholastik der Frühen Neuzeit 1500-1750

Recht und Moral in der Scholastik der Frühen Neuzeit 1500-1750 von Birr,  Christiane, Decock,  Wim
Die Bände der "methodica" stellen die Quellen und Methoden der Rechtsgeschichte sowie den gegenwärtigen Forschungsstand und dessen Perspektiven umfassend und in klarer Sprache dar. Sie bieten damit eine Anleitung zum rechtshistorischen Arbeiten und die damit einhergehende Quellen- und Hilfsmittelkunde nicht nur Studierenden und Doktoranden, sondern auch für Dozenten der Rechts- und Verfassungsgeschichte und angrenzender Fächer.
Aktualisiert: 2023-03-27
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