Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-03
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Die gegenseitige Verdrängung und Durchdringung von Gesetz und Vertrag als gesellschaftliches Problemlösungsmodell.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die gegenseitige Verdrängung und Durchdringung von Gesetz und Vertrag als gesellschaftliches Problemlösungsmodell.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Der vorliegende Band ist mit Ernst-Joachim Lampe einem Wissenschaftler gewidmet, der grundlegende Beiträge zur Rechtsanthropologie und Rechtsphilosophie sowie zum allgemeinen Strafrecht und zum Wirtschaftsstrafrecht geleistet hat. Ein wesentliches Anliegen seines Werkes sind Grundlegung und Ausarbeitung der Rechtsanthropologie. So hat er im ersten Band seiner Rechtsanthropologie (1970) apriorische und aposteriorische Aussagen über den Menschen im Recht herausgearbeitet und in seinem Werk Grenzen des Rechtspositivismus (1988) Bindungen des Rechts an die im Menschen wirksamen logischen und natürlichen Gesetzmäßigkeiten dargestellt und damit dem Rechtspositivismus ein rechtsanthropologisch begründetes negatives Naturrecht entgegengesetzt. Auf der Basis der rechtsanthropologischen Analysen entwickelte Ernst-Joachim Lampe insbesondere in der 1967 veröffentlichten Schrift über Das personale Unrecht seine Lehre vom strafrechtlichen Unrecht, das nach ihm durch den sozialen Beziehungsunwert gekennzeichnet ist. Eine Theorie der Strafe formulierte er in seiner Strafphilosophie (1999). Neben zahlreichen Veröffentlichungen zum Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts stehen wichtige Beiträge zur Entwicklung des modernen Wirtschaftsstrafrechts, u. a. durch die Monografie Der Kreditbetrug (§ 263, 265 b StGB) aus dem Jahr 1980.
Im ersten Teil der Festschrift entfalten die Autoren aus empirischer und normativer Perspektive die Grundlagen des Rechts. In Beiträgen aus Biologie, Hirnforschung, Ethnologie, Psychologie, Psychiatrie, Soziologie, Ökonomie, Kriminologie, Rechtsphilosophie sowie aus dem Privatrecht und dem Öffentlichen Recht werden Grundfragen des Rechts erörtert, die u. a. die Themenbereiche Willensfreiheit, Gerechtigkeit, Schadenswiedergutmachung und Strafe, Rechtskultur, Menschenwürde und Rechtsgefühl betreffen. Der zweite Teil des Bandes hat das Strafrecht zum Gegenstand. Behandelt werden Fragen des Allgemeinen Teils des Strafrechts (Grundlegung der Strafrechtsdogmatik, Zusammenhang von Strafe und Strafrecht, Straftaterfordernis der Rechtsgutsverletzung, Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs, Unrecht des fahrlässigen Delikts, Strafrechtsschuld, Beteiligung, kollektive Verantwortlichkeit, Spezialprävention, sichernder Freiheitsentzug), Themen aus dem Besonderen Teil (Verhältnis von Mord und Totschlag, Probleme der Unterschlagung, des Betrugs, der Untreue und der Anschlussdelikte), Fragen des Wirtschaftsstrafrechts (u. a. wettbewerbsbeschränkende Absprachen und Korruptionsdelikte in der Wirtschaft) und Probleme des Strafverfahrensrechts (u. a. Fair trial im Strafprozess und Zeugnisverweigerungsrecht der Presse). Durch die Aufsätze sollen im Sinne von Ernst-Joachim Lampe Beiträge zu einer menschengerechten Ausgestaltung des Rechts geleistet werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der vorliegende Band ist mit Ernst-Joachim Lampe einem Wissenschaftler gewidmet, der grundlegende Beiträge zur Rechtsanthropologie und Rechtsphilosophie sowie zum allgemeinen Strafrecht und zum Wirtschaftsstrafrecht geleistet hat. Ein wesentliches Anliegen seines Werkes sind Grundlegung und Ausarbeitung der Rechtsanthropologie. So hat er im ersten Band seiner Rechtsanthropologie (1970) apriorische und aposteriorische Aussagen über den Menschen im Recht herausgearbeitet und in seinem Werk Grenzen des Rechtspositivismus (1988) Bindungen des Rechts an die im Menschen wirksamen logischen und natürlichen Gesetzmäßigkeiten dargestellt und damit dem Rechtspositivismus ein rechtsanthropologisch begründetes negatives Naturrecht entgegengesetzt. Auf der Basis der rechtsanthropologischen Analysen entwickelte Ernst-Joachim Lampe insbesondere in der 1967 veröffentlichten Schrift über Das personale Unrecht seine Lehre vom strafrechtlichen Unrecht, das nach ihm durch den sozialen Beziehungsunwert gekennzeichnet ist. Eine Theorie der Strafe formulierte er in seiner Strafphilosophie (1999). Neben zahlreichen Veröffentlichungen zum Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts stehen wichtige Beiträge zur Entwicklung des modernen Wirtschaftsstrafrechts, u. a. durch die Monografie Der Kreditbetrug (§ 263, 265 b StGB) aus dem Jahr 1980.
Im ersten Teil der Festschrift entfalten die Autoren aus empirischer und normativer Perspektive die Grundlagen des Rechts. In Beiträgen aus Biologie, Hirnforschung, Ethnologie, Psychologie, Psychiatrie, Soziologie, Ökonomie, Kriminologie, Rechtsphilosophie sowie aus dem Privatrecht und dem Öffentlichen Recht werden Grundfragen des Rechts erörtert, die u. a. die Themenbereiche Willensfreiheit, Gerechtigkeit, Schadenswiedergutmachung und Strafe, Rechtskultur, Menschenwürde und Rechtsgefühl betreffen. Der zweite Teil des Bandes hat das Strafrecht zum Gegenstand. Behandelt werden Fragen des Allgemeinen Teils des Strafrechts (Grundlegung der Strafrechtsdogmatik, Zusammenhang von Strafe und Strafrecht, Straftaterfordernis der Rechtsgutsverletzung, Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs, Unrecht des fahrlässigen Delikts, Strafrechtsschuld, Beteiligung, kollektive Verantwortlichkeit, Spezialprävention, sichernder Freiheitsentzug), Themen aus dem Besonderen Teil (Verhältnis von Mord und Totschlag, Probleme der Unterschlagung, des Betrugs, der Untreue und der Anschlussdelikte), Fragen des Wirtschaftsstrafrechts (u. a. wettbewerbsbeschränkende Absprachen und Korruptionsdelikte in der Wirtschaft) und Probleme des Strafverfahrensrechts (u. a. Fair trial im Strafprozess und Zeugnisverweigerungsrecht der Presse). Durch die Aufsätze sollen im Sinne von Ernst-Joachim Lampe Beiträge zu einer menschengerechten Ausgestaltung des Rechts geleistet werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Standardwerk zum Jugendgerichtsgesetz wird mit der 12. Auflage auf den neuesten Stand gebracht. Leitlinien des Kommentars bleiben die Grundgedanken des JGG, nach denen durch ein erzieherisch ausgestaltetes und rechtsstaatliches Jugendstrafrecht weitere Rechtsbrüche von Jugendlichen und Heranwachsenden verhindert sowie die Integration junger Menschen in die Gesellschaft gefördert werden sollen. Der Kommentar versteht sich als Hilfe für alle Praktiker in der Jugendstrafrechtspflege. Die Kommentierung berücksichtigt alle Änderungen des JGG bis Ende 2010.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das Standardwerk zum Jugendgerichtsgesetz wird mit der 12. Auflage auf den neuesten Stand gebracht. Leitlinien des Kommentars bleiben die Grundgedanken des JGG, nach denen durch ein erzieherisch ausgestaltetes und rechtsstaatliches Jugendstrafrecht weitere Rechtsbrüche von Jugendlichen und Heranwachsenden verhindert sowie die Integration junger Menschen in die Gesellschaft gefördert werden sollen. Der Kommentar versteht sich als Hilfe für alle Praktiker in der Jugendstrafrechtspflege. Die Kommentierung berücksichtigt alle Änderungen des JGG bis Ende 2010.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die in diesem Band veröffentlichten Vorträge von acht Wissenschaftlern ehren einen Praktiker in einem Kreis von - fast ausschließlich - Wissenschaftlern; nach wie vor eine Seltenheit. Es begründet sich aus der Hochachtung der Persönlichkeit des Jubilars und der Anerkennung seines fachlichen Lebenswerkes. Die Fragestellung des Symposions: Wie haben sich Jugendkriminalität und Jugendstrafrecht in den letzten Jahrzehnten entwickelt und welche Perspektiven sind daraus herzuleiten? Zu Beginn des neuen Jahrtausends geht es auch um Europäisierung und Internationalisierung von (Jugend-) Recht in einer globalisierten Welt. Vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungstendenzen der Jugendkriminalität rückt der Grundsatz von Prävention statt Reaktion stärker in den Vordergrund. Rechtsfolgensysteme und Sanktionspraxis sind zu überprüfen, Perspektiven im Jugendstrafverfahren zu entwickeln.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Mit dieser Festschrift wird ein Rechtswissenschaftler besonderen Ranges geehrt. Die versammelten Beiträge spiegeln die ganze Bandbreite des Wirkens und des Werkes von Reinhard Böttcher wider.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Mit dieser Festschrift wird ein Rechtswissenschaftler besonderen Ranges geehrt. Die versammelten Beiträge spiegeln die ganze Bandbreite des Wirkens und des Werkes von Reinhard Böttcher wider.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die in diesem Band veröffentlichten Vorträge von acht Wissenschaftlern ehren einen Praktiker in einem Kreis von - fast ausschließlich - Wissenschaftlern; nach wie vor eine Seltenheit. Es begründet sich aus der Hochachtung der Persönlichkeit des Jubilars und der Anerkennung seines fachlichen Lebenswerkes. Die Fragestellung des Symposions: Wie haben sich Jugendkriminalität und Jugendstrafrecht in den letzten Jahrzehnten entwickelt und welche Perspektiven sind daraus herzuleiten? Zu Beginn des neuen Jahrtausends geht es auch um Europäisierung und Internationalisierung von (Jugend-) Recht in einer globalisierten Welt. Vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungstendenzen der Jugendkriminalität rückt der Grundsatz von Prävention statt Reaktion stärker in den Vordergrund. Rechtsfolgensysteme und Sanktionspraxis sind zu überprüfen, Perspektiven im Jugendstrafverfahren zu entwickeln.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Mit der 11. Auflage wird der Kommentar auf den neuesten Stand gebracht. Rechtsprechung und Literatur sind bis Oktober 2001 und teilweise auch darüber hinaus eingearbeitet. Der Kommentar verfolgt weiterhin das Ziel, die Praxis der in der Jugendstrafrechtspflege Tätigen bei der Anwendung des JGG zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen den Verfahrensbeteiligten zu fördern. Entsprechend den neuen Entwicklungen in Gesetzgebung, Praxis und Wissenschaft wurden einige Teile des Kommentars überarbeitet, so zum Beispiel die Ausführungen zum Täter-Opfer-Ausgleich (§ 10), zu Dateiregelungen (Vorbemerkungen § 97) und zum Jugendschutzverfahren (Anhang nach § 125). Leitlinien des Kommentars sind weiterhin die Grundgedanken des JGG, nach denen durch ein erzieherisch ausgestaltetes und rechtsstaatliches Jugendstrafrecht weitere Rechtsbrüche von Jugendlichen und Heranwachsenden verhindert werden sollen und die Integration junger Menschen in die Gesellschaft gefördert werden soll. Die Autoren, die den Kommentar gemeinsam verantworten, wollen ihren Beitrag dazu leisten, dass die Jugendstrafrechtspflege den Anforderungen an einen verantwortlichen Umgang mit jungen Menschen und ihrer Delinquenz gerecht werden kann.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Heinz Schöch, der am 20. August 2010 seinen 70. Geburtstag feiert, ist einer der renommiertesten Strafrechtler und Kriminologen Deutschlands. Die hiermit zu diesem Anlass vorgelegte Festschrift umfasst den gesamten Bereich des Strafrechts von der Kriminologie über das Jugendstrafrecht, den Strafvollzug, das materielle Strafrecht und die Sanktionen bis zur Forensik und Rechtsmedizin sowie darüber hinaus auch Fragen der juristischen Ausbildung. Sie spiegelt damit die ganze Bandbreite des Wirkens und des Werkes von Heinz Schöch wider.
Aktualisiert: 2023-05-29
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