Recht ohne Staat?

Recht ohne Staat? von Benda-Beckmann,  Franz von, Duve,  Thomas, Günther,  Klaus, Hofmann,  Rainer, Kadelbach,  Stefan, Schröter,  Susanne, Teubner,  Gunther, Wolf,  Klaus Dieter
Die Vorstellung, modernes Recht sei eng an die politische Organisationsform des Staates gebunden, verliert in jüngster Zeit immer mehr an Plausibilität: Transnationale Unternehmen schaffen sich in vielen Bereichen ihre eigenen Regeln und tragen Konflikte vor privat vereinbarten Schiedsgerichten aus. Globale Systeme wie der internationale Finanzmarkt oder das Internet regulieren sich weitgehend selbst, der Staat bestimmt allenfalls die Randbedingungen. Regierungen treffen Vereinbarungen untereinander – G 8, G 20 –, die keine völkerrechtlichen Verträge im herkömmlichen Sinne sind. Inwiefern handelt es sich hier noch um Recht und welche Rolle spielt dabei der Staat? Ein Blick in die Rechtsgeschichte zeigt, dass es stets eine Pluralität des Rechts und der rechtsetzenden Autoritäten gab.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Recht ohne Staat?

Recht ohne Staat? von Benda-Beckmann,  Franz von, Duve,  Thomas, Günther,  Klaus, Hofmann,  Rainer, Kadelbach,  Stefan, Schröter,  Susanne, Teubner,  Gunther, Wolf,  Klaus Dieter
Die Vorstellung, modernes Recht sei eng an die politische Organisationsform des Staates gebunden, verliert in jüngster Zeit immer mehr an Plausibilität: Transnationale Unternehmen schaffen sich in vielen Bereichen ihre eigenen Regeln und tragen Konflikte vor privat vereinbarten Schiedsgerichten aus. Globale Systeme wie der internationale Finanzmarkt oder das Internet regulieren sich weitgehend selbst, der Staat bestimmt allenfalls die Randbedingungen. Regierungen treffen Vereinbarungen untereinander – G 8, G 20 –, die keine völkerrechtlichen Verträge im herkömmlichen Sinne sind. Inwiefern handelt es sich hier noch um Recht und welche Rolle spielt dabei der Staat? Ein Blick in die Rechtsgeschichte zeigt, dass es stets eine Pluralität des Rechts und der rechtsetzenden Autoritäten gab.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Recht ohne Staat? von Benda-Beckmann,  Franz von, Duve,  Thomas, Günther,  Klaus, Hofmann,  Rainer, Kadelbach,  Stefan, Schröter,  Susanne, Teubner,  Gunther, Wolf,  Klaus Dieter
Die Vorstellung, modernes Recht sei eng an die politische Organisationsform des Staates gebunden, verliert in jüngster Zeit immer mehr an Plausibilität: Transnationale Unternehmen schaffen sich in vielen Bereichen ihre eigenen Regeln und tragen Konflikte vor privat vereinbarten Schiedsgerichten aus. Globale Systeme wie der internationale Finanzmarkt oder das Internet regulieren sich weitgehend selbst, der Staat bestimmt allenfalls die Randbedingungen. Regierungen treffen Vereinbarungen untereinander – G 8, G 20 –, die keine völkerrechtlichen Verträge im herkömmlichen Sinne sind. Inwiefern handelt es sich hier noch um Recht und welche Rolle spielt dabei der Staat? Ein Blick in die Rechtsgeschichte zeigt, dass es stets eine Pluralität des Rechts und der rechtsetzenden Autoritäten gab.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Recht ohne Staat? von Benda-Beckmann,  Franz von, Duve,  Thomas, Günther,  Klaus, Hofmann,  Rainer, Kadelbach,  Stefan, Schröter,  Susanne, Teubner,  Gunther, Wolf,  Klaus Dieter
Die Vorstellung, modernes Recht sei eng an die politische Organisationsform des Staates gebunden, verliert in jüngster Zeit immer mehr an Plausibilität: Transnationale Unternehmen schaffen sich in vielen Bereichen ihre eigenen Regeln und tragen Konflikte vor privat vereinbarten Schiedsgerichten aus. Globale Systeme wie der internationale Finanzmarkt oder das Internet regulieren sich weitgehend selbst, der Staat bestimmt allenfalls die Randbedingungen. Regierungen treffen Vereinbarungen untereinander – G 8, G 20 –, die keine völkerrechtlichen Verträge im herkömmlichen Sinne sind. Inwiefern handelt es sich hier noch um Recht und welche Rolle spielt dabei der Staat? Ein Blick in die Rechtsgeschichte zeigt, dass es stets eine Pluralität des Rechts und der rechtsetzenden Autoritäten gab.
Aktualisiert: 2023-06-25
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De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus.Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil II

De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus.Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil II von Bach,  Oiver, Bach,  Oliver, Brieskorn,  Norbert, Duve,  Thomas, Fidora,  Alexander, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Lutz-Bachmann,  Matthias, Niederberger,  Andreas, Stiening,  Gideon, Suárez,  Francisco
Im fünften Buch seiner rechtstheologischen Summe ›De legibus ac Deo legislatore‹ aus dem Jahre 1612 entwickelt Francisco Suárez die Grundlagen und Grundzüge einer Theorie der Strafe. Dabei gelingt es dem Conimbricenser Theologen, Philosophen und Juristen, die Strafe in ihrem rechtstheoretischen Wesen und ihrer rechtspraktischen Funktion zu bestimmen und zu begründen, indem die poena als notwendiges Moment jeder Gesetzestheorie abgeleitet wird. Auch das komplexe Verhältnis von Strafe und Sünde wird präzise gefasst. Das hier erstmals in deutscher Übersetzung vorliegende Buch V von ›De legibus‹ dokumentiert die innovativen Konzeptionen einer Philosophie und Theologie der Strafe, die die frühneuzeitliche Entwicklung der politischen Theorie in Aufnahme und Kritik bis ins 18. Jahrhundert beeinflussen sollte.
Aktualisiert: 2023-06-22
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De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus.Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil II

De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus.Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil II von Bach,  Oiver, Bach,  Oliver, Brieskorn,  Norbert, Duve,  Thomas, Fidora,  Alexander, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Lutz-Bachmann,  Matthias, Niederberger,  Andreas, Stiening,  Gideon, Suárez,  Francisco
Im fünften Buch seiner rechtstheologischen Summe ›De legibus ac Deo legislatore‹ aus dem Jahre 1612 entwickelt Francisco Suárez die Grundlagen und Grundzüge einer Theorie der Strafe. Dabei gelingt es dem Conimbricenser Theologen, Philosophen und Juristen, die Strafe in ihrem rechtstheoretischen Wesen und ihrer rechtspraktischen Funktion zu bestimmen und zu begründen, indem die poena als notwendiges Moment jeder Gesetzestheorie abgeleitet wird. Auch das komplexe Verhältnis von Strafe und Sünde wird präzise gefasst. Das hier erstmals in deutscher Übersetzung vorliegende Buch V von ›De legibus‹ dokumentiert die innovativen Konzeptionen einer Philosophie und Theologie der Strafe, die die frühneuzeitliche Entwicklung der politischen Theorie in Aufnahme und Kritik bis ins 18. Jahrhundert beeinflussen sollte.
Aktualisiert: 2023-06-22
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De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus.Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil II

De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus.Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil II von Bach,  Oiver, Bach,  Oliver, Brieskorn,  Norbert, Duve,  Thomas, Fidora,  Alexander, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Lutz-Bachmann,  Matthias, Niederberger,  Andreas, Stiening,  Gideon, Suárez,  Francisco
Im fünften Buch seiner rechtstheologischen Summe ›De legibus ac Deo legislatore‹ aus dem Jahre 1612 entwickelt Francisco Suárez die Grundlagen und Grundzüge einer Theorie der Strafe. Dabei gelingt es dem Conimbricenser Theologen, Philosophen und Juristen, die Strafe in ihrem rechtstheoretischen Wesen und ihrer rechtspraktischen Funktion zu bestimmen und zu begründen, indem die poena als notwendiges Moment jeder Gesetzestheorie abgeleitet wird. Auch das komplexe Verhältnis von Strafe und Sünde wird präzise gefasst. Das hier erstmals in deutscher Übersetzung vorliegende Buch V von ›De legibus‹ dokumentiert die innovativen Konzeptionen einer Philosophie und Theologie der Strafe, die die frühneuzeitliche Entwicklung der politischen Theorie in Aufnahme und Kritik bis ins 18. Jahrhundert beeinflussen sollte.
Aktualisiert: 2023-06-22
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De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus. Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil I

De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus. Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil I von Bach,  Oiver, Bach,  Oliver, Brieskorn,  Norbert, Duve,  Thomas, Fidora,  Alexander, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Lutz-Bachmann,  Matthias, Niederberger,  Andreas, Stiening,  Gideon, Suárez,  Francisco
Im fünften Buch seiner rechtstheologischen Summe ›De legibus ac Deo legislatore‹ aus dem Jahre 1612 entwickelt Francisco Suárez die Grundlagen und Grundzüge einer Theorie der Strafe. Dabei gelingt es dem Conimbricenser Theologen, Philosophen und Juristen, die Strafe in ihrem rechtstheoretischen Wesen und ihrer rechtspraktischen Funktion zu bestimmen und zu begründen, indem die poena als notwendiges Moment jeder Gesetzestheorie abgeleitet wird. Auch das komplexe Verhältnis von Strafe und Sünde wird präzise gefasst. Das hier erstmals in deutscher Übersetzung vorliegende Buch V von ›De legibus‹ dokumentiert die innovativen Konzeptionen einer Philosophie und Theologie der Strafe, die die frühneuzeitliche Entwicklung der politischen Theorie in Aufnahme und Kritik bis ins 18. Jahrhundert beeinflussen sollte.
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Recht ohne Staat? von Benda-Beckmann,  Franz von, Duve,  Thomas, Günther,  Klaus, Hofmann,  Rainer, Kadelbach,  Stefan, Schröter,  Susanne, Teubner,  Gunther, Wolf,  Klaus Dieter
Die Vorstellung, modernes Recht sei eng an die politische Organisationsform des Staates gebunden, verliert in jüngster Zeit immer mehr an Plausibilität: Transnationale Unternehmen schaffen sich in vielen Bereichen ihre eigenen Regeln und tragen Konflikte vor privat vereinbarten Schiedsgerichten aus. Globale Systeme wie der internationale Finanzmarkt oder das Internet regulieren sich weitgehend selbst, der Staat bestimmt allenfalls die Randbedingungen. Regierungen treffen Vereinbarungen untereinander – G 8, G 20 –, die keine völkerrechtlichen Verträge im herkömmlichen Sinne sind. Inwiefern handelt es sich hier noch um Recht und welche Rolle spielt dabei der Staat? Ein Blick in die Rechtsgeschichte zeigt, dass es stets eine Pluralität des Rechts und der rechtsetzenden Autoritäten gab.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Recht ohne Staat?

Recht ohne Staat? von Benda-Beckmann,  Franz von, Duve,  Thomas, Günther,  Klaus, Hofmann,  Rainer, Kadelbach,  Stefan, Schröter,  Susanne, Teubner,  Gunther, Wolf,  Klaus Dieter
Die Vorstellung, modernes Recht sei eng an die politische Organisationsform des Staates gebunden, verliert in jüngster Zeit immer mehr an Plausibilität: Transnationale Unternehmen schaffen sich in vielen Bereichen ihre eigenen Regeln und tragen Konflikte vor privat vereinbarten Schiedsgerichten aus. Globale Systeme wie der internationale Finanzmarkt oder das Internet regulieren sich weitgehend selbst, der Staat bestimmt allenfalls die Randbedingungen. Regierungen treffen Vereinbarungen untereinander – G 8, G 20 –, die keine völkerrechtlichen Verträge im herkömmlichen Sinne sind. Inwiefern handelt es sich hier noch um Recht und welche Rolle spielt dabei der Staat? Ein Blick in die Rechtsgeschichte zeigt, dass es stets eine Pluralität des Rechts und der rechtsetzenden Autoritäten gab.
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Michael Stolleis – zum Gedenken

Michael Stolleis – zum Gedenken von Auer,  Marietta, Duve,  Thomas, Vogenauer,  Stefan
Der Band versammelt die für die akademische Gedenkfeier für Michael Stolleis (1941–2021) am 24. Juni 2022 verfassten Vorträge. Sie würdigen die vielfältigen Facetten des Juristen und Historikers, des Wissenschaftlers wie des Hochschullehrers. Einige Aufsätze beleuchten im Anschluss an sein Werk die Wissenschaftsgeschichte des „deutschen Völkerrechts“ oder die Geschichte des Kolonialrechts; andere stellen seine große Bedeutung für europäische Kolleginnen und Kollegen heraus. Doch alle Beiträge durchzieht ein Grundgedanke: dass Rechtsgeschichte und Rechtsgeschichten untrennbar zusammengehören, wie es Stolleis in seinem letzten Buch unter dem Titel „recht erzählen“ (2021) meisterhaft vorführte. So halten persönliche Erinnerungen von Freunden und Wegbegleiter das Andenken an den einzigartigen Erzähler vom Recht fest. Auch Michael Stolleis selbst kommt noch einmal in einem wieder abgedruckten Gespräch über Väter, Bildungswege und Zeitgenossenschaft zu Wort. This volume presents the lectures written for the academic memorial service for Michael Stolleis (1941–2021) on June 24, 2022. They pay tribute to the many facets of the jurist and historian, the scientist as well as the university teacher. Tying in with his work, some essays shed light on the academic history of "German international law" or the history of colonial law; others highlight his great importance for European colleagues. Yet through all the contributions runs one basic idea: that legal history and legal histories inseparably belong together, as Stolleis masterfully demonstrated in his last book bearing the title "recht erzählen" (2021). Thus, personal recollections of friends and academic companions sustain the memory of an unique narrator of law. Michael Stolleis himself also has his say once again in a reprinted conversation about fathers, educational paths and contemporaneity.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Michael Stolleis – zum Gedenken

Michael Stolleis – zum Gedenken von Auer,  Marietta, Duve,  Thomas, Vogenauer,  Stefan
Der Band versammelt die für die akademische Gedenkfeier für Michael Stolleis (1941–2021) am 24. Juni 2022 verfassten Vorträge. Sie würdigen die vielfältigen Facetten des Juristen und Historikers, des Wissenschaftlers wie des Hochschullehrers. Einige Aufsätze beleuchten im Anschluss an sein Werk die Wissenschaftsgeschichte des „deutschen Völkerrechts“ oder die Geschichte des Kolonialrechts; andere stellen seine große Bedeutung für europäische Kolleginnen und Kollegen heraus. Doch alle Beiträge durchzieht ein Grundgedanke: dass Rechtsgeschichte und Rechtsgeschichten untrennbar zusammengehören, wie es Stolleis in seinem letzten Buch unter dem Titel „recht erzählen“ (2021) meisterhaft vorführte. So halten persönliche Erinnerungen von Freunden und Wegbegleiter das Andenken an den einzigartigen Erzähler vom Recht fest. Auch Michael Stolleis selbst kommt noch einmal in einem wieder abgedruckten Gespräch über Väter, Bildungswege und Zeitgenossenschaft zu Wort. This volume presents the lectures written for the academic memorial service for Michael Stolleis (1941–2021) on June 24, 2022. They pay tribute to the many facets of the jurist and historian, the scientist as well as the university teacher. Tying in with his work, some essays shed light on the academic history of "German international law" or the history of colonial law; others highlight his great importance for European colleagues. Yet through all the contributions runs one basic idea: that legal history and legal histories inseparably belong together, as Stolleis masterfully demonstrated in his last book bearing the title "recht erzählen" (2021). Thus, personal recollections of friends and academic companions sustain the memory of an unique narrator of law. Michael Stolleis himself also has his say once again in a reprinted conversation about fathers, educational paths and contemporaneity.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Michael Stolleis – zum Gedenken

Michael Stolleis – zum Gedenken von Auer,  Marietta, Duve,  Thomas, Vogenauer,  Stefan
Der Band versammelt die für die akademische Gedenkfeier für Michael Stolleis (1941–2021) am 24. Juni 2022 verfassten Vorträge. Sie würdigen die vielfältigen Facetten des Juristen und Historikers, des Wissenschaftlers wie des Hochschullehrers. Einige Aufsätze beleuchten im Anschluss an sein Werk die Wissenschaftsgeschichte des „deutschen Völkerrechts“ oder die Geschichte des Kolonialrechts; andere stellen seine große Bedeutung für europäische Kolleginnen und Kollegen heraus. Doch alle Beiträge durchzieht ein Grundgedanke: dass Rechtsgeschichte und Rechtsgeschichten untrennbar zusammengehören, wie es Stolleis in seinem letzten Buch unter dem Titel „recht erzählen“ (2021) meisterhaft vorführte. So halten persönliche Erinnerungen von Freunden und Wegbegleiter das Andenken an den einzigartigen Erzähler vom Recht fest. Auch Michael Stolleis selbst kommt noch einmal in einem wieder abgedruckten Gespräch über Väter, Bildungswege und Zeitgenossenschaft zu Wort. This volume presents the lectures written for the academic memorial service for Michael Stolleis (1941–2021) on June 24, 2022. They pay tribute to the many facets of the jurist and historian, the scientist as well as the university teacher. Tying in with his work, some essays shed light on the academic history of "German international law" or the history of colonial law; others highlight his great importance for European colleagues. Yet through all the contributions runs one basic idea: that legal history and legal histories inseparably belong together, as Stolleis masterfully demonstrated in his last book bearing the title "recht erzählen" (2021). Thus, personal recollections of friends and academic companions sustain the memory of an unique narrator of law. Michael Stolleis himself also has his say once again in a reprinted conversation about fathers, educational paths and contemporaneity.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Michael Stolleis – zum Gedenken

Michael Stolleis – zum Gedenken von Auer,  Marietta, Duve,  Thomas, Vogenauer,  Stefan
Der Band versammelt die für die akademische Gedenkfeier für Michael Stolleis (1941–2021) am 24. Juni 2022 verfassten Vorträge. Sie würdigen die vielfältigen Facetten des Juristen und Historikers, des Wissenschaftlers wie des Hochschullehrers. Einige Aufsätze beleuchten im Anschluss an sein Werk die Wissenschaftsgeschichte des „deutschen Völkerrechts“ oder die Geschichte des Kolonialrechts; andere stellen seine große Bedeutung für europäische Kolleginnen und Kollegen heraus. Doch alle Beiträge durchzieht ein Grundgedanke: dass Rechtsgeschichte und Rechtsgeschichten untrennbar zusammengehören, wie es Stolleis in seinem letzten Buch unter dem Titel „recht erzählen“ (2021) meisterhaft vorführte. So halten persönliche Erinnerungen von Freunden und Wegbegleiter das Andenken an den einzigartigen Erzähler vom Recht fest. Auch Michael Stolleis selbst kommt noch einmal in einem wieder abgedruckten Gespräch über Väter, Bildungswege und Zeitgenossenschaft zu Wort. This volume presents the lectures written for the academic memorial service for Michael Stolleis (1941–2021) on June 24, 2022. They pay tribute to the many facets of the jurist and historian, the scientist as well as the university teacher. Tying in with his work, some essays shed light on the academic history of "German international law" or the history of colonial law; others highlight his great importance for European colleagues. Yet through all the contributions runs one basic idea: that legal history and legal histories inseparably belong together, as Stolleis masterfully demonstrated in his last book bearing the title "recht erzählen" (2021). Thus, personal recollections of friends and academic companions sustain the memory of an unique narrator of law. Michael Stolleis himself also has his say once again in a reprinted conversation about fathers, educational paths and contemporaneity.
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Recht ohne Staat? von Benda-Beckmann,  Franz von, Duve,  Thomas, Günther,  Klaus, Hofmann,  Rainer, Kadelbach,  Stefan, Schröter,  Susanne, Teubner,  Gunther, Wolf,  Klaus Dieter
Die Vorstellung, modernes Recht sei eng an die politische Organisationsform des Staates gebunden, verliert in jüngster Zeit immer mehr an Plausibilität: Transnationale Unternehmen schaffen sich in vielen Bereichen ihre eigenen Regeln und tragen Konflikte vor privat vereinbarten Schiedsgerichten aus. Globale Systeme wie der internationale Finanzmarkt oder das Internet regulieren sich weitgehend selbst, der Staat bestimmt allenfalls die Randbedingungen. Regierungen treffen Vereinbarungen untereinander – G 8, G 20 –, die keine völkerrechtlichen Verträge im herkömmlichen Sinne sind. Inwiefern handelt es sich hier noch um Recht und welche Rolle spielt dabei der Staat? Ein Blick in die Rechtsgeschichte zeigt, dass es stets eine Pluralität des Rechts und der rechtsetzenden Autoritäten gab.
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Recht ohne Staat? von Benda-Beckmann,  Franz von, Duve,  Thomas, Günther,  Klaus, Hofmann,  Rainer, Kadelbach,  Stefan, Schröter,  Susanne, Teubner,  Gunther, Wolf,  Klaus Dieter
Die Vorstellung, modernes Recht sei eng an die politische Organisationsform des Staates gebunden, verliert in jüngster Zeit immer mehr an Plausibilität: Transnationale Unternehmen schaffen sich in vielen Bereichen ihre eigenen Regeln und tragen Konflikte vor privat vereinbarten Schiedsgerichten aus. Globale Systeme wie der internationale Finanzmarkt oder das Internet regulieren sich weitgehend selbst, der Staat bestimmt allenfalls die Randbedingungen. Regierungen treffen Vereinbarungen untereinander – G 8, G 20 –, die keine völkerrechtlichen Verträge im herkömmlichen Sinne sind. Inwiefern handelt es sich hier noch um Recht und welche Rolle spielt dabei der Staat? Ein Blick in die Rechtsgeschichte zeigt, dass es stets eine Pluralität des Rechts und der rechtsetzenden Autoritäten gab.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Recht ohne Staat? von Benda-Beckmann,  Franz von, Duve,  Thomas, Günther,  Klaus, Hofmann,  Rainer, Kadelbach,  Stefan, Schröter,  Susanne, Teubner,  Gunther, Wolf,  Klaus Dieter
Die Vorstellung, modernes Recht sei eng an die politische Organisationsform des Staates gebunden, verliert in jüngster Zeit immer mehr an Plausibilität: Transnationale Unternehmen schaffen sich in vielen Bereichen ihre eigenen Regeln und tragen Konflikte vor privat vereinbarten Schiedsgerichten aus. Globale Systeme wie der internationale Finanzmarkt oder das Internet regulieren sich weitgehend selbst, der Staat bestimmt allenfalls die Randbedingungen. Regierungen treffen Vereinbarungen untereinander – G 8, G 20 –, die keine völkerrechtlichen Verträge im herkömmlichen Sinne sind. Inwiefern handelt es sich hier noch um Recht und welche Rolle spielt dabei der Staat? Ein Blick in die Rechtsgeschichte zeigt, dass es stets eine Pluralität des Rechts und der rechtsetzenden Autoritäten gab.
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Michael Stolleis – zum Gedenken

Michael Stolleis – zum Gedenken von Auer,  Marietta, Duve,  Thomas, Vogenauer,  Stefan
Der Band versammelt die für die akademische Gedenkfeier für Michael Stolleis (1941–2021) am 24. Juni 2022 verfassten Vorträge. Sie würdigen die vielfältigen Facetten des Juristen und Historikers, des Wissenschaftlers wie des Hochschullehrers. Einige Aufsätze beleuchten im Anschluss an sein Werk die Wissenschaftsgeschichte des „deutschen Völkerrechts“ oder die Geschichte des Kolonialrechts; andere stellen seine große Bedeutung für europäische Kolleginnen und Kollegen heraus. Doch alle Beiträge durchzieht ein Grundgedanke: dass Rechtsgeschichte und Rechtsgeschichten untrennbar zusammengehören, wie es Stolleis in seinem letzten Buch unter dem Titel „recht erzählen“ (2021) meisterhaft vorführte. So halten persönliche Erinnerungen von Freunden und Wegbereitern das Andenken an den einzigartigen Erzähler vom Recht fest. Auch Michael Stolleis selbst kommt noch einmal in einem wieder abgedruckten Gespräch über Väter, Bildungswege und Zeitgenossenschaft zu Wort. This volume presents the lectures written for the academic memorial service for Michael Stolleis (1941–2021) on June 24, 2022. They pay tribute to the many facets of the jurist and historian, the scientist as well as the university teacher. Tying in with his work, some essays shed light on the academic history of "German international law" or the history of colonial law; others highlight his great importance for European colleagues. Yet through all the contributions runs one basic idea: that legal history and legal histories inseparably belong together, as Stolleis masterfully demonstrated in his last book bearing the title "recht erzählen" (2021). Thus, personal recollections of friends and academic precursors sustain the memory of an unique narrator of law. Michael Stolleis himself also has his say once again in a reprinted conversation about fathers, educational paths and contemporaneity.
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