Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung

Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung von Bock,  Merle, Cording,  Clemens, Edenfeld,  Stefan, Endemann,  Thomas, Fröhler,  Oliver, Gluth,  Rüdiger, Groll/Steiner, Grötsch,  Paul, Grziwotz,  Herbert, Gubitz,  Daniel, Kappler,  Tobias, Kindler,  Peter, Kränzle,  Michael, Krauss,  Hans-Frieder, Mesch,  Maria, Morgen,  Robert D. von, Muscheler,  Karl-Heinz, Nienaber,  Susanne, Rösler,  Matthias, Ruby,  Gerhard, Schmitz,  Thorsten, Schulz,  Falk, Spickhoff,  Andreas, Stein,  Klaus, Steiner,  Anton, Trilsch,  Constanze, Waxenberger,  Michael
Aktualisiert: 2023-06-23
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Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung

Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung von Bock,  Merle, Cording,  Clemens, Edenfeld,  Stefan, Endemann,  Thomas, Fröhler,  Oliver, Gluth,  Rüdiger, Groll/Steiner, Grötsch,  Paul, Grziwotz,  Herbert, Gubitz,  Daniel, Kappler,  Tobias, Kindler,  Peter, Kränzle,  Michael, Krauss,  Hans-Frieder, Mesch,  Maria, Morgen,  Robert D. von, Muscheler,  Karl-Heinz, Nienaber,  Susanne, Rösler,  Matthias, Ruby,  Gerhard, Schmitz,  Thorsten, Schulz,  Falk, Spickhoff,  Andreas, Stein,  Klaus, Steiner,  Anton, Trilsch,  Constanze, Waxenberger,  Michael
Aktualisiert: 2023-06-23
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Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung

Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung von Bock,  Merle, Cording,  Clemens, Edenfeld,  Stefan, Endemann,  Thomas, Gluth,  Rüdiger, Groll/Steiner, Grziwotz,  Herbert, Kappler,  Tobias, Kindler,  Peter, Krauss,  Hans-Frieder, Morgen,  Robert D. von, Rösler,  Matthias, Ruby,  Gerhard, Schewe,  Markus, Schmitz,  Thorsten, Schulz,  Falk, Spickhoff,  Andreas, Stein,  Klaus, Steiner,  Anton, Trilsch,  Constanze, Waxenberger,  Michael
Das Handbuch bietet allerhöchste Aktualität in punkto Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur. Insbesondere das am 1.1.2023 in Kraft tretende Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das auch erbrechtliche Problemstellungen rund um den minderjährigen bzw. nicht mehr geschäftsfähigen Erben regelt, ist bereits vollständig eingearbeitet. Abgedeckt ist das gesamte Erbrecht vor und nach dem Erbfall bei In- und Auslandsfällen sowie das Verfahrens- und Steuerrecht. Das Handbuch ist vom ersten Erscheinen an dezidiert auf die Bedürfnisse der Beraterinnen und Berater in Erbschaftsangelegenheiten zugeschnitten und immer weiter optimiert worden. Stets geht es von praxistypischen Beratungssituationen aus, anhand derer systematisch Lösungs- und Gestaltungsvorschläge entwickelt werden. So ist durchgehend ein enger Zusammenhang zwischen typischen Praxisfragen und gründlichem rechtlichem Hintergrundwissen dazu gewährleistet. Zahlreiche Beraterhinweise und Formulierungsvorschläge, Checklisten und Berechnungsbeispiele ergänzen die Darstellung und geben dem Leser die Gewissheit, stets "nahe am Problem" informiert zu werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Rechtsbeziehungen des bürgerlich-rechtlichen Vereins zu Nichtmitgliedern.

Die Rechtsbeziehungen des bürgerlich-rechtlichen Vereins zu Nichtmitgliedern. von Edenfeld,  Stefan
Thema der vorliegenden Untersuchung sind die vielfältigen und zuletzt namentlich im Sportbereich aktuellen Rechtsbeziehungen Außenstehender zu bürgerlich-rechtlichen Vereinen. Nicht nur Vereinsmitglieder, sondern auch Nichtmitglieder sind auf Vereine angewiesen, weil sie von deren Leistungen profitieren oder sich ihrer körperschaftlichen Gewalt unterworfen haben. Andersherum kann auch ein Verein von Dritten abhängig sein, sofern sie einen maßgeblichen rechtlichen oder finanziellen Einfluß ausüben. Aus dieser umfassenden Aufgabenstellung resultiert die grundlegende Unterscheidung der Bereiche Vereinsorganisation, Vereinsleistungen und Vereinsgewalt. Den Mitwirkungsmöglichkeiten, Rechten und Pflichten Dritter wird vor dem Hintergrund der stets zuberücksichtigenden Autonomie des Vereins nachgegangen. Im Ergebnis wird dabei festgestellt, daß der Verein nicht nur für die Mitwirkung Außenstehender in den Vereinsorganen, sondern auch für die externe Einflußnahme Dritter auf das Vereinsleben weitgehend offen ist. Im Fall einer Monopolstellung ist der Verein sogar verpflichtet, sich für Außenstehende zu öffnen. Insbesondere bei staatlich subventionierten Vereinen kann den Leistungsbewerbern der Zugang zu den Vereinsvorteilen nicht grundlos verwehrt werden. Der Verein ist hier einer weitreichenden gerichtlichen Überprüfung seiner Vergabeentscheidung unterworfen. Diese externe Kontrolle besteht auch dann, wenn sich Nichtmitglieder der Disziplinargewalt des Vereins einzelvertraglich unterwerfen. Ausgezeichnet mit dem Harry Westermann Preis 1996.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Rechtsbeziehungen des bürgerlich-rechtlichen Vereins zu Nichtmitgliedern.

Die Rechtsbeziehungen des bürgerlich-rechtlichen Vereins zu Nichtmitgliedern. von Edenfeld,  Stefan
Thema der vorliegenden Untersuchung sind die vielfältigen und zuletzt namentlich im Sportbereich aktuellen Rechtsbeziehungen Außenstehender zu bürgerlich-rechtlichen Vereinen. Nicht nur Vereinsmitglieder, sondern auch Nichtmitglieder sind auf Vereine angewiesen, weil sie von deren Leistungen profitieren oder sich ihrer körperschaftlichen Gewalt unterworfen haben. Andersherum kann auch ein Verein von Dritten abhängig sein, sofern sie einen maßgeblichen rechtlichen oder finanziellen Einfluß ausüben. Aus dieser umfassenden Aufgabenstellung resultiert die grundlegende Unterscheidung der Bereiche Vereinsorganisation, Vereinsleistungen und Vereinsgewalt. Den Mitwirkungsmöglichkeiten, Rechten und Pflichten Dritter wird vor dem Hintergrund der stets zuberücksichtigenden Autonomie des Vereins nachgegangen. Im Ergebnis wird dabei festgestellt, daß der Verein nicht nur für die Mitwirkung Außenstehender in den Vereinsorganen, sondern auch für die externe Einflußnahme Dritter auf das Vereinsleben weitgehend offen ist. Im Fall einer Monopolstellung ist der Verein sogar verpflichtet, sich für Außenstehende zu öffnen. Insbesondere bei staatlich subventionierten Vereinen kann den Leistungsbewerbern der Zugang zu den Vereinsvorteilen nicht grundlos verwehrt werden. Der Verein ist hier einer weitreichenden gerichtlichen Überprüfung seiner Vergabeentscheidung unterworfen. Diese externe Kontrolle besteht auch dann, wenn sich Nichtmitglieder der Disziplinargewalt des Vereins einzelvertraglich unterwerfen. Ausgezeichnet mit dem Harry Westermann Preis 1996.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Rechtsbeziehungen des bürgerlich-rechtlichen Vereins zu Nichtmitgliedern.

Die Rechtsbeziehungen des bürgerlich-rechtlichen Vereins zu Nichtmitgliedern. von Edenfeld,  Stefan
Thema der vorliegenden Untersuchung sind die vielfältigen und zuletzt namentlich im Sportbereich aktuellen Rechtsbeziehungen Außenstehender zu bürgerlich-rechtlichen Vereinen. Nicht nur Vereinsmitglieder, sondern auch Nichtmitglieder sind auf Vereine angewiesen, weil sie von deren Leistungen profitieren oder sich ihrer körperschaftlichen Gewalt unterworfen haben. Andersherum kann auch ein Verein von Dritten abhängig sein, sofern sie einen maßgeblichen rechtlichen oder finanziellen Einfluß ausüben. Aus dieser umfassenden Aufgabenstellung resultiert die grundlegende Unterscheidung der Bereiche Vereinsorganisation, Vereinsleistungen und Vereinsgewalt. Den Mitwirkungsmöglichkeiten, Rechten und Pflichten Dritter wird vor dem Hintergrund der stets zuberücksichtigenden Autonomie des Vereins nachgegangen. Im Ergebnis wird dabei festgestellt, daß der Verein nicht nur für die Mitwirkung Außenstehender in den Vereinsorganen, sondern auch für die externe Einflußnahme Dritter auf das Vereinsleben weitgehend offen ist. Im Fall einer Monopolstellung ist der Verein sogar verpflichtet, sich für Außenstehende zu öffnen. Insbesondere bei staatlich subventionierten Vereinen kann den Leistungsbewerbern der Zugang zu den Vereinsvorteilen nicht grundlos verwehrt werden. Der Verein ist hier einer weitreichenden gerichtlichen Überprüfung seiner Vergabeentscheidung unterworfen. Diese externe Kontrolle besteht auch dann, wenn sich Nichtmitglieder der Disziplinargewalt des Vereins einzelvertraglich unterwerfen. Ausgezeichnet mit dem Harry Westermann Preis 1996.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Betriebsverfassungsrecht

Betriebsverfassungsrecht von Edenfeld,  Stefan
Die Neuauflage: Die systematische Darstellung des ebenso prüfungs- wie praxisrelevanten Gebiets des Betriebsverfassungsrechts behandelt übergreifend die Bereiche Betriebsverfassung, Personalvertretung und Unternehmensmitbestimmung als die Kernbestandteile des kollektiven Arbeitsrechts. Der Schwerpunkt liegt auf der Betriebsverfassung, wobei insgesamt die Ausführung von Detailfragen bewusst knapp gehalten wird. Betriebsverfassung, Personalvertretungsrecht und Unternehmensmitbestimmung unterliegen ebenso wie das Individualarbeitsrecht stetem Wandel. Aktuelle Diskussionspunkte der betrieblichen und unternehmerischen Mitbestimmung sind in die Darstellung eingearbeitet. Die Konzeption: Das Buch wendet sich in erster Linie an Studierende und Referendare mit dem Schwerpunktbereich/Wahlfach Arbeitsrecht, dient aber auch der Praxis als Leitfaden für tägliche Aufgaben. Angesichts dieser Zielsetzung werden die für das Grundverständnis notwendigen Strukturen kollektiver Mitspracherechte herausgearbeitet, der Veranschaulichung dienende Fallbeispiele aus der Rechtsprechung erläutert und das Verständnis für Gesamtzusammenhänge mithin gefördert; denn zur Lösung mitbestimmungsrechtlicher Probleme ist dieses in Klausursituation und Unternehmenspraxis unbedingt erforderlich. Zahlreiche Graphiken und Praxistipps erleichtern das Lernen und Verstehen. Der Band ist bisher unter dem Titel Edenfeld, Recht der Arbeitnehmermitbestimmung in der Reihe Jurathek Studium erschienen.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung

Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung von Bock,  Merle, Cording,  Clemens, Edenfeld,  Stefan, Endemann,  Thomas, Gluth,  Rüdiger, Groll/Steiner, Grziwotz,  Herbert, Kappler,  Tobias, Kindler,  Peter, Krauss,  Hans-Frieder, Morgen,  Robert D. von, Rösler,  Matthias, Ruby,  Gerhard, Schewe,  Markus, Schmitz,  Thorsten, Schulz,  Falk, Spickhoff,  Andreas, Stein,  Klaus, Steiner,  Anton, Trilsch,  Constanze, Waxenberger,  Michael
Das Handbuch bietet allerhöchste Aktualität in punkto Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur. Insbesondere das am 1.1.2023 in Kraft tretende Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das auch erbrechtliche Problemstellungen rund um den minderjährigen bzw. nicht mehr geschäftsfähigen Erben regelt, ist bereits vollständig eingearbeitet. Abgedeckt ist das gesamte Erbrecht vor und nach dem Erbfall bei In- und Auslandsfällen sowie das Verfahrens- und Steuerrecht. Das Handbuch ist vom ersten Erscheinen an dezidiert auf die Bedürfnisse der Beraterinnen und Berater in Erbschaftsangelegenheiten zugeschnitten und immer weiter optimiert worden. Stets geht es von praxistypischen Beratungssituationen aus, anhand derer systematisch Lösungs- und Gestaltungsvorschläge entwickelt werden. So ist durchgehend ein enger Zusammenhang zwischen typischen Praxisfragen und gründlichem rechtlichem Hintergrundwissen dazu gewährleistet. Zahlreiche Beraterhinweise und Formulierungsvorschläge, Checklisten und Berechnungsbeispiele ergänzen die Darstellung und geben dem Leser die Gewissheit, stets "nahe am Problem" informiert zu werden.
Aktualisiert: 2023-03-29
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BGB

BGB von Aderhold,  Lutz, Armbrüster,  Christian, Arnold,  Arnd, Artz,  Markus, Bayer,  Walter, Berger,  Klaus Peter, Blankenburg,  Daniel, Böttcher,  Lars, Buck-Heeb,  Petra, Budzikiewicz,  Christine, Dickersbach,  Marc Manuel, Dieckmann,  Andreas, Döll,  Yves, Dornis,  Tim W., Ebbing,  Frank, Ebert,  Ina, Edenfeld,  Stefan, Elzer,  Oliver, Finkenauer,  Thomas, Fischer,  Detlev, Gescher,  Susanne, Grunewald,  Barbara, Grziwotz,  Herbert, Hager,  Johannes, Hähnchen,  Susanne, Hammermann,  Eckart, Heinemann,  Jörn, Hemler,  Adrian, Horn,  Claus-Henrik, Kaiser,  Dagmar, Kappler,  Susanne, Kappler,  Tobias, Klass,  Nadine, Koch,  Raphael, Kroll-Ludwigs,  Kathrin, Lieder,  Jan, Looschelders,  Dirk, Lützenkirchen,  Klaus, Maier,  Winfried, Maier-Reimer,  Georg, Martens,  Sebastian, Mayen,  Thomas, Metzger,  Axel, Mueller,  Hans-Friedrich, Nietsch,  Michael, Nobis,  Steffi, Norpoth,  Johannes, Posselt,  Henry, Preisner,  Mareike, Rehborn,  Martin, Riesenhuber,  Karl, Rodemann,  Tobias, Roloff,  Stefanie, Roth,  Andreas, Röthel,  Anne, Saenger,  Ingo, Sasse,  Wilhelm, Schmid,  Ronald, Schmidt,  Jessica, Schmidt,  Michael, Schmidt-Räntsch,  Johanna, Schulte-Bunert,  Kai, Schwenker,  Hans Christian, Simon,  Ulrich, Strube,  Martin, Stürner,  Michael, Teklote,  Stephan, Ulber,  Daniel, Wagner,  Eberhard, Wenzel,  Frank, Westermann,  Harm Peter, Westphalen,  Friedrich Graf von, Wiese,  Matthias, Wilhelmi,  Rüdiger, Zetzsche,  Dirk
Der Klassiker der Kommentarliteratur ist wieder rundum auf dem neuesten Stand und bietet in gewohnter Qualität sorgfältige Kommentierungen zum BGB, AGG, ErbbauRG, LPartG, ProdHaftG, VBVG, VersAusglG, WEG, zu zentralen Teilen des EGBGB und ausgewählten Regelwerken des IPR. Der Erman bietet eine punktgenaue Darstellung aller Rechtsfragen durch hochkompetente Autoren und höchsten Informationsgehalt für Juristen aus Wissenschaft und Praxis. Kompakt und lesefreundlich in zwei gleichzeitig aktualisierten Bänden. Zahlreiche Änderungen des BGB und der Nebengesetze galt es in der Neuauflage zu berücksichtigen. Eingearbeitet wurden u.a. -das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht -das Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn -das Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums bei der ortsüblichen Vergleichsmiete -das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern (Entwurf) -das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die VO (EU) 2016/679 -das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien -das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung -das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) auf der Grundlage des Regierungsentwurfs. Auch die neueste höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung wurde umfassend ausgewertet und sorgfältig in die Kommentierungen eingearbeitet.
Aktualisiert: 2022-11-22
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Betriebsverfassungsrecht

Betriebsverfassungsrecht von Edenfeld,  Stefan
Die Neuauflage: Die systematische Darstellung des ebenso prüfungs- wie praxisrelevanten Gebiets des Betriebsverfassungsrechts behandelt übergreifend die Bereiche Betriebsverfassung, Personalvertretung und Unternehmensmitbestimmung als die Kernbestandteile des kollektiven Arbeitsrechts. Der Schwerpunkt liegt auf der Betriebsverfassung, wobei insgesamt die Ausführung von Detailfragen bewusst knapp gehalten wird. Betriebsverfassung, Personalvertretungsrecht und Unternehmensmitbestimmung unterliegen ebenso wie das Individualarbeitsrecht stetem Wandel. Aktuelle Diskussionspunkte der betrieblichen und unternehmerischen Mitbestimmung sind in die Darstellung eingearbeitet. Die Konzeption: Das Buch wendet sich in erster Linie an Studierende und Referendare mit dem Schwerpunktbereich/Wahlfach Arbeitsrecht, dient aber auch der Praxis als Leitfaden für tägliche Aufgaben. Angesichts dieser Zielsetzung werden die für das Grundverständnis notwendigen Strukturen kollektiver Mitspracherechte herausgearbeitet, der Veranschaulichung dienende Fallbeispiele aus der Rechtsprechung erläutert und das Verständnis für Gesamtzusammenhänge mithin gefördert; denn zur Lösung mitbestimmungsrechtlicher Probleme ist dieses in Klausursituation und Unternehmenspraxis unbedingt erforderlich. Zahlreiche Graphiken und Praxistipps erleichtern das Lernen und Verstehen. Der Band ist bisher unter dem Titel Edenfeld, Recht der Arbeitnehmermitbestimmung in der Reihe Jurathek Studium erschienen.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung

Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung von Bock,  Merle, Cording,  Clemens, Edenfeld,  Stefan, Endemann,  Thomas, Fröhler,  Oliver, Gluth,  Rüdiger, Groll,  Michael, Grötsch,  Paul, Grziwotz,  Herbert, Gubitz,  Daniel, Kappler,  Tobias, Kindler,  Peter, Kränzle,  Michael, Krauss,  Hans-Frieder, Mesch,  Maria, Morgen,  Robert D. von, Muscheler,  Karlheinz, Nienaber,  Susanne, Rösler,  Matthias, Ruby,  Gerhard, Schmitz,  Thorsten, Schulz,  Falk, Spickhoff,  Andreas, Stein,  Klaus, Steiner,  Anton, Trilsch,  Constanze, Waxenberger,  Michael
Das Autorenteam ist in Rechtsberatung, Notariat und an Hochschulen tätig und verfügt somit über ausgewiesene Expertise im Erbrecht.
Aktualisiert: 2022-03-22
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BGB

BGB von Aderhold,  Lutz, Armbrüster,  Christian, Arnold,  Arnd, Artz,  Markus, Bayer,  Walter, Berger,  Klaus Peter, Blank,  Klaus-Peter, Böttcher,  Lars, Buck-Heeb,  Petra, Budzikiewicz,  Christine, Dickersbach,  Marc Manuel, Döll,  Yves, Dornis,  Tim W., Ebbing,  Frank, Ebert,  Ina, Edenfeld,  Stefan, Fischer,  Detlev, Gescher,  Susanne, Grunewald,  Barbara, Grziwotz,  Herbert, Hager,  Johannes, Hähnchen,  Susanne, Hammermann,  Eckart, Heinemann,  Jörn, Hohloch,  Gerhard, Horn,  Claus-Henrik, Kaiser,  Dagmar, Kappler,  Susanne, Kappler,  Tobias, Kindl,  Johann, Klass,  Nadine, Koch,  Raphael, Kroll-Ludwigs,  Kathrin, Lieder,  Jan, Lorenz,  Arndt, Lützenkirchen,  Klaus, Maier,  Winfried, Maier-Reimer,  Georg, Mayen,  Thomas, Mueller,  Hans-Friedrich, Nietsch,  Michael, Nobis,  Steffi, Norpoth,  Johannes, Posselt,  Henry, Rehborn,  Martin, Riesenhuber,  Karl, Rodemann,  Tobias, Roloff,  Stefanie, Roth,  Andreas, Röthel,  Anne, Saar,  Stefan Christian, Saenger,  Ingo, Sasse,  Wilhelm, Schaub,  Stefan, Schmid,  Ronald, Schmidt,  Jessica, Schmidt,  Michael, Schmidt-Räntsch,  Johanna, Schulte-Bunert,  Kai, Schwenker,  Hans Christian, Simon,  Ulrich, Wagner,  Eberhard, Wenzel,  Frank, Westermann,  Harm Peter, Westphalen,  Friedrich Graf von, Wiese,  Matthias, Wilhelmi,  Rüdiger, Zetzsche,  Dirk
Das renommierte Standardwerk zum BGB und seinen wichtigsten Nebengesetzen und praxisrelevanten Teilen des IPR. Wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisnah, verfasst von einem hochkompetenten Autorenteam. Rechtsstand vom 1.8.2017.
Aktualisiert: 2020-09-03
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Betriebsverfassungsrecht

Betriebsverfassungsrecht von Edenfeld,  Stefan
Die Neuauflage: Die systematische Darstellung des ebenso prüfungs- wie praxisrelevanten Gebiets des Betriebsverfassungsrechts behandelt übergreifend die Bereiche Betriebsverfassung, Personalvertretung und Unternehmensmitbestimmung als die Kernbestandteile des kollektiven Arbeitsrechts. Der Schwerpunkt liegt auf der Betriebsverfassung, wobei insgesamt die Ausführung von Detailfragen bewusst knapp gehalten wird. Betriebsverfassung, Personalvertretungsrecht und Unternehmensmitbestimmung unterliegen ebenso wie das Individualarbeitsrecht stetem Wandel. Aktuelle Diskussionspunkte der betrieblichen und unternehmerischen Mitbestimmung sind in die Darstellung eingearbeitet. Die Konzeption: Das Buch wendet sich in erster Linie an Studierende und Referendare mit dem Schwerpunktbereich/Wahlfach Arbeitsrecht, dient aber auch der Praxis als Leitfaden für tägliche Aufgaben. Angesichts dieser Zielsetzung werden die für das Grundverständnis notwendigen Strukturen kollektiver Mitspracherechte herausgearbeitet, der Veranschaulichung dienende Fallbeispiele aus der Rechtsprechung erläutert und das Verständnis für Gesamtzusammenhänge mithin gefördert; denn zur Lösung mitbestimmungsrechtlicher Probleme ist dieses in Klausursituation und Unternehmenspraxis unbedingt erforderlich. Zahlreiche Graphiken und Praxistipps erleichtern das Lernen und Verstehen.
Aktualisiert: 2021-10-07
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Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung

Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung von Edenfeld,  Stefan, Endemann,  Thomas, Esser,  Antje, Fröhler,  Oliver, Grieger,  Wolfgang, Groll, Groll,  Klaus Michael, Grötsch,  Paul, Hoffmann,  Beate, Holzer,  Anna, Kindler,  Peter, Kränzle,  Michael, Krauss,  Hans-Frieder, Morgen,  Robert D. von, Muscheler,  Karlheinz, Nienaber,  Susanne, Rösler,  Matthias, Ruby,  Gerhard, Schulz,  Falk, Spickhoff,  Andreas, Stein,  Klaus, Steiner,  Anton, Trilsch,  Constanze
Die Neuauflage dieses bewährten und umfassenden Standardwerks berücksichtigt alle gesetzlichen Neuregelungen, insbesondere das für die Praxis wichtige neue Gerichtsund Notarkostengesetz sowie die ab 17.8.2015 geltende EuErbVO. Selbstverständlich wurden die seit der Vorauflage zahlreich ergangene Judikatur und die seither publizierte Literatur umfassend ausgewertet und berücksichtigt. Das Handbuch ist dezidiert auf die Bedürfnisse der Berater in Erbschaftsangelegenheiten zugeschnitten: Die einzelnen Kapitel gehen in weiten Teilen von praxistypischen Beratungssituationen aus, anhand derer systematisch Lösungs- und Gestaltungsvorschläge entwickelt werden. So ist durchgehend ein enger Zusammenhang zwischen typischen Praxisfragen und gründlichen rechtlichen Ausführungen dazu gewährleistet. Zahlreiche Beraterhinweise und Formulierungsvorschläge, Checklisten und Berechnungsbeispiele (insbes. zum Erbschaftsteuerrecht und zum Pflichtteilsrecht) ergänzen die Darstellung und geben dem Praktiker die Gewissheit, stets „nahe am Problem“ informiert zu werden.
Aktualisiert: 2019-04-10
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Die Rechtsbeziehungen des bürgerlich-rechtlichen Vereins zu Nichtmitgliedern.

Die Rechtsbeziehungen des bürgerlich-rechtlichen Vereins zu Nichtmitgliedern. von Edenfeld,  Stefan
Thema der vorliegenden Untersuchung sind die vielfältigen und zuletzt namentlich im Sportbereich aktuellen Rechtsbeziehungen Außenstehender zu bürgerlich-rechtlichen Vereinen. Nicht nur Vereinsmitglieder, sondern auch Nichtmitglieder sind auf Vereine angewiesen, weil sie von deren Leistungen profitieren oder sich ihrer körperschaftlichen Gewalt unterworfen haben. Andersherum kann auch ein Verein von Dritten abhängig sein, sofern sie einen maßgeblichen rechtlichen oder finanziellen Einfluß ausüben. Aus dieser umfassenden Aufgabenstellung resultiert die grundlegende Unterscheidung der Bereiche Vereinsorganisation, Vereinsleistungen und Vereinsgewalt. Den Mitwirkungsmöglichkeiten, Rechten und Pflichten Dritter wird vor dem Hintergrund der stets zuberücksichtigenden Autonomie des Vereins nachgegangen. Im Ergebnis wird dabei festgestellt, daß der Verein nicht nur für die Mitwirkung Außenstehender in den Vereinsorganen, sondern auch für die externe Einflußnahme Dritter auf das Vereinsleben weitgehend offen ist. Im Fall einer Monopolstellung ist der Verein sogar verpflichtet, sich für Außenstehende zu öffnen. Insbesondere bei staatlich subventionierten Vereinen kann den Leistungsbewerbern der Zugang zu den Vereinsvorteilen nicht grundlos verwehrt werden. Der Verein ist hier einer weitreichenden gerichtlichen Überprüfung seiner Vergabeentscheidung unterworfen. Diese externe Kontrolle besteht auch dann, wenn sich Nichtmitglieder der Disziplinargewalt des Vereins einzelvertraglich unterwerfen. Ausgezeichnet mit dem Harry Westermann Preis 1996.
Aktualisiert: 2023-04-15
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