Im Jahr 1869 hört EUGEN HUBER bei THEODOR MOMMSEN Vorlesungen zur römischen Geschichte. MOMMSEN, der nach bewegten Jugendjahren als Privatlehrer und Journalist wegen seiner politischen Tätigkeit im Jahr 1851 aus dem Hochschuldienst entlassen wurde, war seit 1861 Professor für Römische Altertumskunde in Berlin. Im Jahr 1901 erhielt er für seine fünfbändige «Römische Geschichte» den Nobelpreis für Literatur.
HUBER schreibt im November 1869 nach Hause: «Von den Professoren haben mir bis dahin eigentlich erst zwei förmlich imponiert, und das sind MOMMSEN und GNEIST. MOMMSEN trägt nicht schön vor, er hackt ein wenig in den Sätzen herum, aber, – diese Prägnanz, diese Gewalt der Ausdrücke, diese Schärfe und Klarheit …»
In diesem Band werden die handschriftlichen Aufzeichnungen EUGEN HUBERS zu diesen Vorlesungen in Berlin transkribiert und für die Forschung zugänglich gemacht. Denn so HUBER: «MOMMSEN ist auch Jurist, er baut aus all den Stellen eine famose Staats- und Rechtsgeschichte auf.»
Aktualisiert: 2023-04-28
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Im Rahmen von njus.ch werden alljährlich in einzelnen, separaten Bänden die Entwicklungen des vergangenen Jahres in der Rechtsetzung, der Rechtsprechung und der Literatur eines bestimmten Praxisgebiets aufgezeigt.
In der Reihe njus.ch sind Bände über die Entwicklungen in folgenden Gebieten erschienen:
Agrarrecht • Aktienrecht • Datenschutz • Erbrecht • Finanzmarktrecht • Gesellschaftsrecht • Haftpflicht- und Privatversicherungsrecht • Handelsregisterrecht • Internationales Strafrecht und humanitäres Völkerrecht • Internationales Zivilprozessrecht • Kartellrecht • Kauf-, Werkvertrags- und Auftragsrecht • Kennzeichenrecht • Mietrecht • Patentrecht • Personengesellschafts- und GmbH-Recht • Pharmarecht• Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht • Recht der beruflichen Vorsorge • Sachenrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Sozialversicherungsrecht, Allgemeiner Teil • Telekommunikationsrecht – Recht der audiovisuellen Medien • Stromversorgungsrecht • Unternehmenssteuerrecht • Urheberrecht • Verein – Stiftung – Trust • Zivilprozessrecht
Im Bereich der Rechtsetzung werden bereits beschlossene Änderungen sowie Rechtsetzungsprojekte dargelegt. Im Teil über die Rechtsprechung wird insbesondere eine Darstellung der wichtigsten amtlich und nicht amtlich publizierten Bundesgerichtsentscheidungen geboten. Und bezüglich der Literatur wird nicht nur umfassend auf Neuerscheinungen hingewiesen, sondern es werden von ausgewählten Publikationen auch deren Hauptaussagen zusammengefasst.
njus.ch ermöglicht den Leserinnen und Lesern, in kürzester Zeit auf den neuesten Stand der Entwicklungen in einem bestimmten Rechtsgebiet zu gelangen.
Aktualisiert: 2023-04-28
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RUDOLF VON JHERING hat die deutschsprachige Jurisprudenz in vielfältiger Weise geprägt. Er gehört zu den wenigen Juristen, die «neue Rechtsfiguren» erfunden haben: Die Begriffe «culpa in contrahendo» und die «juristische Sekunde» sind von ihm neu eingeführt und bekannt gemacht worden. In seiner ersten Auflage des «Obligationenrechts Allgemeiner Teil» schrieb EUGEN BUCHER im Jahr 1979: «Der Rechtsbegriff der culpa in contrahendo (c.i.c.) wurde von Rud. von Jhering entwickelt und hat in der Folge die Rechtsentwicklung entscheidend beeinflusst. »
Der junge EUGEN HUBER besucht in den Jahren 1872 und 1873 Vorlesungen bei JHERING in Wien. Insbesondere sein Verständnis vom Sachenrecht haben HUBER tief beeindruckt. Viele Erkenntnisse aus der Vorlesung in Wien fanden Eingang in das spätere Schweizerische Zivilgesetzbuch.
Aktualisiert: 2023-04-28
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Im Bereich der Rechtsetzung werden bereits beschlossene Änderungen sowie Rechtsetzungsprojekte dargelegt. Im Teil über die Rechtsprechung wird insbesondere eine Darstellung der wichtigsten amtlich und nicht amtlich publizierten Bundesgerichtsentscheidungen geboten. Und bezüglich der Literatur wird nicht nur umfassend auf Neuerscheinungen hingewiesen, sondern es werden von ausgewählten Publikationen auch deren Hauptaussagen zusammengefasst.
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Das gesamte Angebot ist auch online unter www.swisslex.ch verfügbar.
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Agrarrecht • Aktienrecht • Datenschutz • Erbrecht • Finanzmarktrecht • Gesellschaftsrecht • Haftpflicht- und Privatversicherungsrecht • Handelsregisterrecht • Internationales Strafrecht und humanitäres Völkerrecht • Internationales Zivilprozessrecht • Kartellrecht • Kauf-, Werkvertrags- und Auftragsrecht • Kennzeichenrecht • Mietrecht • Patentrecht • Personengesellschafts- und GmbH-Recht • Pharmarecht• Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht • Recht der beruflichen Vorsorge • Sachenrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Sozialversicherungsrecht, Allgemeiner Teil • Telekommunikationsrecht – Recht der audiovisuellen Medien • Stromversorgungsrecht • Unternehmenssteuerrecht • Urheberrecht • Verein – Stiftung – Trust • Zivilprozessrecht
Im Bereich der Rechtsetzung werden bereits beschlossene Änderungen sowie Rechtsetzungsprojekte dargelegt. Im Teil über die Rechtsprechung wird insbesondere eine Darstellung der wichtigsten amtlich und nicht amtlich publizierten Bundesgerichtsentscheidungen geboten. Und bezüglich der Literatur wird nicht nur umfassend auf Neuerscheinungen hingewiesen, sondern es werden von ausgewählten Publikationen auch deren Hauptaussagen zusammengefasst.
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Aktualisiert: 2023-05-04
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Agrarrecht • Aktienrecht • Datenschutz • Erbrecht • Finanzmarktrecht • Gesellschaftsrecht • Haftpflicht- und Privatversicherungsrecht • Handelsregisterrecht • Internationales Strafrecht und humanitäres Völkerrecht • Internationales Zivilprozessrecht • Kartellrecht • Kauf-, Werkvertrags- und Auftragsrecht • Kennzeichenrecht • Mietrecht • Patentrecht • Personengesellschafts- und GmbH-Recht • Pharmarecht• Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht • Recht der beruflichen Vorsorge • Sachenrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Sozialversicherungsrecht, Allgemeiner Teil • Telekommunikationsrecht – Recht der audiovisuellen Medien • Stromversorgungsrecht • Unternehmenssteuerrecht • Urheberrecht • Verein – Stiftung – Trust • Zivilprozessrecht
Im Bereich der Rechtsetzung werden bereits beschlossene Änderungen sowie Rechtsetzungsprojekte dargelegt. Im Teil über die Rechtsprechung wird insbesondere eine Darstellung der wichtigsten amtlich und nicht amtlich publizierten Bundesgerichtsentscheidungen geboten. Und bezüglich der Literatur wird nicht nur umfassend auf Neuerscheinungen hingewiesen, sondern es werden von ausgewählten Publikationen auch deren Hauptaussagen zusammengefasst.
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Aktualisiert: 2023-05-04
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RUDOLF VON JHERING hat die deutschsprachige Jurisprudenz in vielfältiger Weise geprägt. Er gehört zu den wenigen Juristen, die «neue Rechtsfiguren» erfunden haben: Die Begriffe «culpa in contrahendo» und die «juristische Sekunde» sind von ihm neu eingeführt und bekannt gemacht worden. In seiner ersten Auflage des «Obligationenrechts Allgemeiner Teil» schrieb EUGEN BUCHER im Jahr 1979: «Der Rechtsbegriff der culpa in contrahendo (c.i.c.) wurde von Rud. von Jhering entwickelt und hat in der Folge die Rechtsentwicklung entscheidend beeinflusst. »
Der junge EUGEN HUBER besucht in den Jahren 1872 und 1873 Vorlesungen bei JHERING in Wien. Insbesondere sein Verständnis vom Sachenrecht haben HUBER tief beeindruckt. Viele Erkenntnisse aus der Vorlesung in Wien fanden Eingang in das spätere Schweizerische Zivilgesetzbuch.
Aktualisiert: 2023-04-27
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Im Jahr 1869 hört EUGEN HUBER bei THEODOR MOMMSEN Vorlesungen zur römischen Geschichte. MOMMSEN, der nach bewegten Jugendjahren als Privatlehrer und Journalist wegen seiner politischen Tätigkeit im Jahr 1851 aus dem Hochschuldienst entlassen wurde, war seit 1861 Professor für Römische Altertumskunde in Berlin. Im Jahr 1901 erhielt er für seine fünfbändige «Römische Geschichte» den Nobelpreis für Literatur.
HUBER schreibt im November 1869 nach Hause: «Von den Professoren haben mir bis dahin eigentlich erst zwei förmlich imponiert, und das sind MOMMSEN und GNEIST. MOMMSEN trägt nicht schön vor, er hackt ein wenig in den Sätzen herum, aber, – diese Prägnanz, diese Gewalt der Ausdrücke, diese Schärfe und Klarheit …»
In diesem Band werden die handschriftlichen Aufzeichnungen EUGEN HUBERS zu diesen Vorlesungen in Berlin transkribiert und für die Forschung zugänglich gemacht. Denn so HUBER: «MOMMSEN ist auch Jurist, er baut aus all den Stellen eine famose Staats- und Rechtsgeschichte auf.»
Aktualisiert: 2023-04-27
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Der vorliegende Band gibt die erste Vorlesung EUGEN HUBERS in Basel aus dem Jahr 1880 wieder. Seine fundierten Kenntnisse im römischen Recht sind sofort sichtbar. Er orientiert sich stark an den einzelnen Instituten des Privatrechts.
Diese Methode, aus einzelnen Rechtserscheinungen eigentliche Institute auszubilden, war jahrhundertelang Schwerpunkt der Juristenausbildung. EUGEN HUBER übernimmt sie für das zu entwickelnde Schweizer Privatrecht: Er spricht von einzelnen Instituten, den damit verbundenen Rechtserscheinungen, welche er im Detail vorstellt und den konkreten Sachverhalt erläutert.
Die hier erstmals zugänglich gemachte Basler Vorlesung kann so als «Vorläufer» von HUBERS Grundlagenwerk «System und Geschichte des Schweizer Privatrechts» gelten.
Aktualisiert: 2022-10-06
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Der vorliegende Band gibt die erste Vorlesung EUGEN HUBERS in Basel aus dem Jahr 1880 wieder. Seine fundierten Kenntnisse im römischen Recht sind sofort sichtbar. Er orientiert sich stark an den einzelnen Instituten des Privatrechts.
Diese Methode, aus einzelnen Rechtserscheinungen eigentliche Institute auszubilden, war jahrhundertelang Schwerpunkt der Juristenausbildung. EUGEN HUBER übernimmt sie für das zu entwickelnde Schweizer Privatrecht: Er spricht von einzelnen Instituten, den damit verbundenen Rechtserscheinungen, welche er im Detail vorstellt und den konkreten Sachverhalt erläutert.
Die hier erstmals zugänglich gemachte Basler Vorlesung kann so als «Vorläufer» von HUBERS Grundlagenwerk «System und Geschichte des Schweizer Privatrechts» gelten.
Aktualisiert: 2023-01-17
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Aktualisiert: 2022-08-11
Autor:
Caterina Ammann,
Marc Amstutz,
Christoph Bauer,
Thomas Bauer,
Renato Costantini,
Robert K. Däppen,
Urs Fasel,
Walter Fellmann,
Christiana Fountoulakis,
Tino Gaberthüel,
Hans Giger,
Daniel Girsberger,
Pascale Gola,
Christoph Graber,
Johannes Hermann,
Reto M. Hilty,
Heinrich Honsell,
Claire Huguenin (†),
Bruno Huwiler,
Martin A Kessler,
Alfred Koller,
Pius Koller,
Thomas Koller,
Marlis Koller-Tumler,
Stefan Leimgruber,
Christian Lenz,
Leander D. Loacker,
Benedikt Maurenbrecher,
Barbara Meise,
Ariane Morin,
Andreas Mueller,
David Oser,
Kurt Pärli,
Christoph M. Pestalozzi,
Wolfgang Peter,
Thomas Pietruszak,
Wolfgang Portmann,
Vito Roberto,
Roger Rudolph,
Reto Thomas Ruoss,
Bertrand Schott,
Ulrich Schroeter,
Hermann Schulin,
Ingeborg Schwenzer,
Ernst Staehelin,
Benno Studer,
Rudolf Tschäni,
Annaïg Vogt,
Nedim Peter Vogt,
Andreas von Planta,
Rolf Watter,
Roger Weber,
Corinne Widmer Lüchinger,
Markus Widmer,
Wolfgang Wiegand,
Corinne Zellweger-Gutknecht,
Gaudenz Zindel
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«Ich höre 12 Stunden Pandekten bei Bruns», so schreibt 1870 der 24-jährige Eugen Huber nach Hause und rechtfertigt seine Grundlagenstudien im römischen Recht. Später erst möchte er verstärkt Civil- und Staatsrecht studieren.
Karl Georg Bruns galt seinen Zeitgenossen als herausragender Kenner des römischen Rechts: «Wie schwerlich ein Zweiter unter den Zeitgenossen hatte er den gesammten geschichtlichen Rechtsstoff Römischen Ursprungs nicht nur für völlig zu eigen gemacht, sondern auch geistig durchdrungen und künstlerisch zur lebendigen Anschauung gebracht.»
Dieser Band der Forschungsreihe zeigt die Mitschriften des jungen Studenten Eugen Huber und ist eines der wenigen Zeugnisse zu Bruns’ Vorlesungstätigkeit. Dass sich Eugen Huber in jungen Jahren viel mehr dem römischen Recht zugewandt hat als bisher angenommen, macht es umso dringlicher, sich auch mit diesen Aspekten zu beschäftigen.
Aktualisiert: 2022-07-28
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Im Rahmen von njus.ch werden alljährlich in einzelnen, separaten Bänden die Entwicklungen des vergangenen Jahres in der Rechtsetzung, der Rechtsprechung und der Literatur eines bestimmten Praxisgebiets aufgezeigt.
In der Reihe njus.ch sind Bände über die Entwicklungen in folgenden Gebieten erschienen:
Agrarrecht • Aktienrecht • Datenschutz • Erbrecht • Finanzmarktrecht • Gesellschaftsrecht • Haftpflicht- und Privatversicherungsrecht • Handelsregisterrecht • Internationales Strafrecht und humanitäres Völkerrecht • Internationales Zivilprozessrecht • Kartellrecht • Kauf-, Werkvertrags- und Auftragsrecht • Kennzeichenrecht • Mietrecht • Patentrecht • Personengesellschafts- und GmbH-Recht • Pharmarecht• Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht • Recht der beruflichen Vorsorge • Sachenrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Sozialversicherungsrecht, Allgemeiner Teil • Telekommunikationsrecht – Recht der audiovisuellen Medien • Stromversorgungsrecht • Unternehmenssteuerrecht • Urheberrecht • Verein – Stiftung – Trust • Zivilprozessrecht
Im Bereich der Rechtsetzung werden bereits beschlossene Änderungen sowie Rechtsetzungsprojekte dargelegt. Im Teil über die Rechtsprechung wird insbesondere eine Darstellung der wichtigsten amtlich und nicht amtlich publizierten Bundesgerichtsentscheidungen geboten. Und bezüglich der Literatur wird nicht nur umfassend auf Neuerscheinungen hingewiesen, sondern es werden von ausgewählten Publikationen auch deren Hauptaussagen zusammengefasst.
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Aktualisiert: 2023-01-27
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In der Reihe njus.ch sind Bände über die Entwicklungen in folgenden Gebieten erschienen:
Agrarrecht • Aktienrecht • Datenschutz • Erbrecht • Finanzmarktrecht • Gesellschaftsrecht • Haftpflicht- und Privatversicherungsrecht • Handelsregisterrecht • Internationales Strafrecht und humanitäres Völkerrecht • Internationales Zivilprozessrecht • Kartellrecht • Kauf-, Werkvertrags- und Auftragsrecht • Kennzeichenrecht • Mietrecht • Patentrecht • Personengesellschafts- und GmbH-Recht • Pharmarecht• Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht • Recht der beruflichen Vorsorge • Sachenrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Sozialversicherungsrecht, Allgemeiner Teil • Telekommunikationsrecht – Recht der audiovisuellen Medien • Stromversorgungsrecht • Unternehmenssteuerrecht • Urheberrecht • Verein – Stiftung – Trust • Zivilprozessrecht
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Aktualisiert: 2023-01-31
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Agrarrecht • Aktienrecht • Datenschutz • Erbrecht • Finanzmarktrecht • Gesellschaftsrecht • Haftpflicht- und Privatversicherungsrecht • Handelsregisterrecht • Internationales Strafrecht und humanitäres Völkerrecht • Internationales Zivilprozessrecht • Kartellrecht • Kauf-, Werkvertrags- und Auftragsrecht • Kennzeichenrecht • Mietrecht • Patentrecht • Personengesellschafts- und GmbH-Recht • Pharmarecht• Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht • Recht der beruflichen Vorsorge • Sachenrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Sozialversicherungsrecht, Allgemeiner Teil • Telekommunikationsrecht – Recht der audiovisuellen Medien • Stromversorgungsrecht • Unternehmenssteuerrecht • Urheberrecht • Verein – Stiftung – Trust • Zivilprozessrecht
Im Bereich der Rechtsetzung werden bereits beschlossene Änderungen sowie Rechtsetzungsprojekte dargelegt. Im Teil über die Rechtsprechung wird insbesondere eine Darstellung der wichtigsten amtlich und nicht amtlich publizierten Bundesgerichtsentscheidungen geboten. Und bezüglich der Literatur wird nicht nur umfassend auf Neuerscheinungen hingewiesen, sondern es werden von ausgewählten Publikationen auch deren Hauptaussagen zusammengefasst.
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«Ich höre 12 Stunden Pandekten bei Bruns», so schreibt 1870 der 24-jährige Eugen Huber nach Hause und rechtfertigt seine Grundlagenstudien im römischen Recht. Später erst möchte er verstärkt Civil- und Staatsrecht studieren.
Karl Georg Bruns galt seinen Zeitgenossen als herausragender Kenner des römischen Rechts: «Wie schwerlich ein Zweiter unter den Zeitgenossen hatte er den gesammten geschichtlichen Rechtsstoff Römischen Ursprungs nicht nur für völlig zu eigen gemacht, sondern auch geistig durchdrungen und künstlerisch zur lebendigen Anschauung gebracht.»
Dieser Band der Forschungsreihe zeigt die Mitschriften des jungen Studenten Eugen Huber und ist eines der wenigen Zeugnisse zu Bruns’ Vorlesungstätigkeit. Dass sich Eugen Huber in jungen Jahren viel mehr dem römischen Recht zugewandt hat als bisher angenommen, macht es umso dringlicher, sich auch mit diesen Aspekten zu beschäftigen.
Aktualisiert: 2022-06-24
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EUGEN HUBER hat in den ersten Basler Jahren (ab 1881) viel Zeit seiner Vorlesungstätigkeit an der Universität gewidmet und als Richter eine Vielzahl von Urteilen erarbeitet. Ab dem Jahr 1885 nahm seine richterliche Tätigkeit ab, jedenfalls liegen in seinem Nachlass im Bundesarchiv keine ganzen Urteilsredaktionen mehr vor. Auch wissen wir von seinen persönlichen Aufzeichnungen, dass er ab 1885 weniger, und ab 1886 nur noch sporadisch beim Zivilgericht Baselstadt mitgewirkt hat. Der vorliegende Band führt die Präsentation der ausführlich begründeten, zivilrechtlichen Urteile des Jahres 1884 fort.
EUGEN HUBERS Gestaltungswille war aber weiter sehr gross: So wirkte er bei der Justizkommission des Kantons Baselstadt mit und führte auch hier persönliche Aufzeichnungen, welche hier erstmals einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Er arbeitete als Kommissionsmitglied nicht zuletzt am Basler Grundbuchrecht mit, das später dem ZGB als Vorbild diente. Der vorliegende Band zeigt einmal mehr Originalakten – in möglichst getreuer und leserlicher Schrift –, an denen EUGEN HUBER mit grossem Fleiss und einigem Durchsetzungswillen gearbeitet hat.
Aktualisiert: 2021-12-23
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Ein wesentlicher Charakterzug Eugen Hubers war, dass er zeit seines Lebens seine Neugier erhalten konnte: Dies gilt nicht nur für seine Tätigkeit als Gutachter, sondern auch und insbesondere für seine richterliche Tätigkeit.
Im vorliegenden Band werden die Handnotizen zu seiner richterlichen Tätigkeit in Basel präsentiert. So hat er offenbar für sich selbst bemerkenswerte Fälle notiert, aber auch, wenn er selber abweichende Meinungen im Vergleich zu den anderen Richtern hatte, diese für den internen Gebrauch festgehalten. Damit geben diese hier bezeichneten «Kleinurteile» ein ausgezeichnetes Bild ab, wie Eugen Huber auch in diesem Gremium gedacht und verhandelt hat.
Eröffnet wird dieser Band mit Briefen Eugen Hubers an Emil Zürcher, die einen guten Einblick in die Gefühlswelt Eugen Hubers geben. So schreibt er 1881:
«Dass du dich an meine Qualität als Richter erinnerst, ist ganz in Ordnung, da diese Funktion wirklich nicht die klassische Rolle in meinem Basler-Dasein spielt. Über das mühsame, sich ein Urteil zu bilden, u. dann über seine eigene Ansicht mit anderen mehr oder weniger klar zu divergieren, bin ich mir auch mehr oder weniger klar geworden. »
Der vorliegende Band legt einmal mehr Originalakten offen, an denen Eugen Huber mit grossem Fleiss gearbeitet hat.
Aktualisiert: 2021-12-23
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EUGEN HUBER hat in den ersten Basler Jahren (ab 1881) viel Zeit seiner Vorlesungstätigkeit an der Universität gewidmet und als Richter eine Vielzahl von Urteilen erarbeitet. Ab dem Jahr 1885 nahm seine richterliche Tätigkeit ab, jedenfalls liegen in seinem Nachlass im Bundesarchiv keine ganzen Urteilsredaktionen mehr vor. Auch wissen wir von seinen persönlichen Aufzeichnungen, dass er ab 1885 weniger, und ab 1886 nur noch sporadisch beim Zivilgericht Baselstadt mitgewirkt hat. Der vorliegende Band führt die Präsentation der ausführlich begründeten, zivilrechtlichen Urteile des Jahres 1884 fort.
EUGEN HUBERS Gestaltungswille war aber weiter sehr gross: So wirkte er bei der Justizkommission des Kantons Baselstadt mit und führte auch hier persönliche Aufzeichnungen, welche hier erstmals einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Er arbeitete als Kommissionsmitglied nicht zuletzt am Basler Grundbuchrecht mit, das später dem ZGB als Vorbild diente. Der vorliegende Band zeigt einmal mehr Originalakten – in möglichst getreuer und leserlicher Schrift –, an denen EUGEN HUBER mit grossem Fleiss und einigem Durchsetzungswillen gearbeitet hat.
Aktualisiert: 2022-01-06
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